Protocol of the Session on November 9, 2005

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft leisten einen besonderen Beitrag zur Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft.

(Minister Hauk: Ja, wer denn derzeit sonst? Doch nicht Sie!)

Im Jahr 2005 kann man das doch nicht so pauschal sagen. – Jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden. Setzen Sie sich auf die Regierungsbank! Da können Sie keine Zwischenrufe machen.

(Abg. Fleischer CDU: Aber Sie sagen wirklich wahnsinnig dumme Sachen!)

Herr Kollege Hauk, Sie haben gesagt, Sie wollten hier Duftmarken setzen. Ja, das ist eine echte Duftmarke.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Wieso sprechen Sie bloß mit Einzelnen?)

Aber ich sage Ihnen: Das ist eine Duftmarke, die zum Himmel stinkt. Man kann das doch so pauschal nicht sagen. Nach Ihrer Definition ist jede Legehennenbatterie ein Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Landschaft, wenn man das so pauschal sagt. Selbst das Ausbringen von gentechnisch manipuliertem Saatgut ist dann noch ein Beitrag zum Naturschutz. Es ist doch unsinnig, so etwas hineinzuschreiben.

(Abg. Kiefl CDU: Was hat denn das mit dem Na- turschutz zu tun? – Weitere Zurufe)

Weil Sie das so hineinschreiben.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Wo steht das?)

§ 12, Herr Kollege Formalist. – Sie verzichten auf eine klare Definition, was Sie darunter verstehen, was die gute fachliche Praxis sein soll, wenn Sie solche Sätze hineinschreiben.

(Minister Hauk: Die gute fachliche Praxis ist viel- fach definiert! Wir wollen doch nicht mehr Büro- kratie, sondern weniger!)

Sie müssen doch einmal sagen: Wer ist denn für den Artenrückgang verantwortlich? Das muss man doch benennen. Sie haben gestern gesagt, der Wald sei auch deswegen so geschädigt, weil es so viel Stickstoffeintrag gibt. Ja, wer ist denn unter anderem für den hohen Stickstoffeintrag zuständig? Das muss man doch endlich einmal einräumen.

(Minister Hauk: Der Heizer daheim! – Abg. Kiefl CDU: Wollen wir wieder ideologische Gräben auf- reißen?)

Nein, wir reißen keine ideologischen Gräben auf, aber Sie tun das, indem Sie solche völlig unnötigen Sätze in ein Gesetz hineinschreiben. Wir sind uns vollkommen einig, dass es gut ist, dass wir mehr Vertragsnaturschutz haben. Dafür hat Ihnen das Bundesnaturschutzgesetz auch den erforderlichen Spielraum gelassen. Das begrüßen wir, und wir unterstützen den von Ihnen gegangenen Weg. Aber wenn man solche Sätze hineinschreibt, sagt man doch, dass alles, was da getan wird, von vornherein der Natur gut tut. Das ist eben nicht der Fall.

(Abg. Kiefl CDU: Ohne Nutzung erhalten wir kei- ne Kulturlandschaft!)

Aber was für eine Nutzung? Deswegen hätten Sie eben die gute fachliche Praxis näher definieren sollen.

(Abg. Kiefl CDU: Genau das machen wir ja in dem Gesetz! Das machen wir ja!)

Herr Kollege Hauk, ich bin allerdings dankbar, dass Sie jetzt etwas klargestellt haben, damit kein Sand in die Augen der Landwirte gestreut wird: Alles, was Sie hier sagen – wenn Anforderungen über die Standards der guten fachlichen Praxis hinausgehen, dann zahlen wir Geld –, steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ich glaube, diese Ehrlichkeit muss man in diesem Hause wirklich haben.

(Abg. Capezzuto SPD: Gut!)

Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte – –

(Abg. Drautz FDP/DVP: Da sind wir auf Ihre An- träge zum Haushalt gespannt!)

Darauf können Sie gespannt sein.

Kommen wir zu den Schwachpunkten.

Biotopverbund. Sie selbst sagen, die Vorgabe, auf mindestens 10 % der Landesfläche ein Biotopverbundsystem einzurichten, sei problemlos zu erfüllen. Der Kollege Kiefl spricht von 17 %

(Abg. Kiefl CDU: FFH!)

FFH –, wenn alle Gebiete gemeldet sind. Nur frage ich Sie, warum Sie sich mit 10 % Biotopverbund zufrieden geben.

(Abg. Fleischer CDU: Der prozentuale Ansatz ist auch vom Fachlichen her sehr bedenklich!)

Klar ist doch, dass Insellösungen uns nichts nützen. Wir brauchen doch mehr Verbünde.

(Minister Hauk: Baden-Württemberg selber ist der Verbund!)

Die Insellösungen sind es doch, die den Artenrückgang verursachen. Auch Sie kennen die Studien, Herr Kollege. Vor 15 Jahren hatten wir noch 31 unzerschnittene Gebiete, 1992 waren es nur noch acht, und gegenwärtig sind es nur noch sechs. Das zeigt doch, dass wir hier etwas tun müssen, damit wir von diesen Insellösungen wegkommen. Deshalb wäre es aus Sicht des Naturschutzes gut – das ist der eine Punkt –, auf mindestens 15 % der Landesfläche ein Biotopverbundsystem zu haben.

Der andere Punkt ist: Baden-Württemberg ist ein Land, das vom Tourismus abhängig ist. Die Leute gehen aber nicht irgendwo hin, wo sie auf eine zerstörte oder eine ausgeräumte Landschaft treffen, sondern sie gehen da hin, wo sie eine gepflegte Kulturlandschaft vorfinden.

(Abg. Kiefl CDU: Genau das tun wir!)

Ja, und genau deswegen wäre es notwendig, hier eine größere Menge an Verbünden zu haben. Das würde nicht nur der Ökologie, sondern auch der Ökonomie gut tun.

Heute Vormittag haben wir über ein Kinderland BadenWürttemberg geredet. Bei einem Kinderland muss man wegkommen von diesem Beton- und Asphaltdenken, das Ihre Politik jahrelang beherrscht hat.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Jetzt geht’s aber los!)

Kinder brauchen Raum zum Spielen. Deswegen gehört zu einem Kinderland auch ein Naturschutzland. Beides gehört zusammen.

(Beifall bei den Grünen)

Sie wollen jetzt unzerschnittene Landesteile schützen. Das begrüße ich, Herr Minister. Das ist ein positiver Punkt in Ihrem Gesetz. Nur, es ist alles völlig unverbindlich, wie Sie das eigentlich erreichen möchten. Das ist ein Schwachpunkt dieses Gesetzes, denn es ist wieder zu befürchten, dass man sich im Zweifelsfall, wenn man zwischen Ökologie und Ökonomie abwägen muss, wieder für die Ökonomie entscheidet, wie das eben in der Vergangenheit schon oft der Fall war.

(Minister Hauk: Die Naturausstattung in Baden- Württemberg ist Beweis für das genaue Gegenteil!)

Dann, Herr Kollege Hauk, hätte ich mir gewünscht, dass Sie etwas weniger Misstrauen gegenüber den Umweltverbänden entwickeln. Ihr Ministerpräsident – jetzt ist er leider gegangen – redet – –

(Abg. Fleischer CDU: Solange Sie mitwirken, muss man das bei Ihren Übertreibungen haben!)

Oh Herr Fleischer. Der Ministerpräsident redet viel von Dialog, von neuem Verständnis, davon, dass man aufeinander zugehen müsse. Aber das sind doch Worthülsen, wenn man dann den Umweltverbänden kein Verbandsklagerecht einräumt, obwohl man die Chance hat, es ins Gesetz aufzunehmen.

(Minister Hauk: Das gibt es doch!)

Ja, aber das hätte man auch noch explizit in dieses Landesgesetz aufnehmen können. Wir sind uns doch einig, Herr Hauk: Überall dort, wo es ein Verbandsklagerecht gibt,

(Minister Hauk: Das gilt seit dreieinhalb Jahren! Das ist doch unmittelbar geltendes Recht!)

wird von den Umweltverbänden verantwortungsvoll damit umgegangen. Es gibt keinen Missbrauch. Es wäre einfach ein gutes Symbol gewesen, wenn Sie das Verbandsklagerecht aufgenommen hätten. Das hätten wir uns gewünscht.

Noch zwei kurze Punkte. Meine Redezeit ist leider gleich zu Ende.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Ehrlich? – Abg. Fleischer CDU: Gott sei Dank!)

Die Einführung eines Ökokontos begrüßen wir. Der Kollege Caroli hat darauf hingewiesen, dass das räumliche und zeitliche Auseinanderziehen des Ganzen ein Schwachpunkt ist. Was nützt es dem „Lurchi“ auf der Schwäbischen Alb, dessen Biotop Sie zerstören, wenn Sie dafür ein neues Biotop im Schwarzwald errichten? Das nützt wirklich gar nichts.

(Minister Hauk: Dann befassen Sie sich einmal in- tensiver mit der Thematik! – Abg. Kiefl CDU: Das ist ja gerade der Coup vom Ökokonto!)