Protocol of the Session on October 24, 2001

Sie haben vorgeschlagen – das geht aus dem Bericht über die Diskussion im Ständigen Ausschuss hervor –, jedenfalls seitens des Staatssekretärs, der im Ausschuss die Landesregierung vertreten hat, in Zukunft auch anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen. Diese Begrifflichkeit ist uns beiden sehr wohl bekannt, weil Sie die im Polizeigesetz schon längst eingeführt haben. Wenn es aber um den Datenschutzbereich geht, hinkt das Land Baden-Württemberg, insbesondere was die anlassunabhängigen Kontrollen betrifft, deutlich hinterher.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens durch die Vereinheitlichung der Datenschutzkontrolle bei einem Landesamt für Datenschutz oder beim Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg gelöst wäre – auch das taucht in dem Bericht auf –: Sie haben sogar Zuständigkeitsprobleme zwischen dem Referat des Innenministeriums auf der einen und dem Landesdatenschutzbeauftragten auf der anderen Seite, nämlich immer dann, wenn öffentliche Träger mit privatrechtlichen Rechtsformen in öffentlich tätigen Betrieben tätig werden. Dann müssen Sie abgrenzen und sagen: Die Betriebe, die quasi monopolartig tätig sind, prüft das Innenministerium, und die Betriebe, die nicht monopolartig tätig sind, die in Konkurrenz treten, prüft der Landesdatenschutzbeauftragte. Dieses Konkurrenzverhältnis, das sich meines Erachtens in der erforderlichen Trennschärfe gar nicht abgrenzen lässt, ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir die Vereinheitlichung des Datenschutzes bei einem Amt im Land Baden-Württemberg brauchen, das im Übrigen dann auch unabhängig von der Landesregierung und ohne direkte Weisungsbefugnis des Innenministers arbeiten müsste, der sich ja bei jedem Datenschutzbericht vorbehält, a) diesen zu prüfen und b) Korrekturen durch entsprechende Kommentare vorzunehmen. Dieses Amt müssten wir unseres Erachtens einer effektiven Datenschutzkontrolle durch das Innenministerium entziehen.

Noch ein Punkt, den ich erwähnen möchte: Sie haben dargelegt, dass bei der gegenwärtigen Prüfhäufigkeit ca. 1 % der 1 300 Unternehmen im Berichtszeitraum geprüft werden kann.

Damit komme ich zu meinem letzten Punkt: Ich habe nicht gedacht, dass wir heute Abend eine innenpolitische und eine sicherheitspolitische Debatte eröffnen. Ich hätte das auch ausgespart. Aber ich bin schon der Meinung, dass wir den Datenschutz gerade in diesen Tagen, in denen es wieder Menschen und verantwortliche Politiker in dieser Republik gibt, die davon ausgehen, dass es sich beim Datenschutz um Täterschutz handelt,

(Abg. Drexler SPD: Oettinger!)

auch im Land Baden-Württemberg nicht ernst genug nehmen können. Wenn Sie, Herr Innenminister, Rasterfahndungen anordnen, was nichts anderes als Abgleiche von zahlreichen Dateien heißt, wenn wir des Weiteren Ihre Forderungen in Bundesratsinitiativen und in anderen Initiativen hören, die immer mehr Eingriffe auch in Datenschutzbestände begehren, dann ist es die logische Konsequenz, dass wir in einem Landesamt für Datenschutz nicht nur die

Kompetenzen stärken, sondern auch die personelle Ausstattung verbessern und letztendlich auch die Qualifikationen in diesem Amt fordern. Nur dann wird Datenschutz auch in Baden-Württemberg weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Deswegen unsere Forderung: Geben Sie sich einen Ruck, führen Sie den Datenschutzbeauftragten des Landes vom Innenministerium über

(Glocke der Präsidentin)

ich komme zum Schluss – in eine unabhängige Stelle.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ich erteile Herrn Minister Schäuble das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht zu Ihrer Erleichterung auf die bereits gemachten Ausführungen des Herrn Staatssekretärs im Ständigen Ausschuss bei der ausführlichen Diskussion über den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich verweisen.

(Abg. Bebber SPD: Das ist nicht sehr erhellend!)

Deshalb nur noch einige wenige Anmerkungen: Herr Kollege Oelmayer meint offensichtlich, es müsse ein Ruck durch unser Land gehen, wie es seinerzeit Bundespräsident Herzog gesagt hat.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Durch die Landesregie- rung!)

Mit dieser Meinung sind Sie deutlich in der Minderheit.

(Abg. Bebber SPD: Durch die Landesregierung geht nie ein Ruck!)

Ich habe mich gerade noch einmal bei Herrn von Rotberg und bei Frau Friedrich, auf deren Schultern die Hauptlast dieses Berichts über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich liegt, vergewissert: Es gibt natürlich immer wieder Fälle, in denen sich Bürger zu einem Thema aus dem privaten Datenschutz an den Datenschutzbeauftragten wenden. Aber in praxi bekommt man die Abgrenzung immer gut hin. Dies sage ich nur, weil Kollege Oelmayer diesen Punkt angesprochen hat. Die Abgrenzung ist also in praxi kein Problem.

Die andere Frage wird sicherlich bei jeder Diskussion wieder auftauchen: Wo wird der private Datenschutz angesiedelt? Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Richtig ist bestimmt – ich glaube, das ist auch die Auffassung unseres Datenschutzbeauftragten, Herrn Schneider –, dass der nichtöffentliche Bereich im Datenschutz im Vergleich zum öffentlichen Bereich immer wichtiger geworden ist und immer wichtiger wird und dass dort wesentlich stärker Gefahren für Bürgerinnen und Bürger vorhanden sind. Deshalb ist es auch vollkommen richtig, dass, wie gesagt worden ist, dieser Bereich mit Täterschutz überhaupt nichts zu tun hat.

Wahr ist auch, dass trotz aller Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich die gesamte Verwaltung in den zurückliegenden Jahren richtigerweise und dankenswerterweise das Thema Datenschutz immer ernster genommen hat, weshalb auch entsprechende Verstöße Gott sei Dank – ich rede jetzt vom öffentlichen Bereich des Datenschutzes – kontinuierlich zurückgehen.

Ich will nicht die Debatte von heute Morgen aufwärmen, aber, Kollege Oelmayer, die Rasterfahndung wird auch von Ihren grünen Freunden auf der Bundesebene für richtig gehalten, weil man letztendlich keine anderen Möglichkeiten hat. Aber wenn es darum geht, in der jetzigen Diskussion darüber zu sprechen, wo der Datenschutz im öffentlichen Bereich vielleicht da und dort etwas zurückgenommen werden muss, um die Sicherheit zu betonen, muss man das auch vor dem Hintergrund sehen, dass man der öffentlichen Verwaltung in ihrer Gesamtheit – dies trifft seit Jahren erwiesenermaßen zu – wirklich vertrauen kann, dass sie mit den Daten im öffentlichen Bereich sorgfältig und auch pflichtbewusst umgeht.

(Beifall des Abg. Blenke CDU)

Das ist im nichtöffentlichen Bereich – ich drücke mich vorsichtig aus – nicht immer in diesem Ausmaß der Fall. Die Frage, wo man dies ansiedelt, wird uns bei jeder künftigen Diskussion beschäftigen.

Aus Gewaltenteilungsgründen und aus Gründen der parlamentarischen Verantwortung muss man auch Folgendes sehen: Im öffentlichen Bereich geht es um die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Da kann ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter seinen Platz haben und hat ihn ja auch.

Hier aber geht es darum – Sie haben in Ihren Diskussionsbeiträgen ja Beispiele erwähnt, etwa Bußgeldbescheide –, dass die zuständige Stelle – in diesem Fall das zuständige Referat im Innenministerium – auch gegebenenfalls Bußgeldbescheide an Privatpersonen erlassen muss. Dann muss letztendlich schon die parlamentarische Verantwortung auf die Spitze des Ministeriums hinzielen. Anders kann es gar nicht sein. Deshalb wäre dort ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter nach unserem verfassungsrechtlichen Verständnis schon ein erhebliches Problem.

Im Übrigen darf ich, wie gesagt, auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss verweisen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/292. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu? –

(Zustimmung)

Ich bedanke mich.

Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt.

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses zu der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 1. August 2001 – Energiebericht 2000 – Drucksachen 13/152, 13/317

Berichterstatterin: Abg. Dr. Carmina Brenner

(Abg. Zeller SPD: Wo ist denn der Minister? Sag einmal!)

Frau Abg. Dr. Brenner, ich erteile Ihnen das Wort.

(Abg. Schmiedel SPD: Wo ist die Regierung? – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/DVP: Kommt noch! Die Regierung kommt noch!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Energiebericht liegt Ihnen vor, ebenso der Bericht über die Beratungen des Wirtschaftsausschusses. Deshalb lassen Sie mich nur noch auf einige Punkte eingehen.

(Abg. Bebber SPD: Der Minister muss da sein!)

Sprechen wir zunächst über das, bei dem wir über die Parteien hinweg zumindest in der Richtung einig sind: über den Ausbau der erneuerbaren Energien.

(Abg. Bebber SPD: Sie reden ohne Regierungsver- treter! Das kann doch nicht sein! Was hat denn Ih- re Regierung gegen Sie? – Unruhe)

Wir alle sind der Ansicht, dass man sie stark ausbauen sollte. Die Landesregierung hat ihr Ziel genannt: Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien in einem realistischen Zeitraum.

(Anhaltende Unruhe)

Die CDU-Fraktion wird dafür eintreten.

Unverständlich ist aber – und dies ist von allen Energiepolitikern in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung angesprochen worden –,

(Anhaltende Unruhe bei der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Beruhigt euch wieder! Ihr habt doch vom Birzele gehört, dass man nicht dazwischen- schwätzen darf!)

dass die Großinvestition in Wasserkraft im Kraftwerk Rheinfelden nicht gefördert werden kann.

(Abg. Drexler SPD: Wo ist das Wirtschaftsminis- terium? Wo ist der Wirtschaftsminister?)