Protocol of the Session on October 24, 2001

(Abg. Theurer FDP/DVP: Prioritäten!)

Ich will aber noch drei inhaltliche Anmerkungen machen, meine Damen und Herren, wenn Sie mir dies gestatten.

Ich glaube, die Intention des Gesetzes war ja die – das geht ja letztendlich auf Bundesrecht zurück –, dass man insbesondere die Vergütung aus den unbestimmten Rechtsbegriffen herausnimmt. Bisher war ja die Justiz damit beschäftigt – die Justiz hat, denke ich, tatsächlich auch andere Dinge zu tun –, Vergütungssätze für Betreuungspersonen festzusetzen. Dass man dies jetzt durch die Staffelung und durch die Herausnahme der unbestimmten Rechtsbegriffe auch im Land Baden-Württemberg neu regelt, ist eine richtige Maßnahme. Allein schon deswegen begrüßen wir dieses Gesetzesvorhaben, das der Justizminister hier eingebracht hat.

Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens natürlich auch zu denken geben muss, ist die Thematik der ehrenamtlichen Betreuung, die jetzt der Kollege Theurer – nicht, dass sich die FDP/DVP jetzt zu kurz behandelt fühlt – hier angeführt hat. Herr Kollege Theurer und meine Damen und Herren von der FDP/DVP, wenn es so einfach wäre, dass man all diese Tätigkeiten durch ehrenamtliche Kräfte ausführen lassen könnte,

(Abg. Theurer FDP/DVP: Haben wir nicht gesagt!)

dann wären die Qualifizierungsmaßnahmen, Kollege Theurer, die jetzt zu Recht in diesem Gesetzentwurf der Landesregierung stehen, geradezu für die Katz. Da meine ich doch, dass man hier sehr stark auf Betreuungspersonen, die fachlich qualifiziert und dafür ausgebildet worden sind, setzen muss.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Das eine schließt das an- dere nicht aus, Herr Kollege!)

Im Übrigen, Herr Kollege Theurer, nehmen Sie das einfach als Diplomvolkswirt und Oberbürgermeister zur Kenntnis:

(Heiterkeit – Abg. Blenke CDU: Das könnten alle Juristen sein, Herr Oelmayer!)

Es ist einfach ein Widerspruch, wenn Sie sagen: eine Fülle von Nachqualifizierungsmaßnahmen für die hauptamtlichen Betreuer und ein bisschen Qualifizierung für die ehrenamtlichen Betreuer. Das passt einfach nicht zusammen.

Der letzte Punkt, den ich erwähnen möchte, betrifft das Weiterbildungsprogramm. Wir haben natürlich durch die gesetzlichen Vorgaben, nämlich dass jetzt anhand von abstrakten Ausbildungskriterien gemessen wird, wer wie viel Vergütung bekommt, ein Nachqualifizierungsprogramm,

ein Weiterbildungsprogramm für die Betreuerinnen und Betreuer, die sicher sehr harte Arbeit und zum Teil sehr qualifizierte Arbeit leisten müssen. Auch diese Weiterqualifizierungsmaßnahme, ausgelöst durch diese Gesetzesinitiative der Landesregierung, begrüßen wir.

Deswegen werden wir auch bei den Beratungen im Ausschuss dem Gesetzentwurf zustimmen und begrüßen die Initiative der Landesregierung.

(Beifall bei den Grünen und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU – Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr gut! Gute Rede!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu; dann ist das so beschlossen.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur Änderung des Fischereigesetzes (Euroumstellungsgesetz Baden-Württemberg – EurUG –) – Drucksache 13/313

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, in der Ersten Beratung über den Gesetzentwurf keine Aussprache zu führen.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 28. Juni 2001 – Erster Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – Drucksachen 13/40, 13/292

Berichterstatter: Abg. Theurer

Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Das Wort hat Herr Abg. Wichmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Datenschutzbericht zum nichtöffentlichen Bereich heißt es:

Zu immer wiederkehrenden Problemen und Fragen der Bürger und nichtöffentlichen Stellen wird dabei ausführlich Stellung genommen, um auch im Hinblick auf künftige Berichte eine Grundlage zu schaffen.

Ich nehme das für mich zum Anlass, auch über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ein paar Anmerkungen zu machen. Ich denke, dass wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren vor viel größeren Problemen stehen werden und dass die restriktiveren gesetzlichen Regelungen im öffentlichen Bereich früher oder später auch in den nichtöffentlichen Bereich übernommen werden müssen, weil wir im privaten Bereich vor einer Vielzahl von Problemen stehen, vor allen Dingen im Hinblick darauf, dass wir nicht in der Lage sind, auf die Dinge, die da laufen, letztendlich Einfluss zu nehmen.

In dem Datenschutzbericht wird weiter ausgeführt: „Ob ein Unternehmen... den restriktiveren datenschutzrechtlichen Vorschriften für den öffentlichen Bereich oder den freieren Vorschriften für den nichtöffentlichen Bereich unterliegt,...“ regelt das Landesdatenschutzgesetz. Sie sehen, hier ist schon der Hinweis gegeben, dass im nichtöffentlichen Bereich eine weitaus freiere Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten gegeben ist.

Ich bringe ein weiteres Zitat, das auch ein bezeichnendes Licht auf diesen Bericht wirft, wobei ich denke, dass wir darüber nachdenken müssen, ob wir das in Zukunft nicht anders handhaben wollen. Es wird ausgeführt:

Insbesondere im modernen Wirtschaftsleben zeigt es sich immer wieder, wie wichtig es ist, in einem konstruktiven Dialog mit den Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen einerseits den Datenschutz und die Belange des Einzelnen hinreichend wahren und andererseits die Tätigkeit der Wirtschaft allgemein und von Unternehmen im Besonderen unter Nutzung der gesetzlichen Gestaltungsspielräume unterstützen.

Meine Damen und Herren, ich sehe in einem Datenschutzbericht vornehmlich die Aufgabe, den Einzelnen, das heißt den Betroffenen, zu schützen; denn im nichtöffentlichen Bereich bedeutet die Verletzung des Datenschutzes die Nichteinstellung in einen Job, die Nichtgewährung eines Kredites, den Ausschluss von einer Ausschreibung, das heißt lauter Dinge, die letztendlich keinen oder primär keinen materiellen Schaden hervorrufen, sondern Zukunfts-, Arbeits- und Lebenschancen behindern. Dahin gehend halte ich es nicht für hinreichend, dass im Datenschutzbericht darauf hingewiesen wird, dass die sinnvolle Abgrenzung in der Aufgabenbeschreibung zwischen zulässigen Datenverarbeitungen und solchen Datenverarbeitungen, die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen über Gebühr strapazieren, gesehen wird. Wenn Sie Ihren Job nicht kriegen, Ihren Kredit nicht kriegen, bei einer Ausschreibung herausfliegen, bedeutet das nicht, dass Sie über Gebühr strapaziert werden, sondern das hat zur Folge, dass mit Ihnen etwas passiert, was Sie nur sehr schwer nachvollziehen können. Deshalb schlage ich vor, zu überlegen, ob wir beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich nicht einmal den Schritt nach vorne gehen und einen Paradigmenwechsel vornehmen sollten. Denn Datenschutz bedeutet ja nicht Ausgleich zwischen zwei ungleichen Partnern, auf der einen Seite des Daten verarbeitenden Gewerbes und auf der anderen Seite des Einzelnen, sondern er bedeutet, dass man sich an den Belangen des Einzelnen orientiert und dass

man Datenschutz dadurch ermöglicht, dass man wirtschaftliche und wirtschaftsübliche Anreize schafft, die Datenschutz attraktiv machen.

Wenn wir uns von der bisherigen Sichtweise lösen, stellen wir fest, dass Datenschutz ein Standortvorteil ist; denn in der Umgestaltung zur Dienstleistungsgesellschaft werden Sie feststellen, dass die Kunden einer Bank, einer Versicherung, einem Dienstleister und einem Betrieb vertrauen, bei dem sie sicher sind, dass die Daten, die im Geschäftsverkehr vorkommen, in einer vertrauenswürdigen Weise gehandhabt werden. Deswegen schlagen wir vor, ein Datenschutzgütesiegel einzuführen und eine Datenschutzzielvereinbarung ins Auge zu fassen, die es den Unternehmen erlaubt, Datenverarbeitungsabläufe klar und transparent offen zu legen, die den fairen Umgang mit Daten gewährleisten und im Gegenzug dazu die Kundenbindung erhöhen und ein positives Image für das Unternehmen ermöglichen. Das heißt, wir kämen aus dieser defensiven Ecke heraus.

Was ganz besonders daran ist: Wir haben im Ständigen Ausschuss gehört, dass im Innenministerium 5,5 Stellen diesem Bereich zugeordnet sind, und zwar bei 5 000 Anfragen in zwei Jahren. Das heißt, in Anbetracht dessen, was an Arbeitsbelastung hier vorliegt, muss festgehalten werden, dass der Datenschutzbericht in seiner jetzigen Form schon ein beachtliches Werk ist. Aber wenn man auf die Inhalte achtet, wäre mit einem Paradigmenwechsel, das heißt, sich eindeutig auf die Belange des Einzelnen und des Bürgers zu konzentrieren, ein Hebel gegeben, in der Gesellschaft den Datenschutz letztendlich auf einem ganz anderen Niveau zu etablieren.

Etwas, an das wir auch denken müssen und was im Datenschutzbericht nicht vorkommt, ist der Selbstschutz des Einzelnen. Wenn der Staat aufgrund der Vielzahl von Vorgängen, die da laufen, Schwierigkeiten hat, den Datenschutz des Einzelnen zu ermöglichen, müssen wir Maßnahmen ergreifen, die es ermöglichen, dass sich der Einzelne im Umgang mit seinen Daten selbst schützen kann. Das bedeutet eine Anonymisierung von Daten. Das bedeutet Kryptographie, es bedeutet Pseudonymisierung, und es bedeutet Verschlüsselung. Dass wir das Thema aufgrund der Vorgänge vom 11. September noch sehr intensiv diskutieren werden, halte ich in diesem Zusammenhang sogar für sehr hoffnungsfroh, weil uns dann deutlich wird, wo die Grenzen des Einzelnen liegen.

Ich habe noch eine letzte Bitte. Das liegt mir ganz besonders am Herzen. Nur ein ganz kleiner Abschnitt in diesem Datenschutzbericht beschäftigt sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz. Hier haben wir aber eines der größten Felder; denn die Arbeitgeber und die Unternehmen sammeln eine Vielzahl von Daten über den Einzelnen, um ihn zeitnah, wirtschaftsoptimiert in einzelne Arbeitsabläufe einbringen zu können. Das hat auf der einen Seite wirtschaftliche Vorteile. Auf der anderen Seite ist das ein sehr intransparentes Vorgehen. Deswegen sollte man ein Augenmerk darauf richten, dass es möglich ist, hier einen ähnlichen Stand in der Auseinandersetzung hinzukriegen.

Abschließend möchte ich sagen: Das, was in diesem Datenschutzbericht vorliegt, zeigt eine unendliche Sisyphusarbeit. Wenn wir den Mut aufbringen würden, hier einmal

neue Wege zu gehen und das bisher Verhaltene umzudrehen, das heißt, von der trockenen Abarbeitung einer Gesetzesvorschrift zu einer aktiven Gestaltung des Datenschutzes zu kommen, wäre das ein Nutzen für die Bürger und würde auch einiges in dieser Arbeit leichter machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Abg. Bebber SPD: Jetzt wird es schwer für den Innenminister! – Abg. Drexler SPD: Jetzt wird es ganz schwer, egal wer kommt! – Gegenruf des Ministers Dr. Schäuble: Es kommt aber niemand! – Abg. Drexler SPD: Es kommt niemand mehr!)

Herr Abg. Blenke, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Landesdatenschutzgesetz im Mai letzten Jahres geändert wurde, beraten wir heute erstmals einen Bericht des Innenministeriums über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Ich möchte Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeitern vorab ganz herzlich für diese fundierte und auch ausführliche und fachlich sehr gut begründete Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Das ist sein Job! – Zuruf des Abg. Bebber SPD – Gegenruf des Ministers Dr. Schäub- le)

Meine Damen und Herren, Datenschutz ist ständig in Bewegung. Vor allem die Entwicklung des Internets stellt dabei eine permanente Herausforderung dar. Fast täglich werden neue Nutzungsmöglichkeiten elektronischer Dienste erfunden und auf den Markt gebracht. Das Internet schafft nicht nur ungeahnte Möglichkeiten, sondern natürlich auch Gefahren für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, vor allem auch deshalb, weil viele Nutzer – ich zähle mich selbst auch mit dazu – die Gefahren, die im Internet lauern, gar nicht so richtig erfassen können. Diese Gefahren bestehen beim schlichten Surfen, aber auch bei Güter- und Warenbestellungen, bei diesem so genannten E-Commerce. Datenschutzrechtliche Probleme können überall dort auftreten. All dies ist aber aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Es zeigt sich, dass der Datenschutz eine wichtige Bedeutung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte hat und zunehmend auch noch an Bedeutung gewinnen wird.

Der Bericht des Innenministeriums belegt aber auch, dass es richtig war, den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich beim Innenministerium anzusiedeln. Im Hinblick auf die grundsätzliche Privatautonomie der Unternehmen ist es schon von Verfassungs wegen geboten, beim Datenschutz deutlich zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Bereich zu unterscheiden. Dafür muss auch im nichtöffentlichen Bereich die parlamentarische Kontrolle des Ministers, wie wir sie hier heute praktizieren, gewährleistet sein.

Genau diese Art von Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat sich in der Vergangenheit als sachgerecht und wirksam erwiesen. Deshalb hat die CDU-Fraktion

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

ja, ja, Herr Oelmayer – hier im Hause in der Vergangenheit Bestrebungen abgelehnt, den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zuzuordnen. Dabei werden wir auch künftig bleiben.