Protocol of the Session on October 24, 2001

Aber sich davon zu erwarten, dass wir dadurch schon eine Verkürzung der Qualifikationszeiten haben, halte ich für einen Irrtum. Denn wir haben jetzt die Qualifikationsstufe C 1, die auf sechs Jahre befristet ist. Wir werden dann die Juniorprofessur haben. Diese ist auch auf sechs Jahre befristet. Das heißt, von der Befristung her gibt es keinen Unterschied. Es gibt einen Unterschied in der notwendigen Freiheit, der wissenschaftlichen Verantwortung, der eigenständigen Forschung. Das ist vernünftig. Aber wir werden nicht per se einen Zeitvorteil haben. Die Zeitnachteile in unserem System haben wir nämlich nicht erst in der Habilitationsphase, sondern schon vorher. Wir brauchen unbedingt eine Untermauerung dieses Weges durch wirklich strukturierte Doktorandenstudiengänge. Dort liegt eine lange Qualifikationszeit in unserem System der Individualpromotion. Wenn wir von dieser nicht abgehen, wird die Juniorprofessur nicht zum Erfolg führen. Denn nur in diesen Doktorandenstudiengängen werden wir, abgesehen vom Individualprinzip, auch wirklich die Besten qualifizieren können, die dann in die Juniorprofessur an den verschiedenen Hochschulen gehen. Das heißt, hier brauchen wir mehr Reformschritte als die, die von der Bundesregierung vorgesehen worden sind. Wir sind mit der Landesrektorenkonferenz in entsprechenden Verhandlungen, um solche Doktorandenstudiengänge einzurichten.

(Zuruf der Abg. Dr. Carmina Brenner CDU)

Ja.

Aber diese Juniorprofessur hat einen entscheidenden Nachteil in der Konkurrenzfähigkeit. Wir haben Änderungsanträge wegen der Medizinstudiengänge gestellt, denn dort muss es kompatibel mit der Facharztausbildung sein. Wir haben auch darauf gedrungen, dass im parlamentarischen Prozess für Frauen in der Familienphase diese Verlängerungsphasen hineinkommen.

Aber wir haben etwas nicht, nämlich das, was die Assistenzprofessur in den Vereinigten Staaten attraktiv macht, den so genannten Tenure-Track. Diese Juniorprofessur hat keinen vernünftigen Ausgang. Wenn wir es nicht gestatten, dass die exzellenten Juniorprofessorinnen und -professoren auch wirklich über verschiedene Stufen an den betreffenden Hochschulen bleiben können, werden wir in die gleiche Falle wie bei den Assistenzprofessuren laufen, die wir in den Sechziger- und Siebzigerjahren hatten, bei denen aber dann der Karriereweg abgeschnitten war. Dann werden wir eben keine Wettbewerbsfähigkeit mit dem amerikanischen oder dem britischen Hochschulsystem haben. Dann werden uns trotz der größeren Freiheit die guten Leute nach Amerika und nach Großbritannien abwandern. Das heißt, hier brauchen wir eine wesentliche Verbesserung des Gesetzes.

(Abg. Bebber SPD: Das ist doch schon drin! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Hat der Bildungsaus- schuss so beschlossen!)

Es ist aber mit sehr komplizierten Mechanismen drin, mit dem Wechsel, der einmal notwendig ist. Vor allem haben wir keine verschiedenen Stufen. Sie haben im amerikanischen und im englischen System mindestens vier, fünf Stufen von Tenure-Track, bis Sie zum Full-Professor kommen. Das ist die große Konkurrenzfähigkeit des dortigen Systems.

Dann muss man sagen: Das Entscheidende bei der Juniorprofessur wäre eine flexible Vergütungsmöglichkeit. Mit 6 000 oder 6 500 DM sind wir in Fächern wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Jura überhaupt nicht konkurrenzfähig, damit können wir die jungen Leute nicht an unseren Universitäten und Hochschulen halten. Auch hier sind wir dafür, Bandbreiten einzurichten. Erstens hätten wir mehr Konkurrenz unter den Hochschulen, zweitens hätten wir mehr Möglichkeiten, flexibel zu besolden und auch in Konkurrenz zur Wirtschaft diese jungen – –

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Aber auch nicht mehr Geld!)

Dann müssten wir eben umschichten. Aber, Frau Bregenzer, mir ist es viel wichtiger, die jungen Leute an der Hochschule zu halten und sie auf ihren Karriereweg zu bringen, als den Professorinnen und Professoren höhere Gehälter zu bezahlen, denn da liegt unsere Zukunft.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Denen wollen Sie ja auch höhere Gehälter zahlen!)

Noch eine Bemerkung zu den strukturellen Voraussetzungen. Überall, wo wir solche Systeme haben – und wir haben sie im Wesentlichen nur in den Vereinigten Staaten –, haben wir ganz andere Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen.

Wir müssen uns ja auch die Fragen stellen, die nicht gestellt worden sind: Wer entscheidet über die Zulagen und die Gehälter? Welche Kriterien gelten? Die Bundesregierung sagt, das ginge sie nichts an, das sei Ländersache. Aber wenn sich die Bundesregierung ein Gesetz überlegt und es verfasst, muss sie sich vorher Gedanken machen, wie die Kriterien sind und wer entscheidet. In Baden-Württemberg haben wir Hochschulräte, und das ist wirklich gut so.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Pfisterer CDU: Da passt der Satz besser!)

Das haben Sie gesagt, Herr Pfisterer.

(Zuruf von der CDU: Der ist jetzt nicht mehr aktu- ell! – Zuruf des Abg. Bebber SPD)

Das ist deshalb wichtig, weil wir in den Institutionen unabhängige Entscheider brauchen. Wir können doch nicht von denen, die in Kollegialorganen sitzen und selbst von den Finanzentscheidungen betroffen sind, über Zulagen oder über die Gehälter derer entscheiden lassen, die in diese Institutionen kommen.

(Beifall des Abg. Fleischer CDU)

Stellen Sie sich in diesem System das normale Verfahren an einer deutschen Universität vor: Sie haben eine Berufungskommission. In ihr sitzen die Professorinnen und Professoren dieser Universität. Sie sind nach W 3 besoldet, nehmen wir einmal an. Ihre Zulagen hängen vom Gesamtbudget dieser Hochschule ab. Nun haben sie die Wahl zwischen einem teureren Kollegen oder einer teureren Kollegin und einem preiswerteren Kollegen oder einer preiswerteren Kollegin, die sie berufen. Wie wird die Berufungskommission agieren? Wird sie sagen: „Wir geben einen

(Minister Dr. Frankenberg)

großen Teil unseres Budgets für die Berufung dieser hoch qualifizierten Kollegin aus“?

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Nein, jetzt entscheiden sie doch überhaupt nicht über die Gehälter. Das macht das Ministerium. Dann werden das die Hochschulen entscheiden.

Oder wird die Berufungskommission sagen: „Zur Rettung unserer eigenen möglichen Zulagen verzichten wir auf die hoch qualifizierte Kollegin und berufen jemanden, der geringere Gehaltsforderungen hat“?

In Amerika entscheidet das der Dean oder der unabhängige Präsident. Sie kommen von außen, werden vom Board bestellt und sind ihren Kolleginnen und Kollegen nicht durch Wahl oder Ähnliches verbunden.

Das heißt, auch hier zeigt sich: Hochschulreform muss in der richtigen Reihenfolge vorgenommen werden. Man muss erst die Strukturen schaffen, die in der Lage sind, dass solche Reformen auch im Inneren der Institutionen vernünftig umgesetzt werden können. Dann muss man diese Reformen implementieren.

Diese Umsetzungsproblematik ist uns sehr wichtig. Denn entweder nehmen wir den Hochschulen wieder Autonomie weg und entscheiden das im Ministerium – das wäre kein vernünftiger Schritt in die richtige Richtung – oder wir geben die Entscheidungen weitgehend in die Kollegialorgane. Das wäre im Endeffekt verheerend. Denn es würde – wie das in Kollegialorganen ist – zur Verteilung der Mittel untereinander in einem friedfertigen Verfahren führen – aber nicht zum Leistungswettbewerb.

Meine Damen und Herren, nachdem wir die Experten angesprochen haben, sehen wir, dass derzeit mehr und mehr Experten vor der Verabschiedung dieses Gesetzes in der gegenwärtigen Form warnen – zuletzt heute in einem Rundbrief Professor Meyer, der frühere Präsident der Humboldt-Universität in Berlin, einer der größten Fürsprecher dieser Reform.

Auch die Hochschulrektorenkonferenz rückt schrittweise von dem Gesetzentwurf ab, den sie ursprünglich einmal selbst gewollt hat.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Immer, wenn es kon- kret wird!)

Im Konkreten sieht man eben, wie sich eine Reform auswirkt. Da beginnen dann auch die Probleme.

(Abg. Pfisterer CDU: So ist es! Ja!)

Wir können nicht am gegenwärtigen Dienst- und Tarifrecht festhalten. Eine Reform ist notwendig, aber es muss sich um eine richtige Reform handeln.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Wir brauchen einen Qualifikationsweg wie bei der Juniorprofessur. Aber alternative Wege wie die Habilitation müssen offen gehalten werden. Denn wir wollen keine Ein

heitswege vorschreiben, weder bei Bachelor oder Master noch bei Habilitation und Juniorprofessur. Vielmehr wollen wir Konkurrenz, Wettbewerb und alternative Wege. Dann soll sich derjenige Weg durchsetzen, der in dem jeweiligen Fach der geeignetste ist.

Das heißt, wir brauchen auch ein neues Dienst- und Tarifrecht, das es uns gestattet, in den wenigen Einzelfällen mit der Wirtschaft zu konkurrieren. Aber warum sollen wir denn im Beamtenrecht Gehälter ohne Obergrenze bieten können? Das Beamtenrecht – das ist für die Mehrzahl der Professorinnen und Professoren vernünftig – ist doch ein Recht, das besagt, dass man einen gewissen Gehaltsverzicht für die Sicherheit, die man hat, leistet. Warum hat man denn nicht gesagt: Für diejenigen Professorinnen und Professoren, die wirtschaftsnah arbeiten und die eben sehr hohe Gehälter haben wollen, bieten wir außertarifliche Angestelltenverhältnisse? Warum bietet man in diesem Bereich, in dem man genauso viel verdienen will wie in der Wirtschaft, auch noch den Vorteil des Lebenszeitbeamtentums und sagt dort nicht: „In diesen Ausnahmefällen kann man auch Fünf-Jahres-Verträge bieten und befristen“?

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Das wäre der Weg gewesen, über den ich diese Problematik gelöst hätte – nicht über den Umbau eines gesamten Besoldungssystems, um diese wenigen Fälle zu regeln, viele schlechter zu stellen, als sie heute gestellt sind.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Abschließend noch zwei Worte, Herr Kollege Pfister, weil Sie zwei Punkte ansprachen, die mir zwar nicht am Herzen, aber im Verstand liegen.

Das Erste ist das Recht der Studierenden, sich ihre Hochschulen auszusuchen, und das Recht der Hochschulen, die Qualifikation derer zu überprüfen, zusätzlich zum Abitur, die sich an sie wenden. Wenn Sie die Debatte in der Kultusministerkonferenz darüber erlebt hätten, nur auf den Vorschlag des Beirats der ZVS einzugehen, in ZVS-Studiengängen 50 % der Studierenden vorab selber auswählen zu können, und gesehen hätten, wie zwei Länder, nämlich Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wie eine Betonwand standen

(Abg. Pfister FDP/DVP: Das kann ich mir vorstel- len!)

und es nur dem Kollegen Oppermann aus Niedersachsen zu verdanken war, der eine moderne Hochschulpolitik vertritt, dass es zu einem Beschluss kam, wenigstens darüber zu diskutieren, hätten Sie festgestellt, wie weit wir noch von einer umfassenden Reform unseres Hochschulwesens entfernt sind, die die Voraussetzung für ein modernes Dienst- und Tarifrecht ist.

Meine Damen und Herren, ich glaube auch, dass wir uns in Zukunft die Frage stellen müssen, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Hochschulsystems auch hinsichtlich der Finanzierung sichern.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr richtig!)

(Minister Dr. Frankenberg)

Dies kann nicht nur eine Frage nach erhöhten Etatmitteln sein.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Kann ich davon ausgehen, dass der Berichtsantrag durch die Aussprache erledigt ist? – Dem wird nicht widersprochen. Es ist so beschlossen.