Dies beginnt bei der Nachwuchsförderung. Deshalb ist die systematische Promotionsförderung ein wichtiges Stadium auf dem Weg zum Erreichen eines Professorenamts. Ob sich die anschließende Weiterqualifikation als Voraussetzung für die Berufung in ein Professorenamt über den bisherigen akademischen Weg weiterentwickelt oder die vom Bundesforschungsministerium vorgeschlagene Juniorprofessur entscheidend sein soll, wird bekanntlich in Politik und Wissenschaft konträr diskutiert. Soweit damit eine Straffung der Qualifikationsdauer erstrebt wird, findet dies durchaus unsere Unterstützung. Wir haben aber erhebliche Vorbehalte gegen die in § 44 des Entwurfs eines neuen Hochschulrechtsrahmengesetzes vonseiten des Bundes vorgesehene Regelung. Nach unserer Auffassung muss die Habilitation auch weiterhin als ein möglicher Weg erhalten bleiben. Auch hier verlangen Autonomie und Flexibilität,
dass bei unterschiedlicher Fächerstruktur unterschiedliche Qualifikationswege eröffnet bleiben. Ein faktisches Verbot der Habilitation ist nicht sachgerecht und kein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Tätigkeit an den Hochschulen.
Die Landesregierung sollte im Übrigen sowohl hier wie auch bei den weiteren Positionen der Dienstrechtsreform schon aus verfassungsrechtlichen Gründen den bei der Rahmengesetzgebung verbleibenden Freiraum verteidigen und jede Einschränkung der den Ländern zustehenden Gesetzgebungshoheit zurückweisen. Der Gesetzgebungsrahmen aus Artikel 75 des Grundgesetzes darf keine Nivellierung und Einschränkung des Wettbewerbs zur Folge haben.
Dies gilt auch für die bundesrechtlichen Vorschläge auf dem Gebiet des Besoldungsrechts. Auch hier muss dem Land die Möglichkeit bleiben, durch finanzielle Anreize Spitzenkräfte berufen und behalten zu können.
Auch wenn es die Finanzminister nicht gerne hören: Eine solche Reform wird nicht kostenneutral durchführbar sein. Eine solche Reform muss insbesondere berücksichtigen, dass sich die Hochschulen in der Konkurrenz mit der Wirtschaft und den dort vielfach attraktiveren Angeboten befinden. Eine Umverteilung vorhandener Mittel zugunsten weniger und zulasten vieler wollen wir nicht.
Eine gesonderte Erwähnung, meine Damen und Herren, gilt den Fachhochschulen. Die ihnen von allen Seiten mit Recht entgegengebrachte Anerkennung für ihren wichtigen Beitrag im tertiären Bereich muss sich zwangsläufig auch bei der Dienstrechtsregelung auswirken. Wir stimmen der vom Wissenschaftsminister in der Stellungnahme zu unserem Antrag gemachten Aussage in diesem Punkte zu.
Wir müssen bei der Reform auch die Berufsakademien, eine Besonderheit der baden-württembergischen Hochschullandschaft, in unsere Überlegungen einbeziehen. Auch sie sind ein wichtiger Faktor unseres Ausbildungssektors.
Meine Damen und Herren, nachdem in der letzten Legislaturperiode die strukturellen Voraussetzungen für eine moderne Hochschullandschaft geschaffen wurden, geht es jetzt um die Feinsteuerung und Fortentwicklung. Wir wollen dabei die Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Tätigkeit an den Hochschulen des Landes verbessern. Da wir bereits über ein hohes Niveau verfügen, heißt das konkret: Wir wollen den Spitzenplatz Baden-Württembergs auf diesem Terrain erhalten und ausbauen. Wir sind alle aufgerufen, daran mitzuwirken.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei Komponenten bestimmen die Attraktivität einer Tätigkeit, schreibt der Minister in der Antwort auf die Anfrage der CDU: der Inhalt der je
weils wahrzunehmenden Aufgabe – das ist in der Regel stark individuell geprägt und von der Politik sicher nur bedingt zu beeinflussen –, die angemessene finanzielle Dotierung und die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Lehre. Da sind wir in der Politik gefragt.
Jahrelang haben Experten, Professorinnen, Professoren, Politikerinnen und Politiker im Wissenschaftsbereich beklagt, dass die Dotierung schlecht und falsch konstruiert sei, dass die Rahmenbedingungen fortschrittsfeindlich und wettbewerbsfeindlich seien.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat dann in einem ersten Schritt die Hochschulrahmengesetzgebung dergestalt verändert, dass in den Ländern einiges an Autonomie für die Hochschulen möglich ist. Die rot-grüne Bundesregierung hat nun den deutlich schwierigeren Teil übernommen, das Dienstrecht und die Besoldung zu verändern und an ein System anzupassen, das wettbewerbsfähig und modern ist. Sie hat sich dazu Experten bedient, auch der Hochschulrektorenkonferenz, und hat sich dazu Sachverstand geholt. Aus diesem Kreis wurden entsprechende Vorschläge gemacht, die in den Bundesgesetzentwurf eingeflossen sind.
In der Antwort auf die CDU-Anfrage bewertet dies der Minister auch vorsichtig positiv. In seinen Pressemitteilungen reagiert er allerdings unvorsichtig negativ – unvorsichtig deshalb, weil er eine ganze Menge falscher Behauptungen aufstellt, die er selber in der Stellungnahme zum CDU-Antrag widerlegt.
Der Minister fordert: Professoren sollten zukünftig leistungsabhängiger bezahlt werden. Der Gesetzentwurf sagt: Die Alterszulage ist abgeschafft; die Leistungszulage wird eingeführt, und zwar für Berufungen, für Funktionen, Forschung, Lehre und Projekte. Die Forderung des Ministers ist also erfüllt. Das schreibt er auch in seiner Antwort.
Die zweite Forderung des Ministers: Wir brauchen Bandbreiten für die W-2- und W-3-Besoldung. Der Gesetzentwurf sagt: Der Grundbetrag für die Professorenbesoldung in W 2 und W 3 ist ein Mindestbetrag. Dazu kommen entsprechende Zulagen. Wie diese Zulagen an welchen Stellen in welcher Höhe vergeben werden, wird in die Länderverantwortung übergeben. Herr Minister, was wollen Sie mehr? Es wird keine Obergrenzen mehr geben. Insofern kann auch Ihre Forderung, zukünftig Spitzenleute in so genannten marktgängigen Positionen mit Spitzengehältern zu versehen, umgesetzt werden. Nur zu! Haben Sie Mut! Unsere Unterstützung haben Sie.
Der Minister kritisiert die Regelung zur Ruhegehaltsfähigkeit der leistungsbezogenen Zulagen als unzureichend. Der Gesetzentwurf sagt: Die Länder können die Ruhegehaltsfähigkeit nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten; sie können über das, was das Gesetz vorgibt, hinausgehen – nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Art. Also, Herr Minister, auch das ist ein Schritt, den Sie tun können – mit unserer Unterstützung.
Sie begrüßen in der Stellungnahme zum Antrag und auch in Ihren sonstigen öffentlichen Äußerungen, dass in Zukunft Fachhochschulprofessoren höhere Bezüge erhalten
Das heißt, die Gleichwertigkeit von Fachhochschule und Universität wird durch diese Gesetzgebung konkret umsetzbar.
Der Minister fordert eine jährliche Erhöhung des Vergaberahmens um 2 %. Der Gesetzentwurf sagt: Erhöhung des Vergaberahmens um durchschnittlich 2 %. Und er sagt darüber hinaus, weil er von „durchschnittlich“ spricht: Sie können über diese 2 % hinausgehen. Wer tut dies? Wieder die Länder. Das heißt, der Bund hört auf, zu reglementieren, der Bund entlässt die Länder in die Freiheit, und da wird es eben schwierig.
Sie sind zwar nicht in der Stellungnahme zu diesem CDUAntrag dagegen, aber in den nachfolgenden und vorangehenden Pressemitteilungen.
Ich denke, zum einen geschieht das aus parteipolitischen Gründen. Das ist nachvollziehbar. Sie als CDU sind in Berlin in der Opposition, und da ist es sehr schwierig, bei Entscheidungsprozessen einer rot-grünen Initiative zuzustimmen.
Für noch wahrscheinlicher halte ich es aber, dass Sie aus Angst vor dem eigenen Finanzminister Nebelkerzen werfen,
(Abg. Bebber SPD: So ist es! – Abg. Ursula Hauß- mann SPD: So ist es! – Abg. Pfisterer CDU: Nein, Angst hat er keine!)
Nicht nur der Minister wird sich nicht durchsetzen können, sondern auch die Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker werden sich nicht durchsetzen können. Der Bund hat die Länder in die Eigenverantwortung entlassen. Nehmen Sie mehr Geld in die Hand, gewähren Sie Spitzengehälter, geben Sie erhöhte Ruhegehälter! Sie haben dazu unsere volle Unterstützung. Niemand von der SPD wird Ihnen dabei widersprechen. Niemand wird dagegen stimmen, wenn Sie den Vergaberahmen erhöhen, wenn Sie Spitzengehälter zahlen, wenn Sie Kriterien und Bandbreiten – Sie fordern ja Bandbreiten – für die Gehälter festlegen, wenn Sie W-3-Professuren an Fachhochschulen verstärken. Dabei haben Sie uns völlig auf Ihrer Seite.
Ich will noch einen zweiten Punkt kurz ansprechen, nämlich die Abschaffung der Habilitation. Herr Klunzinger, Sie haben das gerade auch angesprochen. Es gab jahrelang Kritik an der Habilitation, es wurde von einem zu langen Weg gesprochen, es war die Rede von zu starker Bindung an Doktoren und an Professoren. Herr Frankenberg, Ihr Vorgänger war ein Vorreiter der Abschaffung der Habilitation. Er war auch mit Eigenlob ein Vorreiter und eine Speerspitze gegen die Habilitation.
Der Bildungsausschuss hat in der letzten Woche die Habilitation nicht abgeschafft, sondern ihr vielmehr Priorität eingeräumt und eine Formulierung gefunden, die die Habilitation nach wie vor möglich macht. Ich denke, dass dies notwendig ist, dass wir dies brauchen.
Es gibt einen Beschluss der Ministerpräsidenten vom Dezember des Jahres 2000. Danach sollen bis zum Jahr 2005 in allen wissenschaftlichen Qualifikationsprozessen bis zu 40 % Frauen sein. Tatsächlich haben wir im Augenblick maximal 17,7 % Frauen unter denen, die habilitieren, während 43 % derer, die Examen machen, Frauen sind. Das heißt, in diesem Habilitationsprozess gehen sehr viele Frauen „verloren“. Wenn wir nun der Juniorprofessur den Vorrang einräumen, können wir tatsächlich Frauenförderung durchführen.
Frau Kollegin Bregenzer, ich darf Sie bitten, zum Abschluss zu kommen. Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Genau, im Landeanflug. – Herr Minister Frankenberg, der Bund hat den Wettbewerb der Länder eröffnet. Blockieren Sie diesen Wettbewerb nicht; denn wenn Sie dieses Gesetz auf Bundesebene blockieren, schieben wir all die Themen, die dringend angepackt werden müssen, auf die lange Bank. Das können weder Sie noch wir wollen.
(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Also, Ernst, wir klat- schen, wenn du gut bist! Sonst ist ja niemand von der FDP/DVP mehr da! – Weitere Zurufe von den Grünen)