Protocol of the Session on November 23, 2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch die Besorgnis da ist, dass uns in der Tat nicht weiterhin die richtigen Rahmenbedingungen von Berlin gestellt werden,

(Abg. Bebber SPD: Was haben Sie denn gegen Berlin?)

ersieht man auch daran, dass der Rat der Fünf Weisen in seinem Jahresgutachten 2000/2001 fordert, mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, anstatt rückzuregulieren.

(Abg. Haas CDU: Jawohl! – Abg. Ingrid Blank CDU: Ja!)

In den Gesetzentwürfen und in den bisher bekannten Vorstellungen der Bundesregierung sieht er keinen innovativen Schritt nach vorn.

(Abg. Haas CDU: Aha!)

Mit ähnlichem Grundtenor hat sich vor zwei Wochen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geäußert.

(Abg. Dr. Eva Stanienda CDU: Der Arbeitgeber- verband!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass die Bundesregierung lernfähig ist und sich nicht hinter ihrer Basta-Mentalität verschanzt.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! – Abg. Haas CDU: Ist der Riester überhaupt noch im Amt, Herr Minister?)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:20 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:45 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 12/5705

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h D e u s c h l e R E P – S i c h e r u n g d e r A r b e i t s p l ä t z e b e i d e r M a s c h i n e n f a b r i k R a u / K v e r n e l a n d g r u p p e i n W e i l h e i m / T e c k

Herr Abg. Deuschle, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:

a) Was will die Landesregierung unternehmen, um die Produktionsverlagerung nach Norwegen und den damit einhergehenden Arbeitsplatzabbau zu verhindern?

b) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, über Landesbürgschaften und Ähnliches die Umstrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens abzufedern mit dem Ziel, den Produktionsstandort Weilheim/Teck zu erhalten?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Herrn Abg. Deuschle wie folgt:

Zur ersten Frage: Nach Bekanntwerden der Verlagerungspläne habe ich schriftlich bei dem Präsidenten der Muttergesellschaft Kverneland, Herrn Aide, zugunsten der Erhaltung der Produktionsarbeitsplätze in Weilheim interveniert und um eine Darlegung der Planungen der Konzernleitung gebeten. Die Antwort auf dieses Schreiben erwarte ich in den nächsten Tagen. Parallel dazu hat das Wirtschaftsministerium mit dem Betriebsrat Kontakt aufgenommen.

Nach den bisher bekannten Planungen der Konzernleitung soll die Produktion an andere Konzernstandorte verlagert werden. Die Bereiche Produktmanagement, Forschung und Entwicklung sowie das Ersatzteilwesen sollen in Weilheim verbleiben. Dies hätte zur Folge, dass 120 der bisher 140 Arbeitsplätze verloren gingen.

Der Betriebsrat hat inzwischen eine Alternativplanung entwickelt, mit der es möglich ist, den Produktionsstandort Weilheim zu erhalten und zugleich Kosteneinsparungseffekte für den Konzern zu erzielen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich über Einzelheiten des Konzepts zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ausführungen machen kann. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das Wirtschaftsministerium bereit ist, das Anliegen des Betriebsrates gegenüber der Konzernleitung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

Zur zweiten Frage: Grundsätzlich hat die Landesregierung die Möglichkeit, im Rahmen der vorhandenen Programme der Wirtschaftsförderung Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen bei der Firma Rau durch Bürgschaften, zinsverbilligte Darlehen bzw. Zuschüsse zu unterstützen. Wegen der Konzernzugehörigkeit des Unternehmens zur Kvernelandgruppe sind solche Hilfen allerdings auch auf die Vereinbarkeit mit den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU zu prüfen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Deuschle.

Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung auf dem Landmaschinenmarkt, auf dem ja die Firma Rau bzw. die Kvernelandgruppe tätig ist, hinsichtlich eventuell zu gewährender Bürgschaften oder ähnlicher Unterstützungen des Landes?

Herr Staatssekretär.

Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Entwicklung auch aufgrund der allgemeinen Entwicklung auf dem Agrarmarkt gerade in dem Bereich der Landmaschinenherstellung sehr schwierig ist. Deswegen wird diese Entwicklung in die weiteren Überlegungen natürlich mit einzubeziehen sein.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Deuschle.

Wie beurteilt die Landesregierung ferner die Tatsache, dass die Belegschaft schon zwei Umstrukturierungsmaßnahmen mit einem Personalabbau von 450 auf zurzeit rund 140 Mitarbeiter mitgetragen hat, damals natürlich unter der Bedingung, dass Weilheim als Standort erhalten bleibt?

Dieser Arbeitsplatzabbau, Herr Abgeordneter, hat sich aufgrund dieser schwierigen Entwicklung ergeben. Leider ist das jetzt wieder einer der Hintergründe.

Die Landesregierung sieht als sehr bewundernswert an, was die Belegschaft in der vergangenen Zeit hinbekommen hat. Deswegen haben wir ja auch Kontakt aufgenommen. Der Betriebsrat hat sich bei uns auch dafür bedankt, dass wir uns des Problems annehmen. Aber es wird natürlich jetzt zu prüfen sein, was da zu machen ist.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E g o n E i g e n t h a l e r R E P – L u f t r e i n h a l t u n g / Z e i t v e r l u s t b e i G e s c h w i n d i g k e i t s b e g r e n z u n g e n a u f w e n i g e r a l s 8 0 k m / S t d.

Das Wort zur Verlesung seiner Anfrage erhält Herr Abg. Eigenthaler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Welche Streckenabschnitte an Landes- und Bundesstraßen sind der Landesregierung bekannt, die mit Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung unter 80 km/Std. ausgeschildert sind (75 km, 70 km, 60 km, 50 km, 40 km), mehr als 500 m Länge haben, vorwiegend außerhalb von Wohngebieten verlaufen und bei denen die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem zusätzlichen Schild „Luftreinhaltung“ erklärt wird?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Mappus.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Luftreinhaltegründen sind dem Ministerium für Umwelt und Verkehr nur auf der Gemarkung der Stadt Stuttgart bekannt. Die Stadt Stuttgart hat im Rahmen des Luftreinhalteplans Stuttgart

(Staatssekretär Mappus)

1990 für einige stark befahrene Strecken auf ihrer Gemarkung die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt und dies zusätzlich durch ein Schild „Luftreinhaltung“ gekennzeichnet.

Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Außerortsstrecken. Die Strecken sind zwischen 3 und 8 km lang. Im Einzelnen sind folgende Strecken betroffen:

Erstens: B 295, Ortsumgehung Weilimdorf, von vormals 100 km/h auf 60 km/h.