Architekten das ganze Prozedere eines Baugenehmigungsverfahrens. Die Bauherren können nämlich schon mit dem Bauen beginnen, nachdem sie die zuständige Behörde von der geplanten Bauabsicht in Kenntnis gesetzt haben.
Dieses Verfahren soll zur Entbürokratisierung beitragen und die oft langwierigen Baugenehmigungsverfahren ablösen. Man konnte auf Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgreifen, in denen das damals neue Kenntnisgabeverfahren eingeführt worden war. Dieses Kenntnisgabeverfahren wurde erfolgreich praktiziert und hat eine hohe Akzeptanz erfahren.
Richtigerweise wurde bei der damaligen Novellierung das Baugenehmigungsverfahren beibehalten, obwohl es folgerichtig gewesen wäre, das Baugenehmigungsverfahren abzuschaffen, um auch der Intention der geänderten Landesbauordnung gerecht zu werden. Somit sollten die Architekten und Bauherren für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen dem bisherigen Baugenehmigungsverfahren und dem neuen Kenntnisgabeverfahren haben. Diese Übergangszeit war zunächst bis zum 31. Dezember 1998 befristet. Die Befristung wurde im Jahr 1997 um drei Jahre verlängert.
Wir Republikaner haben uns bereits damals im Gegensatz zur Regierung für die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit zwischen dem Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren eingesetzt. Damit wollten wir den Bedürfnissen der Bauherren und der Architekten Rechnung tragen, mehr Planungssicherheit zu schaffen. Die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit wurde aber mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt ist die Regierung zu der Erkenntnis gekommen, dass die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit die bessere Lösung ist. Wir Republikaner werden diesem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen.
Sehr große Bedenken haben wir Republikaner hinsichtlich der Abschaffung der baurechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit von Teilungen bebauter Grundstücke. Wir Republikaner halten hier den Schutz des Käufers für wichtiger als eine Deregulierung. Wer ist dann zuständig für die Erschließung, das Abstandsgebot, den Brandschutz usw.? Hier stellen sich Fragen, die wir im zuständigen Wirtschaftsausschuss noch klären müssen. Auch behalten wir uns vor, Änderungsanträge zu stellen.
Den Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und zur Anwendbarkeit von Bauarten können wir Republikaner hingegen zustimmen. Wir Republikaner müssen die Regierung insoweit kritisieren, als diese Regelungen nicht schon früher eingeführt worden sind, zumal es bereits im Jahr 1996 zur Änderung der Musterbauordnung gekommen ist. Endlich werden mit diesem Teil des Gesetzentwurfs einheitliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten eingeführt, was eine Erleichterung für über die Landesgrenzen hinaus tätige Bauunternehmen darstellt.
Auch wir Republikaner vermissen in diesem Gesetzentwurf Ausführungen für ein barrierefreies Bauen. Es bestand insoweit Einigkeit zwischen allen Fraktionen, dass das in die Landesbauordnung aufgenommen werden sollte, und es wäre durchaus möglich gewesen, die Landesbauordnung entsprechend zu ändern.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs an den Wirtschaftsausschuss beantragt. – Sie stimmen dem zu.
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 12. Juli 2000 – Landesjugendbericht 2000 – Drucksachen 12/5359, 12/5602
b) Große Anfrage der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP/DVP mit der Antwort der Landesregierung – Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“ – Drucksache 12/5436
Das Präsidium hat für die Aussprache über a und b eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Vorlage der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage und nach Vorlage des Landesjugendberichts möchte ich im Namen der CDUFraktion zunächst einmal der Landesregierung für die umfangreiche und gewissenhafte Beantwortung der Fragen danken.
Darüber hinaus möchte ich der Landesregierung dafür danken, dass sie gleich nach Vorlage des Abschlussberichts der Jugendenquetekommission sehr zügig mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen begonnen hat. Der Landtag hat hierfür bereits in seinem Nachtragshaushalt 1999 die ersten Zeichen gesetzt und die ersten Mittel hierfür zur Verfügung gestellt.
konkret mit finanzpolitischen Aussagen. Wir haben bis zum heutigen Zeitpunkt alle 24 Handlungsempfehlungen haushaltspolitisch 1 : 1 umsetzen können. Das ist meines Erachtens eine hervorragende Arbeit
Ich kann stichwortartig nur einzelne Beispiele herausgreifen, so beispielsweise die Förderung der Jugendagenturen als Vernetzungsstellen in unseren Regionen, wo wir die Angebote der Jugendarbeit und Jugendhilfe wirkungsvoll vernetzen wollen.
Als weiteres Beispiel darf ich das Bildungsreferentenprogramm anführen, bei dem wir um fünf Personalstellen aufgestockt haben, was besonders der Jugendarbeit zugute kommt.
Als weiteren Schwerpunkt darf ich die Integrationsprogramme für unsere ausländischen Jugendlichen und für unsere jungen Spätaussiedler aufführen. Dabei haben wir in der Kooperation mit der Jugendhilfe und Jugendarbeit verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet. Dies ist eine wirkliche Leistung der Landespolitik für die Integration unserer jungen ausländischen Mitbürger.
Im Abschlussbericht der Enquetekommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“ ist noch davon die Rede, dass man von einer schwierigen Ausgangslage auf dem Ausbildungsmarkt und dem Arbeitsmarkt ausgehen muss. Mittlerweile hat sich die Situation geändert. Man kann nicht mehr von einer schwierigen Lage sprechen, sondern die Rahmenbedingungen haben sich für die jungen Menschen, die sich um einen Ausbildungsplatz bewerben, deutlich verbessert. Das ist zum einen die Leistung unserer Wirtschaft, es ist aber auch die Leistung der jungen Menschen selbst, die Leistung unserer Bildungseinrichtungen und auch die Leistung der Landespolitik.
In diesem Zusammenhang muss davon gesprochen werden, dass der Anstieg der Zahl der Ausbildungsverträge auch darauf zurückzuführen ist, dass die Landesregierung und die Einrichtungen der öffentlichen Hand über ihren eigenen Bedarf hinaus ausbilden und dass das Wirtschaftsministerium regelmäßig in Spitzengesprächen darauf hinwirkt, dass seitens der Wirtschaft mehr Ausbildungsplatzangebote geschaffen werden. Nicht zuletzt darf ich in diesem Zusammenhang auch das von unserem Ministerpräsidenten initiierte Bündnis für Bildung und Beschäftigung nennen, das dazu führte, dass 60 konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Ausbildungsmarkt für unsere jungen Menschen auf den Tisch gelegt wurden.
Drittens, meine Damen und Herren – auch hier wird einer Handlungsempfehlung der Jugendenquetekommission Folge geleistet, auch hierauf geht die Landesregierung in ihrer
Antwort konkret ein –: Wir investieren im Rahmen der Zukunftsoffensive III. Wir investieren im Bereich der Jugendbildungsstätten und legen ein Investitionsprogramm zur Modernisierung und Verbesserung der Jugendgruppenräume auf, eine Maßnahme, die erforderlich ist, da die Mittel vor einigen Jahren aufgrund haushaltspolitischer Zwänge zurückgefahren werden mussten. Außerdem investieren wir im Medienbereich für die Jugendverbandsarbeit.
Zu alldem, meine Damen und Herren, muss gesagt werden: Die Jugendpolitik der Landesregierung ist aufgrund der Empfehlungen der Jugendenquetekommission, aber auch aufgrund eigener Schwerpunktsetzungen als voller Erfolg zu werten. Die wichtigen Projekte sind in Angriff genommen worden. Natürlich kann eine Bewertung erst nach einer gewissen Zeit vorgenommen werden. In dieser Legislaturperiode bleibt uns nicht mehr die Zeit dazu. Es wird Aufgabe des neuen Landtags sein, Bewertungen vorzunehmen und gegebenenfalls Entscheidungen zu fällen, die eine Fortführung dieser Programme gewährleisten. In diesem Zusammenhang gibt es einen vollen Erfolg der Landespolitik. Es wird für die Opposition sicher schwer sein, in der Jugendpolitik Kritikpunkte aufzugreifen,
(Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen: Da werden Sie sich noch wundern! – Abg. Bebber SPD: Vorsicht, Vorsicht! – Weitere Zurufe von der SPD)
Auf den Landesjugendbericht, der eigentlich einen Jugendhilfebericht darstellt, wird Frau Kollegin Blank bei ihren Ausführungen in der zweiten Runde eingehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wacker, Sie haben Recht, die Jugendenquetekommission war ein Erfolg. Sie hat zu spürbaren Verbesserungen geführt. Sie hat die Jugendpolitik in BadenWürttemberg vorangebracht. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind stolz darauf, die Jugendenquetekommission im Wesentlichen vorbereitet und mit eingebracht zu haben. Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, mit Ihnen einige wegweisende Projekte auf den Weg zu bringen, Projekte, gegen die Sie sich teilweise viele Jahre gewehrt haben. Das ist ein Erfolg.
Aber wir sind natürlich auch weit davon entfernt, Hymnen zu singen, denn dazu gibt es keinen Grund. Die Enquete ist abgeschlossen. Die Forderungen stehen da, größtenteils einvernehmlich verabschiedet, aber in der Umsetzung, die ja Aufgabe dieser Landesregierung war und leider noch ist, hapert es gewaltig. Fünf Stichpunkte will ich nennen.
Erstens: das Jugendleiter-Sonderurlaubsgesetz. Wir sind uns einig, dass die jungen Leute besser sind als ihr Ruf, dass sie sich einbringen, engagieren, Verantwortung über