Deswegen glaube ich, wir können am Ende der Legislaturperiode – die Legislaturperiode neigt sich ja nun dem Ende zu – feststellen: Die Umweltsituation in Baden-Württemberg ist, an objektiven Zahlen gemessen, relativ gut, nicht gemessen an unseren Zielen, aber gemessen an dem, was in anderen Bundesländern vorhanden ist. Wir haben auch in den letzten Jahren wieder klare Verbesserungen erreicht, was objektiv Messbares anbelangt.
Zum Zweiten: Die Instrumentarien, die wir haben, die Umweltverwaltung, die Umweltforschung, die Umweltbildung und dergleichen mehr, sind à jour, sie können sich sehen lassen.
Zum Dritten: Wir sind jetzt auch in puncto Konzeption stark. Dass wir zu gleicher Zeit damit weit über diese Legislaturperiode hinausgreifen, ist der eigentliche Gewinn, den wir mit diesem Plan erzielen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung. Sie nehmen entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr Kenntnis von der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr. – Es ist so beschlossen.
Darf ich noch eine Bemerkung zu den Redezeiten machen, insbesondere deshalb, weil wir in erheblichem Verzug sind. Auch die Regierung sollte die Redezeiten, die den Fraktionen zustehen, ungefähr im Auge behalten. Soeben hat der Minister mehr als das Vierfache der Grundredezeit der Fraktionen in Anspruch genommen. Ich bitte, dies bei den weiteren Tagesordnungspunkten zu berücksichtigen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuorganisation der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 12/5671
Die Fraktionen sind, wie mir mitgeteilt wurde, übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Landesmediengesetzes und zur Aufhebung von Rechtsvorschriften – Drucksache 12/5672
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wollen wir die Zustimmung des Parlaments zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag einholen. Wir haben dies mit einigen Änderungen am Landesmediengesetz verbunden.
Die Schwerpunkte des Vertragswerks liegen in der Festsetzung der Rundfunkgebühr für die neue Gebührenperiode sowie in der Neuordnung des ARD-internen Finanzausgleichs.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 soll die Rundfunkgebühr um 3,33 DM auf dann 31,58 DM im Monat angehoben werden. Dies entspricht exakt dem Votum der unabhängigen KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Legte man die bei der KEF eingegangenen Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten zugrunde, hätte sich die Gebührenerhöhung auf 5,75 DM belaufen. Die KEF hat also die Anmeldungen wirklich kritisch überprüft und ist zu einer deutlichen Reduzierung gekommen. Dennoch hat der Gebührenvorschlag allenthalben keine Freude ausgelöst. Ich verstehe das; denn wann kann eine Gebührenerhöhung eigentlich Begeisterung wecken?
Trotzdem sollten wir im Auge behalten, dass der Spielraum von Regierungen und Parlamenten für die Festlegung der Gebühr spätestens seit 1994 deutlich eingeschränkt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat im so genannten Gebührenurteil vom 22. Februar 1994 hierzu ausgeführt – ich möchte das gerne zitieren –:
Der überprüfte Bedarf der Rundfunkanstalten darf bei der Gebührenfestsetzung nur aus Gründen unterschritten werden, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand ha
ben. Dazu gehören namentlich die Interessen der Gebührenzahler. Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden aus.
Dieses Gebührenurteil aus Karlsruhe von 1994 heißt für uns, dass wir eigentlich nur noch dann einen Handlungsspielraum haben, wenn die Gebühr sozial unverträglich ist. Dies werden wir trotz der spürbaren Anhebung um 3,33 DM nach Auffassung der Landesregierung kaum interpretieren können.
Wir halten die Gebührenerhöhung für noch vertretbar. Wir finanzieren mit der Gebühr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der eine wesentliche Säule des dualen Rundfunksystems ist. Ihm kommt natürlich auch eine Bestandsund Entwicklungsgarantie zu, und vor diesem Hintergrund wird man die 3,33 DM billigen müssen.
Dennoch dürfen wir und vor allem die Anstalten gerade auch im Hinblick auf die Entwicklung in der Vergangenheit ein ständiges Ansteigen der Rundfunkgebühren nicht als einen Automatismus, als eine Art Naturgesetz betrachten. Es gilt insbesondere zu verhindern, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten sich zunehmend von ihrem originären Auftrag der grundversorgenden Rundfunkanstalten entfernen, ihre Betätigungsfelder immer weiter ausdehnen und Aufgaben übernehmen, bei denen ein unmittelbarer Programmbezug kaum mehr besteht. Das möchte ich auch an die Adresse aller Gremienmitglieder des Parlaments und der Regierung sagen: Wir müssen darauf ein sorgsames Augenmerk richten.
In einer sinnvollen und klaren Beschreibung des öffentlichrechtlichen Auftrags liegt eine wichtige Zukunftsaufgabe und Herausforderung der Medienpolitik. Der stetigen Kosten verursachenden und Gebühren erhöhenden Programmexpansion und den immer neuen Zusatzangeboten müssen, gerade auch im Interesse der Gebührenzahler, meine sehr verehrten Damen und Herren, klare Grenzen gesetzt werden. Dieses Ziel kann nur im Konsens mit den anderen Bundesländern erreicht werden. Das ist uns allerdings wohl bewusst.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Wort zum Vorstoß aus Sachsen zur Bildung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe oder eines Ausschusses sagen. Eine 16-LänderKommission der Parlamente mit je zwei Vertretern halten wir, gelinde gesagt, nicht für der Weisheit letzten Schluss. Die Informationsgewinnung für die Parlamente und die Regierung durch umfassende Auskunft gebende Berichte der Rundfunkanstalten, so, wie wir es in Baden-Württemberg seit vielen Jahren verankert haben, ist der richtige Weg. Wir könnten uns auch – zur Erleichterung der Arbeit, zur Verbesserung der Arbeitssystematik – vorstellen, dass diese Berichte parlamentsübergreifend, länderübergreifend für den Raum der Mehrländeranstalten gegeben werden, dass beispielsweise der NDR für Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in einer gemeinsamen Sitzung den Sachverhalt darstellt, dass wir mit Rheinland-Pfalz entsprechend verfahren, dass der Mitteldeutsche Rundfunk für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt berichtet. Dann wäre auch der Bezug der Parlamente zur Arbeit der Rundfunkanstalten gegeben. Aber von einer einheitlichen Kommission zur Erörterung all die
ser Fragen sind wir nicht überzeugt. Wir sind im Gespräch mit den anderen Ländern. Ein einheitliches Meinungsbild zeichnet sich noch nicht ab. Wir werden sicher während der Ausschussberatungen wieder über den Sachverhalt berichten können.
Lassen Sie mich neben der Gebühr, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Neuordnung des Finanzausgleichs der ARD eingehen. Im Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der ARD-Finanzausgleich in den kommenden fünf Jahren von über 186 Millionen DM auf rund 100 Millionen DM nahezu halbiert. Ich will an dieser Stelle sagen, das ist ein großer Erfolg, der dem beharrlichen Drängen der Länder Bayern und Baden-Württemberg zu verdanken ist. In der Rundfunkkommission wäre gar nichts zustande gekommen, wenn wir dies nicht zu einem zentralen Bestandteil des Rundfunkänderungsstaatsvertrags gemacht hätten.
Wir hätten uns natürlich eine völlige Rückführung des ARD-Finanzausgleichs vorstellen können. Er ist systemwidrig, er ist nicht einsichtig, er ist nicht logisch. Immerhin muss man aber doch mal sehen, dass das Glas jetzt halb voll ist und wir einen guten Erfolg errungen haben. Der wird sich im wahrsten Sinne des Wortes auch auszahlen. Für den SWR reduzieren sich die Zahlungsverpflichtungen von derzeit 27 Millionen DM in den ARD-Ausgleichstopf auf etwa 14 Millionen DM im Jahre 2006. Dies sind 13 Millionen DM mehr, die der SWR in sein eigenes Programm investieren kann, anstatt dass der baden-württembergische Gebührenzahler die Programme von anderen Landessendern wie Bremen, Saarland oder Brandenburg mitfinanziert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Das wird doch wieder ab- gezogen! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Das wird doch kompensiert!)
Zugleich wird mit der Reduzierung des ARD-Finanzausgleichs ein Spardruck auf die Kleinanstalten entstehen. Zielrichtung ist die von uns für notwendig erachtete Orientierung der Landesrundfunkanstalten am im Land erzielten Gebührenvolumen. Deshalb werden wir unser Ziel, den Finanzausgleich innerhalb der ARD nach dem Jahr 2006 ganz auf null zu fahren, nicht aus den Augen verlieren, sondern weiterverfolgen.
Wir machen das unabhängig davon, Frau Kipfer, wer jetzt in den kleinen Ländern regiert. Damit werden wir, glaube ich, auch ein ganzes Stück glaubwürdiger.
Wir haben auch nach dem Regierungswechsel von Herrn Klimmt auf Herrn Müller die Auseinandersetzung mit dem Saarland in der Rundfunkkommission geführt. Es geht uns um berechtigte Landesinteressen, um die Interessen unserer Rundfunkgebührenzahler. Die werden wir auch in Zukunft im Auge behalten.
Auf unseren Druck hin wurde das gewichtete Stimmrecht innerhalb der ARD eingeführt. Im Sommer haben sich die ARD-Intendanten dem Grundsatz nach darauf geeinigt. In diesem Monat soll die ARD-Hauptversammlung hier in Stuttgart dieses gewichtete Stimmrecht noch beschließen. Entsprechend ihrer Größe werden die Anstalten in Zukunft ein Gewicht in der ARD haben. Das stärkt das Gewicht der zweitgrößten ARD-Anstalt, des SWR. Auch dies halte ich für einen guten Erfolg, den unser Land in den Verhandlungen um den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchsetzen konnte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Gebührenbefreiung rundfunkempfangstauglicher Internet-PCs wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält die Ermächtigung, zugunsten privater regionaler und lokaler Fernsehprogramme Ausnahmen von den bisherigen formalen Werbebestimmungen vorzusehen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Programme, die teilweise massiver Konkurrenz ausgesetzt sind, verbessert werden. Die Landesregierung macht mit einer entsprechenden Änderung unseres Landesmediengesetzes davon Gebrauch.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden fernerhin Werbung und Sponsoring im Videotext künftig verboten.
Für die Umstellung von analogen auf digitale terrestrische Übertragungskapazitäten wird ein Bestandsschutz für die bislang im jeweiligen Gebiet analog verbreiteten Programme vorgesehen.
Schließlich werden wir entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1998 die Kurzberichterstattungsregeln modifizieren. Künftig kann der Veranstalter bei berufsmäßig durchgeführten Veranstaltungen, zum Beispiel bei der Kurzberichterstattung über die Fußball-Bundesliga, für die Ausübung des Rechts ein billiges Entgelt verlangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags legen wir Ihnen heute einige Änderungen des Landesmediengesetzes vor. Wir haben das Landesmediengesetz im Jahr 1999 umfangreich novelliert. Dieses Gesetz hat sich – das wird eigentlich einheitlich anerkannt – bewährt. Wir haben ein schlankes und zeitgemäßes Landesmediengesetz geschaffen. Allerdings müssen wir jetzt einige Modifizierungen im Gesetz, im Wesentlichen wieder durch den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, vorsehen. Sie betreffen