Das spiegelt nicht die normale Parlamentsarbeit in den Ausschüssen und in den Kommissionen wider, und deswegen war das schofel, um es einmal ganz deutlich zu sagen.
Herr Abgeordneter, wir sind bei der Diskussion über den jetzigen Tagesordnungspunkt und nicht beim Nachkarten von heute Morgen.
Nein, ich habe das Thema gar nicht verfehlt, und ich erwarte auch, dass die Führung der Geschäfte neutral ist.
(Beifall bei den Republikanern – Widerspruch bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Capezzuto SPD: Eine Rüge an den Präsidenten! Wo sind wir denn?)
Es ist auch nicht Ihre Aufgabe, vom Rednerpult aus Abgeordnete dazu aufzurufen, Ihnen zuzuhören. Bei Ihren Zwischenrufen heute Morgen habe ich auf meinem Platz fast Kopfweh bekommen.
So ist man sich einig, dass ein funktionaler Auftraggeberbegriff zugrunde gelegt werden sollte. Das heißt, entscheidend soll der öffentliche Zweck und nicht die Organisationsform sein. Es soll also unerheblich sein, in welcher Rechtsform die öffentliche Hand tätig wird.
Ferner tragen wir Republikaner mit, den Kommunen zu empfehlen, die diesbezüglichen Ergebnisse der Enquetekommission auch für kommunale Aufträge zu übernehmen.
Wir halten es weiter für richtig, die Grundsätze der Vergabeordnungen künftig konsequenter durchzusetzen. Als wichtiges Mittel zur mittelstandsgerechten Ausschreibung ist die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose anzusehen. Ich fordere heute schon die Landesregierung und das zuständige Finanzministerium, das heute gar nicht vertreten ist, auf, bei Großprojekten wie der Fildermesse und ähnlichen Vorhaben die obigen Grundsätze anzuwenden und mittelstandsgerecht auszuschreiben.
Leider ist die Mehrheit in der Enquetekommission unserer Empfehlung, den Erhalt und die Qualifizierung der fachtechnisch kompetenten Bauverwaltung sicherzustellen, nicht gefolgt.
Kontrovers wurde in der Enquetekommission – das wurde schon gesagt – über die vergabefremden Kriterien diskutiert. Im Gegensatz zu SPD und Grünen wollen wir Republikaner spezielle Eignungsinteressen nur rein auftragsbezogen zulassen und gesellschaftspolitische Motive wie Frauenförderung, die wichtig sein mag, ausschließen. Dass gerade die Bauwirtschaft mit ihren schwierigen Arbeitsbedingungen die richtige Spielwiese für emanzipatorisches Gehabe ist, bezweifle ich. Das zeigt, wie weit sich SPD und Grüne von wirklichen Fraueninteressen entfernt haben, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den Republikanern – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Wo sind denn eure Frau- en? Das ist ja lächerlich! – Gegenruf des Abg. Ca- pezzuto SPD: Da gibt es keine!)
Was nun die Tariftreueerklärung betrifft, für die unsere Fraktion durchaus Sympathie hat, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, das ja, nachdem die Tarifklausel im Berliner Vergabegesetz für verfassungswidrig erklärt worden war, angerufen wurde.
Als ein wichtiges Element zur Sicherung einheimischer Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft wurde von uns Republikanern schon 1997 die Einführung einer Stammpersonalklausel gefordert. Dem entsprach das Finanzministerium damals, und es sieht dieses Kriterium auch nicht als vergabefremd, sondern als vergabeimmanent an. So können Zuverlässigkeit der Ausführung, Qualität und Sicherstellung neben dem Preis als weitere Kriterien einbezogen werden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Stammpersonalklausel mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Deshalb ist es auch nicht opportun, Herr Capezzuto, noch sozialpolitische Kriterien, die wettbewerbsrechtlich nicht tragbar sind, draufzusatteln. Sie provozieren dadurch unter Umständen Klagen vor den zuständigen Gerichten und gefährden die insgesamt sinnvolle Stammpersonalklausel.
Wir Republikaner fordern eine umfassende Regelung des Vergabewesens in einem Landesvergabegesetz, um Einheitlichkeit und Transparenz zu erreichen. Wir halten nämlich eine Verankerung nur im Mittelstandsförderungsgesetz und in der Gemeindeordnung für nicht ausreichend, weil ja die Vergaberichtlinien für alle Unternehmen, ob Groß-, Mittel- oder Kleinbetriebe, gelten müssen und nicht nur für mittelständische Betriebe.
Als Minderheitsvotum hatten wir Republikaner auch eine schärfere Definition der Daseinsvorsorge zur Begrenzung der Zulässigkeit der gemeindlichen Betätigung für notwendig gehalten. Wir hatten einen Vorschlag gemacht, der sich am bayerischen Modell orientiert hat. Das bayerische Modell hatte die unternehmerische Tätigkeit von Kommunen nur bei dringlicher öffentlicher Notwendigkeit erlaubt. Leider haben wir dafür bisher noch keine Mehrheit gefunden.
Das waren, meine Damen und Herren, einige Punkte, die notwendig wären, um eine grundlegende Verbesserung für den Mittelstand in unserem Land durchzusetzen.
Ich lasse über den Antrag der Enquetekommission abstimmen. Ich darf ihn wohl im Ganzen zur Abstimmung stellen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Antrag der Enquetekommission im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wenn ich richtig gesehen habe, war das einstimmig. Damit wurde dem Antrag der Enquetekommission zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes – Drucksache 12/5241
Mir wurde signalisiert, dass alle Fraktionen auf eine Aussprache verzichten. – Ich stelle fest, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt. Ich darf dem Herrn Berichterstatter dafür danken, dass er diese Einigkeit herbeigeführt hat.
Wer § 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Das war einstimmig. § 1 ist damit angenommen.
Wer § 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Auch dies war, wenn ich richtig gesehen habe, einstimmig, mit Ausnahme eines Abgeordneten, der sich an der Abstimmung nicht beteiligt hat. § 2 ist damit auch verabschiedet.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Auch dies war einstimmig. Damit ist das Gesetz verabschiedet.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Innenministeriums – Einsatzkonzeption für die offene Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen zur Unterstützung der polizeilichen Präsenz – Drucksache 12/5347
Das Präsidium schlägt Ihnen für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten vor.