Protocol of the Session on July 20, 2000

Bei der Begründung der Diätenerhöhung wird argumentiert, dass die Landtagsabgeordneten nicht von der allgemeinen – –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Drautz?

Nein. Am Ende; jetzt aber führe ich meinen Gedanken weiter.

(Zurufe von der SPD: Welchen?)

Bei der Begründung der Diätenerhöhung wird argumentiert, dass die Landtagsabgeordneten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden sollen und ein diesbezüglicher Verzicht für die Abgeordneten einen Einkommensrückstand bedeuten würde. Es wird also so getan, meine Damen und Herren, als ob die Abgeordneten zu den ärmsten Schluckern unserer Gesellschaft gehörten. Dabei haben manche – und ich denke nicht nur an Minister, Herr Birzele – bedeutende Nebeneinkünfte.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, hier stellt sich die Frage nach dem Maßstab. Warum orientieren wir uns nicht an der Erhöhung der allgemeinen gesetzlichen Rente um 0,6 % zum 1. Juli 2000?

(Abg. Wieser CDU: Warum nicht am Aktienin- dex?)

Was die Erhöhung der Reisekostenpauschale um 5 % mit dem Argument gestiegener Benzinpreise betrifft, möchte ich hier nochmals darauf hinweisen, dass auch der normale Bürger davon betroffen ist, aber keine Möglichkeit hat, diese Erhöhung wieder hereinzuholen.

(Beifall bei den Republikanern)

Eine Erhöhung der Reisekostenpauschale ist auch deshalb nicht gerechtfertigt – das habe ich Ihnen erst vor 14 Tagen erklärt –, weil dies beim Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Baden-Württemberg, der sich zwischen Januar 1999 und Januar 2000 um 1,7 % erhöht hat, schon einbezogen worden ist.

(Zuruf des Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, hier ist die Solidarität der Abgeordneten und vor allem derjenigen Abgeordneten, die diese Ökosteuer politisch zu verantworten haben – sie sind verpflichtet, sich hier zu äußern –, anzumahnen.

(Beifall bei den Republikanern)

Ich sage nochmals: Wir Republikaner lehnen deshalb die vorgesehenen Erhöhungen ab.

Was nun die Diätenerhöhung betrifft, die ja mit Ihrer Mehrheit beschlossen wird, sage ich von meiner Seite, dass ich die Nettoerhöhung an karitative Einrichtungen oder Vereine spenden werde.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Capezzuto SPD: Populismus! – Weitere Zurufe)

Das machen wir schon lange.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Aber ich bin gern bereit, Herr Deuschle, mein Spendenkonto einmal mit Ihrem zu vergleichen, und zwar in aller Öffentlichkeit.

(Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Deuschle REP: Herr Präsident, Sie haben hier eine neutrale Führung der Geschäfte vorzunehmen und nicht meine Ausführungen zu kommentieren! – Unruhe)

Entschuldigung, ich brauche Ihre Belehrung nicht. Rügen Sie es im Präsidium! Dann werde ich meine Meinung dazu sagen.

(Abg. Deuschle REP: Ja! Gerecht bleiben!)

Darum bemühe ich mich schon lange, aber wer solche Ausführungen macht wie Sie, der muss auch mit einer entsprechenden Reaktion rechnen.

Meine Damen und Herren, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen auf Drucksache 12/5344, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Artikel 1 wurde mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Da sieht man, wie wenig von den Republikanern da sind! – Abg. Hauk CDU zu den Republikanern: Wo sind denn Ihre Kolle- gen? Wie ernst nehmen die das? – Gegenruf des Abg. Schonath REP: Die schämen sich für diese Debatte! – Weitere Zurufe – Unruhe)

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Artikel 2 wurde mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. Juli 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer dem Gesetz nicht zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Dem Gesetz wurde damit mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste unter Verwendung der digitalen Signatur (e-Bürgerdienste-Gesetz) – Drucksache 12/5240

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 12/5312

Berichterstatter: Abg. Fischer

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort hat Herr Abg. Rech.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In der Informations- und Kommunikationstechnologie stecken – das bedarf keiner weiteren Erwähnung – enorme Chancen, und diese Chancen müssen wir auch in der öffentlichen Verwaltung unseres Bundeslandes nutzen. Diese Chancen können im Ergebnis dazu führen, wenn wir sie sinnvoll nutzen, dass wir die Verwaltung noch bürgerfreundlicher machen und dass wir die Bürokratie noch effizienter abbauen, als wir es gegenwärtig schon tun. Dem Thema ist also eine hohe Priorität einzuräumen. Ungeachtet dessen werde ich meine Ausführungen auf wenige Stichworte begrenzen, weil wir uns, wenn ich es richtig sehe, weitgehend einig sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen großen Schritt in Richtung Bürokratieabbau und dienstleistungsfreundliche Verwaltung gehen. Der Gesetzentwurf schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass den Bürgern in naher Zukunft unnötige Gänge aufs Amt erspart bleiben und die Ausfüllung von Formularen bald überflüssig sein wird, weil zum Beispiel Bauanträge oder die Beteiligungen an öffentlichen Ausschreibungen von zu Hause aus über den heimischen Computer erledigt werden können.

Es freut mich, meine Damen und Herren, dass von Anfang an – dies müssen wir feststellen – die Kommunen und Landkreise ein großes Interesse gezeigt haben und dass sie sich vor allem auch an den Pilotprojekten des Landes beteiligt haben. Wenn die Bundesregierung endlich der von Baden-Württemberg initiierten Entschließung des Bundesrats Folge leisten würde und für ihren Bereich ebenfalls die gesetzlichen Grundlagen schaffen würde, wäre der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen unseres Landes noch viel größer, denn gerade im Bereich Steuern oder im Bereich Verkehr – denken Sie an die Viel

zahl der Pkw-Zulassungen – wäre die Entlastung noch deutlicher. Deshalb fordern wir hier die Bundesregierung noch einmal auf, im Bereich elektronischer Bürgerdienste endlich ihre Hausaufgaben zu machen.

Meine Damen und Herren, die Ausschussberatung hat inhaltlich keine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gebracht. Wir möchten dennoch eine Zielmarke für die flächendeckende Umsetzung gesetzt wissen. Das heißt, bis Ende 2005 sollte allen Bürgern des Landes Baden-Württemberg die Online-Erledigung aller Verwaltungsvorgänge per Computer möglich sein.