Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass Sie Lösungen vermissen. Wir sagen, dass wir von der Verwirklichung der Lösungsvorschläge der Bundesministerin mehr Rechtssicherheit und vor allem, Herr Minister, eine ausreichende Anerkennung der Arbeit der Strafgefangenen erwarten, wie sie vom Resozialisierungsgebot und vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird.
Sie haben die Schweiz angesprochen. Ich spreche jetzt einmal den Strafvollzug in den USA an, den wir vor vier Wochen besuchen durften. Vor Monaten habe ich den Strafvollzug in Rom besuchen können. Ich habe Ihnen davon mitgeteilt. Herr Bender, ich nehme Sie das nächste Mal gern mit. Aber bezahlen müssen Sie selber.
Sie können ja dort bleiben, wenn es Ihnen gut gefällt. Herr Bender, in Italien und in den USA wird für die Arbeit im Strafvollzug der tarifliche Mindestlohn bezahlt. Dieser tarifliche Mindestlohn, Herr Kollege Käs, wird in fünf Teile aufgeteilt. Nur ein ganz geringer Teil bleibt dem Gefangenen als Taschengeld. Ihre beiden Kollegen können Ihnen mitteilen – sie waren ja dabei –, dass zum Beispiel auch etwas für die Opfer getan wird. Sogar für die Haftkosten wird ein Teil abgezogen. Zu nennen ist auch Schuldentilgung usw.
Herr Käs, Sie haben vorhin von Ernsthaftigkeit gesprochen, und jetzt lachen Sie sich halb tot. Ich weiß nicht, was es zu lachen gibt,
(Zuruf von den Republikanern: Ich sage dazu et- was! Keine Sorge! – Abg. Hans-Michael Bender CDU: Das sind doch keine vergleichbaren Verhält- nisse!)
wenn ich Ihnen erzähle, wie der Lohn Gefangener in den Haftanstalten in Italien und in den USA aufgeteilt wird.
Herr Minister, nun zu Ihrem Einwand, dass die 20 %, die keine Arbeit haben, sozusagen eine Zweiklassengesellschaft bilden würden. Wir sollten uns einmal Überlegungen darüber durch den Kopf gehen lassen, wie wir die restlichen 11 % oder 12 % freie Stellen im offenen Vollzug belegen können. Da müssen wir uns einfach einmal über eine Gesetzesänderung unterhalten. Dann würden wir wahrscheinlich am Schluss nur noch maximal 7 % oder 8 % Gefangene haben, die keine Arbeit haben. Das wären dann die Kranken usw.
Zum Schluss, Herr Kollege Bender, zu Ihrem – ich sage es noch einmal; ich stehe dazu – Gejammere und Gejaule. Warten Sie doch einmal ab, was im Bundesrat passiert. Sie haben ja die Möglichkeit, im Bundesrat noch einmal dagegen zu wettern. Wenn Sie es weiterhin für richtig halten, sich gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu stellen, dann, bitte sehr, tun Sie das!
Erstens: Herr Bender, Sie haben uns, dem Kollegen Mario Capezzuto und mir, vorgeworfen, wir hätten Ihnen nicht zugehört oder würden das Urteil nicht so genau kennen. Ich glaube, es ist andersherum. Ich habe vorhin schon einen Teil zitiert, aber ich muss, glaube ich, ein längeres Zitat bringen, damit Sie endlich wissen, was drinsteht.
muss geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen.
Im Strafvollzug kommen neben oder anstelle eines Lohns in Geld etwa auch der Aufbau einer sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaft
Was heißt denn heute „angemessen“? Wenn der Gesetzgeber 1976 festgestellt hat, dass der damalige Lohn nicht angemessen war und bis zum 31. Dezember 1980 aufgebessert werden muss, dann kann man doch im Jahr 2000 nicht so tun, als ob man mit 50 Pfennig in der Stunde oder einer vergleichbaren Größe hinkäme, sondern da muss man eben mehr tun. Ich muss Sie noch einmal fragen: Wollen Sie, dass uns das Bundesverfassungsgericht nach einem halben Jahr sagt: „Ihr müsst wieder nachbessern“? Das ist doch keine Politik, auf die man sich verlassen kann!
Zweitens: Sie erwecken hier in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass ein Lohn gezahlt wird, der weit über das hinausgeht, was sonst bei Betrieben bezahlt wird.
Es geht um 15 % des Durchschnittslohns, der gezahlt wird. 15 %! Auch dieser Lohn ist sehr niedrig. Es ist weiterhin ein Anreiz für Firmen, diese Menschen zu beschäftigen. Dass da Mehrkosten auf uns zukommen, ist klar. Ich habe ein paar Stichworte dazu genannt – ich will das alles jetzt gar nicht wiederholen –, wie man die Kosten im Strafvollzug insgesamt senken kann. Kollege Capezzuto hat auch noch ein paar genannt. Wenn Sie da mit uns an einem Strang ziehen, dann werden wir erreichen, dass die Kosten nicht die hier genannten ca. 20 Millionen DM erreichen werden.
Lieber Herr Kollege Capezzuto, ich habe Ihnen sehr gut zugehört. Wenn Sie Ihrerseits dem Justizminister zugehört hätten, dann wären Sie heute um mindestens eine Erkenntnis reicher, nämlich um die Erkenntnis, dass Schuldentilgung oder Schadensregulierung über das, was den Gefangenen ausgezahlt wird, so, wie man sich das erträumt, nicht funktioniert. Das heißt – und das ist auch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht anders geworden –, wenn Sie da Beispiele aus Amerika oder von sonst wo zitieren,
muss man doch sehen, dass die gar nicht in diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeflossen sind. Das funktioniert nicht. Wenn man dann sagt, es werde besser, wenn man den Herrschaften
Zweiter Punkt: Warum macht man es dann nicht gleich direkt? Wenn man berechtigte Zweifel daran hegt und meint, dass das nicht funktioniert, dass keine Schuldentilgung, keine Schadensregulierung, kein Ausgleich mit dem Opfer
oder mit dessen Problemen stattfindet, warum macht man es dann nicht direkt und gibt dieses Geld in eine Opferstiftung oder auf anderem Weg an die Opfer, damit diese in der Tat etwas davon haben? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in unseren Augen opferfeindlich. Das muss man so direkt sagen.