Protocol of the Session on June 28, 2000

Immer wieder wird gefordert, von den Pauschalen abzukommen und zu Einzelabrechnungen nach dem tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Aufwand überzugehen. Wir sind auch dafür, dies zu tun, aber nur dort, wo der Abrechnungsaufwand vertretbar ist. Aber machen wir uns nichts vor: Meine Zeit ist mir zu schade, als dass ich in allen Einzelheiten und bis auf den letzten Kilometer Aufschriebe und dergleichen mehr führe. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Das macht auch im Management von Betrieben niemand. Wir sollten dort die Pauschalen belassen, wo sie gerechtfertigt sind. Wir sollten dort transparenter verfahren und zu Einzelnachweisen übergehen, wo dies gerechtfertigt erscheint. Wir haben das bereits bei den Telefonkosten getan. Ich denke, das war eine vertretbare Lösung. Ähnliche Lösungen könnte man sich in Zukunft mit Sicherheit auch beim Porto, bei der Internetnutzung etc. vorstellen.

(Zuruf des Abg. Deuschle REP)

Die Erhöhung bei der Unkostenpauschale und der Tagegeldpauschale beläuft sich insgesamt auf 1,7 %. Das entspricht der Erhöhung der Lebenshaltungskosten und der in

diesem spezifischen Bereich anfallenden Kosten. Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Reisekostenpauschale um 5 % vorgesehen. Machen wir uns nichts vor – ich will da die Einheit der vier Fraktionen, die sich dem Vorschlag des Präsidenten angeschlossen haben, nicht ungebührlich strapazieren –: Das hängt natürlich damit zusammen – ich sage es wertneutral –, dass die Aufwendungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen im letzten Jahr nicht unmaßgeblich gestiegen sind.

(Abg. Schonath REP: Was machen die Pendler?)

Es geht um den tatsächlich entstandenen Mehraufwand. Diesen gleichen die 5 % nicht aus, sondern der tatsächliche Mehrbedarf liegt bei 7,7 %, wie es das Statistische Landesamt errechnet hat. Mit 5 % halten wir, wie ich denke, auch in diesem Bereich Maß.

Wenn von den Republikanern jetzt die Zwischenfrage kommt, was die Pendler machen, dann kann ich nur empfehlen, dies den Bundesfinanzminister in Berlin – die steuerlichen Regelungen gehören nämlich dem Bereich der Bundesgesetzgebung an – zu fragen.

(Abg. Deuschle REP: Das ist eine Milchmädchen- rechnung, Herr Hauk!)

Wir haben heute Nachmittag – wenn auch ohne Aussprache – das Landesreisekostengesetz behandelt. Wir versuchen, die Dinge, die wir in Baden-Württemberg regeln können, zumindest für unsere Bediensteten zu regeln. Denselben Anspruch dürfen wir auch an uns selbst stellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes noch: die Kosten für Reisen nach Berlin. Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, dass nicht nur die Regierung und die baden-württembergische Wirtschaft oder Lobbyisten in Berlin vertreten sein sollten, sondern auch der Landtag. Auch er muss auf die Abgeordnetenkollegen in Berlin entsprechend Einfluss nehmen können,

(Abg. Göbel CDU: So ist es!)

damit wir uns von der Bundespolitik nicht abkoppeln, sondern nah am Ball bleiben. Dies gilt für alle Fraktionen, ohne Unterschied, ob Opposition oder Regierungsfraktion. Deshalb ist es auch notwendig, dass Kosten für Reisen nach Berlin übernommen werden. Die Lösung, die jetzt vorliegt, ist transparent. Die notwendige Präsenz in Berlin erfordert dies jedenfalls.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt ist festzuhalten, dass der Landtag von Baden-Württemberg nach wie vor das für den Steuerzahler kostengünstigste Parlament unter den Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland ist. Ich glaube, wenn man das Thema Maßhalten als Leitmotiv nimmt, zeigt dies, dass wir Maß halten und in der Vergangenheit Maß gehalten haben.

Zum Schluss: Eine gute Politik braucht auch Politiker mit einer zumindest angemessenen Entschädigung. Um eine solche handelt es sich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort hat Herr Abg. Birzele.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unser Abgeordnetengesetz sieht die Regelung vor – Sie wissen es –, dass der Präsident jedes Jahr einen Bericht zur Angemessenheit der Entschädigung vorlegt und einen Vorschlag zur Anpassung unterbreitet. Der Landtag beschließt dann mit Wirkung zum 1. August desselben Jahres.

Ich habe schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass der Antrag zur Grundgesetzänderung leider gescheitert ist, mit dem versucht wurde bzw. beabsichtigt war, die Bestimmung der Höhe der Entschädigung und deren jeweilige Anpassung einer Kommission zu übertragen, damit nicht die Parlamente immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt werden, sie würden Selbstbedienung betreiben. Dieser Versuch ist leider gescheitert. Vielleicht wird dies irgendwann einmal gelingen.

Ich bin der festen Überzeugung: Wenn eine unabhängige Kommission die Abgeordnetenentschädigungen festlegen würde, dann wären sie wesentlich höher, als wir sie gegenwärtig haben. Wir haben hier im Landtag ja eine Kommission gehabt, die Vorschläge unterbreitet hat. Die Vorschläge lagen wesentlich höher als die jetzigen Entschädigungen.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Sehr richtig! – Abg. Deuschle REP: Dafür waren ja die Pauschalen niedriger!)

Da dies aber nicht gelungen ist, haben wir über den Vorschlag des Präsidenten im Präsidium beraten. Die vier Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/ DVP sind übereingekommen, Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf gemeinsam zu unterbreiten. Herr Kollege Hauk hat es zu Recht erwähnt: Die vorgeschlagene Erhöhung liegt im unteren Bereich des Rahmens der Erhöhungen, die bei der Einkommensentwicklung gegenwärtig festzustellen waren. Sie haben einige Zahlen erwähnt. Im Bericht gibt es noch weitere Zahlen des Statistischen Landesamts.

Wir halten es auch für sinnvoll, bereits jetzt die Erhöhung für das Jahr 2001 zu beschließen. Sie wissen, dass die Tariflaufzeiten verlängert worden sind, sodass insoweit auch eine Vorhersage getroffen werden kann. Es wäre für den neuen Landtag auch schwierig, gleich in einer der ersten Sitzungen über die nach dem Abgeordnetengesetz erforderliche Anpassung zu entscheiden. Es gäbe natürlich auch hier dann wiederum zahlreiche, teilweise auch wenig qualifizierte Anmerkungen.

(Abg. Bebber SPD: Warum eigentlich?)

Ich will besonders eingehen auf die Kritik, die aus dem öffentlichen Bereich geäußert worden ist. Wenn ich diese Erhöhung um 2,3 % mit dem Tarifabschluss vergleiche, dann liegen wir jetzt um 0,3 Prozentpunkte über diesem Tarifabschluss und im nächsten Jahr um 0,1 Prozentpunkte darunter, also in der Nähe dieses Tarifabschlusses.

Scharfe Kritik wurde vom Beamtenbund geübt. Es ist darauf hinzuweisen – Kollege Hauk hat es bereits getan –, dass wir nicht ein Beamtenparlament sind. Ich will in die

sem Zusammenhang auch sagen: In früheren Zeiten haben wir auch vom Beamtenbund wie von anderen Organisationen kein Lob erhalten, wenn Entschädigungserhöhungen ganz ausgefallen sind,

(Abg. Zeller SPD: Acht Jahre lang! – Abg. Herr- mann CDU: Sehr richtig!)

obwohl die Einkommen sonst angehoben worden sind.

(Abg. Dr. Birk und Abg. Herrmann CDU: Sehr richtig!)

Ich will zusätzlich darauf hinweisen, dass es schon wesentliche Unterschiede zwischen Abgeordneten und Beamten gibt. Der Beamte hat eine Lebenszeitstellung; er hat kein Berufsrisiko. Die Abgeordneten haben ein Risiko. Das hat sich schon bei der Nominierung bei einigen gezeigt, und das wird sich bei der Wahl bei einigen zeigen. Wenn ich einbeziehe, was sonst in der Wirtschaft bei derartigen Risiken für Gehälter und Abfindungen gezahlt werden, dann, meine ich, ist es durchaus angemessen, dass wir uns auch bei unseren Einkommen ungefähr im Bereich der allgemeinen Einkommensentwicklung halten. Gerade weil wir dem öffentlichen Dienst und den Rentnern besondere Opfer zugemutet haben und zumuten werden, halten wir es auch für richtig, dass wir im unteren Bereich der Einkommensentwicklung verbleiben.

Lassen Sie mich noch einen Vergleich zu anderen Berufsgruppen machen. Im letzten Jahr habe ich uns mit Studienräten und Oberstudienräten verglichen.

(Abg. Dr. Birk CDU: Das hat viel Lob gebracht!)

Das hat mir heftige Kritik eingebracht.

(Abg. Herrmann CDU: Der Vergleich war aber sehr gut!)

Ich will deshalb vorsichtshalber diesmal den Vergleich wählen mit einem Bürgermeister einer Gemeinde zwischen 1 000 und 2 000 Einwohnern. Dieser hat jetzt A 13/A 14 und wird künftig A 14/A 15 haben. Wenn man alles zusammenrechnet, haben wir ein Jahreseinkommen von 101 700 DM. In A 14 beträgt das Jahreseinkommen gegenwärtig 103 926,24 DM, liegt also rund 2 200 DM höher. Wir sind also unterhalb von A 14. Wir verdienen also weniger als ein Bürgermeister einer Gemeinde der genannten Größenordnung, obwohl unsere Wahlkreise durchschnittlich 140 000 Einwohner umfassen. Ich meine deshalb, wir brauchen uns mit unserem Einkommen nicht schamverhüllt um die Ecke zu schleichen.

(Heiterkeit des Abg. Brechtken SPD – Abg. Herr- mann CDU: Das Lehrerbeispiel war besser!)

Lassen Sie mich noch etwas zu der Erhöhung der Reisekostenpauschale um 5 % sagen. Auch hier gab es heftige Kritik, insbesondere die, die Abgeordneten wollten sich vor den Auswirkungen der Ökosteuer drücken. Das ist falsch. Zunächst ist das hier ein Aufwendungsersatz, und bei diesem Aufwendungsersatz für die Wahrnehmung des Mandats sind natürlich Kosten zu erstatten. Soweit wir privat Auto fahren, sind wir von allen Preissteigerungen genauso betroffen wie alle anderen auch.

Zweitens – Herr Kollege Hauk hat es angesprochen –: Die Gesamtkosten im Kraftfahrzeugbereich stiegen im letzten Jahr um 7,7 %. Wir erhöhen nur um 5 %.

Drittens – und das erscheint mir schon ganz wesentlich –: Heute ist ja das Reisekostengesetz in erster Lesung ohne Aussprache behandelt worden. Dort ist bei der Kilometerentschädigung für Kraftfahrzeuge eine Erhöhung um 6 Pfennig vorgesehen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs ist dies eine Erhöhung um 11,5 %. Ich räume ein: Wir erhöhen zum 1. August 2000, die Reisekostenentschädigung für den öffentlichen Dienst wird zum 1. Januar 2001 erhöht, aber um mehr als das Doppelte. Ich meine deshalb, dass wir, auch was die Erhöhung der Reisekostenentschädigung betrifft, im vernünftigen Rahmen liegen.

Letzte Bemerkung: Wir halten den Gesetzentwurf für richtig, sonst hätten wir ihn nicht mit eingebracht. Aber ich halte es auch für notwendig, dass sich der Landtag noch in dieser Legislaturperiode mit zwei Dauerproblemen beschäftigt: dass er sich erstens mit der Frage der Inkompatibilität beschäftigt und dabei die Fiktion des Teilzeitbeamten aufgibt und zweitens mit einer Änderung des Landtagswahlgesetzes, um auch hier zu besseren Verhältnissen zu gelangen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Hauk CDU: Wir hät- ten Ihnen Beifall gezollt, wenn die letzten Worte nicht gewesen wären!)

Das Wort hat Frau Abg. Erdrich-Sommer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Diskussion um die Angemessenheit von Entschädigungen von Abgeordneten wird die öffentliche Diskussion immer über die Frage geführt: Was sind uns Abgeordnete eigentlich wert?

(Abg. Brechtken SPD: „Nix!“, sagen die Leute!)

Von Journalisten wird dann auch abgefragt: „Halten Sie es für sinnvoll, was die Leute da verdienen, oder nicht?“ Da wird ja im Grunde nicht bewertet, welche Entschädigung angemessen ist, sondern es wird bewertet, wie sie unsere politische Meinung einstufen. Wenn ich den strammen CDU-Mann irgendwo in Oberschwaben frage, ob er findet, dass die grüne Abgeordnete aus Stuttgart ihr Geld wert ist, dann sagt er: „Nein. Keinen Pfennig! Die muss uns noch etwas bringen.“ Wenn ich irgendeinen Grünen-Anhänger in Stuttgart frage, ob er meint, dass der oberschwäbische CDU-Abgeordnete eigentlich sein Geld wert ist, kommt eine ganz ähnliche Antwort.

(Abg. Birzele SPD: Im Zweifel hat er Recht! – Heiterkeit bei der SPD)

Das heißt, da werden politische Meinungen bewertet und nicht die Arbeit, die wir hier für die Demokratie leisten.

Bei der SPD gibt es gar nichts, von allem nichts.

(Heiterkeit)

In den Umfragen. – Ich finde, dass das erst einmal eine ganz wichtige Sache ist; denn wenn wir über die Angemes