werden bei solchen Vergabeverfahren größer und nicht kleiner werden. Das sollten Sie den jungen Leuten sagen und nicht zusätzlich Verwirrung stiften.
Ich glaube, Frau Rastätter, wir beide würden uns sehr viel eher einig werden. Natürlich kann man darüber streiten, ob man die Neuerungen nicht zuerst nur an 20 Schulen einführt.
Natürlich wird man über den Stellenwert von Informatik reden müssen. Ich halte das Fach für überschätzt. Das ist gerade eine Welle. Das Fach muss in die Schule; 70 % unserer Oberstufenschüler wählen es im Grundkurs. Ich gehe davon aus, dass die öffentliche Diskussion nicht dazu führen wird, dass die Zahlen sinken werden, weil jeder weiß, dass dieses Fach bedeutsam ist.
Viele sind sehr geeignet, sonst würden nicht 70 % bis 75 % der Schüler dieses Fach als Grundkurs belegen. Sie müssten es nicht wählen; sie könnten auch etwas anderes wählen. Wenn das alles Schrott wäre, würden sie es nicht wählen.
Es gibt also manches Detail, worüber wir im Gespräch sind und das auch für die Feingestaltung wichtig ist. Dazu gehört auch die Frage der Leistungsmessung. Dazu gehört auch die Frage des Stellenwerts des Seminarkurses. Ich glaube, wenn wir ihn sofort verbindlich einführten, würden wir den Eindruck erwecken, dass die spezifische Form des Lernens im Seminarkurs nur auf diesen selbst beschränkt sein solle und alles andere weiterginge wie bisher und dass wir den Seminarkurs zum Beispiel zu einem Fach wie Informatik in Konkurrenz brächten. Deshalb muss man dahin gehend erst einmal die Erfahrungen abwarten: Wie laufen die Trends an unseren Schulen?
Bei dem Flyer für die Schüler bedauere ich den handwerklichen Fehler, der passiert ist. Es ist keine Frage: Es hätte der Satz dazugehört, dass dieses Thema im Sommer im Landtag beraten wird. Der Fehler ist uns passiert, dafür bitte ich um Entschuldigung. Wir sollten die Schüler ganz schnell informieren. Das ist passiert, dies war nicht in Ordnung, das ist klar.
Meine Damen und Herren, aus vielen Beiträgen, auch aus den Ausführungen von Frau Berroth, ist erkennbar, dass es hier im Haus einen großen Konsens darüber gibt, dass eine wichtige bildungspolitische Weichenstellung erfolgt ist, die nichts mit streng oder weniger streng zu tun hat, sondern mit Modernisierung, Konzentration und damit, dass wir in der Schule, im Bildungswesen Qualität künftig nicht über Quantität – immer mehr Details, immer mehr Fächer, immer mehr Ausdifferenzierung, immer mehr Wahlmöglichkeiten – gewinnen, sondern dass der Qualitätsbegriff ein anderer ist: ein Qualitätsbegriff, der mit innerer Entwicklung, mit Konzentration, mit einem breiteren Fundament, mit neuen Lernformen zu tun hat. Genau dies wird ab dem Schuljahr 2001 in Baden-Württemberg in den Gymnasien Ziel sein. Es hat selten, ob Ihnen das passt oder nicht, Herr Zeller, einen Schritt gegeben, der bei den Schulleitungen, bei den Oberstufenberatern, in unseren Hochschulen auf eine so breite Zustimmung gestoßen ist wie diese Entscheidung. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass dieser Schritt den Gymnasiasten in Baden-Württemberg mehr Chancen bringt.
Meine Damen und Herren, ich darf auf die noch verbliebenen Redezeiten hinweisen: Die SPD-Fraktion hat noch 2 Minuten und 40 Sekunden, die CDU-Fraktion hat noch 2 Minuten, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch 8 Sekunden,
und die Fraktion Die Republikaner hat ihre Redezeit voll verbraucht; das Gleiche gilt für die FDP/DVP-Fraktion.
(Abg. Brechtken SPD: Du darfst die 8 Sekunden von den Grünen nicht verwenden! – Abg. Renate Rastätter Bündnis 90/Die Grünen: Meine 8 Sekun- den!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist natürlich in der Tat schwierig, jetzt auf all das einzugehen, was Frau Schavan gesagt und von sich gegeben hat. Es wäre lohnenswert, in der Öffentlichkeit – leider haben wir keine öffentlichen Ausschusssitzungen – darauf einzugehen. Ich will es trotzdem in aller Kürze versuchen.
Frau Schavan, ich greife den Vergleich mit dem Film gerne auf. Nach meinem Dafürhalten ist es so, dass man einen Film von Anfang an laufen lässt und nicht mit dem Ende beginnt.
Sie bauen zuerst die Oberstufe, anstatt mit der 5. Klasse zu beginnen und ein Gesamtkonzept vorzulegen. Das ist der entscheidende Punkt.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Brechtken SPD: Aber, Herr Kolle- ge, man versteht den Film dann manchmal besser!)
Dies jetzt in allen Details darzulegen wird mir aus zeitlichen Gründen leider nicht mehr möglich sein. Modern ist aber, Frau Schavan, zuerst ein Gesamtkonzept zu haben und dann erst mit der Oberstufe abzuschließen. Bevor man über die Struktur spricht, sollte man über die Inhalte und die Ziele sprechen. Sie machen das genau umgekehrt.
Ich habe übrigens gar nichts dagegen, dass wir bei den Lehrplänen – wie sagten Sie? – eine erbitterte Auseinandersetzung führen. Das halte ich für wichtig. Ich halte es in einer Demokratie für sehr wichtig, über die Lehrpläne, über die Inhalte, über die Ziele sehr intensiv zu diskutieren und konstruktiv zu streiten. Ich habe überhaupt keine Angst davor. Das ist sogar notwendig. Aber Sie führen genau diese öffentliche Diskussion und Beteiligung nicht herbei. Das ist mein Vorhalt, den ich an Sie richte.
Deswegen ist auch das Tempo anders zu bewerten, als Sie es dargestellt haben. Ich sage Ihnen: Ein Alleingang – und es ist ein Alleingang, den Baden-Württemberg hier macht – taugt nicht. Wir werden ja sehen – ich kann das jetzt auch nicht im Detail begründen –: Faktisch bedeutet Ihr Schritt eine Abschaffung des jetzigen Kurssystems. Es gibt weder Grund- noch Leistungskurse. Die Wahlmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt. Das Gegenteil wäre richtig. Ich kann das jetzt leider nicht begründen, wie gesagt; ich würde es gerne machen.
Eines muss ich fragen. Frau Vossschulte, Sie loben ja unser Schulsystem in Baden-Württemberg – übrigens in der Vergangenheit mit diesem Kurssystem –, und Ihre Lieblingsmethode ist es ja, NRW und alles, was nach Rot-Grün oder Rot klingt, niederzumachen.
(Heiterkeit der Ministerin Dr. Annette Schavan – Abg. Pfister FDP/DVP: Der schwätzt aber einen Käs!)
Ich sage Ihnen eines, Frau Vossschulte: Wenn Sie nicht bereit sind, mitzugehen, dass die jungen Menschen bis zur Klasse 11 wenigstens die entsprechenden Grundkenntnisse erwerben – auch im Gymnasium –, dann stimmt etwas von unten herauf nicht. Dann können Sie nicht in der Jahrgangsstufe 12 und in der Jahrgangsstufe 13, die ja ohnehin nur verkürzt ist, so tun, als ob mit dieser einen Stunde sozusagen all das, was Sie kritisieren, aufgearbeitet wäre. Diese Argumentation stimmt im Grunde genommen nicht.
Im Übrigen – Sie haben mehrfach danach gefragt, wann ich das letzte Mal an der Schule war, und ich bin gern bereit, Ihnen zu antworten –: Ich bin wöchentlich mehrmals an der Schule. Ich stecke mittendrin, ich weiß, wovon ich rede. Außerdem berichten meine beiden Kinder sehr wohl, was sowohl in der Realschule als auch im Gymnasium läuft. Auch da habe ich einen Einblick, den manche anderen nicht haben.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung und die beiden Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. –
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Drucksache 12/5237
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der jetzt von der Landesregierung eingebrachten Novellierung des Privatschulgesetzes werden erstens notwendige Anpassungen wegen der Änderung der Besoldungsvorschriften des Bundes vorgenommen, zweitens einige Aufgaben vom Ministerium an die Oberschulämter delegiert und drittens – und das ist der wichtigste Punkt – die finanzielle Förderung der beruflichen Ersatzschulen verbessert.
Im Einzelnen geht es bei der Anpassung der Bezuschussungsvorschriften um die Zuschüsse, die im Privatschulgesetz an das Gehalt einer bestimmten beamteten Lehrkraft gekoppelt sind. Weil sich die Berechnung der Gehälter der Beamten durch das Bundesbesoldungsgesetz geändert hat, muss die Berechnungsgrundlage im Privatschulgesetz an das geänderte Bundesgesetz angepasst werden. Mit dieser Anpassung sind materielle Veränderungen – insbesondere finanzielle Auswirkungen –, abgesehen von Rundungen in der Berechnung zugunsten der Privatschulen, nicht verbunden.