Was die Folge ist, Herr Kollege Brechtken, sehen Sie, wenn Sie jedes Jahr Ihre Versicherungsrechnung anschauen. Das müsste auch Ihnen klar sein.
Fazit: Man kann aus unserer Sicht ruhig einmal darüber nachdenken, ob die Gewährträgerschaft den Sparkassen nicht ein bisschen mehr wert sein sollte, aber man sollte gewachsene Strukturen fördern und bestehen lassen, weil sie sich für unser Land absolut bewährt haben. Was für Baden-Württemberg gut ist, sollten wir hier bestimmen, und wir sollten es uns nicht von irgendwelchen Eurokraten sagen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung unterstützt die vielfältigen Bemühungen um die Bestandssicherung unseres bewährten Systems der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Sie sind eine der drei Säulen neben den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken, und sie sind sehr wichtig, insbesondere für die Finanzierungsbedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen.
Wir sind uns wohl auch in dem Bestreben einig, für die bewährten Strukturen der Daseinsvorsorge, wie sie bei uns gewachsen sind, zu kämpfen. Das gilt für die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute, aber auch für die Medien, den Sport und die Kultur.
Die Überprüfung der Gewährträgerhaftung hatte ja die EUKommission deshalb auf den Plan gerufen, weil sie aufgrund einer Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung zur Einleitung eines Hauptprüfungsverfahrens gezwungen ist. In dem Zusammenhang ist es schon wichtig, einmal ganz kurz auf die europäische Rechtslage zu schauen; denn nach dem EU-Vertrag entscheidet allein die EUKommission, welche Maßnahmen sie als Beihilfen ansieht und ob sie mit den Bestimmungen des EU-Vertrags vereinbar sind. Ist der EU-Mitgliedsstaat damit nicht einverstanden, bleibt ihm nur der Weg der Klage vor dem EuGH. Wir haben ja inzwischen hinsichtlich der WestLB, wo es auch um Gewährträgerhaftung geht, den Fall, dass nicht nur die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen eine Klage eingereicht haben, sondern gestern auch die EUKommission. Nun bin ich nicht unbedingt ein Mensch, der immer dafür plädiert, gleich zum Gericht zu laufen, allein schon wegen der Lebenserfahrung, dass wir vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sind. Aber ich glaube, in diesem schwierigen Fall ist es wohl der einzig gangbare Weg, damit wir in diesem gerade auch für uns wichtigen Bereich Klarheit bekommen. Ich kann nur hoffen, dass die Entscheidung bald ergeht und zu unseren Gunsten ausfällt. Aber das ist Sache des Gerichts.
In der Tat, die Länderwirtschaftsministerkonferenz hatte vor einigen Wochen Gelegenheit, mit Kommissar Monti darüber zu sprechen. Ich hatte die Gelegenheit, dabei zu sein. Dabei wurde deutlich, dass es dem Kommissar nur
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf einen anderen Aspekt hinweisen. Auf Antrag der Bundesregierung hat der Sondergipfel in Lissabon die Kommission beauftragt, einen Vorschlag für die Ergänzung des Artikels 86 des EUVertrags zu erarbeiten und multilateral mit den Mitgliedsstaaten zu erörtern. Dabei geht es um die Sicherstellung der öffentlich-rechtlichen Strukturen in Deutschland. Damit ist die Thematik zwar nicht auf der Tagesordnung der Regierungskonferenz, wie es die Länder wollten, aber immerhin wird die Thematik aufgearbeitet. Das ist ja letztlich das, was in unser aller Interesse liegt, die wir uns für die Weiterentwicklung der Anliegen der Bundesländer im Rahmen der Europäischen Union einsetzen.
Nach den Gesprächen der Länderwirtschaftsministerkonferenz in Brüssel habe ich durchaus den Eindruck gewonnen, dass man dort sorgfältig darüber nachdenkt, was unter dem Aspekt der Subsidiarität und des vertraglich garantierten Schutzes der Eigentumsordnung der Mitgliedsstaaten nicht angetastet werden darf. Trotzdem müssen wir weiter auf der Hut sein.
Lassen Sie mich enden mit einer Bemerkung, die an das anknüpft, was Herr Abg. Dr. Hildebrandt gesagt hat: In der Tat bin auch ich der Meinung, dass wir gerade in Wettbewerbsfragen und Beihilfefragen mit der neuen Kommission konstruktiv zusammenarbeiten sollten; denn für die Wirtschaft unseres Landes, die so exportorientiert ist und die so auf den europäischen Binnenmarkt ausgerichtet ist, ist es ganz wichtig, dass dieser Markt möglichst wenig von Wettbewerbsverzerrungen beeinflusst wird.
Nachdem von allen Seiten Zustimmung signalisiert wurde, gehe ich davon aus, dass ich ohne förmliche Abstimmung feststellen kann, dass Sie der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 12/5030, zustimmen.
Ich stelle fest, dass morgen, am 13. April, um 9:30 Uhr die nächste Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg stattfindet. Die Tagesordnung ist Ihnen bereits zugegangen.
(Abg. Brechtken SPD: Gleichfalls, Herr Präsident! – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Wir danken für die Sitzungsleitung!)