Protocol of the Session on March 22, 2000

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 12/4891

Berichterstatter: Abg. Mühlbeyer

Wünscht der Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen – so ist mir mitgeteilt worden – haben sich darauf verständigt, bei Tagesordnungspunkt 8 auf eine Aussprache zu verzichten. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist so beschlossen.

Wir kommen damit in der Zweiten Beratung sogleich zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 12/4891, auf: dem Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich verabschiedet.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Auch Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 22. März 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer dagegen stimmt, möge sich erheben. – Vielen Dank. Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt, und Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umwandlung des St.-Vincentius-Vereins Karlsruhe – Drucksache 12/4793

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 12/4890

Berichterstatter: Abg. Mühlbeyer

Das Präsidium war der Auffassung, dass bei diesem Gesetzentwurf auf eine Allgemeine Aussprache verzichtet werden kann. – Sie schließen sich dieser Meinung an.

(Stellv. Präsident Weiser)

Wir kommen damit zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 12/4890.

Ich rufe auf

§ 1

Wer § 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. § 1 ist einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

§ 2

Wer § 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Auch § 2 ist einstimmig angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 22. März 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Umwandlung des St.-Vincentius-Vereins Karlsruhe“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. – Vielen Dank. Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.

Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung

a) des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesrichtergesetzes, des Ernennungsgesetzes und des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg – Drucksache 12/4794

b) des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 12/4417

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 12/4902

Berichterstatter: Abg. Ruder

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

(Unruhe)

Jetzt einmal nicht so aufgeregt!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die Allgemeine Aussprache zu Beginn der Zweiten Beratung über die beiden Gesetzentwürfe wurde vom Präsidi

um eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten sollen.