Meine Damen und Herren, die Fraktionen – so ist mir mitgeteilt worden – haben sich darauf verständigt, bei Tagesordnungspunkt 8 auf eine Aussprache zu verzichten. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist so beschlossen.
Wir kommen damit in der Zweiten Beratung sogleich zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 12/4891, auf: dem Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich verabschiedet.
Wer Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Auch Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer dagegen stimmt, möge sich erheben. – Vielen Dank. Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt, und Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umwandlung des St.-Vincentius-Vereins Karlsruhe – Drucksache 12/4793
Das Präsidium war der Auffassung, dass bei diesem Gesetzentwurf auf eine Allgemeine Aussprache verzichtet werden kann. – Sie schließen sich dieser Meinung an.
Wir kommen damit zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 12/4890.
Wer § 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. § 1 ist einstimmig angenommen.
Wer § 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Auch § 2 ist einstimmig angenommen.
lautet: „Gesetz zur Umwandlung des St.-Vincentius-Vereins Karlsruhe“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. – Vielen Dank. Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
a) des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesrichtergesetzes, des Ernennungsgesetzes und des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg – Drucksache 12/4794
b) des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 12/4417
Für die Allgemeine Aussprache zu Beginn der Zweiten Beratung über die beiden Gesetzentwürfe wurde vom Präsidi
um eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten sollen.