Ich glaube, dass Sie als zukünftige Führungskraft, die Sie sein wollen, an und für sich selber ein guter Spendenwerber wären.
(Zurufe von der SPD, u. a.: So weit kommt es noch! – Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grü- nen: Da hat Herr Herzog ganz was anderes ge- sagt!)
ist bekannt, und es wird von den Grünen verfehlt. Offensichtlich haben die Grünen in der Vorbereitung ihres Parteitages nicht mehr die Kraft gefunden, ein vernünftiges Thema zu benennen. Dafür spricht ja auch, wie spät sie es eingereicht haben. Die Vorbereitung, Herr Kuhn, war miserabel; denn Sie haben offensichtlich gar nicht begriffen, dass das, was die CDU intern macht, kein Thema hier im Landtag sein kann. Die Frage müsste vielmehr sein – und dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt -, welche grundsätzlichen Konsequenzen die Parlamente aus den Vorgängen zu ziehen haben, die auch wir hier im Lande gehabt haben.
Zu diesen Vorgängen gehört zunächst einmal die Spende der SWEG an die CDU. Hier, Herr Kollege Oettinger, werden sich tatsächlich die Fragen „legal?“ und „legitim?“ stellen. Ich bezweifle, dass diese Spende wirklich legal war, und zwar aus folgendem Grund:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1992 dem Gesetzgeber eine ganz klare Vorgabe gemacht, eine Vorgabe, die darin bestand, die aus staatlichen Bereichen kommende Finanzierung zu deckeln. Es hat damals als Bezugspunkt die Summe genommen, die nach einer Berechnung im Jahr an die Parteien im Durchschnitt insgesamt ausgeschüttet wurde – das waren 230 Millionen DM –, und hat klar und deutlich gesagt, dass darüber hinaus den Parteien keine weiteren staatlichen Zuwendungen zufließen dürfen.
Jetzt müssen Sie dem hohen Haus einmal erklären, was unter staatlicher Zuwendung eigentlich noch zu verstehen ist, wenn ein Unternehmen, das zu 100 % im Eigentum des Landes steht, also, wenn Sie es so nehmen, zu 100 % dem Steuerzahler gehört, einer Partei neben den 230 Millionen DM noch zusätzliche Spenden gibt.
Ich habe schon zu früherer Zeit einmal gesagt: Ich halte das für einen glatten Verstoß gegen die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Deswegen fordere ich Sie, wenn Sie schon auf „legal“ und „legitim“ abstellen – legitim war es hier auf gar keinen Fall, und legal war es wahrscheinlich auch nicht –, auf, die Konsequenz zu ziehen: Zahlen Sie die 35 000 DM auf jeden Fall zurück!
Punkt 2: Ihre Partei hat sich bisher so geäußert, dass man das auf keinen Fall tun wolle. Da gibt es nur eine Konsequenz, und wir werden sie ziehen. Wir werden den Bundestagspräsidenten bitten, diese Frage bei der Festsetzung der Mittel genau zu prüfen, eventuell auch die entsprechenden Unterlagen der Staatsanwaltschaft Offenburg beizuziehen und vor allen Dingen für alle Zukunft klarzumachen, dass alle Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt ist, keine Zuwendungen an Parteien leisten dürfen, die nicht in die 230 Millionen DM einbezogen werden.
Sie sagten, Herr Oettinger, die Spende der BW-Bank sei legal und legitim. Da kann ich nur sagen: Bei der BW-Bank haben Sie natürlich insofern Recht, als die Landesbeteiligung nur 36 % beträgt. Aber ich frage Sie einmal ganz offen: Wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern bei uns im Land wirklich weismachen, das sei ein Unternehmen, an dem das Land eben zufällig ein bisschen Anteil habe, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende ein Kreisvorsitzender der CDU und ein Landesminister war und wenn weitere Posten mit Parteifunktionen bei der CDU verknüpft sind? Wollen Sie den Menschen draußen vormachen, es gebe überhaupt
Wissen Sie, das ist nicht legitim. Hier untergraben Sie das Vertrauen der Bürger in die Demokratie, anstatt eine klare Haltung zu zeigen und zu sagen: Auch das zahlen wir, selbst wenn die Spende legal war, zurück, um alles zu vermeiden, was eine Verquickung von Parteiinteressen, Wirtschaft und Spenden, die sich gerade noch am Rande des Legalen befinden, vermuten lässt. Anstatt das zu gewährleisten, stellen Sie sich auf einen Standpunkt, der letzten Endes nichts anderes bedeutet als das Signal im Lande: Die CDU bleibt den Grundsätzen des Systems Kohl treu. Das aber ist negativ für unseren Staat.
Zum Schluss dieser Runde noch ein Wort zu den Konsequenzen. Für uns gibt es eigentlich nur eine klare Konsequenz, nämlich die, dass § 25 Abs. 1 des Parteiengesetzes neu gefasst werden muss, und zwar so, dass es heißt: „Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen hiervon sind erstens Spenden von juristischen Personen und Vermögensmassen...“ Damit wäre klar, dass juristische Personen in Zukunft keine Spenden mehr leisten könnten. Dann ist dem Missbrauch klar und deutlich der Boden entzogen, und dann braucht man auch nicht den umständlichen Weg zu gehen, hier noch irgendetwas in einen Katalog einzufügen, der immer unvollständig bleiben würde. Ich weiß inzwischen, dass selbst 1993 schon Vorschläge da waren, Herr Oettinger, genau diese Tatbestände – ich sage nur SWEG, ich sage nur BW-Bank – durch eine entsprechende Regelung als Spendenmöglichkeit aus dem Parteiengesetz herauszunehmen. Gescheitert ist das damals an der CDU. Ihre Partei hat gewusst, warum.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man diese Debatte bisher gehört hat, kann man nur feststellen: Viel Lärm um nichts.
Ich glaube, wenn jemand unvoreingenommen zugehört hat, dann weiß er eigentlich gar nicht, was die Opposition überhaupt will.
(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Sie sind doch nicht unvoreingenommen! Erzählen Sie doch keine Märchen! Wer so daherredet, hat nichts be- griffen!)
Sie arbeiten mit Behauptungen. Sie arbeiten mit Unterstellungen. Sie stellen Gedankenassoziationen her. In Wirklichkeit haben Sie keine Fakten, und das tut Ihnen natürlich äußerst Leid. Sie haben in den letzten Wochen recherchiert. Sie haben nachgesucht.
Sie haben nichts gefunden, weil es nichts gibt. Es gibt keinen Spendenskandal in Baden-Württemberg. Deswegen konnten Sie nichts finden.
Sie haben nun versucht, die ganze Sache auf das moralische Gebiet zu schieben, weil Sie rechtlich nichts machen konnten. Auch da haben Sie nichts gefunden. Die Recherchen haben allerdings doch, gewissermaßen als Fallout, einiges an den Tag gefördert,
(Beifall des Abg. Haas CDU – Zurufe von der CDU – Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Sie sind so erbärmlich in Ihrem Niveau!)
Herr Kuhn wollte dort die Interessen Baden-Württembergs vertreten. Das hat er vielleicht getan. Seine eigenen hat er nicht gut vertreten, wie wir beim Parteitag der Grünen am Wochenende erleben konnten.
Meine Damen und Herren, ich möchte einmal versuchen, einfach ganz kühl darzustellen, was eigentlich wirklich war. Zunächst einmal die Fakten. Es ist überhaupt keine Frage: Parteispenden landesbeteiligter Unternehmen sind rechtmäßig.
Die landeseigene SWEG, eine Minderheitsbeteiligung des Landes, hat gespendet. Dies wissen wir alle schon seit langer Zeit.
(Abg. Drexler SPD: Das ist doch keine Minder- heitsbeteiligung! – Abg. Birzele SPD: 100 % Tochter bzw. Eigentum!)
Die Regierung hat die Prüfungsberichte aller landesbeteiligten Unternehmen systematisch und über zehn Jahre durchforstet und hierbei nichts, aber auch überhaupt nichts festgestellt.