Um dieser Erosion der Werte und der Erosion der Familie entgegenzuwirken, hat die Fraktion Die Republikaner mit Drucksache 12/4795 im Januar 2000 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg eingebracht mit dem Ziel, dass in Erweiterung des Fa
milienschutzes aus Artikel 6 des Grundgesetzes auch in der Landesverfassung klarzustellen ist, dass unter „Familie“ der Traditionsbegriff „Mutter, Vater, Kinder“ zu verstehen ist. Mit dieser klaren Begriffsdefinition kann dann das Thema Familienarmut ernsthaft diskutiert werden.
Dauerarbeitslosigkeit ist die schwerwiegendste Ursache der Familienarmut. Dass in einer solchen Lage zum Beispiel Alkoholmissbrauch häufig vorkommt mit all den weiteren Folgen für die Familie, ist eine Tatsache. Im Nachteil ist immer das Kind. Deshalb hat der Staat die Pflicht, hier zu helfen und nicht durch falsche Gesetzgebung – Beispiel Ökosteuer – noch verschärfend einzugreifen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krisch, ich wehre mich dagegen, Armut sei gleichbedeutend damit, kein Akademiker zu sein und kein Abitur zu haben.
(Beifall der Abg. Haasis und Mappus CDU – Abg. Krisch REP: Das habe ich nicht gesagt, Frau Kol- legin!)
Ich bin auch keine Akademikerin und habe kein Abitur und habe es auch zu etwas gebracht. Ich glaube, dazu gehört auch ein bisschen Fleiß und Eigenverantwortung.
Grundsätzlich freuen wir uns natürlich, wenn über Familienpolitik hier im Plenum diskutiert wird. Wir verwahren uns aber gegen die Überschrift Ihres Antrags: Familienarmut in Baden-Württemberg. Damit wird uns suggeriert, als ginge es Familien in Baden-Württemberg ganz besonders schlecht.
(Abg. Krisch REP: Frau Kollegin, wir sind im Landtag von Baden-Württemberg und sprechen zu Baden-Württemberg!)
Das Gegenteil ist der Fall, Herr Krisch. Das geht auch eindeutig aus der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag hervor, wenn Sie sie richtig lesen. Wir erbringen Leistungen für Familien in weit höherem Maß als andere Bundesländer. Das können Sie auch im vorliegenden Haushalt wieder nachlesen. Ich nenne nur das Landeserziehungsgeld, das Programm „Mutter und Kind“ oder die Landesstiftung „Familie in Not“. Meine Fraktion ist sehr zufrieden mit dem, was im Doppelhaushalt 2000/01, der morgen hoffentlich verabschiedet wird, steht. Die Sozialpolitiker sind ganz besonders stolz, dass im Kapitel Familienhilfe, Titelgruppe 71, zum Beispiel im Kindergartenbereich Steigerungsraten von 9 % zu verzeichnen sind. Das müssen uns andere Bundesländer erst einmal nachmachen.
685 Millionen DM im Jahr 2000 und 695 Millionen DM im Jahr 2001 für unsere Familien – allein für die Kinderbetreuung. Das ist gut angelegtes Geld.
Durch das neue Kindergartengesetz, Herr Krisch, haben wir vor allem eines, was wohl in unser aller Interesse liegt, erreicht: Wir haben eine wichtige Voraussetzung für das Ja zum Kind, nämlich eine kind- und familiengerechte Kinderbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten, gewährleistet. Für die CDU-Fraktion ist das eine Investition in die Zukunft.
Im Übrigen versuchen wir, mit Landeszuschüssen, zum Beispiel im Bereich der Familienerholung oder im Bereich der Familienfreizeitstätten – ebenfalls erhebliche zusätzliche Mittel im neuen Haushalt –, die so genannten Kinderkosten für die Familien zu senken. Davon profitieren gerade Familien mit relativ geringem Pro-Kopf-Einkommen, und dies ist auch gut so.
Das heißt im Klartext: Dort, wo das Land für Familien mit Kindern etwas tun kann, handelt es verantwortungsvoll und im Rahmen einer soliden Haushaltsführung. Natürlich können wir damit nicht alles, was wünschenswert ist, tun. Aber ich glaube, das ist auch Verantwortung für die zukünftigen Generationen.
Ein wichtiger Punkt bei jeder familienpolitischen Diskussion ist natürlich die Frage, wie die Einkommensentwicklung der Familien aussehen wird. Aber da muss der Bund handeln.
Die Ökosteuer, meine sehr geehrten Damen und Kollegen von der Opposition, die Familien, Rentner und Bezieher gerade von geringen Einkommen ganz besonders hart trifft, ist nicht familienfreundlich.
Eine ganz kleine Beispielrechnung, die übrigens – man höre! – aus dem Familienministerium stammt: Bei einem Vierpersonenhaushalt mit einem Jahreseinkommen von 70 000 DM brutto betragen die Mehrkosten für Energie pro Jahr 300 DM. Der Ausgleich – 280 DM, die im Jahr an Rentenversicherungsbeiträgen gespart werden – deckt eben nicht den Ausfall, der durch die höheren Energiekosten entsteht.
Die Ökosteuer ist nicht nur familienunfreundlich, sie trägt auch nicht dazu bei, die Arbeitslosigkeit, die in meinen Augen der krasseste, der grausamste Feind unserer Familien ist, zu reduzieren, weil die Zusatzbelastungen der Unternehmer und der Bürger höher sind als die geplanten Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und somit Investitionen eben nicht getätigt werden.
Die heute beschlossene Steuerreform – ich habe es vorhin in den Nachrichten gehört – ist ein kleiner Schritt in die
richtige Richtung. Es bleibt den Familien ein bisschen mehr im Geldbeutel. Aber von einer vernünftigen Steuerreform, wie wir sie im Bund fordern,
sind Sie noch weit weg. – Ja, da bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zu lachen. Das ist ein ganz schlimmes Armutszeugnis. Ich würde mir wünschen, dass Sie da einen Schritt mitmarschieren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte schon so eine Vorahnung, Frau Kollegin Blank, dass wir heute eine Neuauflage des Märchens „Die Familie und ihre gute Fee Landesregierung“
(Abg. Seimetz CDU: Richtig! Sehr gut erkannt! – Abg. Rapp REP: So ist es aber! Ihre Vorahnung ist nicht unbegründet!)
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, schreckt die Landesregierung natürlich auch nicht vor tendenzieller Darstellung zurück. Ich möchte Ihnen das gern belegen.
Da kritisieren Sie anhand einer Tabelle des Bundes der Steuerzahler, die in der Gesamtwirkung eine klare Entlastung für Familien belegt,
als sozial unausgewogen. Das sagt dieselbe Landesregierung, die andererseits in der Antwort auf unsere parlamentarische Initiative zu den notwendigen Konsequenzen aus dem Familienbericht 1998 Belastungen von Familien bagatellisiert.
Damals stellten Sie nämlich fest, dass zusätzliche Belastungen durch Ihre Kürzungen bei der Schülerbeförderung im Rahmen von 30 DM und mehr pro Monat und Kind den Familien zumutbar seien. Diesen Widerspruch müssen Sie erst einmal erklären.
Dass Sie in Sachen Schülerbeförderung lernresistent sind, haben Sie bei den Haushaltsberatungen leider einmal mehr unter Beweis gestellt.
Bleiben wir doch einmal beim Beispiel Ökosteuer. Sie kritisieren den jetzigen Ansatz mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer um zwölf Pfennig