Die Verbände beklagen zu Recht – – Lassen Sie mich doch kurz noch zur Erklärung unseres Antrags kommen.
Die Natur- und Umweltschutzverbände sowie der Schwäbische Heimatbund, dessen Vorstellungen wir Republikaner weitgehend unterstützen wollen, beklagen zu Recht die zu erwartenden Verzögerungen und die vorprogrammierte, einarmige Bearbeitung der vielen anstehenden und heute bereits aufgestauten Arbeiten.
Wir Republikaner teilen die Bedenken der Verbände gegenüber der Zielsetzung des Ministeriums und beantragen deshalb Zug um Zug die Wieder- bzw. Neubesetzung der Stellen der nach unten verlagerten Bediensteten mit Nachwuchsfachkräften.
Ich könnte mir vorstellen, dass es selbst innerhalb der CDU Abgeordnete gibt, die einer Schwächung Ihres Landwirtschaftsministeriums, Frau Ministerin Staiblin, nicht zustimmen wollen. Unser Antrag wäre ein Vorschlag, wie man diese Schwächung kompensieren könnte, ohne dass Sie vor den Naturschützern und vor den Landwirten Ihr Gesicht verlieren.
Es ist einfach ein Trugschluss, zu glauben, dass man, wenn man ein Bein des Ministeriums amputiert, danach mit dem anderen noch schneller laufen kann.
Frau Ministerin, ich gehe davon aus, Sie können auch mit amputiertem Bein geradeaus hierher kommen, um zu antworten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ein kurzer Kommentar zu Ihnen, Herr Eigenthaler: Ich glaube, dass Sie BNL mit BSE verwechselt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor drei Wochen hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung und zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes eingebracht und ausführlich begründet. Ich möchte deshalb heute nur wenige Eckpunkte ansprechen.
Herr Kretschmann, mich wundert es schon, dass Sie mit keiner Silbe erwähnt haben, dass für den Naturschutz in unserem Land 22 zusätzliche Stellen geschaffen werden.
(Beifall des Abg. Drautz FDP/DVP – Abg. Drautz FDP/DVP: Das ist der Punkt! – Abg. Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen: Das erwähnen Sie ja jetzt!)
Sie wissen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart war, dass 44 Stellen von den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege in die untere Naturschutzbehörde, sprich Landkreise und Stadtkreise, eingegliedert werden sollten. Sie wissen aber auch, dass der Erhalt der BNLs mit ihrer Aufgabenstellung der Wunsch der Landesregierung war und wir aus diesem Grund einen Kompromiss gefunden haben. Er besteht darin, dass 22 zusätzliche Stellen in die untere Naturschutzbehörde, Landkreise und Stadtkreise, eingegliedert werden. Ich habe größten Wert darauf gelegt, dass auch die derzeitigen Ökologenstellen bei den unteren Naturschutzbehörden erhalten bleiben, das heißt, dass künftig zwei Stellen an den unteren Naturschutzbehörden für die Aufgaben des Naturschutzes zuständig sind.
Herr Dr. Caroli, Sie haben nicht berücksichtigt, dass wir insbesondere durch den neuen Maßnahmen- und Entwicklungsplan in Brüssel die Möglichkeit haben, mehr Geld für den Naturschutz auszugeben. Sie wissen, dass ich größten Wert darauf gelegt habe, die Einjahres- und die Hand
schlagsverträge für Landschaftspflege in Fünfjahresverträge umzuwandeln. Dadurch ist die EU-Kofinanzierung möglich geworden.
Im neuen MEKA-Programm ist durch das Punktesystem auch auf der Blümchenwiese im Schwarzwald – immerhin liegen 67 % der Landesfläche in benachteiligten Regionen – ein „Naturschutz mit Augenmaß“, wie ich es immer nenne, Herr Kretschmann, nach dem Motto „Schützen durch Nützen“ möglich geworden.
Meine Damen und Herren, für mich hat oberste Priorität, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe mit kleinen Strukturen den Hauptanteil an Naturschutz in unserem Land praktizieren. Darüber hinaus wollen wir die bewährte Unterstützung durch unsere Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege weiterhin erhalten, und der Kompromiss war, dass wir 22 zusätzliche Stellen aus anderen Sonderbehörden in die untere Naturschutzbehörde eingliedern.
Ich bin davon überzeugt, dass dadurch die untere Naturschutzbehörde, dort, wo die Entscheidungen getroffen werden, wesentlich gestärkt wird. Dass die BNLs mit ihren Fachkräften mit der unteren Naturschutzbehörde zusammenarbeiten, ist selbstverständlich. Es kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass dies ein Schritt rückwärts sei, wie Sie es angesprochen haben. Nein, das ist ein Schritt der Deregulierung in unserem Land.
Das Devolutivrecht soll in ein Vorlagerecht umgewandelt werden. Dieses Vorlagerecht ermöglicht es, dass in besonderen Fällen die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten ihre Anliegen bei der höheren Naturschutzbehörde vortragen können. Sie wissen, Herr Kretschmann, dass es dieses Devolutivrecht in keinem anderen Bundesland gibt. Also muss es auch nicht unbedingt bei uns erhalten werden.
Parallel dazu schaffen wir das Vorlagerecht im Denkmalschutz. Der Präsident des Landesdenkmalamts bekommt das Recht zur Vorlage an den Regierungspräsidenten und kann so eine einheitliche Praxis in der Denkmalpflege gewährleisten.
Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft hat empfohlen, dem Gesetzentwurf so, wie er Ihnen vorliegt, zuzustimmen. Diesem Votum, meine Damen und Herren, möchte ich mich anschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch der Denkmalschutz ist in dem Gesetzentwurf angesprochen. Ich möchte noch eine paar Gründe anführen, warum wir diesen Kompromiss für gut halten.
Einerseits wird die unbestritten hohe Fachkompetenz des Landesdenkmalamts berücksichtigt. Denn das Landesdenkmalamt wird bei jedem einzelnen der zu entscheidenden Fälle nach wie vor beteiligt. Seine Argumente werden gehört. In einzelnen schwerwiegenden Fällen besteht ein Vorlagerecht des Präsidenten des Landesdenkmalamts.
Andererseits – darauf hat Herr Abg. Kiel hingewiesen – wird der Ablauf der verwaltungsbehördlichen Verfahren konzentriert und beschleunigt und wird die untere Denkmalschutzbehörde in ihrer Zuständigkeit gestärkt. Der Denkmalschutz behält auch bei diesem Kompromiss seinen hohen Stellenwert.