Protocol of the Session on February 20, 2001

Herr Kollege Oelmayer, ich muss einiges zurechtrücken. Ihnen darf man auch nicht den kleinsten Finger des Verstehens entgegenstrecken. Sie beißen sofort zu wie ein hungriges Krokodil.

(Heiterkeit bei der CDU – Abg. Oelmayer Bünd- nis 90/Die Grünen: Das ist meine Qualität!)

Ich will bei aller Freundschaft eines sagen; so unwidersprochen nehme ich Ihre Ausführungen nicht hin.

Sie haben die Frage gestellt, welche Botschaft wir ins Land senden würden, wenn das Gesetz, das wir nachher verabschieden, aufgehoben würde.

(Zuruf des Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grü- nen)

Reputation. – Herr Kollege Oelmayer, ich frage Sie: Welche Botschaft senden wir ins Land, wenn wir jetzt nichts tun, obwohl seit Jahren die latente Gefahr besteht und mit Beispielen aus der Vergangenheit auch untermauert wird? Dies ist die Frage: Welche Botschaft senden wir ins Land, wenn wir nichts tun, obwohl wir – und nur wir – handlungsfähig und auch handlungspflichtig sind, wenn wir die Fürsorge für unsere Bürger, die morgen Opfer einer solcher Tätergruppe werden können, nicht ernst nehmen?

Deswegen verabschieden wir das Gesetz, und zwar heute.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher zur A b s t i m m u n g.

Mir ist signalisiert worden, dass die Fraktionen damit einverstanden sind, wenn über den Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlüsse des Ständigen Ausschusses en bloc abgestimmt wird. Erheben sich dagegen Einwendungen? –

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Nein!)

Dies ist nicht der Fall.

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Danke. Meine Damen und Herren, bei

Gegenstimmen und Enthaltungen ist der Entwurf mehrheitlich angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. Februar 2001 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter-Unterbringungsgesetz – StrUBG)“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Danke. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist damit bei Stimmenthaltungen und bei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Bericht des Parlamentarischen Beirats „Neue Steuerungsinstrumente“ und Aussprache

b) Beschlussempfehlung des Parlamentarischen Beirats – Auftrag – Ziele – Vorgehensweise – Drucksache 12/5529

Mir ist mitgeteilt worden, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, dass dazu Herr Abg. Dr. Birk spricht und im Übrigen auf Wortmeldungen verzichtet wird. – Ich stelle fest, es erhebt sich kein Widerspruch.

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Birk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Kabinettsbeschluss vom 12. November 1999 wurde die Durchführung des Projekts „Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung“ von der Landesregierung beschlossen

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Jetzt aber! Freie Rede!)

und debis als Generalunternehmer mit der Projektdurchführung beauftragt. Die landesweite Einführung der neuen Steuerungsinstrumente, bestehend aus den Elementen Erneuerung der kameralen Systeme, dezentrale Budgetverantwortung, Kosten- und Leistungsrechnung...

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich darf um etwas mehr Ruhe im Saal bitten!

... sowie Controlling, soll so rasch wie möglich erfolgen. Diese Instrumente sollen qualitative Verbesserungen durch die Optimierung von Verwaltungsprozessen eröffnen und bedeutende Effizienzpotenziale aufzeigen, die entsprechende Einsparungen in der Verwaltung eröffnen und ermöglichen.

Der Startschuss zum Projekt NSI fiel am 17. Januar 2000. Das Projekt wird von einem gemeinsamen Projektteam aus Beschäftigten von debis und des Landes durchgeführt. Auf der Landesseite sind das Finanzministerium und das Innenministerium mit der Projektdurchführung beauftragt und betraut. Zur Begleitung dieses Projekts wurde in der Plenarsitzung vom 17. Mai 2000 der Parlamentarische Beirat „Neue Steuerungsinstrumente“ bestellt. In der gleichen Sitzung wurden auch seine Mitglieder vom Plenum gewählt.

Der Beirat hat den Auftrag, sich vornehmlich mit den Auswirkungen der neuen Steuerungsinstrumente auf die Arbeit des Landtags und seine Rechte zu beschäftigen. In insgesamt acht Sitzungen hat sich der Beirat mit dieser Thematik befasst; über den Verlauf der Beratungen soll im Folgenden kurz berichtet werden.

Der Parlamentarische Beirat hat sich zunächst einmal mit seinem Selbstverständnis und der Aufgabenstellung beschäftigt. Er handelt im Auftrag des Landtags, um dessen künftige Rolle und Stellung sowie diejenige des Finanzausschusses bei Aufstellung und Vollzug eines von den neuen Steuerungsinstrumenten mitbestimmten Landeshaushalts zu untersuchen. Er untersucht insbesondere Fragestellungen, die sich aus den neuen Steuerungsinstrumenten auf die Haushaltsplanaufstellung und den Vollzug sowie die Kontrolle des Haushalts ergeben.

Die Hauptaufgabe des Beirats besteht darin, die Informationsbedürfnisse des Parlaments, die Veränderung des Haushaltsplans bzw. seine Erläuterungen und die Rechte des Parlaments zu formulieren und der Landesregierung gegenüber deutlich zu machen. Dies haben wir fraktionsübergreifend gemeinsam festgestellt.

Der Beirat wurde vom Finanzminister bislang regelmäßig über den aktuellen Projektstatus und damit verbundene Verzögerungen informiert. Dies soll, sofern der Beirat auch in der nächsten Legislaturperiode wieder eingerichtet wird, in Zukunft beibehalten werden.

Wir haben uns in der ersten Runde der Beiratsarbeit vor allem mit der Anhörung verschiedener Pilotbehörden beschäftigt, die die neuen Steuerungsinstrumente bereits sowohl in der dezentralen Budgetierung als auch in der Kosten- und Leistungsrechnung in Ansätzen eingeführt haben. Unter anderem fanden Anhörungen zum Rechnungshof, zum Statistischen Landesamt, zur Polizeidirektion Konstanz, zum Finanzamt Lörrach und zum Straßenbauamt Calw statt.

Wir haben aus den Anhörungen das Fazit gezogen, dass die Konzeptionsphase möglichst kurz gehalten werden soll, weil die Einführung und der Betrieb der neuen Steuerungsinstrumente ein Dauerbetrieb sein sollte. Das heißt, dass man dies erst erlernen muss. Man kann es aber am besten dadurch erlernen, dass man es praktisch umsetzt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir haben auch festgestellt, dass für die neuen Steuerungsinstrumente eine möglichst breite Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung nötig ist. In diesem Zusammenhang legen wir Wert darauf – dies konnten wir auch von den Pilotbehörden erfahren –, dass

regelmäßig entsprechende Motivationen und Schulungsangebote stattfinden müssen, damit den Mitarbeitern in der Verwaltung klar wird, wieso man die neuen Steuerungsinstrumente überhaupt einführt und wo der Mehrwert der neuen Steuerungsinstrumente eigentlich liegt. Sie sollen ja keine zusätzliche Arbeitsbelastung sein, sondern vor allem eine Entlastung darstellen und für mehr Transparenz im Verwaltungshandeln sorgen.

Wir waren uns auch darüber einig, dass eine Doppelerfassung von Kosten und Leistungen vermieden werden sollte, weil jeder zusätzliche Aufwand auch zusätzliche Kosten verursacht. Wir waren und sind uns auch darin einig, dass mit dem Projekt der neuen Steuerungsinstrumente innerhalb der Landesverwaltung ein Stück weit ein Kulturwandel stattfinden soll.

Nachdem wir die Pilotbehörden angehört hatten, haben wir eine Anhörung mit Herrn Professor Hill durchgeführt, einem großen Experten, einem Verwaltungswissenschaftler und Finanzwissenschaftler der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer, der sich seit mehreren Jahren mit der Konzeption und der Einführung neuer Steuerungsinstrumente beschäftigt. Insbesondere haben wir untersucht, wie denn die Kompetenzen zwischen Regierungshandeln und Landtag abgegrenzt werden müssten und wie man einen Kontrakt oder eine gewisse Steuerungsregelung zwischen dem Landtag und der Regierung einführen kann, damit die Aufgaben im Zusammenhang mit den neuen Steuerungsinstrumenten klar verteilt sind.

Der ursprüngliche Gedanke, dass das Parlament über das Ob und die Regierung über das Wie, das heißt über die Umsetzung einer Aufgabe, entscheidet, ist – das ist uns sehr schnell klar geworden – mittlerweile zumindest in Teilen überholt. Die Aufgabe des Landtags reicht durchaus in die Frage des Wie hinein. Jedoch wird die Tiefe des Hineinreichens im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug zu untersuchen sein.

Ein weiteres Problem, das sich im Zusammenhang mit der dezentralen Budgetierung und mit der Kosten- und Leistungsrechnung stellt, ist das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht: Inwieweit kann der Landtag der Regierung Zielvereinbarungen vorgeben, beispielsweise bei Zielen, die letztendlich fremdbestimmt sind, die dem Land etwa über den Bund oder die Europäische Union zugewiesen worden sind? Hier gibt es auch gewisse verfassungsrechtliche Probleme, die aufgearbeitet werden müssen.

(Abg. Deuschle REP: Eine Zusatzkommission ein- richten!)

Im Einzelnen möchte ich nicht auf diese verfassungsrechtlichen Fragen eingehen, weil sie den zeitlichen Rahmen der zur Verfügung stehenden Redezeit überschreiten würden.

Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, der bei uns im Beirat auch diskutiert wurde, nämlich zu der Frage, inwieweit mit der Einführung der neuen Steuerungsinstrumente auch ein Rationalisierungspotenzial in der Landesverwaltung verbunden wird. Anfänglich, als die Regierung die neuen Steuerungsinstrumente eingeführt hat, war ja die Rede davon, dass auf Sicht 3 500 Stellen eingespart werden könnten. Ziel weder des Projekts noch des

Beirats ist, 3 500 Stellen zu streichen, sondern Ziel ist, der Verwaltung Instrumente bereitzustellen, um Optimierungspotenziale transparent zu machen und diese auch zu nutzen. Dies hat nicht automatisch einen Stellenabbau zur Folge. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und ihrer Beschäftigten sowie die Orientierung auf den Output, nämlich auf das, was als Arbeitsergebnis herauskommt, deutlich zu machen und eine Beziehung zwischen Leistung und Kosten herzustellen.