Protocol of the Session on February 20, 2001

Meine Damen und Herren, Dr. Peter Linder ist an dieser Behandlung durch diese vier Fraktionen zerbrochen. Mein Freund Peter Linder hat deshalb seinem Leben ein Ende gemacht, Herr Kluck. Strafrechtlich ist niemand verantwortlich. Aber ich bin überzeugt: Das höchste Gericht jedes Menschen, sein eigenes Gewissen, wird den Verantwortlichen noch zu schaffen machen.

Meine Damen und Herren, ich stehe nach neun Jahren zum letzten Mal an diesem Pult. Für mich war es ein Privileg, Mitglied dieses Hauses zu sein. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für ihre faire Hilfe und Mitarbeit. Ich danke vor allem allen Kolleginnen und Kollegen, auch jenen, die es nicht fertig bringen, einen Republikaner zu grüßen; auch das gibt es. Aber die Debatte und Auseinandersetzung mit Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, hat uns wachsen lassen.

Letzteres gilt ebenfalls für die Landesregierung. Die Streitkultur und die Auseinandersetzung mit der Landesregierung waren uns Ansporn und Motivation. All jenen in der Regierung, im Parlament und in der Verwaltung, zu denen über die Parteigrenzen hinweg persönliche Kontakte gewachsen sind, möchte ich danken.

Unser Land Baden-Württemberg hat eine lange, stolze und demokratische Tradition. Ich wünsche unserem Land eine gute, sichere und demokratische Zukunft. Diesem hohen Haus wünsche ich gute und bürgernahe Entscheidungen.

Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg soll leben, und ich verabschiede mich.

(Beifall bei den Republikanern)

Wünscht von der CDU-Fraktion noch jemand das Wort?

(Abg. Mühlbeyer CDU: Niemand mehr!)

Keine Wortmeldung mehr von der CDU.

Herr Abg. Dr. Müller, Sie erhalten das Wort.

(Abg. Mühlbeyer CDU: Nein, wir verzichten alle! Wir verzichten auf eine zweite Runde! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP und Abg. Dr. Walter Müller SPD: Wir verzichten alle! – Abg. Deuschle REP: Schöne Art von Demokraten! – Abg. Mühlbeyer CDU: Ihr würdet alt aussehen, wenn ich ans Rednerpult ge- hen würde!)

Nachdem das Wort nicht mehr gewünscht wird, ist Tagesordnungspunkt 4 – Aktuelle Debatte – erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Weiterentwicklung der Regionen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes – Drucksache 12/5877

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 12/5994

Berichterstatter: Abg. Hofer

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten sollen.

(Stellv. Präsident Birzele)

Ich rufe gleichzeitig die vorliegenden Änderungsanträge auf: den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/6025-1, den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/6025-2, und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/6025-3.

Herr Abg. Fleischer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Ausschussberatungen war zentrales Thema, inwieweit der regionale Zweckverband eine Alternative zum Regionalverband sein kann.

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Kann nicht! – Abg. Schmiedel SPD: Das beantwortet die Frage!)

Wir sind der festen Überzeugung, dass wir unter grenzüberschreitenden Gesichtspunkten – das müsste selbst einer wissen, der aus Ulm kommt und nicht an der deutschfranzösischen Grenze wohnt –

(Abg. Deuschle REP: Er wohnt an der bayerischen Grenze; das ist noch schlimmer! – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Aber an der baden-würt- tembergischen!)

eine grenzüberschreitende Regionalplanung wechselseitig und rechtsverbindlich nach dem Karlsruher Staatsvertrag und nach dem von der französischen Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz künftig nur durchführen können, wenn wir dies über einen Zweckverband tun. Damit werden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit – auch für die Parlamentarier dieses hohen Hauses, die aus allen Fraktionen im Oberrheinrat vertreten sind – eine neue Dimension und eine neue Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eröffnet.

Diese Alternative des Mehrzweckverbandes eröffnet künftig aber auch die Möglichkeit eines Wettbewerbs der Regionen, wer die anstehenden regionalen Politikbereiche am unbürokratischsten, am schnellsten, am erfolgreichsten und am kostengünstigsten erledigt.

(Abg. Deuschle REP: Diesen Wettbewerb wollen wir aber auch führen!)

Der Verband Region Stuttgart hat in den letzten Jahren sicherlich gut gearbeitet. Hier kann mit guten Erfolgen aufgewartet werden.

(Abg. Schmiedel SPD: Sehr gut! – Abg. Deuschle REP: Das muss man erst mal nachmachen!)

Auch von unseren Regionalverbänden ist eine gute Arbeit geliefert worden. Aber in der Region Freiburg ist vom SPD-Oberbürgermeister Dr. Böhme bis hin zu den CDULandräten Watzka und Glaeser immer wieder die feste Überzeugung geäußert worden, dass sie mit der Zweckverbandslösung noch erfolgreicher, noch besser, noch billiger und noch schneller arbeiten könnten.

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Da will der Landtagsabgeordnete nicht nachstehen, das ist mir klar!)

Die Erfolge, die wir hier in Sachen ÖPNV, Abwasser, Tourismus und Wirtschaft – um nur einige Felder zu nennen – aufzuweisen haben, beweisen dies nach meiner Auffassung.

Deswegen ist es gut, wenn durch diese jetzt geplante gesetzgeberische Regelung ein Wettbewerb eröffnet wird, der unserem Land auch in den nächsten Jahren sehr gut tun wird. Die jetzt in Kraft tretende Regelung erhält die Transparenz und Bürgernähe, die bei den Regionalverbänden unzweifelhaft gut gegeben war, weil sich durch diese Neuregelung insofern überhaupt nichts ändert. Sie ist aber effizienter,

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Das stimmt ja gar nicht!)

weil Zweckverbände flexibler sind.

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Warum? Warum, Kollege Fleischer?)

Die neue Regelung ist demokratischer,

(Abg. Dr. Witzel Bündnis 90/Die Grünen: Warum denn das? – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grü- nen: Warum sind die flexibler?)

weil neben der bisherigen Repräsentanz in den Regionalverbänden, die nunmehr vom Prinzip her auch in den Zweckverbänden beibehalten wird, zusätzlich die Mitwirkung der kreisangehörigen Gemeinden vorgeschrieben wird.

(Abg. Deuschle REP: Das macht flexibler?)

Der Antrag der Grünen ist deshalb in der Sache falsch und politisch eine Absage an eine zukunftsorientierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit

(Abg. Dr. Witzel Bündnis 90/Die Grünen: Genau das Gegenteil gilt! – Abg. Oelmayer Bündnis 90/ Die Grünen: Nein, das ist eine Lex Fleischer!)

sowie ein glattes Nein zu unserer Absicht, der planerischen Mitwirkung unserer Gemeinden eine entsprechende Stärkung zukommen zu lassen. Es ist bezeichnend, dass der Antragsteller bei den Grünen jemand ist, der im zuständigen Ausschuss gar nicht anwesend war und dort nicht mitdiskutiert hat,

(Abg. Deuschle REP: Das ist richtig! Das hat mich auch gewundert! – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: In welchem?)

sondern nunmehr von außen hier mit absolut sachfremden Erwägungen glaubt, den Gesetzentwurf angehen zu müssen,

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Das stimmt doch gar nicht! In welchem Ausschuss wa- ren Sie denn anwesend, Kollege Fleischer? Wir ha- ben das sehr wohl im Innenausschuss diskutiert!)

obwohl man, wenn man sich vor Ort entsprechend informieren würde, genau wüsste, dass das die einzig zukunftsorientierte und richtige Lösung ist.

(Beifall des Abg. Haas CDU – Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Da klatscht aber nur der Haas! – Abg. Deuschle REP: Keine Unterstützung in der CDU-Fraktion!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes zu den Ausführungen, die Herr Schmiedel für die SPD im Ausschuss gemacht hat, wo er die Auffassung vertrat, dass man es letztendlich den Regionalverbänden bzw. der Verbandsversammlung überlassen müsse, ob es zu einer Auflösung komme oder nicht. Hierzu möchte ich auch in diesem hohen Haus noch einmal festhalten, dass bei der Übertragung der genannten Aufgaben auf einen regionalen Zweckverband die Auflösung der Regionalverbände durch den Gesetzgeber selbst erfolgt, so wie die Einsetzung auch erfolgt ist. Dem Regionalverband das Recht einzuräumen – zumal als Planungsebene –, selbst über seine Auflösung zu entscheiden und damit den Gesetzgeber in dieser Frage zwingend zu binden, ist von der Systematik unserer Verfassung her schlicht verfassungswidrig und wird deswegen von uns abgelehnt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Hofer FDP/DVP – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)