Wir waren uns damals im Landtag einig, meine Damen und Herren von der CDU, dass wir genau das nicht akzeptieren wollen, wenn vonseiten der Republikaner so vorgegangen wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Bünd- nisses 90/Die Grünen – Abg. Dr. Schlierer REP: Sie haben zum Thema nichts gesagt, Herr Bebber! Das ist das Entscheidende! – Abg. König REP: Auf dem linken Auge total blind!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich wundert ein bisschen, dass ausgerechnet die Christdemokraten
(Beifall bei Abgeordneten des Bündnisses 90/Die Grünen – Lachen bei Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Das haben sie noch nie ge- konnt!)
In der wunderbaren Geschichte vom verlorenen Sohn wird dieser Sohn von seinem Vater mit festlichen Kleidern bekleidet und wird ihm ein Festmahl bereitet.
Ob man diese Geschichte auf die Politik anwenden kann, ist eine ganz andere Frage. Das habe ich auch nicht getan. Jedenfalls besagt diese Geschichte: Das Verzeihen muss immer radikal sein, sonst ist es kein richtiges Verzeihen.
Sie verlangen von uns immer wieder eine Distanzierung von Gewalt. Dazu muss ich jetzt einmal etwas sagen.
Sich einfach nur von dem zu distanzieren, was man früher gemacht hat, ist in gewisser Weise doch wohlfeil. Das kann jeder machen. Was bedeutet das schon? Das sind nur Worte.
Entscheidend ist doch, wenn ich mich von Gewalt distanziere, dass ich das durch mein ganzes politisches Verhalten und meine Tat wirklich glaubwürdig untermauere.
(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Haas CDU: Aha! – Abg. Dr. Schlierer REP: Auch bei Castortrans- porten!)
Die Differenz besteht hinsichtlich der Frage: Darf man in der Demokratie in bestimmten Situationen auch nicht legale Mittel anwenden?
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Herrmann: Nicht zunächst einmal, sondern generell! – Abg. Dr. Schlierer REP: Herr Kretschmann, Sie eiern hier herum! Das ist das Problem!)
Es ist eigentlich ganz klar, dass jeder Bürger die Gesetze in der Demokratie befolgen muss, egal, ob sie ihm passen oder nicht. Denn dass man sich an Gesetze hält, die einem passen, kann niemanden überraschen.
Selbstverständlich gibt es auch in einem demokratischen Rechtsstaat Situationen, in denen es um fundamentale Fragen von Gerechtigkeit geht, in denen man das Demonstrationsrecht bis an seine Grenzen auslotet
Das haben angesehenste Rechtsphilosophen wie John Rawls dezidiert dargelegt. Das ist heute Bestandteil unserer demokratischen Wirklichkeit, und ich finde, dass unsere
Gesellschaft damit sehr gut umgeht, dass nämlich eine einzelne Rechtsübertretung, die bestimmten Bedingungen unterliegen muss, niemals das Rechtssystem insgesamt infrage stellen darf. Das sind alles Kriterien des zivilen Ungehorsams.
Jetzt gebe ich zu, dass man sich da immer auf gefährlichem Terrain bewegt, und die Unsicherheit, ob das nicht missbraucht wird, ist sehr groß. Da gibt es leider ein prominentes Beispiel, wie sich solche Gedanken bei Leuten auswirken können, die man so gar nicht einordnen würde. Ein Beispiel dafür ist der Altbundeskanzler Kohl. Er stellt ein persönliches Versprechen, das er gegeben hat, über die Gesetze und die Verfassung dieses Gemeinwesens. Das darf man in der Tat nicht machen. Selbstverständlich kann das der gemeine Bürger machen. Aber wer sich an Versprechen, die illegal sind, halten möchte, der darf gewiss keine öffentlichen Ämter anstreben.