Der Nummer 2 des Artikels 1 ist mit großer Mehrheit zugestimmt, und zwar bei gleichem Abstimmungsverhalten wie bei der Nummer 1.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nummer 3 des Artikels 1. Wer der Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Nummer 3 ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern 4 bis 10. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Sie stimmen zu.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Das war einstimmig. Damit ist Artikel 2 beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Da der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt hier die Mehrheit gefunden hat, ist das Anliegen, das wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, erledigt. Ich ziehe daher unseren Gesetzentwurf zurück.
Nur damit klar ist, warum ich dagegen gestimmt habe: Ich bin ein Anhänger des Kenntnisgabeverfahrens. Das ist auch in meiner Zeit als Staatssekretär eingebracht worden. Ich bin dagegen, auf Dauer das Parallelverfahren einzuführen. Deswegen habe ich gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung der UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg – Drucksache 12/5707
Wir kommen damit, meine Damen und Herren, zur Beratung. Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, und zwar nicht gestaffelt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren ist die UMEG geschaffen worden. UMEG steht für Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen.
Aber die da oben nicht. Wenn wir es nur unter uns auszutragen hätten, brauchten wir die Debatten hier überhaupt
nicht, denn das wissen wir schon lange. Ich weiß schon, Herr Drautz, dass das die Retourkutsche für gestern sein soll, aber Sie bringen mich nicht so schnell draus.
Wir haben uns von dieser Gesellschaft, dieser GmbH versprochen, dass wir auch Aufträge außerhalb des staatlichen Bereiches akquirieren können. Dies konnte in den vergangenen zehn Jahren aber nicht verwirklicht werden. Mit dieser GmbH haben wir die Situation für das Land nicht verbessert, sondern verschlechtert, weil wir außer den normalen Kosten noch die Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Das ist der Grund, warum wir „Kommando zurück“ gesagt und die privaten Gesellschafter ausbezahlt haben und jetzt aus der GmbH eine Anstalt des öffentlichen Rechts machen. In dieser Rechtsform sparen wir in Zukunft die Mehrwertsteuer. Mit dieser Ersparnis können wir auch die Kosten für diese Umwandlung bezahlen. Wenn diese Kosten beglichen sind, werden wir in Zukunft mit dieser Organisationsform als Anstalt des öffentlichen Rechts sogar ein klein wenig Plus anstelle des bisherigen Minus machen.
Ich freue mich, dass wir alle dieser Meinung sind und diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. So sah es wenigstens im Ausschuss aus.