Protocol of the Session on December 14, 2000

(Heiterkeit)

Der Nummer 2 des Artikels 1 ist mit großer Mehrheit zugestimmt, und zwar bei gleichem Abstimmungsverhalten wie bei der Nummer 1.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nummer 3 des Artikels 1. Wer der Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Nummer 3 ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern 4 bis 10. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Sie stimmen zu.

Wir kommen zur Abstimmung über

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Das war einstimmig. Damit ist Artikel 2 beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 14. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank.

(Abg. Brechtken SPD: Gegenprobe, Herr Präsi- dent!)

Das war einstimmig.

(Widerspruch)

Wer stimmt dagegen? –

(Zuruf des Abg. Brechtken SPD)

Bei einer Gegenstimme ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Ich habe heute schon einige Scherze erlebt, da kommt es auf einen nicht mehr an.

(Beifall bei der CDU – Heiterkeit)

Herr Abg. Dr. Witzel, bitte.

Da der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt hier die Mehrheit gefunden hat, ist das Anliegen, das wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, erledigt. Ich ziehe daher unseren Gesetzentwurf zurück.

Vielen Dank. Dann brauchen wir darüber nicht mehr abzustimmen.

(Heiterkeit)

Herr Abg. Brechtken, bitte, eine Erklärung zur Abstimmung.

Nur damit klar ist, warum ich dagegen gestimmt habe: Ich bin ein Anhänger des Kenntnisgabeverfahrens. Das ist auch in meiner Zeit als Staatssekretär eingebracht worden. Ich bin dagegen, auf Dauer das Parallelverfahren einzuführen. Deswegen habe ich gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Erklärung zur Abstimmung zur Kenntnis genommen.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung der UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg – Drucksache 12/5707

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 12/5789

Berichterstatter: Abg. Walter

Der Berichterstatter ist nicht anwesend und wünscht deshalb auch nicht das Wort.

(Heiterkeit)

Wir kommen damit, meine Damen und Herren, zur Beratung. Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, und zwar nicht gestaffelt.

Das Wort hat Herr Abg. Scheuermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren ist die UMEG geschaffen worden. UMEG steht für Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Das wissen wir aber alles schon, Herr Kollege!)

Aber die da oben nicht. Wenn wir es nur unter uns auszutragen hätten, brauchten wir die Debatten hier überhaupt

nicht, denn das wissen wir schon lange. Ich weiß schon, Herr Drautz, dass das die Retourkutsche für gestern sein soll, aber Sie bringen mich nicht so schnell draus.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Wir wissen eh, wie ge- scheit Sie sind!)

Und Gott sei Dank sind wir uns in diesem Haus bei diesem Gesetz auch einig.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Warum sind Sie dann so aufgeregt?)

Wir haben uns von dieser Gesellschaft, dieser GmbH versprochen, dass wir auch Aufträge außerhalb des staatlichen Bereiches akquirieren können. Dies konnte in den vergangenen zehn Jahren aber nicht verwirklicht werden. Mit dieser GmbH haben wir die Situation für das Land nicht verbessert, sondern verschlechtert, weil wir außer den normalen Kosten noch die Mehrwertsteuer bezahlen müssen.

Das ist der Grund, warum wir „Kommando zurück“ gesagt und die privaten Gesellschafter ausbezahlt haben und jetzt aus der GmbH eine Anstalt des öffentlichen Rechts machen. In dieser Rechtsform sparen wir in Zukunft die Mehrwertsteuer. Mit dieser Ersparnis können wir auch die Kosten für diese Umwandlung bezahlen. Wenn diese Kosten beglichen sind, werden wir in Zukunft mit dieser Organisationsform als Anstalt des öffentlichen Rechts sogar ein klein wenig Plus anstelle des bisherigen Minus machen.

Ich freue mich, dass wir alle dieser Meinung sind und diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. So sah es wenigstens im Ausschuss aus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Staiger.