Protocol of the Session on December 13, 2000

§§ 23 und 24

Wer den §§ 23 und 24 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die beiden Paragraphen sind mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf

§ 25

Änderung der Gemeindeordnung

Wer § 25 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 25 ist bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

(Stellv. Präsident Weiser)

Schließlich rufe ich auf

§ 26

Inkrafttreten

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –

(Abg. Wieser CDU: Einstimmig!)

§ 26 ist einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren!

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 13. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Mittelstandsförderung“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

(Unruhe)

Ich bitte doch, während der Abstimmung einmal wirklich drei Minuten die Unterhaltungen einzustellen.

(Zuruf: Haas! – Gegenruf des Abg. Brechtken SPD: Der soll an den Neckar denken! – Gegenruf des Abg. Capezzuto SPD: An den Neckarstrand! – Abg. Wieser CDU: Der Haas muss raus!)

Meine Damen und Herren, wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen?

(Abg. Seimetz CDU: Aha! – Abg. Drautz FDP/ DVP: Die Mittelstandsgegner! – Gegenruf des Abg. Brechtken SPD)

Wer enthält sich? – Meine Damen und Herren, dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 12/5768, zu befinden. – Ich stelle ohne förmliche Abstimmung die Zustimmung des Hauses hierzu fest.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg – Drucksache 12/5733

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung gestaffelte Redezeiten bei einer Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

(Abg. Brechtken SPD: Das kann man zu Protokoll geben!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Kollege Brechtken, ich glaube, wenn man es etwas verkürzt vorträgt, dann kann man es auch einleitend hier noch einbringen.

(Abg. Brechtken SPD: Wenn das ein Regierungs- mitglied sagt, bin ich immer skeptisch!)

Der Grundgedanke des wohnungspolitischen Instruments Fehlbelegungsabgabe ist meiner Meinung nach nach wie vor richtig, aber die vom Wirtschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung hat uns eine Entschärfung der geltenden Regelungen empfohlen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, wir haben eine sehr umfangreiche Tagesordnung. Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie unbedingt erforderliche Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals verlegen würden.

Jeder, der hier steht, beansprucht, dass ihm zugehört werden soll. Wenn er aber nicht hier steht, dann führt er Privatgespräche. Dies sollte man weiß Gott unterlassen!

(Beifall des Abg. Brechtken SPD)

Herr Minister, bitte.

Vielen Dank.

Ich fahre fort. Es war die Empfehlung ergangen, eine Entschärfung der geltenden Regelungen vorzunehmen, um so der Abwanderung wirtschaftlich stärkerer Haushalte aus größeren verdichteten Wohngebieten entgegenzuwirken und damit auch einer sozialen Polarisierung vorzubeugen. Auch von der kommunalen Seite sind verschiedentlich – und dann auch sehr nachdrücklich – entsprechende Rechtsänderungen angeregt worden.

Diese Vorschläge haben wir in dem Ihnen nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen. Ich möchte Ihnen in Kürze und konzentriert gerne fünf Änderungen vortragen.

Erstens: Die Eingriffsschwelle und die Erhebungsstufen der Fehlbelegungsabgabe werden um jeweils 20 Prozentpunkte angehoben, und die oberste Erhebungsstufe, bei der bisher 6 DM pro Quadratmeter Wohnfläche zu zahlen waren, wird gänzlich gestrichen. In Zukunft soll die Fehlbelegungsabgabe erst erhoben werden, wenn die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus, deren Einhaltung zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, um 40 % überschritten wird. In D-Mark bedeutet das, dass zum Beispiel das Bruttojahreseinkommen einer Familie mit zwei Kindern dann etwas über 100 000 DM betragen darf, bevor sie zu der Fehlbelegungsabgabe herangezogen wird. Dies entspricht im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage einer Erhöhung um rund 14 %. Bei einem Alleinerziehenden oder einer Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Bruttoeinkommen bis zu 68 800 DM pro Jahr betragen, ohne dass er oder sie eine Fehlbelegungsabgabe zahlen muss. Er bzw. sie darf damit ebenfalls im nächsten Jahr ein um rund 14 % höheres Bruttoeinkommen als bisher beziehen, sodass man mit diesem ersten Punkt bereits einem zentralen Anliegen entspricht.

(Minister Dr. Döring)

Zweitens: Die Abgabe soll in Zukunft auf den Unterschied zwischen der Sozialmiete und dem Mittelwert der im Mietspiegel genannten Mietzinsspanne einer vergleichbaren Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt beschränkt werden. Damit kann noch besser sichergestellt werden, dass dem Fehlbeleger durch Sozialmiete und Fehlbelegungsabgabe zusammen nicht mehr abverlangt wird, als er für eine nach Ausstattung und Größe vergleichbare Wohnung in mittlerer Lage in seiner Stadt üblicherweise aufwenden müsste.

Mit diesen beiden Änderungen wird die Fehlbelegungsabgabe sehr weitgehend zurückgeführt. Wir rechnen mit einer glatten Halbierung des Gesamtaufkommens, das bisher bei rund 29 Millionen DM lag.

Dritter Punkt: Eine zusätzliche Flexibilisierung der Fehlbelegungsabgabe soll durch die Ermächtigung an die Kommunen eröffnet werden, bei Sozialwohnungsgebieten, Wohngebäuden oder auch einzelnen Wohnungen ganz oder teilweise von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe abzusehen, wenn dies dem Erhalt oder der Wiederherstellung sozial gemischter Belegungsstrukturen dienen kann. Diese zusätzliche Möglichkeit, durch die erforderlichenfalls sozial gefestigte, besser verdienende Mieter in den Wohnungen gehalten werden können, entspricht dem Wunsch einzelner Kommunen, durch wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gezielt die Attraktivität größerer verdichteter Wohngebiete zu erhöhen.

Vierter Punkt: Diesem Ziel dient auch die Erweiterung der möglichen Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe, die den Kommunen bisher zweckgebunden lediglich wiederum für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung stand. Zukünftig soll dieses Aufkommen auch für Maßnahmen im Bestand – zum Beispiel für den Erwerb von Belegungsrechten oder Modernisierungen – sowie für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung in Gebieten mit überwiegendem Sozialwohnungsbestand eingesetzt werden können.

Fünftens: Zudem enthält das Gesetz – insoweit als Vorgriff – bereits die Umstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002.