Viele Punkte, die im Bericht der Enquetekommission stehen, sind bereits im Mittelstandsförderungsgesetz umgesetzt.
Das Gesetz steht ja als nächster Tagesordnungspunkt an. Man kann wirklich nicht behaupten, dass das Gesetz an der Enquetekommission vorbei entwickelt worden sei.
Die SPD behauptet das zwar immer wieder, aber es trifft trotzdem nicht zu. Die Ergebnisse der Beratungen der Enquetekommission sind vielmehr direkt in die Formulierung des Mittelstandsförderungsgesetzes eingegangen.
Ein Kernpunkt im Mittelstandsförderungsgesetz stammt zweifellos direkt aus der Enquetekommission: Das Vergaberecht ist so geregelt, wie es die Enquetekommission in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen hat.
Wir haben unser Ziel erreicht und im Mittelstandsförderungsgesetz eine befriedigende Gesamtregelung des Vergaberechts für den Mittelstand verankert, und die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand wird eingegrenzt. Zukünftig müssen auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform Aufträge ausschreiben. Dadurch wird verhindert, dass sie durch eine Änderung der Rechtsform den Bestimmungen für die öffentliche Vergabe ausweichen können.
Ich möchte nur noch drei weitere zentrale Forderungen der Enquetekommission, die im Mittelstandsförderungsgesetz umgesetzt werden, kurz nennen:
Erstens: Zum ersten Mal wurden Förderschwerpunkte wie zum Beispiel Existenzgründungen und Betriebsübernahmen festgelegt. Zweitens: Die Mittelstandsdefinition wurde
an die Definition der EU angepasst. Drittens: Die freien Berufe sind in die Förderung aufgenommen worden. All dies haben wir schon durchgesetzt, Herr Schmiedel.
Im vorliegenden 10-Punkte-Programm steht, was wir als Nächstes umsetzen werden. Als Berichterstatter möchte ich die Punkte Betriebsübernahme und Existenzgründung sowie Bürokratiebelastung herausgreifen.
Bisher wurde die Betriebsübernahme im Vergleich zur Existenzgründung deutlich weniger betont. Dies hat dazu geführt, dass vielen gar nicht bewusst war, dass die Übernahme eines Betriebes genauso gefördert wird wie die Gründung eines Betriebes. Dieser mangelnden Information sind wir bei unseren Anhörungen immer wieder begegnet, und zwar sowohl bei den Betroffenen, den Übernehmern und den Übergebern, als auch bei den Beratern. Hier muss die Politik ansetzen, denn wir wollen nicht nur neue Unternehmen. Wir wollen auch, dass die bereits bestehenden Unternehmen und die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Um Ihnen eine Vorstellung von der Dimension zu geben, möchte ich Ihnen eine Zahl nennen: Von den Betriebsübergaben in den kommenden Jahren sind in Baden-Württemberg bis zu 700 000 Arbeitsplätze betroffen.
Eine weitere Zahl, die mich bei den Anhörungen beeindruckt hat, betrifft den anderen Bereich, für den ich als Berichterstatter tätig war: die Bürokratiebelastung. 30 bis 35 % der Probleme mit der Bürokratie, meine Damen und Herren, sind auf fehlerhafte Anwendung oder Nichtausnutzung von Ermessensspielräumen der zuständigen Behörden vor Ort zurückzuführen.
(Abg. Scheuermann CDU: Wer sagt denn solche Zahlen? Das ist Unsinn! – Abg. Schmiedel SPD: Scheuermann hat eine Zwischenfrage!)
Deshalb mein Appell an die Behörden: Legen Sie Ermessensspielräume großzügig aus. Geben Sie dem Mittelstand eine Chance. Damit wäre schon viel erreicht. Denn ganz abschaffen wird man die Bürokratie, wie wir alle wissen, nicht können.
(Abg. Scheuermann CDU: Wer schreibt Ihnen ei- nen solchen Unsinn auf? – Heiterkeit – Beifall bei der SPD)
Es muss – Herr Scheuermann! – ein gesundes Gleichgewicht gefunden werden zwischen den notwendigen Erhebungen und der tatsächlich bestehenden Überbelastung.
Jedem einzelnen davon wollen wir nachgehen. Aber Bürokratievermeidung und Entbürokratisierung müssen als Daueraufgabe betrachtet werden, Herr Scheuermann, und entsprechend in den einzelnen Behörden verankert werden.
(Abg. Scheuermann CDU: Das kann nur einer sa- gen, der noch nie eine Behörde von innen gesehen hat!)
Für die Umsetzung der zehn Punkte werden entsprechende Mittel benötigt, denn ohne finanzielle Ausstattung ist alles nur weiße Salbe.
Die FDP/DVP-Fraktion ist der Meinung, dass sich das gesamte Volumen der zehn Punkte auf mindestens 20 Millionen DM beläuft.
Ich möchte Ihnen hier beispielhaft fünf Punkte beziffern: Erstens 1 Million DM für die Förderung von Gemeinschaftsständen auf Messen im In- und Ausland, zweitens 1 Million DM für die Etablierung der ifex als ständige Einrichtung, drittens 3 Millionen DM für den Ausbau des Landesgewerbeamts, viertens 2 Millionen DM zusätzlich für die Förderung der Beratung als Mittel der Unternehmenssicherung und fünftens 1 Million DM für die Aufstellung des CI-Programms. Dafür sind sicher auch Sie, Herr Schmiedel.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass wir mit der Arbeit der Enquetekommission dazu beigetragen haben, dass sich der Mittelstand in Baden-Württemberg auch in Zukunft wohl fühlen wird. Wir haben das Thema Mittelstand so umfassend bearbeitet, dass wir noch lange von den Erkenntnissen zehren werden.
Zum Abschluss möchte ich mich nochmals für die gute Zusammenarbeit bedanken. Besonders bedanke ich mich auch bei Frau Dr. Buschmann für ihren unermüdlichen Einsatz.
Dass wir und die Opposition unterschiedliche Auffassungen und Positionen zum Thema Rahmenbedingungen vertreten, ist logisch.
Aber eines möchte ich hier heute auch klar feststellen: dass wir uns bei vielen anderen Punkten einig waren. Wir haben uns alle zusammen für den Mittelstand eingesetzt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Enquetekommission hat in eineinhalbjähriger Arbeit einen guten Einblick in die Situation der mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg erhalten. Diese Fleißarbeit wäre ohne Unterstützung der Landtagsverwaltung nicht möglich gewesen. Deshalb möchte ich gleich zum Anfang meiner Ausführungen Frau Dr. Buschmann, Frau Waidelich, Herrn Stephan und Frau Schmid von der Verwaltung sowie auch den Damen und Herren des Wirtschaftsministeriums im Namen der Fraktion Die Republikaner im Allgemeinen sowie im Namen meines Kollegen Josef Huchler und in meinem eigenen Namen im Besonderen unseren Dank überbringen.
Ich möchte auch feststellen, dass die Arbeitsatmosphäre in der Kommission weitgehend angenehm und konsensorientiert war. Ich muss aber leider eine gewisse Einschränkung für den Bereich der Handlungsempfehlungen im Rahmen dieses 10-Punkte-Programms machen. Kollege Capezzuto und Frau Schlager haben das ja angesprochen. Hier ist offensichtlich, dass vieles Neue und auch Kreative, was die Kommission aufgrund der vielen Anhörungen vorgeschlagen hatte, leider durch CDU und FDP/DVP wieder einkassiert wurde.
Nun habe ich zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass sich die Landesregierung hier nicht so sehr binden will, dass sie sich vor allem nicht so sehr finanziell binden will. Aber es hätte doch eine stärkere substanzielle Weiterentwicklung der Mittelstandspolitik sein dürfen, Herr Wirtschaftsminister. Das hat sich ja hinterher auch in Ihrem Entwurf zum Mittelstandsförderungsgesetz fortgesetzt. Ein bisschen mehr hätte es vielleicht doch sein dürfen, Herr Minister.
Einen wesentlichen Punkt der Kommissionsarbeit hat das Kapitel „Rahmenbedingungen“ gespielt. Wir Republikaner sind in unseren Warnungen davor, den Europäischen Binnenmarkt zu vollenden, ohne vorher für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, mehr als bestätigt worden.
Ich denke dabei an fehlende Harmonisierungen im Steuerrecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Bereich des Umweltschutzes und der sozialen Standards sowie im Mitbestimmungs- und im Gesellschaftsrecht. Hätte man beizeiten auf unsere Warnungen gehört