Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-FröbelHauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der EnqueteKommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“
Dann würde ich einmal bitten, in der Senatsbank ein wenig ruhiger zu sein. – Entschuldigung! Ich will nicht weiter in der Senatsbank stören, aber es wäre schön, wenn Gespräche hier oben nicht so deutlich zu hören wären, solange ich hier vortrage. Das Gleiche gilt übrigens auch für Teile der AfD-Fraktion.
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommision Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Tommy Tabor und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mitglied; für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sachverständigen.
Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten neun Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig.
Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe
von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.
Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. – Ferner wäre es schön, wenn die Beisitzerinnen und Beisitzer schon einmal die vorgesehenen Plätze einnehmen.
Wann es losgeht, darf ich entscheiden, aber jetzt scheinen alle hier spielfertig zu sein. Dann bitte ich die Kollegin Çağlar, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben.
Gesetz über Berichtspflichten des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin zu Grundrechtseingriffen im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (Überwachungstransparenzgesetz)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. Juni 2025 Drucksache 19/2532
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra
fen 1 bis 5 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1652 empfiehlt der Fachausschuss gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 19/2532 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD und die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 25. Juni 2025 Drucksache 19/2539
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 19/2406 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfDFraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 19/2539 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.