Ich eröffne die 69. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich.
Besonders begrüßen darf ich heute wieder Polizeidienstkräfte. Herzlich willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und vielen Dank für Ihren Einsatz!
Mit großem Bedauern haben wir vom Ableben des langjährigen und ehemaligen Abgeordneten Artur Prozell erfahren. Er verstarb am 11. Juni 2025 im Alter von 91 Jahren.
Artur Prozell war Mitglied der SPD-Fraktion und gehörte dem Abgeordnetenhaus von Berlin von 1963 bis 1985 an. Während dieser Zeit widmete er sich mit großem Engagement der parlamentarischen Arbeit. Besonders in den Fachausschüssen für Familie, Jugend und Sport sowie im Petitionsausschuss stellte er sich den schwierigen Herausforderungen des geteilten Berlin – stets mit Tatkraft und Haltung. Auch im Ältestenrat und über viele Jahre als Mitglied des Präsidiums des Abgeordnetenhauses leistete er wertvolle Beiträge zur Arbeit dieses Hauses.
Eine Herzensangelegenheit war ihm die Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen. Neben seiner politischen Tätigkeit war er Vorsitzender der „Vereinigung für Jugendhilfe“ und Geschäftsführer einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Mit beeindruckender Energie und Menschlichkeit setzte er sich für soziale Gerechtigkeit ein. Für dieses bemerkenswerte Engagement wurde ihm im Jahr 1985 das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament blieb er eng mit der Berliner Landespolitik verbunden – insbesondere durch sein Wirken in der Parlamentarischen Vereinigung Berlin.
Mit dem Tod von Artur Prozell verliert Berlin nicht nur einen langjährigen Abgeordneten, sondern auch einen Menschen, der sich über Jahrzehnte hinweg für das Wohl unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt hat. Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird Artur Prozell ein ehrendes Andenken bewahren.
Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Am Montag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen:
Sicherheitsgesetze und rechtsstaatliche Neutralität in Berlin“ − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema „Neue Si
cherheitsgesetze und rechtsstaatliche Neutralität in Berlin“ − Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Thema: „Totalausfall beim Hitzeschutz: Menschen leiden, Senat schaut zu“ − Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Totalaus
fall beim Hitzeschutz: Menschen leiden, Senat schaut zu“ − Antrag der AfD-Fraktion zum Thema: „Schulplatz
Die Fraktionen haben sich auf das Thema der Fraktion der SPD verständigt. Somit werde ich gleich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Vorgesehen ist eine Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17, Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/2350 „Recht auf Filmen von Polizeieinsätzen klarstellen – Gesetz zur Änderung des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“, Tagesordnungspunkt 19, Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD, Drucksache 19/2553 „Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin“ und Tagesordnungspunkt 20, Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/2554 „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin“. Die anderen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden.
Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 3 A sowie 39 bis 42 in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeit höre ich nicht. Damit ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge so beschlossen. Unsere heutige Tagesordnung ist damit ebenso beschlossen.
Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen – und stelle fest, dass auch hierzu
Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen. Frau Senatorin Giffey befindet sich auf einer Dienstreise in Indien und ist daher für heute entschuldigt.
Recht auf Filmen von Polizeieinsätzen klarstellen – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesanträge. Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, und in der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Matz. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man zu den polizeirechtlichen Teilen des Gesetzentwurfs in den letzten Tagen das Echo liest, dann bekommt man den Eindruck, es ginge beim ASOG um die Frage „Gutes Verschärfen“ oder „Schlechtes Verschärfen“. Die einen deuten es so, die anderen so. Ich möchte jetzt den Blick auf das lenken, was wir aus unserer Sicht hier wirklich tun: Wir modernisieren.
Wir beantworten Fragen, die sich früher nie gestellt haben. Ich will das an zwei Beispielen erläutern: Vor 20 Jahren stellte sich die Frage nicht, ob die Polizei auch im Internet nach dem Aufenthaltsort von Tatverdächtigen sucht. Es stellte sich überhaupt nicht die Frage, ob Videoüberwachung für die biometrische Identifizierung von Menschen in Echtzeit genutzt werden darf und wir damit alle ein Stück weit in die Überwachung geraten. Erst der technische Fortschritt stellt uns heute diese Fragen, und wir müssen es auch in Gesetzen abbilden. Die Antworten, die wir mit diesem ASOG-Entwurf geben, fallen unterschiedlich aus – immer streng an der Sache orientiert.