Einzelfallhelfende unterstützen schon jetzt Familien mit Kindern in Überforderungssituationen. All dies ist teuer, ja, durchaus, aber es verhindert langfristig Gewalt. Hierfür muss der Staat Geld in die Hand nehmen, auch in Zeiten knapper Kassen. Denn Kinder und Jugendliche so zu unterstützen, dass sie gar nicht erst straffällig werden, muss der Weg sein. Das Strafen und das Wegsperren von Zwölfjährigen ist sicher nicht der Weg. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag trägt das Datum des 1. April, aber nein, es ist kein Aprilscherz. Der Berliner Ableger der rechtsextremistischen AfD meint es ernst, todernst. Die AfD rechtfertigt den Antrag unter anderem mit der gestiegenen Zahl registrierter Straftaten unter Kindern. Diese haben – und das ist richtig – in der polizeilichen Kriminalstatistik tatsächlich zugenommen. Die richtige Antwort – haben mein Vorredner und meine Vorrednerin auch gesagt – kann jedoch nicht darin bestehen, immer jüngere Kinder gerichtlich zu verurteilen, denn das ist weder sachlich nachvollziehbar noch geeignet, das Problem zu lösen, denn ob es mehr oder weniger Straftaten von Kindern gibt, spielt für die Festlegung der Altersgrenze überhaupt keine Rolle.
Die Altersgrenze richtet sich ausschließlich danach, ob ein Kind in der Lage ist, Recht von Unrecht zu unterscheiden, ob das Kind in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln – so jedenfalls das Jugendgerichtsgesetz.
Selbst wenn man meint, ausgerechnet die steigende Kinderkriminalität sei ein Hinweis darauf, dass Kinder heute eher als früher zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können und deshalb bestraft werden sollten, stimmt das absolut nicht, sondern ist eine Suggestion. Hier haben die Experten der Rechtsextremistenfraktion das deutsche Strafrecht nämlich völlig missverstanden. Für die Frage nach einer Strafbarkeit spielt hier nämlich die Reife und die Einsichtsfähigkeit – ich habe es gerade erläutert – die entscheidende Rolle. Wer etwas stiehlt oder raubt, scheint doch gerade keine Reife und Einsichtsfähigkeit zu haben, sonst würde er das ja gar nicht erst machen. Diese Argumentation würde dazu führen, dass Straftäter letztlich fast nie reif und einsichtsfähig werden, sonst würden sie ja auch keine Straftaten begehen. Das ist völliger Humbug.
Herr Kollege, ich darf auch Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vallendar aus der AfD-Fraktion zulassen möchten.
Vielen Dank, Herr Präsident! Nein, danke. – Ebenso ist die Verwendung des Begriffs Strafmündigkeit unzureichend im Antrag. Erst aus der in § 19 Strafgesetzbuch normierten Schuldfähigkeit als tatsächlichem Schuldausschließungsgrund leitet sich die Strafmündigkeit als eine positive Prozessvoraussetzung ab. Das ist ein Unterschied. Ich weiß nicht mehr, ob das im ersten oder zweiten Semester des Jurastudiums zu lernen war. Den Antragstellenden jedenfalls scheint es eine Ewigkeit her zu sein. Nein, mit 14 Jahren liegt die Altersgrenze für die absolute Schuldunfähigkeit in Deutschland im Einklang mit der Mehrheit der anderen europäischen Staaten – es wurde erwähnt –, und in den wenigen Ländern, die eine etwas andere Regelung haben, zeigt sich auch keine geringere Kriminalität. Darauf hat Kollege Herrmann explizit hingewiesen. Eine Absenkung der Altersgrenze könnte zudem sogar das Gegenteil bewirken: Eine frühzeitige Stigmatisierung oder Traumatisierung durch das Strafrecht könnte Kinder erst recht dauerhaft auf die schiefe Bahn bringen.
Die Antwort auf steigende Kinderstraftaten – das hat Frau Dr. Vandrey eben auch ausgeführt – kann nicht das Straf
recht sein, sondern muss heißen, dass wir noch mehr in soziale Kinder- und Familienarbeit investieren müssen. Mehr Mittel in diesem Bereich und wo notwendig auch mehr Kompetenzen: Das würde die Probleme besser lösen. Auch bessere Bildung kann ein Beitrag sein. Spontan fallen mir auch eine Vermögensteuer oder eine adäquate Erbschaftsteuer ein.
Sie könnten Geldmittel akquirieren, um bessere Bildung zu ermöglichen. Auch das Gefälle zwischen Arm und Reich zu verringern, würde etwas bringen, aber das ist ein anderes Thema. Lassen Sie mich zusammenfassen: Straftaten von Kindern sind immer Symptome tiefer liegender Unzulänglichkeiten und Missstände in der Gesellschaft. Da müssen wir heran, aber da hat die AfD ja keine Vorstellung und keine Vorschläge, und daran ist die AfD auch nicht interessiert. Kinder brauchen Hilfe, keine Kriminalisierung. – Vielen Dank!
Dann hat die AfD-Fraktion für den Abgeordneten Vallendar eine Zwischenbemerkung angemeldet – und Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lehmann! Also den Unsinn, den Sie gerade erzählt haben, muss ich noch richtigstellen. Es ist zwar richtig, dass § 3 Jugendgericht
in der die individuelle Reife geprüft wird. Das erfolgt bei Jugendlichen im Strafrecht, aber das ist ja genauso vorzunehmen. Wenn man die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre senkt, dann müssen Sie diese Prüfung nämlich genauso vornehmen.
Also das ist kein Argument, die Strafmündigkeit nicht zu senken. Es ist kein Gegenargument. Im Gegenteil: Indem Sie das nicht ermöglichen, kommt es gar nicht zu einer Prüfung der individuellen Strafreife. Insofern haben Sie da gerade völligen Unsinn erzählt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die AfD möchte also das Strafrecht auf die Kinder anwenden. Manchmal hilft ja, wenn man sich solch einen Antrag anschaut, der Blick in die Rechtsgeschichte. Wann war es denn das letzte Mal, dass das Strafrecht auf die Kinder ausgeweitet worden ist? – Das war 1943, das haben zum ersten Mal die Nazis gemacht.
Ich glaube, viel mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen, wes Geistes Kind dieser Antrag ist, wes Geistes die Antragsteller sind und wie man damit umgeht. Natürlich muss man solchen Unsinn ablehnen.
Der Kollege Lehmann, die Kollegin Dr. Vandrey haben schon viel dazu gesagt. Natürlich ist das Strafrecht auch völlig ungeeignet, um Besserung und Prävention bei Kindern herbeizuführen. Da gibt es sehr viel bessere Instrumente, familiengerichtliche Instrumente, andere präventive Instrumente. Das große Problem ist, dass sie häufig nicht ausreichend finanziert werden, dass sie nicht ausreichend angewendet werden. Darüber müsste man reden, aber diesem Problem zu begegnen, indem man das Strafrecht auf unsere Kinder anwendet, ist natürlich überhaupt nicht diskutabel.
Ein Punkt vielleicht noch, weil hier gerade über Unsinn geredet wurde. Darauf möchte ich direkt eingehen. Unsinn ist es, die Situation mit dem Strafrecht in anderen europäischen Ländern zu vergleichen. Auch in diesen Ländern wird immer im Einzelfall geschaut, ob das Kind strafmündig ist. In der Regel wird dann entschieden: Es ist nicht strafmündig. Es ist absolut sinnvoll, unseren Gerichten nicht immer diese Einzelfallprüfung überzuhelfen. Unsere Gerichte haben genug zu tun, und es ist völliger Quatsch, wenn unsere Gerichte bei jedem Zehnjährigen oder Zwölfjährigen prüfen müssten, ob er oder sie strafmündig ist. Das einzig Vernünftige ist, da mit einer klaren Schwelle zu arbeiten.
Es ist schlicht falsch, dass die Kinder in unserem Land moralisch reifer sind als früher. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Sämtliche Forschung sagt, dass zwar die körperliche Reife früher eintritt, aber die geistige Reife eher später eintritt. Das Krasse und der wirkliche Unsinn ist, dass die AfD so argumentiert: Gerade weil Kinder immer mehr Rechtsverletzungen begehen, gerade weil sie so
schlimmen Einflüssen ausgesetzt sind und immer mehr schlimme Taten begehen, gerade deswegen sind sie also reifer. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was für ein Quatsch das ist und was das für ein Reife- und Rechtsverständnis der AfD ist. Also wenn jemand schwere Taten begeht, dann ist er reifer. Mehr muss man zu diesem Unsinn nicht sagen. Natürlich muss man das ablehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag möchten wir gern drei Dinge forcieren. Das erste ist – und da bin ich dem Kollegen Mathias Schulz von der SPD-Fraktion sehr dankbar, weil wir das auch gemeinsam miteinander auf den Weg gebracht haben –, dass wir Planungssicherheit haben wollen: kurzfristige Planungssicherheit auf dem jetzigen zentralen Festplatz für das Schaustellergewerbe und auch eine langfristige Möglichkeit, den Schaustellern in Berlin Plätze zur Verfügung zu stellen, auf denen sie möglicherweise sogar noch zentraler Möglichkeiten finden, ihr Gewerbe auszuüben, und auf der anderen Seite jedenfalls perspektivisch langfristig, wenn es diese Perspektive gibt und wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen auf einem neuen Gelände geschaffen worden sind, auch möglicherweise am jetzigen Standort des zentralen Festplatzes über sozialen Wohnungsneubau nachzudenken.