Protocol of the Session on June 12, 2025

Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Nun haben Sie das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie sehen einfach mal, wie viel Mobilität über die ganzen Verwaltungen geht. – Sehr geehrte Abgeordnete! Bei dem Schülerticket gilt genau das Gleiche, was der Regierende gerade beim Deutschlandticket gesagt hat. Das Schülerticket wird in Anspruch genommen. Wir haben zwei verschiedene Kategorien. Wir haben das Schülerticket für den Grundschulbereich. Wir haben das Schülerticket für die weiterführenden Schulen. Es belastet den Landeshaushalt jährlich mit knapp 60 Millionen Euro. Wir haben eine nicht hundertprozentige Inanspruchnahme. Wir haben gleichzeitig im Grundschulbereich, insbesondere bei den ganz Kleinen, bei den Jungen, bei den Schulanfängern, bei den ersten Klassen immer wieder die Situation, dass nicht in dem Umfang genutzt wird, wie es finanziert wird, weil wir es pauschal als Pauschale an die Verkehrsverwaltung für alle Schülerinnen und Schüler finanzieren.

Die Debatte, die wir führen müssen, ist schlichtweg die, ob man sich hundertprozentige Deckung, Kostenfreiheit bei nicht hundertprozentiger Inanspruchnahme weiterhin leisten muss, in Zeiten, wo man einen Landeshaushalt konsolidieren muss. Was bedeutet das im Umkehrschluss für andere Angebote in der Bildungsverwaltung?

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Sie haben die Frage gestellt, was das für das Schülerticket bedeutet. Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen. Daraus müssen dann Entscheidungen getroffen werden, aber wie es meine Vorgängerinnen und Vorgänger in anderen Zusammenhängen gesagt haben, am Ende des Tages sind Sie als Parlament der Landeshaushaltsgesetzgeber. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Damit ist die Fragestunde für heute beendet.

Ich freue mich, heute nochmals eine Gruppe von der Polizeiakademie als Gäste begrüßen zu können. Willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und viel Erfolg für Ihre Ausbildung!

[Allgemeiner Beifall]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten über das Kalenderjahr 2024

Bericht Drucksache 19/2373

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich den Bürger- und Polizeibeauftragten Herrn Dr. Oerke herzlich und erteile ihm das Wort. – Bitte sehr!

Dr. Alexander Oerke (Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, dass ich Ihnen den Bericht über meine Tätigkeit im Jahr 2024 vorstellen darf! Ich beginne mit einigen Angaben zur Statistik.

Das Eingangsaufkommen der Ombudsstelle des Bürger- und Polizeibeauftragten hat sich von 429 Fällen im Jahr 2023 auf 784 Vorgänge im Jahr 2024 erhöht. Das ist eine Steigerung um rund 83 Prozent. Daran wird deutlich, dass sich die Ombudsstelle etabliert hat und auch immer stärker wahrgenommen wird. Die Zahlen sind aus meiner Sicht ein starkes Zeichen für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und zeigen den stetig wachsenden Bedarf nach einer unabhängigen und möglichst schnellen Klärung von Beschwerden und Unterstützung bei Konflikten mit den Einrichtungen des Landes sowie nach Beratung und Schlichtung. Diese Entwicklung ist aber noch nicht am Ende, denn im Jahr 2025 rechne ich mit einer weiteren Steigerung um rund 60 Prozent auf dann über 1 100 Verfahren. Dabei wird sich der auf den Polizeibeauftragten entfallende Anteil voraussichtlich von 30 Prozent auf rund 36 Prozent erhöhen.

Die Bearbeitung der 562 Beschwerden an den Bürgerbeauftragten und von 222 Verfahren des Polizeibeauftragten wäre ohne den tatkräftigen und fachkundigen Einsatz meiner Mitarbeitenden nicht möglich gewesen. Dafür möchte ich mich bei meinem Team bedanken.

[Allgemeiner Beifall]

Weil meine Mitarbeitenden alle eine mehrjährige Verwaltungserfahrung in einer Berliner Behörde haben, können wir mit den Behörden fachlich auf Augenhöhe kommunizieren und deren Entscheidungen mit der erforderlichen Prüfungstiefe beurteilen. Dies gilt insbesondere für den Polizeibeauftragten, dessen Tätigkeit tief gehende polizeifachspezifische Kenntnisse verlangt. Im Referat des Bürgerbeauftragten hat sich die Bandbreite der von

Beschwerden betroffenen Behörden weiter erhöht, zum Beispiel um die Berliner Feuerwehr, einige Finanzämter, die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, um nur einige wenige zu nennen. Der Schwerpunkt der Beschwerden lag aber erneut bei den Bezirksämtern und dort insbesondere bei den Ämtern für Soziales und bei dem Landesamt für Einwanderung.

Bei den meisten Beschwerden ging es nicht um eine unrichtige Sachentscheidung, sondern um massive Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Behörden. In rund 54 Prozent dieser Fälle konnten wir durch Beratung helfen und für eine Abhilfe durch die Behörden sorgen. Wesentlicher Erfolgsfaktor war die unbürokratische Arbeitsweise der Ombudsstelle, die auf den direkten Dialog mit den Beschwerdeführenden und den sachbearbeitenden Personen in den Behörden ausgerichtet ist. Dadurch hält sich aus meiner Sicht der Arbeitsaufwand der Behörden für die Beantwortung meiner Ersuchen in Grenzen.

Der geringen Quote von begründeten Beschwerden in Höhe von 5,6 Prozent im Bereich des Bürgerbeauftragten müssen aber die Fälle hinzugerechnet werden, in denen die Behörde abgeholfen hat, denn eine Abhilfe setzt voraus, dass die Beschwerde begründet ist, und so gesehen betrug der Anteil der begründeten Beschwerden im Referat Bürgerangelegenheiten wie im Vorjahr rund 31 Prozent. Das ist nicht wenig. Beim Polizeibeauftragten waren es insofern rund 21 Prozent.

Ein besonderes Augenmerk bitte ich Sie aber auf die Situation in den Sozialämtern zu richten. Was mich diesbezüglich an Beschwerden erreichte, ergibt ein erschreckendes Bild über regelmäßig nicht erreichbare Sachbearbeitende, unzutreffende oder ausstehende Bescheide und unvollständige Leistungserbringung. Nicht selten mussten die Anspruchsberechtigten wegen der Nichtbearbeitung ihrer Anträge Kredite aufnehmen oder waren auf die finanzielle Unterstützung von Dritten angewiesen. Sofern ein Verlust der Wohnung wegen Mietrückständen drohte, war eine besonders schnelle Abhilfe geboten, und die Behörden haben in diesen Fällen dann auch reagiert.

Vor dem Hintergrund von bis zu 350 Fällen pro Dezernat und angesichts immer stärker wegbrechenden, man kann auch sagen weglaufenden Personals und wegen aus meiner Sicht ineffektiver Softwareunterstützung haben die Sozialstadträte die zuständige Senatorin mehrfach um Unterstützung gebeten. Ich halte diese Hilferufe und Schilderungen nicht für übertrieben, denn in einigen Sozialämtern kann von einer ordnungsgemäß funktionierenden Verwaltung keine Rede mehr sein. Der Grundstein für diese prekäre Personalsituation wurde unter anderem dadurch gelegt, dass die Stellen der Beschäftigten in den Sozialämtern zu geringwertig eingestuft wurden. Die sich immer weiter verschärfende und teilweise unerträgliche Arbeitsbelastung sowie die Einsätze und

Abgänge der sogenannten Boomer-Generation haben die Situation nun teilweise eskalieren lassen.

Bei Beschwerden gegen das LEA lag der Fokus auf der überlangen Dauer von Einbürgerungsverfahren. Bekanntlich hat das LEA Anfang 2024 rund 40 000 offene Einbürgerungsfälle von den Bezirksämtern übernommen und zusätzlich rund 5 000 Neuanträge pro Monat zu bearbeiten gehabt. Dass dies zu langen Bearbeitungszeiten, fehlender Kommunikation und Frustration der Antragstellenden führt, dürfte ebenso einleuchten, wie dass dieser Rückstau nicht binnen eines Jahres abzubauen war. Da habe ich mich mit Ausnahme von besonders dringlichen Fällen darauf beschränkt, den Beschwerdeführenden die Sachlage zu erläutern und sie weiterhin um Geduld zu bitten. Das LEA nutzt nach meinen Feststellungen alle seine Möglichkeiten aus, um die Verfahrenslaufzeiten weiter zu verringern. Dies gilt auch für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, denn dieser Aufgabenbereich des LEA war ebenfalls Gegenstand zahlreicher Beschwerden.

Beschwerden gegen die Polizei Berlin betrafen unter anderem den Umgang mit psychisch kranken, verhaltensauffälligen und hilflosen Menschen, Vorwürfe wegen Diskriminierung und übermäßiger Polizeigewalt bei Polizeikontrollen und Versammlungen sowie den sonstigen Missbrauch von Befugnissen. Auch gab es viele Beschwerden gegen Verwarnungs- und Bußgelder. Das ist aber ein unproblematischer Bereich, denn soweit diese Beschwerden begründet waren, hat die Bußgeldstelle umgehend reagiert und die Verfahren eingestellt.

Im Jahr 2024 haben sich auch 32 Dienstkräfte der Polizei Berlin mit einer Eingabe an den Polizeibeauftragten gewandt. Hierbei ging es unter anderem um den Umgang der Polizei Berlin mit den eigenen Beschäftigten im Rahmen von strafrechtlichen und disziplinaren Ermittlungen. Weitere Vorwürfe betrafen die fehlende Transparenz von Personalentscheidungen, zum Beispiel bei Umsetzungen, der Dauer von Disziplinarverfahren sowie bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen und den Umgang mit Dienstunfällen. Zusammenfassend wünschten sich diese Eingebenden eine bessere Fürsorge und mehr Anerkennung durch ihren Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber.

Die Doppelfunktion des Polizeibeauftragten, der auch Ansprechpartner für Polizeibedienstete außerhalb des Dienstwegs ist, stellt eine Besonderheit im Vergleich mit den anderen Beschäftigten des Landes dar. Diese Bevorzugung hilft mir, Vertrauen bei den Polizeidienstkräften aufzubauen, weil der Polizeibeauftragte eben nicht nur kritisieren kann, sondern auch unterstützen.

Die im Bericht ausführlich dargelegte Arbeitsweise des Berliner Polizeibeauftragten hebt sich von denen der anderen Polizeibeauftragten in Deutschland in zwei

(Dr. Alexander Oerke)

Punkten wesentlich ab, zum einen hinsichtlich der Prüfungstiefe, mit der wir Vorwürfen nachgehen, und zum anderen wegen der sogar von einigen Dienstvorgesetzten der Polizei nachgefragten Schlichtungsverfahren. Ich hatte dies in meinem Bericht näher ausgeführt.

Schon in den vergangenen Berichten habe ich bemängelt, dass die Polizei mir Auskünfte und die Herausgabe von Unterlagen immer dann verweigert, wenn strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen wurden, unabhängig davon, gegen wen ermittelt wird. Dies sieht aus meiner Sicht § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes so nicht vor. Dadurch kann ich gerade in den Fällen, in denen schwerwiegendere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben werden und Schlichtungsverfahren ausscheiden, meinem gesetzlichen Prüfungsauftrag nur eingeschränkt nachkommen. Deshalb habe ich mich gezwungen gesehen, zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Polizei zu erheben, um meine gesetzlichen Auskunftsrechte durchzusetzen.

Viele Beschwerdeführende beklagen sich über das Fehlen einer offenen und konstruktiven Fehlerkultur der Polizei. Das trifft zu und hat strukturelle Ursachen. Die Polizei ist aufgrund der ihr vorgeschriebenen formellen Behandlung von Beschwerden im Rahmen von Disziplinar- und Strafverfahren regelmäßig nicht in der Lage, mit Betroffenen und den Polizeikräften einen offenen Dialog zu führen. Dieses Defizit kann der Polizeibeauftragte unter anderem im Rahmen von moderierten Schlichtungsgesprächen ausgleichen, um die gewünschte Transparenz, Einsicht in Fehlverhalten herzustellen und gegebenenfalls eine persönliche Entschuldigung zu erhalten. All dies ist für eine offene Fehler- und Reflexionskultur aber unerlässlich, und dies wird auch von sehr vielen Beschwerdeführenden so gewünscht.

Im Vergleich zum Jahr 2023 ist mein Bericht deutlich polizeikritischer ausgefallen. Dies beruht aber nicht darauf, dass die Arbeit der Polizei Berlin grundsätzlich schlechter geworden wäre, sondern darauf, dass es mir mithilfe meiner Mitarbeitenden trotz der angesprochenen Schwierigkeiten immer besser gelingt, Vorgänge zu hinterfragen und aufzuklären. Bei aller berechtigter Kritik darf aber nicht vergessen werden, dass wir der Polizei für ihren Einsatz, der durchaus schwierig ist und mitunter sehr herausfordert, unseren Dank schulden.

[Allgemeiner Beifall]

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist Ihr Hilfsinstrument für eine demokratische Kontrolle und einen Dialog zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass Bürgerrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Alltag konkret erlebbar und durchsetzbar sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Verwaltung unserer Stadt wieder als proaktiven und freundlichen Dienstleister wahrnehmen und nicht als nerven- und zeitraubende Einrichtung, die

ihnen das Leben schwermacht. Der Bürger- und Polizeibeauftragte versucht, die bestehenden Defizite auszugleichen und verloren gegangenes Vertrauen in die Verwaltung unserer Stadt und die Polizei Berlin wieder herzustellen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der LINKEN und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Dr. Oerke! – Wir kommen zur Besprechung mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion, und es beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Dregger! Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den dritten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, den Sie, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, uns soeben vorgestellt haben. Ich möchte ausdrücklich würdigen, dass Sie in Ihrem schriftlichen Bericht, aber auch gerade in Ihrer Rede die Arbeit unserer Behörden mit der nötigen kritischen Distanz, aber auch mit der angebrachten Wertschätzung dargestellt haben. Dafür und für die insgesamt engagierte Arbeit im Auftrag des Parlaments möchte ich Ihnen und Ihrem Team herzlich danken!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Sie befassen sich entsprechend Ihrem gesetzlichen Auftrag mit drei Arten von Vorkommnissen: Bürgerbeschwerden an den Bürgerbeauftragten, Bürgerbeschwerden an den Polizeibeauftragten und Eingaben von Polizeibeschäftigten an den Polizeibeauftragten. Auf 55 Seiten haben Sie 784 Vorgänge im Kalenderjahr 2024 berichtet, darunter 190 Beschwerden an die Polizei Berlin. Von den 172 abgeschlossenen Beschwerden gegen die Polizei haben Sie 14 als zumindest teilweise begründet bewertet. Das sind 8,1 Prozent der eingegangenen Beschwerden. Sie haben gerade noch darauf hingewiesen, dass Sie noch weitere klären konnten, insofern auf 21 Prozent kommen. Das ist lobenswert. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das angesichts von etwa 30 Millionen Dienststunden unserer 18 000 Polizeivollzugsbeamten pro Jahr im Grunde eine nicht messbare Größe ist.

Bei den außerpolizeilichen Beschwerden beträgt der Anteil der begründeten Beschwerden sogar nur 5,7 Prozent. Das bedeutet, die von Ihnen festgestellten Sachverhalte machen vor allen Dingen eines deutlich, und das möchte ich hier angesichts der immer wieder faktenfreien, von interessierter Seite propagierten Verunglimpfungen unserer Behörden und insbesondere unserer

(Dr. Alexander Oerke)

Polizei mit aller Deutlichkeit feststellen: Unsere staatlichen Organe, insbesondere unsere Polizei, handeln rechtsstaatlich. Sie üben zu Recht das Gewaltmonopol des Staates aus. Sie sind nicht ansatzweise extremistisch unterwandert. Sie sind auch nicht rassistisch. Sie haben uneingeschränkt unser Vertrauen und unseren Rückhalt verdient.

[Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Martin Matz (SPD)]

Ein Weiteres erscheint mir erwähnenswert. 56 der 172 Beschwerden gegen die Polizei Berlin und damit etwa ein Drittel konnten Sie durch Beratung, Abhilfe und Schlichtung abschließen. Das möchte ich ausdrücklich würdigen, denn offenbar gelingt es Ihnen im Wege eines informellen Verfahrens, offensichtlich unbegründete Beschwerden abzuwenden und damit unnötige Disziplinar- und Strafverfahren gegen Polizeidienstkräfte zu vermeiden. Das ist absolut lobenswert. Dafür möchte ich mich bedanken.

Nur soweit sich belastbare Vorwürfe nicht im Rahmen der informellen Vorklärung ausräumen lassen, gehen Sie den formellen Weg der Einschaltung des Beschwerdemanagements der Polizei Berlin. Hier stoßen Sie, darauf haben Sie gerade hingewiesen, oftmals auf Grenzen, die Sie beklagen. Insbesondere wird Ihnen oftmals die Herausgabe von Akten unter Hinweis auf das Bestimmungsrecht der Berliner Staatsanwaltschaft verweigert. Hintergrund ist, dass im Falle eines Anfangsverdachtes einer Straftat oder eines Dienstvergehens ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss und damit die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und der Justiz eröffnet wird. Das wollen Sie nicht akzeptieren, und deswegen haben Sie sich mit zwei Klagen an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt.

Wir haben die Frage auch immer wieder diskutiert, und ich verstehe Ihren Antrag auf und Ihr Interesse an Akteneinsicht auch in strafrechtliche Ermittlungsakten, aber ich bin nach wie vor nicht davon überzeugt, dass das unterstützenswert ist. Meines Erachtens sieht § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten genau deshalb kein Akteneinsichtsrecht für den Polizeibeauftragten vor, weil die Staatsanwaltschaft den Fall ermittelt. Wer, wenn nicht Staatsanwaltschaft und Strafgerichte, sind denn die kompetenten Institutionen, um strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten zu untersuchen und zu entscheiden? – Ich sehe auch keinen Sinn darin, wenn neben der Staatsanwaltschaft eine weitere Kontrollbehörde parallele Entwicklungen aufnimmt. Im Gegenteil: Das Vertrauen in den Rechtsstaat könnte leiden, wenn der Polizeibeauftragte zu einem von der Justiz abweichenden Prüfungsergebnis käme. Damit würde die Autorität der Justiz angegriffen. Faktisch würde sich der Polizeibeauftragte zu einer ungesetzlichen Revisionsinstanz über die Entscheidungen der Justiz erheben,

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]