Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der EnqueteKommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette-Vereins Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-FröbelHauses Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie
Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten neun Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig.
Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen.
Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen.
Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.
Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben.
Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Hauses die Gelegenheit zur Wahl hatten. – Das scheint mir der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Der Wahlgang ist geschlossen. Wir setzen die Sitzung wie angekündigt fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 7. April 2025 Drucksache 19/2376
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2315 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme.
Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2376 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist die Gesetzesvorlage damit angenommen.
Gesetz zur Umsetzung der Datenübermittlungsbefugnis von berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen, zur weiteren Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin und zur Änderung des Berliner Hinterlegungsgesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 9. April 2025 Drucksache 19/2383
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 5 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist
nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1840 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme.
Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2383 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist die Gesetzesvorlage damit angenommen.
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2242 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme.
Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2390 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen.