Viele Täter können mit unserem Grundverständnis von Rechtsstaat und Freiheit überhaupt nichts anfangen. Sie missbrauchen die Staatsbürgerschaft als juristischen Schutzschild, während sie gleichzeitig unsere Ordnung unterwandern und bekämpfen.
Wer sich mit Clans organisiert, wer Polizisten angreift, Frauen und Mädchen vergewaltigt, wer Messer zieht, der mag auch einen deutschen Pass besitzen, aber der hat sich innerlich längst vom deutschen Rechtsstaat verabschiedet – und genau für solche Fälle fordern wir die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern.
Wie reagiert aber stattdessen der Senat auf die explodierende Gewaltkriminalität? – Mit Placebo-Messerverbotszonen, mit Präventionskampagnen in Schulen, einer Koordinierungsstelle für Messerangriffe und Führerscheinentzug. Führerscheinentzug gegen Messerstecher? Das kann man sich wirklich nicht mehr ausdenken.
Mit der Symbolpolitik muss jetzt Schluss sein. Wir fordern eine konsequente Erweiterung des § 17 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz. Wer als Doppelstaatler Straftaten begeht und eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt, der hat kein Recht mehr auf den deutschen Pass – Punkt.
Artikel 16 unseres Grundgesetzes erlaubt den Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn eine zweite besteht. Von diesem Recht muss im Kampf gegen die explodierende Kriminalität jetzt Gebrauch gemacht werden. Es ist eben kein Zufall, dass über 50 Prozent aller Tatverdächtigen in Berlin Ausländer sind – bei einem Bevölkerungsanteil von unter 22 Prozent – oder einen Migrationshintergrund haben.
Wir reden hier nicht von Einwanderern, die arbeiten, Steuern zahlen und sich integrieren. Wir reden von jenen, die sich über unsere Gesetze hinwegsetzen, die unsere Polizei angreifen: 10 584 Beamte wurden allein letztes Jahr Opfer von Gewalt. Das sind doch keine Kollateralschäden. Das sind Angriffe auf unseren Staat.
Wenn jemand mit doppelter Staatsbürgerschaft zum Straftäter wird, zur Gefahr für unsere innere Sicherheit, dann muss er das Recht auf den deutschen Pass verlieren. Wir reden nicht nur über Messerstecher. Wir reden über Clankriminalität, über kriminelle Parallelgesellschaften, über Vergewaltiger. Berlin ist zu einer Hauptstadt der No-go-Areas geworden.
Ganze Viertel sind in der Hand von Familienstrukturen, deren Loyalität nicht unserer Rechtsordnung gilt. Wir wollen, dass diese Menschen wissen: Wer unseren Rechtsstaat missachtet, wird seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Wer die Menschen in unserem Land angreift und verletzt, der muss Deutschland verlassen. Wer als Gefährder eingestuft ist, egal ob Islamist, Clanmitglied oder Gewaltverbrecher, der wird abgeschoben – und zwar nicht irgendwann, sondern sofort.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! – Andere Länder wie Dänemark machen es doch vor, mit einer Sozialdemokratie wohlgemerkt. Dort gilt: Härte schützt Freiheit. – Warum sollte das also nicht auch bei uns gelten? Die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein Ramschartikel, sie ist ein Privileg, und dieses Privileg darf nur behalten, wer sich an unsere Gesetze hält. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte nicht erwartet, dass wir über die Staatsangehörigkeit und ihre Aberkennung als Mittel zur Bekämpfung von Messerstraftaten diskutieren. Auf diese Idee wäre ich nie gekommen.
Sie ist auch nicht zielführend. Wenn das Ihr Vorschlag ist, um die in der Tat um sich greifende Messerkriminalität zu bekämpfen, dann wird es dazu führen, dass Sie sie nicht bekämpfen. Es ist ein untaugliches Mittel, das niemand, der von der Sache etwas versteht, vertritt.
Lassen Sie mich aber jetzt zu Ihrem Antrag sprechen, der ja nicht von Messerstraftaten handelt, sondern vom Staatsangehörigkeitsrecht. Ich bitte, mir einmal die kritische Frage zu beantworten, warum Sie dieses Abgeordnetenhaus von Berlin immer wieder mit Fragestellungen befassen, die dieses Parlament nicht entscheiden kann. Sehen Sie denn keinen Veränderungsbedarf bei Themen, die wir als Berliner Landesparlament bewegen können: in den Bereichen Sicherheit, Recht und Ordnung, Schule, Hochschulen, Bildung, Stadtentwicklung, Verkehr, Kultur und Sport? Sie erwecken den Eindruck – auch jetzt wieder –, dass Sie Ihre Reden hier in diesem Hause eigentlich nur für die Blase Ihrer digitalen Netzwerke halten. Unserem Land, das beständig zu verbessern unsere Verpflichtung ist, bringt das rein gar nichts.
Dennoch will ich aus parlamentarischer Höflichkeit auf Ihren Antrag zum Staatsangehörigkeitsrecht eingehen: Aufgrund der fürchterlichen Erfahrung willkürlicher Ausbürgerungen, insbesondere von Jüdinnen und Juden, während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit im Grundsatz ausgeschlossen. Ich zitiere Artikel 16 Absatz 1 Satz 1:
Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Er wird durchbrochen durch Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich auch gegen den Willen der Betroffenen möglich, und zwar auf der Grundlage eines Gesetzes unter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das heißt, nur in gravierenden Fällen und
Das Verbot der Staatenlosigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Mai 2006 durchbrochen. Es hat entschieden, dass es nicht gilt für den Fall der erschlichenen Einbürgerung. Erschlichen ist eine Einbürgerung, die durch Täuschung oder ein entsprechendes Fehlverhalten, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist. Dies zeigt alles: Das Grundgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung lassen dem Bundesgesetzgeber einen begrenzten Gestaltungsspielraum beim Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Möge der Bundesgesetzgeber, der allein dafür zuständig ist, aktiv werden.
Viel zielführender ist es aber, bereits bei der Einbürgerung hinzusehen. Denn dann müssen wir nicht ausbürgern, wen wir womöglich fälschlicherweise eingebürgert haben. Das ist unsere Verantwortung auf der Landesebene. Deswegen haben wir hier sicherzustellen, dass die bundesrechtlich bereits geregelten Einbürgerungsvoraussetzungen auch sorgfältig eingehalten werden.
Da hat uns der Bundesgesetzgeber einiges ins Stammbuch geschrieben. Er hat das Erfordernis der Eingliederung in die deutschen Lebensverhältnisse konkretisiert. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen sollen die Einbürgerung ausschließen. Die Einbürgerungsbewerber sollen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und zu ihren Folgen bekennen, insbesondere also den Schutz jüdischen Lebens. Wer das verweigert, wer das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung oder die Loyalitätserklärung unrichtig abgibt, ist von der Einbürgerung auszuschließen. Das sicherzustellen, hat uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben. Darauf zu achten, ist unsere parlamentarische Pflicht als Kontrollorgan der Landesbehörden. Ich empfehle uns, hier unseren Schwerpunkt zu sehen, weil das weit wirksamer ist, als den Menschen in ihren digitalen Blasen einzureden, wir könnten massenhaft ausbürgern und dann abschieben. Das ist eine Schimäre, mit der Sie die Leute in die falsche Richtung weisen, ihnen nicht ehrlich die Fakten mitteilen. Deswegen lehne ich das ab. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Werter Kollege Dregger! Ich darf das dann so verstehen, dass mit dieser Schimäre, die angeblich keine Probleme löst, dann auch die Aussagen unseres jetzigen Bundeskanzlers und Ihres Generalsekretärs gemeint sind, die erst im Januar genau diesen Vorschlag gemacht haben, dass man nämlich Verbrechern die doppelte Staatsbürgerschaft entzieht, unmittelbar verbunden dann auch mit der Ausweisung – darum geht es ja schlussendlich; die muss ja dann folgen, damit der Straftäter sich nicht mehr in Deutschland befindet – und auch das, was der jetzige Bundesinnenminister Dobrindt offensichtlich auf den Weg bringen möchte mit seiner Sicherheitsoffensive. Er zielt darauf ab, dass bei Messerangriffen die Mindeststrafe von einem halben Jahr automatisch auf ein Jahr erhöht wird, um dann die Voraussetzungen für eine Regelausweisung zu schaffen, weil dann ein besonders schweres Ausweisungsinteresse besteht, übrigens auch im Zusammenhang nicht nur mit Messerangriffen, sondern auch mit antisemitischen Straftaten – dieses Problem haben wir zu Hauf im Hinblick auf die Pro-Palästinenser-Demos –, um hier entsprechend kulturfremde Konflikte auf unserem deutschen Boden zu vermeiden.
Herr Kollege Dregger! Sie wissen auch ganz genau, dass ein Antrag, der darauf abzielt, das entsprechende Gesetzesvorhaben auf Bundesebene umgesetzt werden, mitnichten für die eigene Blase gemacht werden, sondern dazu, gerade Sie von der CDU, die Verantwortung im Bund übernehmen, aber bedauerlicherweise oftmals hinter durchaus guten Initiativen Ihrer Kollegen auf der Bundesebene zurückbleiben, auch ein Stück weit in die Verantwortung zu nehmen. Sie regieren ja immerhin auch hier in Berlin. Wir möchten Sie auch dazu nötigen, dass Sie sich diesen guten Vorhaben anschließen und eben nicht hinter denen zurückbleiben möchten.
Vielleicht erlauben Sie mir schlussendlich, weil Sie ja davon gesprochen haben, dass das nicht wirksam wäre, ganz kurz auf das Interview von Ihnen persönlich einzugehen, das Sie diese Woche in Welt-TV gegeben haben – ich habe mir das angeschaut –, wo Sie explizit auch zu der Gewalt gegenüber Polizisten befragt wurden. Ich muss Ihnen leider sagen, dass gerade Ihre Aussagen, wie wir diesem Gewaltphänomen begegnen sollten, meines Erachtens nach nicht zielführend sind. Denn dass wir die Polizei jetzt mit Tasern, Elektroschockern oder mehr Befugnissen ausstatten – – Nennen Sie mir einen konkreten Fall eines Angriffs auf einen Polizeibeamten oder darüber hinaus, wo es zu Verletzungen kam, der durch einen Taser oder einen Elektroschocker im Vorfeld verhindert worden wäre. Ich glaube, Sie merken, dass gerade Ihre Vorschläge, gerade die der CDU in Berlin, nicht dazu führen, dass der Gewaltexplosion, die wir hier in Berlin zu verzeichnen haben, wirksam begegnet werden kann. Dementsprechend braucht es jetzt – –
Ich komme zum Schluss – Deswegen braucht es jetzt entsprechend neue Initiativen, um hier die Gangart zu erhöhen. – Danke!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Kollege Weiß! Ich habe mich nicht gegen den Entzug der Staatsangehörigkeit ausgesprochen.
Ich habe Ihnen dargelegt, was die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die eingeschränkte Bewegungsfreiheit ist. Damit müssen wir operieren. Dass man angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten verfassungsrechtlich glaubt, man könnte das Messerphänomen damit wirksam bekämpfen, ist eine Schimäre. Ich bitte Sie, auch in Ihren digitalen Netzwerken keinen solchen Unsinn zu verbreiten.
Entscheidend wird es sein – – Das heißt, der Bund kann gerne aktiv werden; der ist zuständig. Aber ich habe ausgeführt, wofür wir zuständig sind. Davon haben Sie nicht gesprochen. Das sind aber die viel wirksameren Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen, die verfassungsfeindlich sind, die nicht auf den Grundlagen unserer Grundordnung stehen, überhaupt die Staatsangehörigkeit erwerben. Das ist doch der entscheidende Punkt, für den wir verantwortlich sind. Sie haben noch gar nicht erkannt, was unsere Fähigkeiten auf der Landesebene sind. Die müssen wir doch nutzen. Vielleicht können Sie sich, wenn Sie darüber nachdenken, dem möglicherweise sogar anschließen.
Dritter Punkt: Wenn der Herr Bundesinnenminister Dobrindt von Regelausweisung spricht, nützt das nichts bei der Aberkennung der Staatsangehörigkeit. Denn die Ausweisung ist nur die Beendigung eines Aufenthaltstitels, aber nicht der Entzug der Staatsangehörigkeit. Das miteinander zu vermengen, ist einfach Unsinn.
Zum Thema Taser, das Sie jetzt erstaunlicherweise auch im Rahmen der Staatsangehörigkeitsdebatte einführen: Sie meinen, das sei nicht wirksam. Der Taser ist im letzten Jahr in 42 Fällen eingesetzt und in 71 Fällen angedroht worden – im Wesentlichen zum Selbstschutz der
Einsatzbeamten –, und zwar erfolgreich. Es waren nicht alles Messerbedrohungen, aber es gab auch Messerbedrohung darunter. Ein Einsatzmittel lächerlich zu machen, das sich bereits als wirksam erwiesen hat, das Sie offenbar nicht teilen, ist nicht im Interesse der Einsatzbeamten, die zu schützen, unsere Pflicht ist. Deswegen kann ich das nicht verstehen. – Vielen Dank!