Protocol of the Session on April 10, 2025

Ich glaube, dass es dem Land Berlin gut anstehen würde, dass Bundesfördermittel auch in Anspruch genommen werden können und dass wir uns im Senat gemeinsam Gedanken darüber machen, wie das in einer gemeinsamen Anstrengung ermöglicht wird, denn am Ende kommt das Geld allen in Berlin zugute.

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Dr. Kollatz. – Bitte schön!

Danke schön! – Danke schön für die Antwort! Kofinanzierung stellt so etwas wie eine Mittelhebelung dar. Sie haben gesagt, darüber muss man sich jetzt Gedanken machen. Wären teilweise Bereitstellungen von solchen Förderprogrammen mit Darlehen oder Finanzinstrumenten ein Weg?

Herr Senator, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Kollatz! Das ist genau das, was wir uns gemeinsam ansehen müssen, was wir ja schon machen im Rahmen des Themas Transaktionskredite. Auch da muss man sehen, dass es bei Krediten natürlich auch irgendwo eine Grenze gibt, weil das alles mal zurückgezahlt werden muss. Aber auch die Fragen, was von Bundesprogrammen kommt, was auch in diesen Sondervermögen liegt, was dort an Themen adressiert wird und wie das genutzt werden kann, sind sicherlich etwas, was wir uns genauer ansehen werden, um insbesondere bei den Themen energetische Sanierung und nachhaltige Erneuerung dann auch Mittel einsetzen zu können, eventuell auch für Kofinanzierungen. Das muss man sich angucken. Ich glaube, da bin ich mit dem Finanzsenator einig, dass wir da intelligente Lösungen finden müssen, die am Ende Finanzierungen ermöglichen, ohne den Haushalt zu stark zu belasten. Insofern glaube ich, dass das Ansatzpunkte sind, wo die neue Bundesregierung uns auch Entlastungen in Aussicht stellt, die wir dann auch nutzen werden.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Otto. – Bitte schön!

Danke schön! – Sie haben gesagt, Herr Senator, es ist bisher schon nicht gelungen, alle Mittel auszuschöpfen aus verschiedenen Gründen. Wenn jetzt zusätzliche Mittel kämen, wäre das auch schwierig. Frage: Würden Sie mir zustimmen, dass wir dann die Förderprogramme für das Genossenschaftswesen und Projekte von Genossenschaften besonders stärken sollten? Denn die haben Kapazitäten, und die haben sich auch bei der Anhörung im Ausschuss beklagt, dass sie zu schlecht behandelt werden. Das wäre eine Chance für den Senat.

Herr Senator, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Otto! Da bringen Sie jetzt einige Sachen durcheinander. Das Förderprogramm für Genossenschaften ist ausreichend finanziert. Es liegt immer an der Frage, unter welchen Bedingungen ich eine Förderung ausreichen kann. Das sind die Themen, über die wir da im Moment streiten, und nicht über das Gesamtvolumen, was nicht heißt, dass man dort nicht auch noch mehr machen kann, wenn die entsprechenden Anträge vorliegen.

(Senator Christian Gaebler)

[Zuruf von den GRÜNEN: Die liegen ja vor!]

Aber wie gesagt, sie müssen auch bewilligungsfähig und förderfähig sein, und darüber reden wir im Moment.

Ansonsten sind wir dabei – ich habe über die Mittel der Städtebauförderung gesprochen und dass es dort Verzögerungen gibt, die dazu führen, dass Mittel nicht abgerufen werden können –, wir haben uns gerade in der Senatsverwaltung zusammengesetzt, um zu sehen, wie wir dort stärker steuern können. Das finden nicht alle Bezirke toll, aber es wird dazu führen, dass wir das Geld dann gezielter so zuordnen, dass es auch abfließen kann und nicht zurückgegeben werden muss. Insofern ist das schon ein Beispiel für das, was vorhin diskutiert wurde, dass man im gesamtstädtischen Interesse auch gesamtstädtisch steuern muss, auch bei der Frage der Verwendung und der Verwendung von Förderprogrammen des Bundes.

Vielen Dank, Herr Senator! – Bevor wir zur nächsten Frage kommen, noch mal der Hinweis für die Kolleginnen und Kollegen, die sich eindrücken mit einer Nachfrage: Ein Senator müsste mehr als „Sehr geehrte Damen und Herren!“ gesagt haben, weil dazu keine inhaltliche Frage möglich ist. Ansonsten rutschen diejenigen aus der Anmeldeliste heraus.

Dann geht die nächste Frage an die Grünenfraktion, und dort an den Kollegen Schwarze. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Kommen wir zum Thema Grundsteuer! Ich frage den Senat: Wird der Senat insbesondere die stark betroffenen Clubs und Kultureinrichtungen als Härtefälle anerkennen und sie bei der zum Teil um mehrere 100 Prozent gestiegenen Grundsteuer entlasten, sodass der Weiterbetrieb nicht gefährdet ist?

Herr Senator Evers, bitte schön!

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Abgeordneter Schwarze! Vielen Dank für diese Frage, die mir einmal mehr Gelegenheit gäbe, das komplexe Gesamtwesen der Grundsteuerreform hier zur Darstellung zu bringen.

[Heiterkeit bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vasili Franco (GRÜNE): Hatten wir letztens erst! – Niklas Schrader (LINKE): Verschonen Sie uns!]

Da ich aber in Erinnerung habe, das an anderer Stelle bereits hinlänglich getan zu haben,

[Tobias Schulze (LINKE): Ja, beim letzten Mal!]

setze ich das als bekannt voraus, werde allerdings ein wesentliches Grundprinzip noch einmal darstellen, und das ist zunächst die angestrebte Aufkommensneutralität. Diese bedeutet, dass wir insgesamt Belastungsverschiebungen erleben, aber nicht auf ein Mehr an Steuereinnahmen hinsteuern. Das war das zentrale Versprechen dieser Reform. Wir bemühen uns, es so gut zu erfüllen, wie es irgend möglich ist. Das heißt angesichts des Umsetzungsstands, den wir erreicht haben, dass wir beobachten können, dass solche Grundstücke, die aufgrund ihres Wertgehalts nunmehr eine höhere Besteuerung erfahren, also für die bisher zu wenig gezahlt wurde, im Vergleich zum bisherigen Zustand eine Belastung zusätzlich erfahren und solche Grundstücke, für die bisher zu viel bezahlt wurde, jedenfalls angesichts ihres nunmehr festgestellten Werts, entlastet werden, in der Summe aufkommensneutral, aber so, dass einige mehr und andere weniger bezahlen.

In der Tat bezieht sich Ihre Frage vermutlich auf einige Grundstücke im – ich sage mal – Trendbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Es ist ein auch medial und politisch in der letzten Zeit häufiger angesprochener Sachverhalt, dass hier auf einige Grundstücke bezogen, bei denen offensichtlich der Grundsteuerwert stark gestiegen ist, also auch der Grundstückswert offenkundig sehr viel höher liegt, als in der Vergangenheit angenommen, entsprechend höhere Grundsteuerwerte festgesetzt wurden.

So, nun haben wir unterschiedliche Sachverhalte. Es gibt solche Privatgrundstücke, auf denen Clubs betrieben werden. Ohne Steuergeheimnisse zu verletzen, kann ich Ihnen sagen, dass wir mit einigen Eigentümern dort auch im Gespräch sind, um festzustellen, ob es dort steuerrechtlich Sachverhalte gibt, die anders hätten berücksichtigt werden sollen oder müssen. Das, was das Steuerrecht kann und was es leisten muss, da stehen wir selbstverständlich immer mit Rat und Tat in dieser Situation an der Seite. Was das Thema angeht, das im Moment häufiger und breiter diskutiert wird, nämlich bezirkliche Grundstücke, bei denen ein Bezirk Grundstücke bewirtschaftet, also fremdvermietet: Die allermeisten bezirklichen wie sonst auch die öffentlichen Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit. Hier handelt es sich aber um bewirtschaftete Grundstücke, um solche, die von Dritten – im Zweifel von Clubs oder anderen kulturellen Betreibern – genutzt werden und bei denen sich der Bezirk offensichtlich entscheiden will oder bereits entschieden hat, die Grundsteuer durchzutragen an den jeweiligen Mieter. Steuerpflichtig ist in dem Fall tatsächlich nicht der Mieter, nicht der Club; steuerpflichtig ist in dem Fall der Bezirk. Noch einmal namentlich: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das Thema ja sehr lautstark in die politische Diskussion getragen.

Bei der Frage, ob es sich bei diesem Bezirk nun um einen Härtefall handelt, gehen die Meinungen hier im Haus

(Senator Christian Gaebler)

vermutlich auseinander. Vermutlich aber dürfte das Volumen, um das es geht, jedenfalls nicht die Existenz des Bezirks gefährden. Es würde mich angesichts des bezirklichen Abschlusses und der nach wie vor vorhandenen Ergebnisrücklage sehr verwundern. Insofern käme hier eine entsprechende Härtefalllösung rein steuerrechtlich auch nicht in Betracht, sodass dieser Weg nicht offen steht.

Was allerdings an Wegen offen steht, ist natürlich auch hier die Einzelfallüberprüfung. Dafür stehen unsere Finanzämter jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Ist der Grundsteuerwert so festgesetzt, wie er nach Rechtslage hätte festgesetzt werden müssen? – Das kann ich für die Einzelfälle nicht beantworten; das müsste dann durch entsprechende steuerliche Beratungen oder durch Austausch mit dem jeweiligen Finanzamt noch einmal erörtert werden.

Was ich auch nicht beurteilen kann, ist, ob der jeweilige Bezirk – in dem Fall der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – diejenigen Steuerungsmöglichkeiten, die er hat, um auf die Werthaltigkeit von Grundstücken Einfluss zu nehmen, hinlänglich ausgeschöpft hat. Natürlich ist es so, dass auch die planungsrechtliche Festsetzung für ein Grundstück Auswirkungen auf den Grundsteuerwert hat. Ob der Bezirk seine Möglichkeiten hier im Vorfeld ausgeschöpft hat, weiß ich nicht. Ob es sich jeweils um Festsetzungen handelt, die allein einen Betrieb für kulturelle Nutzung erlauben

[Zuruf von Andreas Otto (GRÜNE)]

oder ob es sich um Grundstücke handelt, die auch für höherwertige, höher verdichtete Nutzungen in Betracht kommen und bei denen deswegen ein entsprechend höherer Wert anzunehmen ist, kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Das wäre im Einzelfall mit dem Bezirk zu erörtern.

Wenn es im Einzelfall weiterhin so bliebe, dass sich der Bezirk unter allen Umständen nicht in der Lage sieht, im Rahmen eigener Schwerpunktsetzungen und im Rahmen eigener Kulturförderung den Umstand auszugleichen, dass bisher zu wenig Steuer gezahlt wurde, dann ist natürlich die nächste Frage: Welche Fachverwaltung wäre diejenige, die man ansprechen müsste, um hier im Wege von Zuwendungen, um im Wege von Clubförderung und Unterstützungen Hilfe zu leisten? – Das wiederum ist allerdings auch nicht die Aufgabe der Senatsverwaltung für Finanzen; da würde ich dann bitten, diejenigen Senatsmitglieder, die für Clubförderung zuständig sind, zu befragen. Das könnte ich allein nicht festlegen. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall von Dr. Timur Husein (CDU)]

Vielen Dank! – Der Kollege Schwarze darf die erste Nachfrage stellen. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Jetzt haben Sie sehr ausführlich Möglichkeiten von Eventualitäten und Handlungsoptionen dargelegt. Deswegen frage ich vielleicht noch einmal präziser auf den Punkt: Können Sie versichern, dass keine Kultureinrichtung und kein Club den Betrieb aufgrund dieser Grundsteuerthematik einstellen muss?

[Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)]

Bitte schön, Herr Senator Evers, Sie haben das Wort!

Vielen herzlichen Dank! – Da der Bezirk nicht gezwungen ist, diese Steuerbelastung an seine Mieter, in diesem Fall die Clubs, weiterzureichen, kann ich jedenfalls ausschließen, dass es aufgrund der Grundsteuerreform zu solchen Schließungen kommen müsste, soweit es sich um Nutzer bezirklicher Grundstücke handelt.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Zillich. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Finanzsenator! Inwieweit halten Sie es denn für gerechtfertigt, dass der Grundsteuerwert aufgrund einer Bodenwertclusterzuordnung ermittelt worden ist, die Nutzungen unterstellt, die auf diesen Grundstücken weder stattfinden noch geplant oder gestattet sind? Inwieweit sind solche Fallkonstellationen Gegenstand der Prüfliste, die der Senat selbst mit den Finanzämtern verabredet hat und mit der eigenständige Überprüfungen stattfinden sollen?

[Beifall von Dennis Buchner (SPD)]

Bitte schön, Herr Senator! Sie dürfen sich eine der zwei Fragen aussuchen.

Vielen herzlichen Dank! – Ich hatte ja eben bereits darauf hingewiesen: Es gibt durchaus Sachverhalte, die mir schlicht nicht bekannt sind. Dazu zählt die Frage, inwieweit in der Vergangenheit planerische Festsetzungen entsprechender Nutzungen erfolgt sind oder inwieweit es sich um Nutzungen von Grundstücken handelt, die unterhalb des planerisch Zulässigen liegen. Das Steuerrecht ist

(Bürgermeister Stefan Evers)

zunächst einmal blind für die Art der tatsächlichen Nutzung;

[Katalin Gennburg (LINKE): Das ist das Problem!]

es richtet sich danach, was der Gutachterausschuss in Anbetracht des planerisch Möglichen und in Anbetracht der Wertentwicklung innerhalb einer Region festsetzt. Der Gutachterausschuss hat seine Kriterien. Das Finanzamt, das Steuerrecht hat seine Kriterien. Für uns ist am Ende die Frage, wer ein Grundstück tatsächlich wie nutzt – schon angesichts des Umstands, dass wir ja gar nicht zu beurteilen haben, ob und warum oder warum nicht ein Bezirk, ein gewerblicher Vermieter diese steuerliche Belastung weitergibt oder nicht – noch kein entscheidungserheblicher Sachverhalt. Das wäre entsprechend politisch mit dem Bezirk zu erörtern oder gegebenenfalls mit den für Clubförderung zuständigen Fachverwaltungen.

Vielen Dank, Herr Senator!

Für die Fraktion Die Linke stellt der Abgeordnete Schenker die gesetzte Frage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ende November hat Die Linke im Bundestag einen Online-Mietwucherrechner gestartet. Allein in Berlin wurden damit jetzt 35 000 potenzielle Fälle von Mietwucher entdeckt, und es sind mehr als 2 000 Meldungen von Mieterinnen und Mietern an die bezirklichen Wohnungsämter eingegangen. Was sagen Sie dazu? – Vor allem habe ich die Frage: Was haben Sie bislang an effektiven Maßnahmen getroffen, um diesem Wucherwahnsinn in Berlin endlich ein Ende zu setzen?