Man muss jetzt feststellen: Sie von der Koalition haben sich jetzt entschieden, dass Sie diese Befugnisse dauerhaft wollen, ohne dass untersucht wurde, ob sie wirksam sind, ob sie geeignet sind, ob sie verhältnismäßig sind. Da – das muss man schon sagen – verabschieden Sie sich schon von evidenzbasierter Innenpolitik. Ich finde, das ist ein leichtfertiger Umgang mit Grundrechten der Menschen. Das lehnen wir ab.
Zur Gefahrenabwehr: Dass es Bedrohungen gibt und dass auch Befugnisse nötig sind, bestreitet doch keiner. Aber es ist doch unsere wichtige Aufgabe als Parlament, das mit dem Schutz von Grundrechten abzuwägen. Dafür nehmen Sie uns mit diesem Gesetz die Grundlage. Die halten Sie offensichtlich für verzichtbar.
Und nein, es reicht nicht aus, wenn uns die Polizei mal aufschreibt, wie oft sie das eingesetzt hat. Nein, es reicht nicht aus, wenn die Senatorin sagt, sie findet das gut. Es reicht auch nicht aus, wenn Herr Franco oder sonst wer eine Schriftliche Anfrage stellt, und dann schreibt der Senat dazu etwas auf. Das sagt nichts über die Wirkung und über die Verhältnismäßigkeit dieses Instruments aus. Nichts!
Ich finde es auch nicht ganz unspektakulär. Na klar, dieses Gesetz ist kein Riesending. Aber es geht ja auch um die Linie, um das ganze Bild der Innenpolitik in der Koalition.
Da gibt es auch andere Punkte. Bei der Bodycam haben Sie immerhin die Evaluation nicht abgeblasen. Aber trotzdem haben Sie jetzt, bevor die Ergebnisse vorlagen, den Einsatz entfristet und sogar ausgeweitet. Das ist auch kein Respekt vor denen, die das evaluiert haben, und auch nicht vor denen, die das anwenden.
Jetzt hat die Evaluation viele Kritikpunkte erbracht, unter anderem, dass die Bodycams beim Rettungsdienst von vielen Einsatzkräften als hinderlich angesehen werden für das Vertrauensverhältnis zwischen Einsatzkräften und Patienten. Trotzdem gehen Sie über diese wissenschaftlichen Erkenntnisse hinweg.
Ein anderes Beispiel haben wir oft hier diskutiert: Zur Begründung des Zauns – das ist ja auch eine berühmte innenpolitische Maßnahme der Koalition – erfindet der Regierende Bürgermeister sogar Fakten. Der Haushalt – – Jetzt sind reihenweise Präventionsprojekte von der Kürzung bedroht, sei es in der Jugendsozialarbeit, in der Suchthilfe, beim Thema Antisemitismus. Und das soll jetzt alles die Polizei auffangen? Das ist doch die Linie in der Koalition. Ist das Ihr Ernst? Das soll jetzt offensichtlich alles die Polizei auffangen. Deswegen kann man es, finde ich, schon nicht anders sagen: Sie setzen auf Symbolpolitik und nicht auf Fakten. Das ist Sicherheitspopulismus.
Vielen Dank, Herr Kollege! Ich wollte Sie fragen, ob Sie sich vorstellen können, dass wir gerade ganz konkret über Formulierungsverbesserungen im Bereich des Bodycameinsatzes im ASOG unter den Koalitionspartnern und mit der Innenverwaltung diskutieren und dass es damit tatsächlich auch eine wirkliche Auswertung der Bodycamevaluation gibt.
Natürlich kann ich mir das vorstellen. Ich weiß nicht, worüber Sie so diskutieren, aber bislang klang es so im Innenausschuss und bei den Statements, die man in der Presse dazu gelesen hat, als nach der Evaluation gefragt wurde, dass Sie das auf jeden Fall im Rettungsdienst so beibehalten wollen, dass es daran liegt, dass die Einsatzkräfte dort einfach noch nicht so genau geschult wurden, noch nicht so genau Bescheid wissen, und dass Sie die Einwände ansonsten nicht weiter kümmern. Das war der Eindruck, der bis jetzt entstanden ist.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren und noch mal überraschen, wenn Sie da zu einem anderen Schluss kommen. An dieser Sache beteiligen wir uns gerne konstruktiv, Herr Matz. Aber bisher war Ihre Linie, die wahrzunehmen war, in der Frage doch eine ganz andere.
Letzter Punkt: Jetzt haben Sie noch gesagt, man kann ja auch ein Instrument evaluieren, ohne dass es dafür eine gesetzliche Pflicht gibt. – Also bitte, Herr Matz, als wenn Sie das machen würden. Jetzt werden Sie neue Befugnisse einführen. Da bin ich mal sehr gespannt. Das will ich sehen, dass Sie dort unabhängige Evaluationen reinschreiben, nach denen Sie sich dann auch noch am Ende richten werden. Das können Sie wirklich Ihrer Oma erzählen, und die wird Ihnen auch nicht glauben, lieber Herr Matz.
Seien Sie doch bitte ehrlich! Seien Sie transparent! Sagen Sie: Wir haben uns entschieden. Wir entscheiden über die Grundrechtseingriffe. Da brauchen wir keine Wissenschaft, keine Evaluation. Das machen wir nach Gutdünken oder auf Wunsch der Polizei und nicht nach wissensbasierten Erwägungen. – Das ist Ihre Linie. Das ist Ihre Entscheidung. Wir machen das anders. Deswegen lehnen wir das ab. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll, wenn Herr Schrader hier steht und von der Novelle unserer Polizeigesetzgebung spricht, vom ASOG und vom UnmittelbarenZwang-Gesetz. Und er behauptet wirklich, die Regierung unter Rot-Grün-Rot hätte die Polizeigesetzgebung verbessert. Das ist ein Witz, und ich bin sehr dankbar, dass Grüne und Linke nicht mehr in der Regierung sind und keine Verantwortung mehr tragen.
Kollege Matz, Sie haben die beiden Vorredner in Ihrer Rede genannt. Wissen Sie was? – Ich bin wesentlich näher beim Kollegen Dregger als bei Ihnen.
Aber ich verstehe Sie, Herr Kollege Matz. Sie stehen zwischen den Stühlen. Sie als SPD-Fraktion haben ja mitgemacht, als Linke und Grüne die Hand an unsere Polizeigesetzgebung gelegt haben und für wesentlich mehr Unsicherheit gesorgt haben, gerade im Handeln unserer Berliner Polizei. Und jetzt müssen Sie natürlich irgendwie zwischen Baum und Borke sitzen und versuchen zu rechtfertigen, warum Sie jetzt so langsam auf dem richtigen Weg sind.
Wir legen Ihnen genügend Gesetzesentwürfe vor, und sowohl Sie als auch der Kollege Dregger von der CDU sprechen von der großen ASOG-Novelle. Die Gesetzesanträge liegen seitens meiner Fraktion vor. Sie haben sie zum Teil schon umgesetzt. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie das weiter! Dann sind Sie auf einem richtig guten Weg.
Es ist natürlich ein Fakt: Die Polizeien der Länder und des Bundes stehen vor unfassbar großen Herausforderungen. Wir haben aufgrund des Föderalismus – Polizei ist nun mal mit Ausnahme der Bundespolizei Ländersache – 16 unterschiedliche Polizeigesetze. Wir haben 16 unterschiedliche Ermächtigungsgrundlagen der jeweiligen Länderpolizeien. Das führt zu Verwirrungen. Fakt ist auch – das hat der Kollege Dregger gesagt –: Die Berliner Polizeigesetzgebung ist mitunter die schlechteste, die wir in ganz Deutschland haben.
Der Punkt, den wir heute beraten und den wir auch am Montag im Innenausschuss hatten, ist ein wichtiger. Ich muss nicht Magdeburg, Mannheim, Solingen, München ansprechen, um aufzuzeigen, wie hoch die Terrorgefahr mittlerweile ist, übrigens seit 2015. Ursache und Wirkung
wollen Sie mitunter ja nicht benennen. Das sehe ich immer im Innenausschuss. Deswegen ist das Mittel der Telekommunikationsüberwachung ein wichtiges, um präventiv gegen Terrorismus vorzugehen – übrigens nicht nur gegen Terrorismus, sondern auch im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Befristung und die Evaluation, die die rot-grün-rote Regierung 2021 in die Gesetzesnovelle reingeschrieben hat, habe ich damals schon kritisiert, weil sie falsch war. Man muss auch keine Evaluation in ein Polizeigesetz schreiben. Das ist mitunter sinnlos. Dass wir aber trotzdem darauf schauen, was dort passiert, inwieweit die Maßnahmen auch zweckmäßig sind, das ist richtig.
Wir reden in der Tat von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen. Der Staat darf nicht allmächtig aufkommen. Aber nichtsdestotrotz: Die Mittel, die wir jetzt im Polizeigesetz haben, brauchen wir. Sie sind notwendig, und wir brauchen sie insbesondere im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus. – Ich danke Ihnen!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe den Gesetzesantrag vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen und darf dazu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so.
Dann komme ich zurück auf die erfolgten geheimen Wahlen und verkünde Ihnen die Wahlergebnisse. Das war zu Punkt 4 der Tagesordnung, Untersuchungsausschuss Neukölln. Da sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die folgenden Stimmen entfallen: Als stellvertretendes Mitglied sollte Herr Abgeordneter Robert Eschricht antreten – abgegebene Stimmen: 134, 1 Stimme ungültig, 19 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen; nicht gewählt, als stellvertretender Vorsitzender Herr Abgeordneter Karsten Woldeit – auch hier wurden 134 Stimmen abgegeben, 1 Stimme war ungültig. Hier
Punkt 5 der Tagesordnung: Da ging es um die G-10Kommission des Landes Berlin. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion sind die folgenden Stimmen entfallen: als Mitglied auf Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel abgegebene Stimmen 134, auch hier 1 ungültige Stimme, 18 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen; nicht gewählt. Auf den Abgeordneten Harald Laatsch, der sich als stellvertretendes Mitglied beworben hat, wurden 134 Stimmen abgegeben, auch hier war 1 Stimme ungültig, 16 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen; nicht gewählt.
Punkt 6 der Tagesordnung: Das war die Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, die Drucksache 19/0936. Hier wurden auf den Wahlvorschlag Martin Trefzer 134 Stimmen abgegeben, 1 Stimme ungültig, 20 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen; nicht gewählt. – Hier fehlt mir aber auf dem Zettel das Ergebnis für den Abgeordneten Tommy Tabor. – Das klären wir und verkünden es dann noch mal im Nachgang zu Punkt 6 der Tagesordnung. Da ist bei der Kopie, glaube ich, etwas schiefgegangen.
Punkt 7 der Tagesordnung, die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, die Drucksache 19/1000: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion sind hier folgende Stimmen entfallen: Als Mitglied auf Herrn Abgeordneten Robert Eschricht waren 134 Stimmen abgegeben, 2 ungültige Stimmen, 16 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen; nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied entfielen auf Herrn Abgeordneten Ronald Gläser auch 134 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 15 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen; damit nicht gewählt.
Punkt 8 der Tagesordnung war die Wahl für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Hier hat sich als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker zur Wahl gestellt: 134 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 19 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen; nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson: 134 Stimmen abgegeben, da gab es 1 ungültige Stimme, 19 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen; nicht gewählt.
Punkt 9 der Tagesordnung: Hier ging es um die Wahl für das Kuratorium des Lette-Vereins. Für die AfD-Fraktion hat sich als Mitglied Herr Abgeordneter Ubbelohde beworben: 134 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 20 Ja-Stimmen, 108 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen; nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Marc Vallendar: Hier wurden 134 Stimmen abgegeben, auch hier waren 2 ungültige Stimmen dabei,