Aufgabe einer Beachvolleyballanlage mit umliegender Grünfläche zugunsten der Errichtung eines Schulergänzungsbaus – HoMEB 16 mit Mensa – am Standort Groß-Ziethener Chaussee 65, 12355 Berlin, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
Der Aufgabe einer Beachvolleyballanlage mit umliegender Grünfläche zugunsten der Errichtung eines Schulergänzungsbaus – HoMEB 16 mit Mensa – am Standort Groß-Ziethener Chaussee 65, 12355 Berlin, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.
Aufgabe und verkleinerte Wiederherstellung einer ungedeckten Sportanlage zugunsten der Errichtung eines Modularen Schulergänzungsbaus – MEB – am Standort G41 Trelleborg-Schule, Eschengraben 40, 13189 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
Der Aufgabe eines Kleinspielfelds sowie verkleinerter und neu verorteter Wiederherstellung ungedeckter Sportanlagen zugunsten der Errichtung eines Schulneubaus in modularer Bauweise am Standort Eschengraben 40, 13189 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2023 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) nachträglich die vom Senat und von den Bezirksämtern zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage 1 zur Drucksache 19/1926 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Ankauf des Grundstücks Fidicinstraße 3, 3a/Schwiebusser Str. 11-17, Flur 4, Flurstück 963, Gemarkung Kreuzberg, in Berlin-Kreuzberg durch die Berliner Bodenfonds GmbH zu den im Kaufvertrag vom 24. Juli 2024 zur UVZ-Nr. B 74/2024 des
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem landeseigenen Grundstück Lüttichauweg 26, Flur 509, Flurstück 97, Gemarkung Lichtenberg in Berlin-Lichtenberg zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 9. Juli 2024 zur UVZNr. 168/2024 der Notarin Silvia C. Groppler in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der rückwirkenden Zuweisung des nachfolgend genannten Grundstücks zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Nutzen-Lasten-Wechsel (28. Juni 2024) zu: