Protocol of the Session on October 17, 2024

Schönen guten Morgen allerseits! Ich möchte eine Frage stellen zum Thema Cybersicherheit. Bis zum 17. Oktober, also heute, sollte die NIS2-Richtlinie umgesetzt werden. Das ist ein EU-Vorgang. Wir würden gerne wissen, wie der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Richtlinie in Berlin ist und welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um die Anforderungen an die Cybersicherheit fristgerecht zu erfüllen.

Frau Senatorin Spranger, bitte schön!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Cybersicherheit ist natürlich selbstverständlich sehr wichtig.

[Lachen bei den GRÜNEN – Beifall bei den GRÜNEN]

Sie merken ja, dass wir sowohl mit der IT, also sowohl mit dem ITDZ, als auch mit den kritischen Infrastrukturen über das Lagebild ständig verbunden sind. Sie haben mitbekommen, dass wir in sehr vielen Fällen mittlerweile wirklich angegriffen werden in der kritischen Infrastruktur. Wir sind gerade in Berlin dabei, gemeinsam mit dem ITDZ, also gemeinsam mit der Senatskanzlei und den zuständigen Abteilungen dort, das auszuwerten beziehungsweise uns dann auch bundesweit anzuschließen. Also insofern können wir das gerne auch noch mal – Sie merken schon, dass auch die Diskussion läuft –

(Regierender Bürgermeister Kai Wegner)

schriftlich beantworten. Aber wir sind da noch in der Umsetzungsphase, und wir sind selbstverständlich – was Cybersicherheit angeht, was wir beeinflussen können – sehr eng mit allen Sicherheitsorganen bundesweit auch in Verbindung; nur so viel erst mal dazu. Und dann weiß ich jetzt nicht, ob der Regierende dazu noch etwas sagen möchte.

Wir kommen jetzt auch zur ersten Nachfrage des Kollegen Otto. – Bitte schön!

Das war jetzt ein bisschen bezeichnend und hat den Stellenwert der Cybersicherheit im Senat eindrucksvoll dokumentiert, dass Sie alle scheinbar auf einmal beantworten wollten. Aber ich will noch mal nachfragen: Vielleicht weiß es ja doch irgendjemand. Der 17. Oktober ist heute. Heute ist der Stichtag. Sie haben jetzt, Frau Spranger, sehr ausführlich, sicherlich auch ehrlich geantwortet, aber da kam weder diese Richtlinie vor, noch der 17. Oktober, noch was Sie jetzt konkret tun. Also was sind die Anforderungen, und bis wann werden die erfüllt? Und wann lesen Sie die Richtlinie?

Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Innensenatorin hat schon zu Recht gesagt, wie ich finde, dass wir uns das noch mal sehr genau anschauen und als Senat gemeinschaftlich das Ganze schriftlich beantworten werden zu dieser Richtlinie. Wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, ist diese Richtlinie bei uns auch gar nicht angekommen, weil die Länder immer noch darauf warten und der Bund hier immer noch keine Entscheidung getroffen hat. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Richtlinie meinen, die zurzeit im Bund nicht durchgeht. Alle Länder warten darauf. Wir können sie derzeit noch nicht umsetzen, weil sie bei uns noch gar nicht richtig angekommen ist.

Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Mal ein praktisches Beispiel: Welche Möglichkeiten sieht denn der Senat, auch die Kliniken, wie aktuell die Johannesstift Diakonie, bei der zukünftigen Abwehr von gegen sie gerichtete Cyberangriffe ganz konkret und praktisch zu unterstützen?

Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön!

Vielen Dank für die Frage! Zunächst ist es selbstverständlich die Verpflichtung der Unternehmen, in diesem Fall ganz besonders der Unternehmen, die Krankenhäuser betreiben. Die Johannesstift Diakonie gehört nicht zur kritischen Infrastruktur, aber sie ist mit anderen Krankenhäusern verbunden. Insofern sehen wir das große Risiko, dass es über ein einzelnes Haus hinaus noch andere in Mitleidenschaft zieht. Das ist hier nicht der Fall, aber es ist die Verpflichtung der einzelnen Häuser und Unternehmen, sich zu schützen. – Das ist das eine.

Das andere ist, dass der Bund in den letzten Jahren massiv im Bereich Cybersicherheit gerade für kritische Infrastrukturen aufgebaut hat, große Behördenstrukturen geschaffen hat, die in der Lage sind, diese Themen zu bewegen. Wir in Berlin, insbesondere in der Gesundheitsverwaltung, haben keine Abteilungen, die dafür ausgestattet sind, aber selbstverständlich sehen wir gerade im Gesundheitsbereich ein großes Risiko und besprechen das mit den zuständigen Stellen im Bund beziehungsweise den zuständigen Sachverständigen hier in Berlin.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Die nächste Frage geht an den Kollegen Schenker.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Nachdem gerade schon verlorene Sozialwohnungen Thema waren, möchte ich zu einem anderen Fall fragen, und zwar zur Heidestraße. Wie ist da der aktuelle Stand bezüglich der 215 – in Anführungsstrichen – verlorenen Sozialwohnungen und der Ahndung durch den Senat?

Herr Senator Gaebler, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Der Senat hat eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die möglichen Optionen auszuleuchten, mietpreis- und belegungsgebundene Vermietung einzufordern, und den dann erfolgversprechenden Rechtsweg vorzuschlagen. Insgesamt ist die Ermittlung des Sachverhalts nicht so einfach, da mehrere Stellen der Verwaltung in dem sich über sieben Jahre erstreckenden Verfahren immer wieder in den Verhandlungsprozess eingebunden waren und wir

(Senatorin Iris Spranger)

jetzt erst mal für die Anwaltskanzlei die entsprechende Aufbereitung machen müssen. Insofern gehen wir aber davon aus, dass zeitnah feststeht, wo die Ansatzpunkte sind und welcher Rechtsweg beschritten werden kann.

Vielen Dank, Herr Senator! – Der Kollege erhält die Möglichkeit für seine Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Inwiefern hat der Senat das zum Anlass genommen, zum Beispiel mit Kontrollen jetzt noch mal festzustellen, ob es auch in anderen Fällen, wo einerseits Wohnungen öffentlich gefördert wurden oder aber in städtebaulichen Verträgen im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung förderfähige Wohnungen vereinbart wurden, mit Kontrollen auszuschließen, dass es garantiert keine weiteren Fälle gibt, in denen etwas Ähnliches wie in der Heidestraße aufgetreten ist?

Bitte schön, Senator Gaebler!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schenker! Wir hatten schon mal die Gelegenheit, darüber zu sprechen, und ich hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei der Heidestraße um einen sehr speziellen Fall handelt, einen der ersten, wo die Wohnraumförderung wieder eingeführt worden ist, und deshalb dort aus heutiger Sicht durchaus noch Mängel im Vertrag festgestellt werden können, die aber über die nächsten Änderungen in den Verfahren geheilt worden sind.

Grundsätzlich ist die Frage, ob Bindungen eingehalten und umgesetzt werden, eine, die bei den Bezirken liegt. Wir haben mit den Bezirken besprochen, dass sie sich noch mal gezielt Fälle aus ähnlichem Zeitraum anschauen. Dort, wo Fördergelder geflossen sind, macht es die IBB. Die hat keine weiteren Fälle an der Stelle feststellen können. Für, ich glaube, vier Verfahren ist die Senatsverwaltung zuständig. Eines davon ist die Heidestraße. Bei den anderen konnten wir keine Unregelmäßigkeiten feststellen, weil am Ende auch die IBB eingebunden war. Von den Bezirken gibt es auch keine Hinweise darauf, dass dort ähnliche Fälle vorliegen.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin Schmidberger. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Senator! Es scheinen gerade viele spezielle Fälle in der Stadt zu bestehen. Ein weiterer Einzelfall ist Herr Padovicz, der auch gern Sozialwohnungen anders vermietet als an Sozialmieter. Deswegen würde ich gern wissen: Welche Konsequenzen ziehen Sie denn insgesamt aus diesen vielen Spezialfällen? Denkt der Senat gerade über höhere Sanktionen beziehungsweise höhere Strafzahlungen nach, oder geht es vielleicht in Richtung Gewinnabschöpfung? Wir brauchen eine abschreckende Maßnahme, damit solche Spezialfälle in Zukunft in der Stadt nicht mehr vorkommen.

Vielen Dank! – Herr Senator! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Schmidberger! Wir werden uns natürlich anschauen müssen, ob die vorhandenen Instrumente, monatliche Geldleistungen und Bußgelder, zur Abschreckung ausreichend sind. Generell geht es aber darum, dass wir wollen, dass die Wohnungen an die dafür vorgesehene Bevölkerungsgruppe vermietet werden und nicht, dass wir Geld einnehmen. Insofern müssen wir sehen, wie wir die Kontrollen verschärfen können, sodass wir deutlich früher feststellen, wo es Missbrauch gibt.

Ich muss allerdings schon sagen: Wir haben hier zwei Fälle. Der eine ist aus dem Jahr 2015 oder 2016, der nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Sonderweg geht, den wir so nicht akzeptieren wollen, weshalb wir die entsprechenden Rechtsmittel prüfen. Das Zweite ist eine Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen, die rechtlich nicht verboten ist, sondern wo nur weiterhin nach den Förderungsbedingungen vermietet werden muss. Ob das nicht mehr der Fall ist, ist bisher nicht bewiesen, sondern es gibt Vermutungen, dass Eigentümer, die das kaufen, das dann nicht mehr machen wollen. Aber noch mal: Die IBB hat 2021 und 2023 Prüfungen durchgeführt, und dabei gab es keine Verstöße. Insofern bitte ich, nicht von dem Einzelfall auf das Ganze zu schließen. Wir werden uns um diese Fälle kümmern, wir werden diesen nachgehen. Wir werden sehen, was für Konsequenzen für die Gesetzgebung daraus gezogen werden müssen, aber es gibt keinen massenhaften Fall von Verstößen an der Stelle, und es gibt aus unserer Sicht, bis auf diesen Fall in der Heidestraße, wo wir gerade dabei sind zu prüfen, welche rechtlichen Mittel es gibt, klare rechtliche Mittel, dagegen vorzugehen.

Vielen Dank, Herr Senator!

(Senator Christian Gaebler)

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Vor ein paar Wochen hat die Gesundheitssenatorin gemeint, Sie gehe nicht von einer Existenzbedrohung der Berliner Kliniken aus. Nun musste das Krankenhaus Waldfriede ein Schutzschirmverfahren einleiten. So frage ich den Senat nun: Wie stellt sich denn insgesamt die wirtschaftliche Situation der Berliner Krankenhäuser dar? Oder anders gefragt: Wie viele Krankenhäuser oder Kliniken stehen tatsächlich außerdem noch vor der Insolvenz?

Bitte schön, Frau Senatorin Czyborra! – Sie dürfen sich aussuchen, welche der Fragen Sie beantworten möchten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Ubbelohde, für diese Frage! Es gibt eine rechtliche Grundlage, nach der Plankrankenhäuser, die, weil sie Plankrankenhäuser sind, für die Versorgung der Berliner Bevölkerung notwendig sind, die Gesundheitsverwaltung in Kenntnis setzen müssen, wenn sie existenziell bedroht sind und sie aus der Versorgung mutmaßlich ausscheiden müssen. Die Bedingungen für eine solche Unterrichtung im Vorfeld hat es in diesem Fall allerdings nicht gegeben, weil es sich um ein Schutzschirmverfahren handelt, die Versorgung weiterläuft und der Betrieb des Krankenhauses durch dieses Verfahren nicht gefährdet ist. Bei Charité und Vivantes kennen wir die Zahlen, weil das unsere Häuser sind und wir in den Aufsichtsräten vertreten sind. Bei den Privaten und Freigemeinnützigen gibt es keine Verpflichtung, über diese Problemanzeige einer drohenden Insolvenz und der Gefährdung der Versorgung hinaus die Gesundheitsverwaltung über die aktuelle finanzielle Situation zu unterrichten, die extrem unterschiedlich ist. Es gibt bundesweit agierende börsennotierte Konzerne. Es gibt, wie gesagt, private Häuser. Es gibt kleinere Häuser in privater Trägerschaft und die freigemeinnützigen. Wie gesagt, nur im Fall, dass die Versorgung gefährdet ist, müssen wir davon unterrichtet werden. Solche Unterrichtungen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

Dass die Lage der Krankenhäuser aufgrund der enormen Kostensteigerungen im Energie-, aber auch im Personalbereich in den letzten Jahren angespannt ist, ist eine bekannte Tatsache. Wir sind selbstverständlich über diese Tatsache in permanentem Austausch mit der Berliner Krankenhausgesellschaft, aber auch mit den verschiedenen Trägern, die das betrifft, und arbeiten intensiv an einer Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes, die die Häuser auf eine gute Grundlage stellen soll. Wir sind ins Verfahren einer neuen Krankenhausplanung einge

stiegen. Bislang hatten wir das Problem, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch sehr vage waren. Tag für Tag gewinnen wir mittlerweile mehr Sicherheit, weil die Beschlussfassung im Bundestag unmittelbar bevorsteht und sich der Bundesrat dann auch im November mit dem Thema befassen wird. Es sind auch deutliche Verbesserungen in der Finanzierung durch die Zugrundelegung des vollen Orientierungswerts fürs nächste Jahr in Aussicht gestellt, sodass wir davon ausgehen, dass wir – bei allen Schwierigkeiten – nicht vor einer unmittelbaren Insolvenzwelle stehen.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – An dieser Stelle möchte ich einmal – ich glaube wie immer – kurz darauf hinweisen, dass wir im Präsidium Meldungen für Zusatzfragen erst dann zulassen können, wenn sich durch die Beantwortung des Senats auch eine Nachfrage ergeben kann. – Herr Ubbelohde hat die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Laut Berliner Krankenhausgesellschaft, die Sie auch gerade angesprochen haben, befinden sich immerhin 70 Prozent der Kliniken in Berlin in finanzieller Notlage. Sie sprachen auch davon, eine neue Grundlage für eine Finanzierung zu schaffen.

Stellen Sie bitte Ihre Frage!

Frau Senatorin, ich frage Sie nun: Es besteht doch die Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Wann werden Sie als Senat den Pflichten, die in diesem Gesetz verbrieft sind, vollumfänglich nachkommen und damit die Klinikvielfalt in Berlin tatsächlich sichern?

Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Czyborra, Sie haben das Wort!

Vielen Dank für diese Nachfrage! Es ist etwas kompliziert. Wir haben als Länder die gesetzliche Verpflichtung, Investitionen in die Infrastrukturen zu leisten. Da haben wir in den letzten Jahren in Berlin enorm draufgelegt auf die Summen, die wir den Häusern zur Verfügung stellen, die dann – das wird ja pauschal ausgereicht nach Leistungsgeschehen in den Häusern – mit diesen Pauschalen ihre Investitionsentscheidungen selbstständig treffen, natürlich im Rahmen dessen, was sie als Plankranken

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

häuser zu erfüllen haben. Ansonsten ist das Leistungsgeschehen, das in den Häusern stattfindet, natürlich bundesgesetzlich geregelt und wird von Krankenkassen finanziert. Darauf hat Berlin im Rahmen der Beteiligung an der Gesetzgebung des Bundes, wo wir uns jetzt seit zwei Jahren intensiv einbringen und dabei auch die Belange der Berliner Krankenhäuser, aber natürlich auch der Versorgung der Berliner Bevölkerung intensiv in alle Debatten im Bund einbringen – – Wir haben jetzt auch noch mal über 50 Änderungsanträge des Gesetzes im Bundestag, die auch stark auf Betreiben der Länder zustande gekommen sind. Also wir bringen uns selbstverständlich intensiv in die Bundespolitik ein, um eine gute gesetzliche Grundlage für die Versorgung der Berliner Bevölkerung zu gewährleisten.

Wir müssen auf der anderen Seite auch sehen – der eine oder andere hat es vielleicht gelesen –, dass wir vor sehr hohen Anstiegen der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Das hat natürlich auch mit den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu tun. Wir leisten uns in Berlin immer noch ein sehr – – Unser Gesundheitswesen verfügt über sehr viel Geld. Aber wir haben strukturelle Schwierigkeiten, die dazu führen, dass wir in der stationären Versorgung aufgrund der gestiegenen Kosten – – Wir wollten alle, dass gerade im Pflegebereich, auch in der stationären Versorgung, deutlich besser bezahlt wird. Das müssen wir auch sagen. Es war unser politisches Ziel, Pflege besser zu bezahlen. Es ist unser politisches Ziel, Beschäftigte im Gesundheitswesen angemessen zu bezahlen, um diese Berufe, die wir so dringend brauchen, auch attraktiv zu machen. Aber im Augenblick resultiert in den Kliniken auch durch Personalmangel, durch hohe Kosten, zum Beispiel für Leasingpersonal, ein hoher Kostenanstieg. Das Ziel, unter anderem des KHVVGs, ist es, diesen Kostenanstieg in den Griff zu bekommen, eine gute Struktur für die stationäre Versorgung in ganz Deutschland, aber in unserem Fall eben speziell in Berlin, zu ermöglichen und mit den Ressourcen, die wir haben, auch in Zeiten des Fachkräftemangels so umzugehen, dass die bestmögliche Versorgung auf hohem Niveau gewährleistet bleibt. Dazu gehört natürlich auch, eine Grundlage zu haben, die den Häusern ein wirtschaftliches Überleben sichert. Das ist das, woran wir in den letzten zwei Jahren intensiv mit dem Bund zusammen gearbeitet haben. Wir hoffen, dass es uns gelingt, ein gutes Gesetz im Bund zu bekommen, das unsere Häuser auch auf eine sichere finanzielle Grundlage stellt.

Ich sagte schon, wir sind auf der anderen Seite auch dabei, die Krankenhausplanung neu zu machen. Es wird auch darum gehen, die Leistungen den Häusern so zuzuweisen, dass sie auskömmlich sind und trotzdem eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht wird. Das wird mein Haus das nächste Jahr intensiv beschäftigen. Wir sind dazu im permanenten und intensiven Dialog auch mit den Häusern. Wir haben in Berlin zusätzlich – ich halte das für einen Vorteil und für ein großes Glück – eine Träger