Das ist auch ganz besonders für Berlin wichtig. Wir haben hier die Quantenforschung, wir haben hier die KIForschung. Wir haben hier das Gesundheitscluster, wir haben medizinische Forschung auf höchstem Niveau, Biotechnologie, grüne Chemie, Katalyseforschung, ganz wesentliche Dinge für die Zukunft. Hier wurde die neue Generation von Solartechnologie entwickelt, Dünnschichttechnologie. Es wäre schön, wenn sie auch in der europäischen Wirtschaft produziert würde. Hier werden bahnbrechende Entwicklungen gemacht, auch gerade in der Medizin, die das Leben von Hunderttausenden Menschen besser machen. Wir haben gerade im Bereich der Dermatologie wirklich grandiose Durchbrüche. Darum diskutieren wir in dieser Stadt. Diese Stadt ist Gastgeberin für diese Debatten. Es ist auch gut so, denn diese Stadt profitiert enorm von den vielen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die europäisches Geld einwerben. Wir haben da wirklich tolle Leute mit tollen Themen.
Ja, das sind die großen Herausforderungen, vor denen wir mit den Hochschulen als Senat stehen, diese exzellente Forschung, die wir hier haben, aber auch die guten Studienbedingungen trotz angespannter Haushaltslage attraktiv zu halten. Wir sind selbstverständlich mit allen immer wieder in sehr intensiven Debatten, denn wir wissen, wie wichtig es für die Zukunft dieser Stadt ist. Wir haben im Herbst die Herausforderung, im Rahmen der neuen Phase
der Exzellenzstrategie mit sieben Verlängerungsanträgen von Exzellenzclustern und drei Neuanträgen um die Finanzierung durch die Exzellenzinitiative zu streiten. Wir müssen Berlin als Standort verteidigen und aufzeigen, dass wir als Berliner Politik hinter diesen Anträgen stehen. Es sind 500 Millionen Euro Antragsvolumen für Spitzenforschung, um die es in diesen zehn Anträgen geht. Das ist viel Geld für die Forschung, das ist aber auch viel Geld für die Forscherinnen und Forscher, Menschen, die in diesen Bereichen exzellent verdienen und diese Stadt weiterbringen. Das sind die Motoren für Innovation und Wirtschaft, das sind die Chancenpflaster für Berlin.
Über die soziale Lage der Studierenden wurde schon einiges gesagt. Ich will noch mal ein paar Zahlen beitragen: Das Studierendenwerk baut 637 zusätzliche Wohnheimplätze, sie befinden sich in Planungen. Wir haben 176 Plätze im Neubauvorhaben Aristotelessteig, das im Rahmen des Bund-Länder-Programms Junges Wohnen beantragt wurde. Es passiert etwas. Landeseigene Wohnungsunternehmen bauen auch fleißig: 4 445 Wohnungen sind fertig gestellt, 2 683 im Bau und 3 235 in Planung. Wir kommen also aus der langen Phase der Planung jetzt massiv in die Phase der Umsetzung. Ja, lange Phase der Planung – in Berlin dauert alles furchtbar lange. Deswegen sind wir auch aus Sicht der Hochschulen, der Studierenden und der Beschäftigten der Hochschulen sehr dankbar, dass wir mit dem Schneller-Bauen-Gesetz schneller werden wollen. Das ist auch für studentisches Wohnen absolut notwendig, dass wir einfach schneller zum Ziel kommen. Das haben wir in den letzten Jahren gesehen.
Nichtdestotrotz sind Studierendenwohnheimplätze nur ein Teil der Lösung. Wir brauchen eine wirksame Mietpreisbremse für Metropolen. Da ist der Bund gefragt, mehr zu tun. Es sind nicht nur die Studierenden, es sind auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vielleicht mit ihren Familien in diese Stadt kommen wollen, und es wird mehr und mehr zum Hemmschuh, exzellente Köpfe in diese Stadt zu holen, wenn die Rahmenbedingungen, insbesondere auch das Wohnen, hier so eine Herausforderung sind.
Das Bauen ist natürlich auch an unseren Hochschulen eine große Herausforderung. Wir haben knappere Ressourcen, richtig, das wurde schon erwähnt. Wichtig ist, dass wir mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten unsere Bau- und Sanierungstätigkeit an den Hochschulen aufrechterhalten. Wir haben tatsächlich sehr viele Gebäude, die in den Siebzigerjahren errichtet wurden, und die jetzt dringend sanierungsbedürftig sind. Wir sehen, dass die Schuldenbremse in der Form, wie sie ist, leider zulasten von Zukunftsinvestitionen gegangen ist. Ich halte es für einen wirklichen Konstruktionsfehler, dass man hier nicht Investitionsquoten von Anfang an verankert hat, so wie man damals bei Hartz IV von Anfang an den Min
destlohn hätte verankern müssen. Es braucht eine dringende Korrektur, damit wir unsere Infrastruktur kommenden Generationen nicht in ruiniertem Zustand überlassen. Auch das ist eine Form der Verschuldung.
Auch dazu haben wir übrigens mit europäischen Mitteln geförderte exzellente Wissenschaft in der Stadt, die sich mit diesen Themen beschäftigt.
Ich hatte schon gesagt, dass die Fachkräftesicherung wichtig ist, auch unsere Hochschulen agiler zu machen, noch autonomer in ihren Entscheidungen, damit sie schneller werden können, damit sie sich auch schneller verändern können. Dazu arbeiten wir an einem Agilitätsplan. Vielleicht noch ein Rückblick auf die Auftaktveranstaltung des ERC Council Meetings: Es wurde gefragt, was das größte Hemmnis für Wissenschaft und Forschung in Europa ist. Ganz vorne lag die Bürokratie, noch vor dem Geld. Das müssen wir auch in Berlin dringend angehen. Wir müssen verschiedene Reformen auf den Weg bringen, damit wir schneller, agiler und noch viel erfolgreicher werden können, für unsere Wissenschaft, für die jungen Menschen, für die Zukunft. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit hat die Aktuelle Stunde für heute ihre Erledigung gefunden.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich bei uns im Abgeordnetenhaus ganz herzlich die hauptamtlich und ehrenamtlich in der Wasserrettung Tätigen der DLRG, des Deutschen Roten Kreuzes und des ASB begrüßen. – Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihren Einsatz!
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU-Fraktion beginnt der Kollege Schaal. – Bitte schön!
Ja, man spürt es, das Steuerjahr 2024 neigt sich dem Ende zu; das Steuerjahr 2025 steht bevor. Deswegen frage ich den Senat: Wie ist der Umsetzungsstand der Grundsteuerreform? Und können die Grundstückseigentümer damit rechnen, wie versprochen zum 1. Januar 2025 ihre Bescheide zu erhalten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaal! In der Tat haben wir auch in Sachen Grundsteuer mit dem bevorstehenden Steuerjahr einen Herbst von Entscheidungen, nämlich Entscheidungen in Richtung der Steuerzahlerinnen, der Steuerzahler, der Grundstückseigentümer über die Höhe der künftigen Grundsteuer, über die Höhe der jeweils gültigen Messzahl. Die Frage gibt mir Gelegenheit, einmal mehr einen ganz herzlichen Dank an diejenigen Beschäftigten der Finanzverwaltung und unserer Finanzämter auszusprechen, die dafür gesorgt haben, dass wir nicht nur bei der Feststellung der Grundsteuerwerte, sondern jetzt auch beim Versand der Bescheide über Messzahlen und Grundsteuerhöhe bundesweit an der Spitze liegen. Man darf ja gelegentlich auch betonen, wenn etwas in der Berliner Verwaltung besonders gut läuft. Dieses Lob will ich jetzt nicht an den Senat gerichtet wissen, sondern tatsächlich an die vielen Beschäftigten, die hier in den vergangenen Monaten, in den vergangenen Jahren einen besonderen Schwerpunkt in der Bearbeitung dieser Grundsteuerreform gesetzt haben, denn ohne sie wäre dieser Erfolg, diese Zügigkeit nicht denkbar. Da haben andere Kommunen, andere Länder doch deutlich mehr zu kämpfen.
Wir können deshalb sagen, dass in den letzten Tagen Druck und Versand der Bescheide begonnen haben. Das heißt, in der unmittelbar bevorstehenden Zeit, in den unmittelbar nächsten Wochen, werden die Steuerpflichtigen, die Immobilieneigentümer, Gewissheit darüber bekommen, wie ihre künftige Grundsteuerhöhe aussieht und wie die Messzahl für sie festgesetzt wurde. Das ist auch wichtig, ich hatte es ja verschiedentlich betont, manchmal kommt es auf das Tempo an. Denn natürlich, wenn das ab
dem 1. Januar gilt, wenn dann im Februar auch die ersten Quartalszahlungen anfallen, dann gibt es noch ein wenig Raum, ich sage mal, Widersprüche in den Bescheiden aufzudecken. Dort, wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht, egal auf welcher Seite des Systems. Aber natürlich kann gegen diese Bescheide auch Widerspruch erhoben werden. Das gibt uns dann die Möglichkeit, anschließend zu kontrollieren, ob dort gegebenenfalls nachzubessern ist.
Aus diesem Grunde und weil mit diesen Bescheiden natürlich das Thema wieder eine sehr breite Aufmerksamkeit erfahren wird – davon gehe ich fest aus –, haben wir auch das Informationsangebot einmal mehr verstärkt. Wir haben auf der Grundsteuerwebsite, die wir eingerichtet haben, jetzt wieder Erklärvideos, die notwendigen Formulare, vieles andere mehr bereitgestellt, um in einfachen Fragen und Antworten deutlich zu machen, wie es sich mit der Erklärung der Bescheide, mit Widerspruchsmöglichkeiten und beispielsweise auch mit der Nutzung von Härtefallmöglichkeiten verhält.
Ich darf auf den 7. November hinweisen. Das ist der nächste Grundsteuerinformationstag, den wir angesetzt haben, eben deswegen, weil genau in dieser Zeit mutmaßlich eine Menge von Anfragen anfällt. Wir haben aber auch sonst unsere Beschäftigten in den Finanzämtern dafür sensibilisiert, dass sicherlich jetzt auch mit dem Versand der Bescheide wieder eine ganze Menge von Einzelansprachen und Gesprächsbedarf vor Ort in den Finanzämtern entstehen wird. Dafür sind wir selbstverständlich auch da und vor Ort. Ich selbst bin auch nach wie vor auf verschiedenen Informationsveranstaltungen in der Stadt unterwegs, um darüber zu informieren, warum aus welchen Gründen diese Reform stattfindet, warum der eine mehr und der andere weniger bezahlt und welche Auswirkungen die Absenkung des Hebesatzes hat. Ich denke, das werden jetzt auch viele erstmals sehen, dass die Befürchtungen, die mit dem Versand der Grundsteuerwertbescheide entstand, nicht mit dem übereinstimmt, was jetzt aufgrund der Beschlusslage dieses Hauses in Sachen Hebesatzabsenkung tatsächlich an konkreter künftiger Grundsteuerhöhe für sie stattfindet.
Die nächsten Wochen werden also Gewissheit geben, die nächsten Wochen werden aber auch noch mal für viele Nachfragen sorgen, sicherlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses. Wann immer es Fragen gibt, die an uns, an den Senat, an die Finanzämter weitergereicht werden können, will ich gern anbieten, dafür zur Verfügung zu stehen. Und wie gesagt: Wir versuchen, in so einfachen Worten wie möglich, das Informationsangebot auf unseren Kanälen so zu verbessern, dass jeder selbst ohne große Umwege die offensichtlichsten Fragen, die ihn betreffen, beantwortet bekommt. – Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Senator Evers! Sie haben die Härtefälle ja schon angesprochen; wie wird denn der Senat ganz konkret mit Härtefällen umgehen, wo sich durch die Reform ja besondere Härten für einzelne Bürger ergeben?
Vielen Dank! – Zum einen haben wir ja zwei sehr grundlegende Maßnahmen bereits getroffen, sowohl haushaltsgesetzlich wie auch in der Festlegung der Messzahlen, die dafür sorgen sollen, dass diese Härtefälle möglichst gerade nicht stattfinden. Sowohl die fast Halbierung des Hebesatzes auf 470 Prozent sorgt natürlich dafür, dass Härten, die viele aufgrund der Grundsteuerwertbescheide befürchtet haben, so nicht eintreten werden, und der Umstand, dass die Messzahlen ja auch noch einmal dafür gesorgt haben, dass der Bereich des Wohnens eher gedämpft wird und eher im Nichtwohnen eine leichte Mehrbelastung stattfindet, sorgt ebenfalls dafür, dass hier Härtefälle möglichst vermieden werden sollen.
Nichtsdestotrotz kann natürlich aufgrund von Umständen des Einzelfalls – und es werden immer Umstände des Einzelfalls sein – eine besondere Härte gegeben sein. Und das war der Grund, warum wir neben die Möglichkeiten der Abgabenordnung Billigkeitsmaßnahmen, Billigkeitsentscheidungen zu treffen, eine weitere Härtefallregelung bereits in das Gesetz hineingeschrieben haben, die einen weiteren Ermessensspielraum eröffnet. Auch dazu gibt es ein Formular, das wir auf der Informationsseite bereitstellen und auf das bei den Beratungsangeboten an den Informationstagen hingewiesen wird, um deutlich zu machen: Hier gibt es die Möglichkeit. Aber wie gesagt: Im Einzelfall unter Bezugnahme auf die individuellen Einkommens-, insbesondere Vermögensverhältnisse darzustellen, dass es sich um eine solche existenzielle Härte handelt, bei der eine Billigkeitsentscheidung, eine Stundung, ein Erlass der Grundsteuer geboten sein mag, werden dann die Finanzämter in ihrem Ermessen anhand des jeweiligen Einzelfalls entscheiden, welche Unterlagen dafür einzureichen sind und welche Angaben zu machen sind. All das werden wir in diesen Informationsangeboten natürlich ebenfalls in einfachen Worten darstellen, damit die Hürden des Zugangs so niedrig wie möglich sind. Das war ja in der Vergangenheit häufig ein Problem, dass die Kommunikation rund um dieses komplizierte Thema eher für Verunsicherung gesorgt hat. Wir wollen dafür sorgen,
dass das in sehr gut geordneten Bahnen verläuft. Da habe ich auch volle Zuversicht, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern mit Rat, Tat und lösungsorientiert bereitstehen.
Danke, Frau Präsidentin! – Wie können sich denn die Berlinerinnen und Berliner zu den ganz genauen Einzelheiten, insbesondere zu den jetzt versendeten Bescheiden informieren?
Vielen Dank! – Tatsächlich ist gelegentlich der Griff zum Telefonhörer nicht der schlechteste. Man erreicht tatsächlich auch sein Finanzamt. Dessen kann ich mich immer wieder vergewissern, wenn ich vor Ort bin und gerade mit denjenigen Mitarbeitern spreche, die dort auf der anderen Seite am Hörer sitzen und bestens geschult sind, auf diese Anfragen zu reagieren. Wir haben sie gerade für das Thema Grundsteuer und die daraus folgenden Fragestellungen jetzt sensibilisiert. Wir haben neues Informationsmaterial bereitgestellt, das dann auch sehr schnell zur Verfügung gestellt werden kann. Und wie gesagt: Dieser Informationstag am 7. November soll ebenfalls ein Informationsangebot bieten. Für diejenigen, die es über das Netz am schnellsten lösen möchten, haben wir FAQs, also Fragen, Antworten für die gängigsten Probleme und Fragestellungen bereitgestellt. All das wird unter: berlin.de/Grundsteuer – jetzt auch keine allzu komplexe Adresse – als Informationsangebot bereitstehen.
Insofern nutzen wir alle Kanäle, die uns zur Verfügung stehen, um Fragen und Antworten so schnell wie möglich zu organisieren und auch hier keinen Verzug und keine Verunsicherung entstehen zu lassen. Und noch einmal, wie gesagt: Ich weiß, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger auch direkt an ihre Abgeordneten wenden. Auch dafür gilt, wann immer es bei Ihnen einläuft, wann immer es Fälle gibt, bei denen Sie schon aufgrund des Steuergeheimnisses gar nicht tätig werden können, leiten Sie es gern an uns weiter, und wir sorgen dafür, dass jeder auch eine Beantwortung erhält. – Vielen Dank!
Die nächste Frage geht an die SPD-Fraktion und da an die Kollegin Aydin. – Bitte schön! Ganz kleinen Moment, das Mikrofon ist noch nicht an.
Hallo? – Jetzt hört man mich. – Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat das Vorhaben der Ziegert GmbH, die nach Presseberichterstattungen im Bezirk Neukölln Wohnungen mit einer bestehenden Mietpreisbindung von 7,65 Euro pro Quadratmeter einzeln an Private verkauft und den Käufern eine Hilfestellung gibt, die Sozialwohnungen durch Rechtsbruch zu umgehen, um die Wohnungen dem Wohnungsmarkt entziehen zu können?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats kann der Fall wie folgt bewertet werden: Laut Wohnungskataster handelt es sich um 40 Wohnungen in der Donaustraße 68 bis 70 b, die alle mit Ende der Förderung zum 31. Dezember 2027 aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsförderdarlehen verkauft werden, bis zu diesem Zeitpunkt aber weiterhin der Mietpreisbindung unterliegen. Es hat eine Aufteilung und Umwandlung der Mietwohnungen unter Zustimmung der IBB gegeben.
Zum Bezirks- und zum Wohnungseigentum: Sozialwohnungen können nach den gesetzlichen Festlegungen verkauft werden, auch als Eigentumswohnungen, sofern diese als Eigentum errichtet werden. Dies ist auch hier der Fall. Es bestehen aber weiterhin die Bindungen für die Vermietung, und insofern ist eine Vermietung nur an WBS-Inhaberinnen und -Inhaber möglich. Im Falle eines Weiterverkaufs des erworbenen Eigentums hat sich der Vermieter auch an die gesetzlichen Miet- und Belegungsbindungen zu halten. Wenn das nicht erfolgt, können Amtsverfahren eingeleitet und Geldstrafen verhängt werden.
Im Werbeprospekt der Verkaufsfirma wird nach unserer Erkenntnis ausdrücklich auf die noch bestehenden Miet- und Belegungsbindungen hingewiesen. Dass dort indirekt zu Verstößen aufgefordert wird, ist uns bisher nicht bekannt. Das Bezirksamt Neukölln, das an der Stelle zuständig ist, geht den Themen aber nach. Für die Kontrolle und Durchsetzung der Belegungsbindung sind die örtlichen Bezirksämter zuständig. Wir sind aber in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Neukölln; da war das gestern auch Thema in der BVV. Insofern werden wir
sehen, was jetzt tatsächlich die konkreten Ermittlungen ergeben. Im Zweifel werden dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.