Protocol of the Session on October 17, 2024

„Es ist der eine Tag, der dein Leben schlagartig verändert. Es fängt mit dem Gang zum Briefkasten an und endet mit dem Öffnen des Briefes. Nach dem Lesen des Briefes war nichts mehr, wie es vorher war. Seitdem lebe ich in einem Albtraum, und es hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen. Nach 40 Jahren soll ich mein Zuhause aufgeben, weil der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat.“

Solche und ähnliche Berichte erreichen mich mittlerweile jede Woche. Eigenbedarfskündigungen sind leider mittlerweile einer der Hauptgründe für Wohnraumverlust. Alle Mieterinnenberatungen, Mieterverbände und Co berichten uns von immer mehr Betroffenen und deren dramatischer Lage.

Jetzt werden einige hier vielleicht sagen: Kauf bricht Miete doch nicht! – Ja, klingt in der Theorie so und ist gut. Der neue Eigentümer muss den Mietvertrag übernehmen. Hier geht es aber darum, dass Leute Wohnungen als Renditeobjekte erwerben und damit möglichst hohe Mieten erzielen wollen. Da greifen dann immer mehr zu vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen. Der zehnjährige Kündigungsschutz greift übrigens bei vielen Leuten auch gar nicht mehr, denn er gilt nur beim ersten Verkauf

(Marc Vallendar)

der Wohnung, und der liegt mittlerweile in vielen Fällen schon länger zurück.

Daher wäre es auch wichtig, dass der Senat – wo ist der eigentlich? Ach da! – mit Vonovia, Covivio und Co jetzt spricht, um die Eigentumswohnungen, die sie jetzt einzeln verscherbeln, zu sichern. Denn der beste Mieterschutz wäre, und das wissen Sie auch, Herr Gaebler, wenn diese Wohnungen in öffentliche Hand kommen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Wir sitzen hier in Berlin auf einem sozialpolitischen Pulverfass, denn wir haben Kieze, in denen schon rund 50 Prozent der Wohnungen umgewandelt und die meisten Schutzfristen längst ausgelaufen sind. Das trifft besonders oft einkommensschwache und ältere Mieterinnen und Mieter, die kaum eine Chance haben, ein neues Zuhause zu finden. Ich finde, es kann nicht sein, dass in unserer Stadt gerade Ältere aus ihren Wohnungen zwangsgeräumt und in die Wohnungslosigkeit geschickt werden, nur damit die Rendite für einige wenige stimmt.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]

Besonders schäbig und perfide ist: Der Berliner Mieterverein und auch viele Mietrechtsanwälte haben festgestellt, dass 50 Prozent aller Fälle von Eigenbedarfskündigung faktisch gar nicht bestehen, sondern bewusst vorgetäuscht und erfunden werden. Immer öfter hört man, dass Wohnungen, die wegen angeblichen Eigenbedarfs geräumt werden mussten, dann aber doch wieder auf den Markt geworfen und vermietet werden, nur eben mit doppelt bis dreifach höherer Miete. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen erhöht nämlich den Buchwert bei den Banken, was eine problematische Kostenspirale in der Stadt in Gang gesetzt hat. Die muss dringend gestoppt werden.

Es gibt aber auch schon Mieterinnen, die Privatdetektive beauftragen, um den Missbrauch belegen zu können, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht wird. Nicht umsonst hat auch der Pankower Mieterprotest dieses Problem im Frühjahr mit dem Senat in Pankow diskutiert und sich erhofft, dass der Senat handelt, zum Beispiel durch gezielte Ankäufe und die Sicherung von Belegungsbindung oder Ersatzwohnraum bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen für besondere Bedarfsgruppen. Leider wurde der Senat nicht tätig. Warum eigentlich nicht, Herr Gaebler?

Das Landgericht Berlin hat im Januar ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das Mieterinnen mit kleinem Geldbeutel stärkt, wenn sie belegen können, dass sie trotz intensiver Bemühungen keinen Ersatzwohnraum finden. Dieses Urteil muss doch Ansporn für Schwarz-Rot sein, jetzt zu handeln. Ja, Mietrecht ist Bundesrecht, aber es gibt durchaus mit dem Urteil im Rücken auch landespolitische Möglichkeiten, die von Schwarz-Rot nun angegangen

werden müssen. Nutzen Sie jetzt doch mal unseren Antrag, unsere Vorschläge, um Mieterinnen endlich zu schützen!

Ja, wir schlagen eine Bundesratsinitiative vor, bei der wir nicht wissen, ob sie eine Chance hat. Aber erstens schlägt das Problem auch immer mehr in anderen Ländern und Städten auf, und zweitens müssen wir hier dicke Bretter bohren auf allen Ebenen. Aber es muss doch Schluss damit sein, dass für Nichten, Neffen, Au-Pair-Jungs oder gar für eine Ferienwohnung Eigenbedarf geltend gemacht werden darf. Das Land hat, wie gesagt, auch einige Möglichkeiten und muss nicht in völliger politischer Ohnmacht verharren, Herr Gaebler. Nicht einmal die Daten der Gerichte werden vom Senat ausgewertet, um zu erfahren, wie viele Menschen überhaupt in welchen Bezirken von Eigenbedarfskündigung betroffen sind. Wir haben keine Zahlen; das ist ein Skandal. Die Gerichte können hier mehr Informationen liefern und sind dazu auch bereit. Das hat auch ein Fachgespräch, das ich veranstaltet habe, ergeben. Da waren sich Richter und Mietrechtsanwältinnen und -anwälte einig, dass wir hier dringend mehr Transparenz brauchen.

Vor allem müssen wir endlich den Missbrauch angehen. Der Senat könnte schnell ein öffentliches Register einrichten, das Umwandlungen in Eigenbedarfskündigung endlich transparent macht und Missbrauch leichter verfolgen lässt. Denn nicht selten wird der Eigenbedarf nicht nur einmal erhoben, sondern sogar häufiger mit der gleichen Begründung. Ja, Mieterinnen und Mieter können dann Schadensersatz beantragen –, wird jetzt gleich kommen. Das zahlen die betrügerischen Eigentümer aber meistens aus der Portokasse, und die Wohnung ist trotzdem verloren. Die lachen über uns und solche laxen Strafen. Wir müssen daher den Missbrauch als Ordnungswidrigkeit einstufen und die dadurch entstandenen höheren Gewinne abschöpfen. Nur dann erscheint der Missbrauch zu riskant beziehungsweise tut weh, nur dann werden einige Vermieter sich dreimal überlegen, ob sie hier weiter mit vorgetäuschten und dadurch rechtswidrigen Eigenbedarfskündigungen arbeiten.

Wir haben über 350 000 umgewandelte Wohnungen in Berlin, und die meisten davon sind vermietet. Daher gibt es potenziell viele betroffene Mieterinnen und Mieter. Lassen Sie uns deshalb alles tun, damit das nicht weiter zur Verdrängung der Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen führt, nur weil irgendwer mehr Rendite mit der Miete machen will. Lassen Sie uns alles dafür tun, dass niemand mehr Angst haben muss, sein Zuhause zu verlieren. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dr. Nas das Wort. – Bitte schön!

(Katrin Schmidberger)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wege einer Bundesratsinitiative soll insbesondere die Bedarfskündigung nach § 573 BGB reformiert werden. Es soll unter anderem ein Wohnungskontingent für Personen geschaffen werden, die wegen Eigenbedarfskündigung ihre Wohnung verloren haben. Auch wenn einige interessante Punkte dabei sind, führt der Antrag am Ziel vorbei und verkennt die Bedeutung des § 573 BGB.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Grünenfraktion! Es sei angeraten, sich vorher mit der Vielzahl der salopp zitierten Vorschriften auseinanderzusetzen. Es sei angeraten, sich auch vorher mit der einschlägigen Rechtsprechung auseinanderzusetzen.

[Werner Graf (GRÜNE): Ach!]

Wir hatten heute das Thema Sachkenntnis, und der Kollege Schenker hat in seiner großen Weisheit uns erklärt, was Sachkenntnis ist. Ich glaube, bevor man so einen Antrag stellt, sollte man sich Sachkenntnis entweder aneignen oder sich das genau ansehen.

[Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)]

Nun haben Sie einige Forderungen gestellt. Gerne schauen wir uns Ihre Forderungen im Detail an. Sie wollen eine Interessenabwägung zwischen Mieter- und Eigentümerinteresse nach § 573 BGB haben. Ich zitiere aus Ihrem Antrag:

„Die Interessenabwägung, ob eine Eigenbedarfskündigung rechtens ist, muss bereits im Rahmen der Kündigung/des Kündigungsschreibens stattfinden und nicht erst bei der Behandlung/Einreichung des Härtefallantrags.“

Liebe Frau Kollegin Schmidberger! Anscheinend wissen Sie nicht, dass schon bei der Prüfung des berechtigten Interesses eine Interessenabwägung stattfindet.

[Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)]

Lassen Sie mal, hören Sie mal lieber zu! – Das berechtigte Interesse und die Interessenabwägung, die Sie hier fordern, muss gleich zu Beginn zugunsten des Eigentümers ausfallen. Das heißt, die Interessenabwägung findet gleich statt, und man muss nicht auf den Härtefallantrag warten. Hätten Sie sich mit der Praxis auseinandergesetzt, liebe Kollegen von der Grünenfraktion, dann wüssten Sie auch, dass die Berliner Gerichte bei der Prüfung des Eigenbedarfs sehr streng sind. Ja, auch völlig zu Recht.

Sie wollen eine Verlängerung des Umwandlungsvorbehalts haben. – Ja, das wollen wir auch. Es ist ein Bundesgesetz, und wir haben im Koalitionsvertrag fest vereinbart, die Verlängerung des Umwandlungsvorbehalts aktiv zu unterstützen. Ihren Antrag brauchen wir aber nicht.

Unklar ist auch Ihre Forderung bezüglich des Personenkreises. Auch da sei angeraten, sich die Rechtsprechung anzusehen.

Schließlich die Forderung nach einem Wohnungskontingent für einkommensschwache Mieter, die aufgrund einer Eigenbedarfskündigung ihre Wohnung verloren haben: Liebe Frau Schmidberger, wir denken auch an Mieterinnen und Mieter, die auf andere Weise ihre Wohnung verloren haben. Ich wundere mich nur, als es um die Bedarfsgruppen ging, wo Sie waren, als wir das diskutiert haben.

Herr Kollege! Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Eigenbedarfskündigungen müssen gründlich geprüft und gegebenenfalls gerichtlich geahndet werden. Wir müssen vermeiden, dass hier Missbrauch betrieben wird. Wenn man das geltende Recht konsequent anwendet, so wird der Missbrauch auch schwer geahndet. Es sei nur auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg verwiesen, wo es nicht als Ordnungsgeld gesehen worden ist, sondern sogar als Straftatbestand. Schauen Sie sich die Entscheidung an, es ist ein Urteil vom 25. September 2024.

Aber – meine letzten Sätze –

Herr Kollege! Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Letzter Satz!

Ja, Frau Präsidentin! – Das Problem liegt woanders. Das Problem liegt darin, dass wir in Berlin nicht genug bezahlbare Wohnungen haben. Deswegen haben wir unser Projekt gebracht. Das ist das Schneller-WohnungenSchaffen-Projekt, das Schneller-Bauen-Gesetz. Da will ich sehen, wie Sie sich verhalten, ob Sie schneller Wohnungen bauen wollen oder nicht. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Vielleicht erhalten Sie gleich noch einmal die Gelegenheit zu sprechen, denn für eine Zwischenbemerkung hat nun erst einmal die Kollegin Schmidberger das Wort.

Herr Dr. Nas, die Umwandlungsverordnung haben Sie verlängert. – Wow! Dafür kann man Sie auf jeden Fall

beglückwünschen. Sie wissen aber selbst auch, dass die Umwandlungsverordnung, sprich das quasi faktische Untersagen der Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung, nur für neue Fälle gelten kann. Ich habe es gerade schon in meiner Rede gesagt: Wir haben insgesamt 350 000 Wohnungen in Berlin, die umgewandelt wurden. Da wohnen größtenteils Mieterinnen und Mieter drin. Die können sich von Ihrer Umwandlungsverordnung auch keine neue Wohnung bauen oder kaufen. Das sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen. Es gibt Leute, die keine Schutzfristen mehr haben. Die haben von ihrer Umwandlungsverordnung nichts. Das ist doch der Punkt. Über diese Menschen sprechen wir.

Zweitens der Missbrauch: Ist ja schön, dass Sie jetzt hier Hamburg aufzählen, dass es da eine Straftat ist, wenn jemand Eigenbedarf vortäuscht. Das finde ich sehr gut. Da frage ich mich dann aber auch, wenn Sie das wissen – ich weiß es anscheinend nicht, weil ich weiß ja irgendwie gar nichts, Herr Dr. Nas –, dann wäre vielleicht mal an Sie als Gesetzgeber die Frage, warum Sie eigentlich nicht versuchen, auch den landesrechtlichen Rahmen in der Hinsicht zu setzen oder warum Sie es nicht bekannter machen, dass es dieses Urteil gibt. Darüber hätte ich mich gefreut. Da hat man von Ihnen leider auch gar nichts gehört.

Jetzt kam auch wieder dieses plumpe Argument: Es hilft nur Neubau –: Sie wissen ganz genau, dass die ganzen betroffenen Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt nichts von dem Neubau haben. Die können nämlich größtenteils da gar nicht einziehen, weil nämlich die Wohnungen, aus denen die rausgedrängt werden, nämlich ganz oft die Wohnungen mit langen Mietverträgen sind, wo die Leute noch relativ günstige Mieten oder überhaupt noch bezahlbare Mieten haben. Genau deswegen sollen sie rausgedrängt werden, weil man eben höhere Mieten erzielen oder auch die Wohnungen weiterverkaufen will. Sie wissen auch, dass leergezogene Wohnungen das Doppelte bis Dreifache auf dem Markt bringen, als wenn da noch ein Mieter oder eine Mieterin drin wohnt. Deswegen sorry, das ist eine Art Themaverfehlung. Sie können natürlich weiterhin über Ihre Blase sprechen, aber wir reden hier über die Betroffenen, und da gibt es nun mal einzelne Fälle, und mit denen müssen Sie sich auseinandersetzen.

Der Neubau: Wie gesagt, ich bin großer Fan von sozialem Wohnungsbau. Ich finde das toll, was zum Beispiel Jochen Biedermann in Neukölln mit dem Neuköllner Modell macht, wo wir auch private Eigentümer bei kleineren Verdichtungsprojekten dazu verpflichten, sozialen Wohnungsbau zu erstellen, was die CDU ja nie macht, die befreit lieber gerne Eigentümer von so etwas. Von daher tut es mir leid, Sie müssen schon das Richtige und auch bezahlbar bauen, ansonsten hilft das nichts.

Zum Schluss noch einmal: Ich habe Ihnen gerade eigentlich die Hand gereicht, um zu sagen: Wir haben hier Vorschläge gemacht, Sie müssen nicht alle annehmen, Sie müssen auch nicht alle gut finden, aber Ihre Show hier à la: Ich habe wieder keinen Plan und habe mit den Praktikern nicht geredet, und ich sollte mir mal die Rechtsprechung angucken. – Das nächste Mal lade ich Sie dann in mein Fachgespräch als Superjuristen ein, und ich kann Ihnen gerne mal die Richterinnen und Richter und die Juristen vermitteln, mit denen ich gesprochen habe. Und übrigens, Herr Nas, zum Schluss: Immerhin stellen wir Anträge. Was macht denn die Koalition? Was haben Sie denn bisher hier getan, parlamentarisch, außer irgendwelche Senatsmaßnahmen zu verteidigen? Deswegen kommen Sie mal ins Machen, und dann können wir gern auch sachlich weiter streiten. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Und Herr Dr. Nas erhält direkt die Möglichkeit, darauf zu antworten. – Bitte schön!

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen! – Liebe Frau Schmidberger, ich danke Ihnen, dass ich jetzt noch mal Gelegenheit habe, Ihren Antrag auseinanderzunehmen.

Ich fange mal mit dem Letzten an. Anscheinend waren wir Ihnen zu schnell, nach dem Motto: Was machen Sie denn hier? – Wissen Sie, wir haben heute einen Antrag beraten, der war Ihnen wahrscheinlich zu schnell. Die Prüfstelle – und da haben Sie erstaunlicherweise das einfach so abgelehnt, wo Sie gesagt haben, die Prüfstelle bringt nichts –, da sind wir zu schnell. Wir haben das gebracht, und wir setzen das um, Punkt 1.

Punkt 2: Erstaunlicherweise wollen Sie jetzt auch bauen. Finde ich gut. Dann lassen Sie uns doch gemeinsam an einem Strang ziehen! Lassen Sie uns doch für die Menschen da draußen Wohnungen schaffen! Lassen Sie doch endlich mal preiswerte Wohnungen bauen! Das können wir nur mit dem Schneller-Bauen-Gesetz. Und da fordere ich Sie auf: Machen Sie mit! Ich will Ihre Haltung hier in diesem Parlament sehen, wenn das Gesetz da ist.

[Beifall bei der CDU – Zurufe von Werner Graf (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Ich habe Ihnen zugehört, jetzt müssen Sie auch mal mir zuhören.