Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ziel des Antrages ist die Entlastung der Justiz. Dieses Ziel teilen wir ausdrücklich. Wir wissen, da hat der Kollege völlig recht, die Berliner Justiz steht vor extremen Herausforderungen. Die Digitalisierung ist eine Mammutaufgabe. Was absehbar ist, wir werden Probleme bekommen, in den nächsten Jahren genügend Richter und Richterinnen zu finden, was an der bevorstehenden Pensionierungswelle liegt. Also, und auch das ist richtig, um gute Juristinnen und Juristen an Berlin zu binden, sollte wirklich alles versucht werden.
Ein, wenn auch wahrscheinlich kleiner Baustein kann dabei durchaus die Justizassistenz sein. Wir sind also nicht komplett gegen dieses Pilotprojekt, es wurde schon richtig angemerkt, dass es auch in unserem letzten Koalitionsvertrag enthalten war, haben aber noch einige Kritik. Das Projekt darf nicht zu einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Referendarinnen und Referendare führen. Es darf nämlich nicht neben den normalen Referendarinnen und Referendaren faktisch eine bessere Sorte existieren, nämlich die Justizassistentin und der Justizassistent, die dann zusätzlich bezahlt werden und eine besonders enge Bindung an den Richter oder die Richterin haben.
Außerdem ist natürlich ein Modellprojekt mit nur sechs bis sieben Referendaren oder Justizassistenten wirklich sehr wenig, was die Evaluierung wahrscheinlich schwierig machen dürfte. Nichtsdestotrotz werden wir uns bei diesem Antrag zumindest enthalten, weil wir das Ziel teilen.
Die Justizassistenz darf auch nicht dazu führen, dass wir uns dann alle auf die Schulter klopfen und sagen: Prima, jetzt haben wir ein tolles Instrument, um ein paar Richter und Richterinnen mehr zu finden. – Vielmehr müssen wir uns in der Berliner Justiz die Aufgabe stellen, die Justiz insgesamt zukunftsfest zu machen. Dafür brauchen wir mehr als nur ein paar Justizassistenten. Wir brauchen einen großen Wurf für die Justiz. Wir brauchen eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Justiz. Wir brauchen insbesondere exzellente Fortbildung, insbesondere in der Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität, um unsere Justiz zukunftsfest zu machen.
Ein letzter Punkt: Sehr wichtig für eine gute, zukunftsfeste Justiz ist die Digitalisierung. Die muss schneller und noch professioneller vorangehen, als das derzeit der Fall ist. Es geht nicht an, dass jetzt parallel zur E-Akte in vielen Gerichten immer noch alles auf Papier ausgedruckt und dann wieder eingescannt wird, um es zu verschicken. Es geht auch nicht an, dass in einer laufenden Gerichtsverhandlung der Computer abstürzt und die hilflose Richterin dann davor sitzt und der gerade geschlossene Vergleich nicht mehr aufgerufen werden kann. So was steht einer Justiz nicht gut an. Hilflose Richter vor abgestürzten Computern möchten wir in der Berliner Justiz künftig nicht mehr sehen.
Die Berliner Justiz wird in den nächsten Jahren einiges zu schultern haben. Es ist jetzt unsere Aufgabe, sie wirklich zukunftsfest zu machen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier und zu Hause an den Empfangsgeräten! Liebe Kollegin Dr. Vandrey! Was Sie eben beschrieben haben, ist das Ergebnis von sechseinhalb Jahren rot-rotgrüner Justizpolitik. Unsere Justizsenatorin arbeitet seit einem Jahr sehr intensiv daran, all diese Baustellen zu beseitigen.
Deswegen freue ich mich heute sehr, dass wir mit unserem Antrag auch in der Kürze der Zeit bereits einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag für die Justiz umsetzen und damit den Einsatz unserer Justizsenatorin für mehr Richter und Staatsanwälte in der Berliner Justiz stärken und unterstützen. Wir geben den Referendarinnen und Referendaren damit die Möglichkeit, vertiefte Einblicke in die Strukturen und Abläufe bei Gericht zu gewinnen, und stärken so die Justiz. Es entsteht auch nicht die Zweiklassengesellschaft, denn wir reden heute ja, das haben Sie richtig gesagt, über ein Modellprojekt. Wir schauen uns also an, was funktioniert. Wenn wir es dann ausrollen, werden wir diese Hinweise natürlich bedenken. Sich heute mit dieser Kritik dagegen auszusprechen, ist der falsche Weg.
Die Haushaltsmittel stehen bereit. Der Kollege Lehmann hat auch inhaltlich einiges noch ausgeführt. Die Gelder stehen bereit. Die sind nicht so üppig. Auch das ist ein Ergebnis von rot-rot-grüner Justizpolitik. Die Planungen für die Umsetzung, wir haben es auch gerade gehört, haben bereits begonnen. Ich freue mich daher umso mehr, in einem Jahr mit Ihnen hier über das Ergebnis der Evaluierung zu sprechen und zu beraten, was dann vielleicht mit diesen Erkenntnissen noch besser gemacht werden kann. Heute bringen wir die Justizassistenz auf den Weg. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich kann es kurz machen. Der Regelungsgehalt des Antrags befindet sich, das wissen wir spätestens seit der vorvergangenen Rechtsausschusssitzung, bereits in Umsetzung, das heißt, der Senat handelt schon, obwohl wir dann hier heute eine Handlungsaufforderung erteilen. Das kann man so machen. Das ist in Koalitionszeiten manchmal so, dass man ein bisschen was braucht, um die Tagesordnung zu füllen. Dafür habe ich vollstes Verständnis.
Ich habe auch vollstes Verständnis, deswegen wird meine Fraktion diesem Antrag auch zustimmen, dass das Projekt selber ein kleiner Baustein dafür sein kann, die Personalperspektiven im richterlichen Dienst ein wenig attraktiver zu gestalten. Meine geschätzte Kollegin Breitenbach hat hier in der ersten Lesung ein paar Punkte benannt, die ich im Ausschuss wiederholt und darum gebeten habe, dass man vielleicht, aber das reicht vielleicht auch mit einer mündlichen Aufforderung, im Rahmen eines Evaluationsprozesses mitbetrachten kann, dass dieses Instrument, das jetzt hier zur Anwendung kommt, auch wirklich ziel
Es stand schon in unserem Koalitionsvertrag. Ich weiß auch, wie es hineingekommen ist, weil ich an der entsprechenden Runde beteiligt war. Insofern sind wir an dieser Stelle, liebe Koalition, insbesondere liebe SPD, nicht vertragsbrüchig. Ihr wart es leider, was den gesamten Koalitionsvertrag anbelangte. Dieser Teil hat es auch in den neuen Koalitionsvertrag geschafft. Deswegen werden wir an dieser Stelle zustimmen und uns dann angucken, wie es umgesetzt wird, schauen, was daraus geworden ist, und vielleicht gucken, was davon wir an der einen oder anderen Stelle hochskalieren können. In diesem Sinne bitte ich auch um Zustimmung aus der Opposition heraus. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lehmann! Es tut mir leid, aber der Antrag ist doch provinziell.
Es geht hier um eine kleine Justizassistenz, und Sie tun so: Oh, das wird jetzt die Lösung, oder könnte ein Baustein für die Lösung sein, dass sich mehr Leute dafür entscheiden, in den Gerichtsdienst einzusteigen und dass das Gericht entlastet wird, dass wir bessere Urteile bekommen. – Was Sie hier alles vorgetragen haben, ist doch völlig absurd.
Die Anhörung hat im Ausschuss, wenn, dann eines ergeben: Das ist ein kleines Projekt, das ist ganz nett – deswegen werden wir uns auch enthalten –, aber die eigentlichen Probleme im Bereich der Justizausbildung, der Referendarsausbildung sind damit noch nicht mal im Ansatz angegangen. Ich sage auch, Themen wie zum Beispiel natürlich staatlich finanzierte Repetitorien, damit Sie bessere Examensergebnisse der Absolventen bekommen – das sind alles so Sachen, die müssen Sie angehen. Natürlich auch: Warum entscheidet man sich denn, Richter oder Staatsanwalt zu werden, auch in Berlin? – Natürlich hat das auch etwas mit der Sicherheit des Beamtentums zu tun und natürlich auch damit, dass ich nicht überhäuft werden will mit Hunderttausenden Akten und mit nicht vorhandenen Gerichtssälen und mit fehlendem Sicherheitspersonal für Verhandlungen und Ähnliches. Die Arbeitsbedingungen sind viel wichtiger als die Frage, ob ich in meinem Referendariat als Nebenjob statt bei McDonald’s zu arbeiten, wie Sie es ja selbst im
Ausschuss gesagt hatten, jetzt zwischendurch für ein paar Monate Justizassistent bin; das ändert überhaupt nichts im Justizbereich.
Die Baustellen sind gigantisch, und ja, das zeigt halt, okay, Sie sind Regierungspartei, machen Sie das. Aber das, was Sie hier vorgelegt haben, ist wirklich nichts. – Vielen herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1621 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1939 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Linken, der SPD sowie der CDU. Ich frage: Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei einem fraktionslosen Abgeordneten. Und wer enthält sich? – Das sehe ich bei der Fraktion der Grünen, der AfDFraktion sowie einem fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag angenommen. – Vielen Dank!
Bundesratsinitiative zur Schaffung eines neuen Straftatbestands § 241b StGB „Bedrohung von Zeugen und Gerichtspersonen“
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 16. Oktober 2024 Drucksache 19/1974
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1710 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – die Annahme mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1974 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD sowie der CDU und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Oder? Ich frage noch einmal: Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich bei der Fraktion Die Linke, bei Bündnis 90/Die Grünen sowie zwei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag so angenommen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1959
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Überweisung der Verordnung über die Abgabe von bauaufsichtlichen Widerspruchsverfahren an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen.
Mieter*innen besser vor Eigenbedarfskündigungen schützen – Bundesratsinitiative für wirkungsvollen Kündigungsschutz, Transparenz und Kontrolle
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Schmidberger, Sie haben das Wort!
„Es ist der eine Tag, der dein Leben schlagartig verändert. Es fängt mit dem Gang zum Briefkasten an und endet mit dem Öffnen des Briefes. Nach dem Lesen des Briefes war nichts mehr, wie es vorher war. Seitdem lebe ich in einem Albtraum, und es hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen. Nach 40 Jahren soll ich mein Zuhause aufgeben, weil der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat.“