Er ist okay, weil eine Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeangeboten so oder so immer richtig ist. Silke Gebel hat es eben schon gesagt: Pflege ist Pflege. Spannend finde ich Ihre Überlegung, diesen Vorgriff vorzunehmen, also schon jetzt, bevor es überhaupt eine bundesgesetzliche Änderung gibt, das Geld in die Hand zu nehmen und die Pflegeleistung zu bezahlen. Das würde nämlich auch bedeuten, dass das Land Berlin das entsprechende Geld aufbringen muss oder mit dem Bund eine Verständigung herbeiführt, dass das Land Berlin ohne gesetzliche Grundlage Bundesmittel schon mal ausgeben kann. Damit gab es schon schlechte Erfahrungen, aber über diese kühne Forderung werden Sie uns sicherlich im Ausschuss noch einmal aufklären. Und die Dreimonatsregelung, dass es dann Abschlagszahlungen geben muss, ist auch okay.
Jetzt kommt das Aber. Was wir brauchen, sind Lösungen jetzt. Eine Bundesratsinitiative, das hat Lars Düsterhöft eben auch gesagt, kann dauern. Und es ist auch unklar, ob sie so umgesetzt wird. Wenn Sie mit den Bezirken oder den zuständigen Bezirksstadträtinnen und -räten reden, werden die Ihnen alle sagen, dass Sie eine Riesenbugwelle vor sich herschieben. Diese Bugwelle führt dazu, wenn es neue Kolleginnen und Kollegen gibt – wir haben ja eben schon einmal die Zahl gehört, wie viele Stellen nicht besetzt sind und fehlen –, dann gucken die sich das eine Zeit lang an und gehen relativ schnell wieder weg, weil sie sagen: Das halten sie nicht aus. Diejenigen, die schon länger bei der Hilfe zur Pflege in den Bezirksämtern arbeiten, sind langzeiterkrankt, und so ergibt sich eine ziemlich schlechte Spirale nach oben.
Wenn man dieses Problem lösen möchte – und da gucke ich jetzt mal in Richtung Senatsverwaltung, vielleicht auch in Richtung der beiden Senatsverwaltungen, also sowohl Gesundheit als auch Soziales –, würde ich darum
bitten, dass es Gespräche mit den Bezirken gibt, bei denen geklärt wird, welches Personal sie brauchen, und dass dann alle Senatsverwaltungen gucken, welches Personal sie haben und was sie zeitlich befristet abordnen können.
Ich glaube, dass das notwendig ist, denn nur so wird man diese Bugwelle wegkriegen. Und wenn man diese Bugwelle wegbekommen hat, dann können die Kolleginnen und Kollegen, die in den Bezirksämtern arbeiten, ihre Arbeit unter vernünftigen Arbeitsbedingungen verrichten und haben dann auch wieder die Chance, dass es neue Kolleginnen und Kollegen gibt. Und dann sind diese Bundesratsinitiative und die Punkte, die hier vorgeschlagen werden, auch sinnvoll, aber die Probleme von hier und heute löst Ihre Bundesratsinitiative nicht. Da muss man andere Wege gehen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! Der Grund dieses Antrags findet sich in seiner Begründung. Und dieser Grund ist so unglaublich, ein solcher Offenbarungseid, dass es jeden Berliner nur noch sprachlos machen muss.
„Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zieht sich ob des Personalmangels bei den Sozialhilfeträgern in die Länge und dauert etwa“,
Willkommen in Berlin, genau. – In dieser Zeit müssen die ambulanten Pflegebetriebe, grundsätzlich mittelständische Wirtschaftsbetriebe, teilweise also in Vorleistung gehen, denn der zu pflegende Mensch ist jetzt pflegebedürftig und nicht erst in sechs oder mehr Monaten. Stirbt der akut pflegebedürftige Patient vor der Bewilligung, bleiben sie auf diesen anteiligen Kosten sitzen. Aus Verantwortung gegenüber ihren Patienten gehen die Pflegebetriebe damit in das wirtschaftliche Risiko. Ein Risiko, das sich, so nebenbei, einige Mitglieder dieses Abgeordnetenhauses tatsächlich gar nicht vorstellen können, weil
Ist es nicht bemerkenswert, dass die Regierungsfraktionen nicht auf die naheliegendste Lösung kommen, nämlich gemeinsam mit den Bezirksämtern die Sozialämter endlich so auszustatten, dass die Menschen und die ambulanten Pflegebetriebe in dieser Stadt wieder den Nimbus des Bettlers verlieren, wenn sie Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen müssen? – Aber anstatt den seit vielen Jahren auch von Ihnen selbst zu verantwortenden Missstand zu beseitigen und endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung wiederhergestellt ist, wollen Sie einfach mal eine Vorschrift ändern. Dafür braucht es ja keine Leistung, keine Entscheidungen, und die eigene Verantwortung des Senats und der ihn tragenden Fraktionen wird einfach mal eben auf den Bund geschoben.
Bereits in dem von den Antragstellern zitierten Urteil des Bundessozialgerichts wurde festgestellt, dass es zahlreiche Gründe für die Unterscheidung gibt. Dem höchsten deutschen Sozialgericht war bereits damals bewusst, dass jenseits der rechtspolitischen Begründungen für die derzeit geltende Regelung das Problem nicht im Regelungscharakter der Vorschrift, sondern im Verwaltungsversagen einzelner weniger Städte und Kommunen zu finden ist. Dessen ist sich im Übrigen bis heute auch der Gesetzgeber bewusst und hat bisher regelmäßig und zu Recht auf die Verantwortung der Kommunen verwiesen und darauf, dass es in den meisten Bundesländern kein Verwaltungsversagen dieses Ausmaßes wie hier beispielsweise in Berlin gebe. Dementsprechend ist der Bundesgesetzgeber bisher natürlich auch nicht initiativ geworden.
Sie wollen mit diesem Antrag eine Einzelfalllösung umsetzen, um von der eigenen Verantwortung für die von Ihnen selbst aufgeführte Verwaltungsmisere abzulenken. Dass es sich glücklicherweise immer noch um Einzelfälle zulasten der ambulanten Pflegebetriebe handelt, führen Sie im Übrigen ja selbst auf.
Damit eines klar ist: Für die AfD-Fraktion ist jeder Einzelfall zulasten eines Patienten oder eines ambulanten Pflegebetriebs einer zu viel, aber wegen der von Ihnen selbst aufgeführten vereinzelten Fälle ändert man kein Bundesgesetz, sondern man macht seine Hausaufgaben und sorgt für eine unternehmens- und bürgernahe Verwaltung.
Noch eins zum Abschluss: Auch ein Fingerzeig auf die Bezirke greift hier nicht, denn trotz diverser Gestaltungsmöglichkeiten hängen diese immer noch am Tropf des Landes Berlin, und anders als in den Flächenländern ist auch hier der Senat immer in der Mitverantwortung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kollege Stroedter, Sie haben das Wort!
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Morgen ist Weltwassertag, zu dem die Vereinten Nationen seit 1992 aufrufen. Wir versuchen heute mit unserem vorliegenden Antrag als Koalition mit weiteren Schritten Berlin für den Klimawandel zu stärken und klimaresilient neu aufzustellen.
Dabei spielt die Wasserversorgung in Berlin eine entscheidende Rolle. Wir wollen nicht nur die Trinkwasserversorgung für die Zukunft auf hohem Qualitätsniveau weiter absichern, sondern auch einen insgesamt nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser in Berlin sicherstellen. Wir brauchen hier ein grundlegendes Umdenken. Wir können nicht so weitermachen wie bisher, denn immer neue Wetterextreme verändern das Stadtklima so sehr – wir merken das alle –, dass wir von Starkregenereignissen, aber auch von langanhaltender starker Hitze betroffen sind. Hitze stellt eine Gefahr für Leib und Leben der Berlinerinnen und Berliner dar und ist auch für die Stadtnatur existenzgefährdend. Hitzestress führt zu standunsicheren Bäumen und zu Baumsterben – auch das können wir beobachten –, Bäume, die dann gefällt werden müssen. Viele Berlinerinnen und Berliner sind zu Recht empört, dass wir immer mehr Bäume in der Stadt verlieren.
Deshalb wollen wir umsteuern. Wir wollen einen Paradigmenwechsel bei der Wasserwirtschaft und führen in Berlin eine vollumfängliche Kreislaufwasserwirtschaft ein, damit das Wasserangebot in Berlin nicht abnimmt, sondern nachhaltig erhalten bleibt. Der Klimawandel ist
Mit der Erweiterung des Auftrags der Berliner Wasserbetriebe werden wir diese Herausforderung annehmen. Die Berliner Wasserbetriebe sind für ihre wasserwirtschaftliche Kompetenz international anerkannt und beachtet. Deshalb habe ich keine Zweifel, dass die Berliner Wasserbetriebe in der Lage sind, eine vollumfängliche Kreislaufwasserwirtschaft einzuführen und nachhaltig zu betreiben.
In Berlin wird das Trinkwasser aus dem Grundwasser gewonnen. Deshalb ist es im ureigenen Interesse der Berliner Wasserbetriebe, positiv auf die Grundwasservorkommen einzuwirken. Rund 250 Millionen Kubikmeter geklärtes Wasser werden jedes Jahr von den Berliner Wasserbetrieben gereinigt und in die Flüsse eingeleitet. Bisher gelangt leider nur ein kleiner Teil davon ins Grundwasser. Der überwiegende Teil verlässt Berlin über die Flüsse. Das wollen wir jetzt ändern.
Wir wollen, dass künftig möglichst das gesamte gereinigte Wasser in der Stadt verbleibt. Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel. Diese 250 Millionen Kubikmeter Wasser brauchen wir zum Auffüllen der Grundwasserstände und für die Stadtnatur.
Dieses Wasser soll im Metropolraum zur Verfügung stehen und darf nicht über die Flüsse verschwinden. Das gereinigte Wasser soll dabei so eingesetzt werden, dass es sowohl der Stadtnatur bei starker Hitze hilft als auch dazu beiträgt, die Berliner Grundwasservorkommen aufzufüllen.
Durch eine vollumfängliche Kreislaufwasserwirtschaft erhalten wir die grünen Lungen Berlins, verlangsamen damit die Überhitzung der Stadträume und verbessern so nachhaltig die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner.
Wir wollen die Umkehr in der Wasserwirtschaft auch für den Erhalt der Berliner Kleingewässer einsetzen und damit den Artenschutz in Berlin stärken. Damit setzen wir die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie um und stellen sicher, dass wir bis zum Jahr 2024 alle Anstrengungen unternehmen, um Berliner Gewässer in einen guten Zustand zu bringen.
Die Berliner Bäume, Parks und Grünflächen sind Berlins DNA. Sie sind von unschätzbarem Wert und notwendige Bedingung für eine lebenswerte Stadt. Der Erhalt guter Lebensbedingungen für alle in der Stadt ist oberstes Ziel unserer Klimaresilienzagenda.
Der Senat ist nun aufgefordert, rasch zu prüfen, wie der Auftrag der Berliner Wasserbetriebe erweitert werden kann, damit wir die gesetzlichen Anpassungen schnell
vollziehen können. Wir werden das Thema in den Ausschüssen entsprechend beraten, und ich darf Sie nun alle auffordern, diesem Antrag zuzustimmen. Für die Lebensqualität in unserer Stadt ist das Thema Wasser von existenzieller Bedeutung. – Vielen Dank!