Vielen Dank! – Ja, ich würde gern eine Nachfrage stellen, denn letztendlich bedeutet es, wenn man sich jetzt für die Mindesttarife Zeit lässt, dass weiter Verdrängungseffekte stattfinden werden, und ich denke, die Kolleginnen und Kollegen haben da eine andere Auffassung.
Ich möchte dem Senat noch eine andere Frage zum Thema Unterstützung des Taxigewerbes stellen, weil die Kolleginnen und Kollegen heute die Ausnahmegenehmigung für die Parkraumbewirtschaftung vorgeführt haben und dass sie ein großer Erfolg sei. Nun ist es so, dass die meisten Berlinerinnen und Berliner, die in solchen Schichtdiensten tätig sind, die leidige Erfahrung haben, dass sie in Parkraumbewirtschaftungszonen keine Parkplätze vorfinden und ewig nach Parkplätzen suchen. Unterstützt der Senat die Forderung danach, dass beispielsweise zusätzlich zu dieser Maßnahme Taxigutscheine an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen ausgereicht werden könnten, denn das wäre vielleicht eine Maßnahme, die den Kolleginnen und Kollegen zugutekommen könnte, weil sie weniger Stress haben, einen Parkplatz zu suchen, aber auch dem Taxigewerbe, das eine zusätzliche Unterstützung erfahren würde?
Vielen Dank! – Ich hoffe, Sie haben die Frage verstanden, oder Sie suchen sich heraus, was Sie beantworten wollen. – Sie haben das Wort, Frau Senatorin!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich würde gern auf Ihre ursprüngliche Bemerkung, auf Ihre ursprüngliche Frage eingehen, und das ist das Thema Verdrängungseffekte. Sie haben beschrieben, dass noch bis Sommer gegebenenfalls Verdrängungseffekte für das Taxigewerbe zu beklagen sein werden. Dazu kann ich nur sagen: Zu beklagen sind die Verdrängungseffekte seit 2017. Seitdem dieses Mietwagenunwesen in der Stadt Einzug gehalten hat, haben wir einen absoluten Niedergang des Taxigewerbes von 8 500 Taxiunternehmen auf jetzt 5 500, und das sehenden Auges.
Wenn wir uns jetzt noch ein halbes Jahr Zeit nehmen, dann wird es immer noch dazu kommen, dass bestimmte Effekte da sind, aber wir arbeiten so schnell wie möglich, und deswegen gibt es dazu gar nichts zu sagen, außer, dass wir die Festpreise natürlich einführen und damit das Taxigewerbe – – Ich kann nur sagen, sie sind wirklich extrem zufrieden damit, dass wir das jetzt einführen, denn wir sind die Ersten, die sie damit erhört haben. Dass die natürlich einen bestimmten wettbewerblichen Spielraum bekommen, um gegen die Mietwagenunternehmen zu bestehen, indem sie nämlich von Anfang an ihren Kunden einen Festpreis zusagen können, ist ein großer Gewinn, weil die Fahrgäste von Anfang an ganz genau wissen, wie viel sie zahlen müssen. Damit wird für das Taxigewerbe schon jetzt, ab den Festpreisen, eine gewisse Erleichterung gebracht und das andere dann ab Sommer oder Herbst.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für Ihre Ausführungen! Ich habe noch eine Nachfrage zu dem ersten Block. Sie haben darüber geredet, dass am 11. April diese Taskforce zusammenkommt. Meine Frage an Sie ist: Inwieweit holen Sie sich für diese Taskforce eine externe, fachliche, juristische Beratung hinzu, gerne aus Hamburg, gerne aus München? Sie kennen die Hintergründe warum, wieso und weshalb. Die Frage ist: Wird es eine fachliche, externe, juristische Beratung geben?
Vielen Dank! – Herr Abgeordneter! Wir haben die Organisationsuntersuchung einmal für das LABO. Die wird natürlich fremdvergeben. Das ist dann auf jeden Fall eine externe Unterstützung.
Was die Taskforce angeht, so ist das am 11. April die erste Sitzung. Wir haben uns bemüht, erst mal alle Protagonisten, die es in Berlin betrifft, von SenASGIVA über SenInnSport, über den Zoll, natürlich unsere Verwaltung und das LABO an einen Tisch zu holen, damit wir erst einmal einen Start machen. Ich glaube, es ist gut, dass wir erst einmal die Arbeitspakete, die die Taskforce hat, genauer abstecken. Ob man sich dann für bestimmte Sachen – ich bin sehr bei Ihnen – beispielsweise aus Hamburg die Erfahrungen schildern lässt, kann man im Rahmen dieser Taskforce dann festlegen. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen, aber das ist im denkbaren Bereich.
Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 Verfassung von Berlin und § 97 Landeshaushaltsordnung
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich der Präsidentin des Rechnungshofs, Frau Karin Klingen, das Wort erteilen. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch an einem Tag wie heute ist es für mich eine besondere Freude, hier im Abgeordnetenhaus reden zu können und Ihnen den aktuellen Jahresbericht des Rechnungshofs vorstellen zu können. Das sind 256 Seiten, die sich zu lesen lohnen. Sie enthalten die Ergebnisse der wesentlichen Prüfungen des Rechnungshofs.
Ich will Ihnen nur einige der vielfältigen Themen nennen, so unter anderem die fehlende Steuerung bei der Schuld
ner- und Insolvenzberatung, das Scheitern der Einrichtung der zentralen Vergabestellen, die mangelnde ITSicherheit bei öffentlichen Institutionen und die Wohnraumversorgungsanstalt, die ihren eigentlichen Auftrag nicht erfüllt und stattdessen andere Aufgaben wahrgenommen hat.
Der Jahresbericht zeigt hier schon erste Wirkungen. So soll die Struktur der Anstalt künftig entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofs geändert werden.
Ein wesentlicher Teil des Jahresberichts befasst sich mit der Finanzlage des Landes. Hierzu muss ich mich heute deutlich äußern, denn der Berliner Landeshaushalt steht kurz vor einer Krise. Der aktuelle Doppelhaushalt hat ein bisher nicht gekanntes Rekordniveau von rund
40 Milliarden Euro jährlich erreicht. Diese Ausgaben sind nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt.
Das liegt nicht etwa daran, dass Berlin ein Problem mit der Einnahmensituation hätte. Die Einnahmen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, aber die Ausgabenwünsche sind sehr viel stärker gestiegen.
Diese Entwicklung wurde durch sehr hohe Notlagenkredite überlagert, die im Jahr 2020 zur Bekämpfung der Coronapandemie aufgenommen wurden. Damit ist die Einnahmesituation aber nur scheinbar verbessert worden. Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch für diese Notlagenkredite das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt. Wie der Rechnungshof schon 2020 angemahnt hatte, durften die Kredite nur zur Bekämpfung der Coronanotlage verwendet werden und hätten dafür zeitnah ausgegeben werden müssen.
Das Jahr 2023 weist nun nach dem vorläufigen Jahresabschluss ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro aus. Aber anstatt jetzt bei der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushalts umzusteuern und die Ausgaben zurückzufahren, wurden sie noch einmal drastisch erhöht.
Zunächst sind fast alle langjährigen Rücklagen aufgelöst worden. Ein einmaliger Vorgang, der nicht wiederholt werden kann. Aber selbst das reicht nicht aus, um das große Defizit oder – lassen Sie es mich deutlich sagen – das Haushaltsloch zu schließen. Als letzter Rettungsanker wurden pauschale Minderausgaben in bisher nicht gekannter Höhe von rund 2 Milliarden Euro jährlich in den Haushalt eingestellt. Das sind rund 5,9 Prozent des Haushalts. Diese Summe muss im laufenden Haushalt noch eingespart werden, ohne dass klar ist, wie und an welcher
Verwaltungen und durch öffentliche Mittel geförderte Einrichtungen sind verunsichert, was in den nächsten beiden Jahren noch finanziert werden kann. Das Prinzip Hoffnung, dass es in der Haushaltswirtschaft immer besser läuft als geplant, ist keine Lösung.
Es ist Ihre Aufgabe, hierauf schnellstmöglich Antwort zu geben. Wenn Sie dieses Ausgabenniveau so weiterführen, dann werden in den Jahren 2026 und 2027 Defizite von mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr entstehen. Stellen Sie sich vor, wie die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2027 auf den heutigen Haushalt blicken werden. Sie werden sich fragen: Wie konnte es soweit kommen? Warum ist Berlin zu hoch verschuldet? Warum hat es kaum noch finanzielle Handlungsmöglichkeiten? Wir hatten doch Rücklagen und Steuereinnahmen. – Jeder, der 2027 in politischer Verantwortung ist, wird vor der Schwierigkeit stehen, überhaupt einen Haushalt unter diesen Rahmenbedingungen aufstellen zu können. Wollen Sie das? Sie tragen mit Ihren jetzigen Entscheidungen eine große Verantwortung für die Zukunft Berlins. Deshalb appelliere ich dringend an Sie: Nutzen Sie die Chance, und steuern Sie jetzt um! Setzen Sie Prioritäten bei den Ausgaben! Berlin darf nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben.
Wenn das Land weiter so viel mehr ausgibt als es einnimmt, sind die Berliner Finanzen in Kürze nicht mehr tragfähig.
Der Rechnungshof hat auch zu weiteren aktuellen Themen beraten, so in der Krise des rbb. Der Berliner Rechnungshof hat nicht nur gemeinsam mit dem Landesrechnungshof Brandenburg umfangreiche Prüfungen, unter anderem zur wirtschaftlichen Situation und zur Vergütungsstruktur der in Führungsebene des rbb, durchgeführt, sondern die beiden Rechnungshöfe haben mehr als 100 Reformempfehlungen für den Staatsvertrag des rbb entwickelt, die fast alle übernommen wurden. Bahnbrechend war insbesondere die Empfehlung, die Vergütung der Intendantinnen und Intendanten zukünftig am öffentlichen Dienst zu orientieren. Sie ist nicht nur in den Staatsvertrag des rbb übernommen worden, sondern hat inzwischen auch Eingang in den ersten bundesweiten Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrags gefunden. Das halte ich für einen großen Erfolg des Rechnungshofs.
[Beifall bei der CDU, den GRÜNEN, den LINKEN und der AfD – Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]
Schließlich hat sich der Rechnungshof frühzeitig auch zu dem geplanten Sondervermögen für Klimaschutz, Transformation und Resilienz in einer beratenden Stellungnahme geäußert. In einer Anhörung noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Rechnungshof durchgreifende rechtliche Bedenken vorgebracht, die später durch das Verfassungsgerichtsurteil und das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei bestätigt wurden. Der Rechnungshof begrüßt ausdrücklich, dass die ursprünglichen Pläne einer erneuten Notlagenkreditaufnahme nunmehr überdacht werden. Er wird die weitere Diskussion um alternative Finanzierungswege für die geplanten Maßnahmen begleiten. Er warnt davor, nun den vermeintlichen Spielraum zu überdehnen, den finanzielle Transaktionen zu eröffnen scheinen. Sinn und Zweck der Schuldenbremse ist nicht, dass staatliche Ausgaben aus dem Kernhaushalt in Landesunternehmen übertragen werden, um auf diesem Weg eine nach der Schuldenbremse nicht vorgesehene Kreditaufnahme zu ermöglichen.
Auch finanzielle Transaktionen müssen unter dem Gesichtspunkt der Tragfähigkeit der Landesfinanzen betrachtet werden und im Einzelnen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Zudem müssen sie vor dem Hintergrund der europäischen Schuldenregelungen sorgfältig geprüft werden.