[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Max Landero Alvarado (SPD) und Tom Schreiber (SPD)]
Vielen Dank! – Für die FDP hat der Kollege Fresdorf das Wort. – Entschuldigung! Erst Herr Simon mit seiner Zwischenbemerkung.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Burkert-Eulitz! Mir ist wichtig klarzustellen, dass die CDU-Fraktion in Berlin nicht Kopieren-und-Einfügen macht. Es ist so, dass der Bundesgesetzgeber im letzten Jahr im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz eine Öffnungsklausel für die Länder verabschiedet hat. Seit Mitte 2021 besteht also für alle 16 Bundesländer die Möglichkeit, einen interkollegialen Ärzteaustausch landesrechtlich zu regeln. Nordrhein-Westfalen hat es als Erstes gemacht und hat an einer anderen Stelle im dortigen Heilberufsgesetz die Regelung verankert. Wir finden es systematisch günstiger, es bei uns in § 27 systematisch zu verankern. Wir haben uns das also genau angeschaut, was in Nordrhein-Westfalen gemacht worden ist, und wir schlagen es eben anders vor.
Auch die Gruppe, die dort durch das Landesgesetz dazu ermächtigt wird, sich interkollegial auszutauschen, ist in Nordrhein-Westfalen eine andere, als wir das für Berlin vorschlagen. Wir haben darüber diskutiert, ob wir das wirklich auf den Kreis der Personen, die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 BlnHKG genannt sind, beschränken wollen, und wir haben Nein gesagt. Auch an anderen Stellen unseres Heilberufekammergesetzes werden Personen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 5 zu bestimmten Dingen ermächtigt, zum Beispiel zu einem
Austausch mit dem Jugendamt oder mit anderen Stellen. Wir halten auch diese Personengruppen für wichtig, auch wenn sie einem auf den ersten Blick, wenn man sich mit dem Thema befasst, vielleicht nicht sofort ins Auge springen würden. Das sind Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Wir als CDU-Fraktion glauben aber, dass es wichtig ist, diesen Kreis weit zu fassen.
Ich möchte deutlich zum Ausdruck bringen, dass es nicht so ist, dass wir etwas genommen und auf ein Gesetzesantragsformular des Berliner Abgeordnetenhauses kopiert haben. Wir haben uns intensiv damit befasst, und wir wollen das auch weiter tun, auch wenn wir in der Ausschussberatung mit Ihnen allen, den anderen Fraktionen, sind. Wenn wir dann hoffentlich irgendwann in der zweiten Lesung sind, hoffe ich auf einen gemeinsamen Austausch, der nicht darauf beschränkt ist zu sagen: Das habt ihr einfach kopiert und eingefügt. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege! Normalerweise ist es doch so, wenn man einen Gesetzesentwurf einbringt, dass es vorher eine Debatte, einen gesellschaftlichen Diskurs in der Stadt gibt, dass die Kinderärztinnen und -ärzte miteinander und mit uns sprechen, dass man die Leute beteiligt. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache. Diesen Beteiligungsprozess haben Sie nicht gemacht. Den müssten wir eigentlich nachholen, damit die Fachleute, die Kinderärztinnen und -ärzte, die Therapeutinnen und Therapeuten, die Sie meinen, ihr Statement abgeben können, ob sie diese Gesetzesänderung brauchen oder nicht.
Wenn Sie sich die – das hat schon Frau Haußdörfer gesagt – Plenarsitzung und die Ausschussbefassung in Nordrhein-Westfalen anschauen, waren gerade die Psychotherapeutenkammer, aber auch die Ärztekammer gegenüber diesem Gesetzesentwurf sehr kritisch. Deswegen können wir nicht einfach sagen, dass das ganz toll ist, sondern wir müssen mit den betroffenen Fachleuten in einen intensiven Austausch kommen. Den gab es noch nicht, sodass das erst einmal nachgeholt werden muss, damit man die ganze Sache intensiv bewerten kann. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Kinder haben Rechte. Das hört sich erst einmal wie eine Plattitüde an, eine leere Hülse, aber genau das ist doch der Kern dessen, warum wir ein dichtes Netzwerk von Kinderschutz in dieser Stadt brauchen, um die Rechte der Jüngsten unserer Gesellschaft zu schützen.
In erster Linie ist diese Verantwortung in der Familie zu sehen. Die Familie ist dafür da, die Rechte der Kinder zu schützen, aber in den schlimmsten Fällen ist es so, dass Eltern und andere Bezugspersonen diese Rechte nicht wahren, sondern verletzen. In diesen Fällen muss der Staat einschreiten und Regeln schaffen, damit wir die Rechte unserer Jüngsten schützen.
Wie kann der Staat dieser Aufgabe überhaupt gerecht werden? Die allermeisten dieser grausamen und grässlichen Taten finden hinter verschlossenen Türen statt – dort, wo man nicht hinsehen kann und nicht hinsehen darf. Wir müssen aber sicherstellen, dass wir eine Kultur des Hinsehens etablieren. Eine Kultur, die sicherstellt, dass jeder, der mit der Lebenswelt der Kinder zu tun hat, ein Bewusstsein dafür hat, dass es halt nicht immer die heile Familie ist, sondern dass auch Sachen passieren können, die man sich nicht vorstellen möchte, die man sich aber vorstellen muss.
Dies ist beim Thema Kinderschutz, glaube ich, ganz besonders wichtig. Wenn wir uns einmal anschauen, wie breit Kinderschutzfälle in unserer Gesellschaft auftreten, ist es vielleicht auch zu kurz gesprungen, zu sagen, nur Kinder, die mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben, brauchen eine besondere Aufmerksamkeit. Kinderschutzfälle passieren in allen Schichten dieser Gesellschaft, in Bereichen, wo man es sich nicht vorstellen kann. Deswegen sind wir gefordert, dass der Kinderschutz auch außerhalb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stattfindet.
Wir müssen also Licht ins Dunkel bringen, wir müssen so viele gesellschaftliche Akteure wie möglich ins Boot holen, um dieses Kinderschutznetz so eng wie möglich zu flechten. Jeder Fall – das haben auch die Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld gesagt – ist ein Fall zu viel und zerstört ein Lebensglück. Gerade die Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, müssen besonders ausgebildet und achtsam sein und ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass es unseren Kindern gut geht.
Der Antrag der CDU-Fraktion ist dafür ein Baustein. Ich denke, wir könnten in manchen Bereichen sogar noch weiter gehen. Ich denke zum Beispiel nicht nur an die Psychologischen Psychotherapeuten, die Zahnärzte oder die Ärzte, sondern auch an Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Logopädinnen und Logopäden, die wir da sicherlich ins Boot nehmen müssen, um das Netz so eng wie möglich zu knüpfen. Jede professionelle Kontaktperson eines Kindes muss das Bewusstsein haben, dass sie ein Teil dieses Netzwerks Kinderschutz ist.
Berlin sollte dem Erfolgsmodell folgen. Da hat ein jahrelanger Diskurs stattgefunden. Joachim Stamp, unser Familienminister in NRD seinerzeit, hat eine sehr gute Gesetzesnovelle zum Laufen gebracht. Er hat gesagt: Es muss unser Anspruch sein – ich zitiere ihn, Frau Präsidentin –:
…, das Mögliche zu tun. Jedes einzelne Kind, das wir gemeinsam vor diesen unerträglichen Verbrechen bewahren können, ist schließlich jede Anstrengung wert.
Dem kann ich mich nur anschließen, denn jede Kindeswohlgefährdung ist mit großem Leid verbunden und begleitet die Kinder ein Leben lang. Kinder haben ein Recht darauf, unbeschwert aufwachsen zu können, also machen wir ihr Recht zu unserer Priorität. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich habe gehört, dass wir uns in einer Frage hier im Hause alle einig sind: Kinderschutz ist ein hohes Gut, und es ist richtig und wichtig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Netzwerk Kinderschutz weiterzuentwickeln. Das passiert im Land Berlin kontinuierlich und ressortübergreifend. Zuletzt zum Ende der vergangenen Legislatur wurden die Berliner Schulen verpflichtet, Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten, um auch hier Aufmerksamkeitslücken zu schließen. Darum geht es: Aufmerksamkeitslücken schließen und auf der anderen Seite Strukturen und Rahmenbedingungen vorzuhalten, die Kindern, Jugendlichen und Familien Informationen, Hilfe, Unterstützung und Lösungen bieten.
Der vorliegende Antrag ist immerhin ein Anlass, das Thema aus der Perspektive der Heilberufe zu diskutieren. Das ist erst einmal nicht verkehrt. Die Intention ist, dass Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Menschen aus anderen Gesundheitsberufen rechtssicher in
den kollegialen Austausch gehen können, um bei kleineren Anhaltspunkten, wie sich diese auch immer definieren, zu einem Gesamtbild der Kindeswohlgefährdung zu kommen, oder aber auch einen Ursprungsverdacht zu entkräften, was auch wichtig ist. Hierfür werden sie in Ihrem Vorschlag von der Schweigepflicht entbunden. Bislang ist eine Weitergabe von Sozialdaten oder Befunden nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich, was nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen sinnvoll ist. Das Land Nordrhein-Westfalen – das wurde schon erwähnt – hat auf Betreiben von CDU und FDP beschlossen, dass ein fallbezogener, interkollegialer Austausch von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht wird, auch ohne Einwilligung der Eltern. Die Berliner CDU will das auch.
Es stimmt, der Bundesgesetzgeber hat, genau wie Herr Simon gesagt hat, mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom 3. Juni 2021 diese Möglichkeit eröffnet, betont aber, dass dies zur praktischen Erprobung datenschutzkonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung zur Auswirkung auf den Kinderschutz zu geschehen hat. Ich bin tatsächlich gespannt auf die Evaluation in Nordrhein-Westfalen. Ich sehe hier nämlich erst mal keinen Regelungsbedarf, zumal auch in Nordrhein-Westfalen kein Fall bekannt geworden ist, wo kollegialer Austausch bei den sogenannten gelben Fällen, also bei fraglichen Fällen, zu rechtlichen Problemen geführt hätte. Das ist auch der Anhörung zu entnehmen, die in Nordrhein-Westfalen stattgefunden hat.
Es ist auch zu bezweifeln, dass eine pauschale Weitergabe von Sozial- und Gesundheitsdaten ohne Kenntnis der Eltern und ohne Einbeziehung des Jugendamts tatsächlich wirksam für den Kinderschutz ist. Was, wenn überforderte oder gewalttätige Eltern zwar kein Ärztehopping mehr betreiben, aber dann vielleicht lieber gar keine ärztliche Hilfe mehr suchen?
Ja, Rechtssicherheit für handelnde Menschen in Gesundheitsberufen, die bei einem Anfangsverdacht für Kindeswohlgefährdung in einen kollegialen Austausch gehen wollen, ist wichtig. Das geht aber erstens auch unter Einbeziehung der Eltern, die gerade ein Problembewusstsein entwickeln müssen, wenn das denn notwendig ist. Zweitens funktioniert eine Fallbesprechung auch anonymisiert.
Sehr wichtig ist aber auch das Vertrauen der Eltern in Institutionen und Hilfenetzwerke, sodass es erst gar nicht zu konstanter Überforderung oder gar Gewalt kommt. Vertrauen ist eine wichtige Sache beim Kinderschutz.
Wir als Regierungskoalition arbeiten nun schon in der zweiten Legislaturperiode mit aller Kraft für einen Kinderschutz, der im Wortsinne hilfreich ist. Das fängt mit den Frühen Hilfen an, wie beispielsweise den Babylotsen in allen Berliner Geburtskliniken. Wir haben in allen
Bezirken Stellen für die Netzwerkkoordination an den Schnittstellen von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen, die vor allem daran arbeiten, die bereits vorhandenen Präventionsketten enger zu knüpfen. Dazu gehören besonders niedrigschwellige Angebote, um Familien mit komplexen Problemlagen zu erreichen, wie Familienzentren oder auch Kitasozialarbeit. Wir haben in den Bezirken das Flexibudget eingeführt, wo Hilfen für temporäre Problemlagen angeboten werden, ohne dass oder bevor eine Familie ein Fall für das Jugendamt wird. Es wurden sechs regionale Kinderschutzambulanzen aufgebaut. Der Berliner Notdienst Kinderschutz bietet als sozialpädagogische Einrichtung Beratung und ist
Die Arbeit geht natürlich weiter. Ich denke beim Kinderschutz zuerst an die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter, die mit ihren Kinderschutzteams Garanten für den Kinderschutz sind. Hier gilt es, Stärkung einzubringen. Da geht es nicht nur um Inobhutnahmen, sondern auch und zuerst um die Beratung und Begleitung von Familien. Hier brauchen wir Standards und bessere Rahmenbedingungen in der Arbeit, damit die derzeit hohe Personalfluktuation ein Ende hat.
Ganz zentral sind hier auch die ambulanten und besonders die stationären Hilfen zur Erziehung zu nennen, die ganz unmittelbar mit den Kindern und Familien arbeiten. Wir erleben gerade, dass ausgerechnet dieses System vor allem an personelle Kapazitätsgrenzen stößt. Wir haben uns als Koalition in den Vertrag geschrieben, hier die Personalbemessung zu überprüfen. Das ist jetzt dran.
Es gibt also genügend echten und dringenden Handlungsbedarf. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden, gerne mit einer Anhörung, auch verbunden mit Ihrem Antrag, damit wir hier einmal die Bedarfslage ermitteln, anstatt unsere Zeit damit zu verbringen, über nicht vorhandene Probleme zu sprechen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so.
Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2Pandemie im Schuljahr 2022/2023
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so.