Protocol of the Session on October 20, 2022

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 19:

Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0563

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist heute nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 20:

Interkollegialer Austausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Gesetz zur Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0576

Erste Lesung

(Präsident Dennis Buchner)

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. Das Wort hat der Abgeordnete Simon.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU bringt heute einen Gesetzesänderungsantrag ins Berliner Abgeordnetenhaus ein. Das Gesetz, das wir gerne ändern, ergänzen würden, ist das Gesetz mit dem schönen Namen: Berliner Heilberufekammergesetz. Ergänzt werden soll ein Absatz, der den interkollegialen Austausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ausdrücklich ermöglicht. Kindeswohlgefährdung gilt es zu entdecken und – so möglich – für die Zukunft zu unterbinden. Diesen Auftrag erteilt uns richtigerweise schon unsere Berliner Verfassung. Dort heißt es in Artikel 13 Absatz 1, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.

Hintergrund unseres Vorschlags ist, dass es bei der Misshandlung und beim Missbrauch von Kindern oft zur Strategie der Täter gehört, durch gezieltes und häufiges Wechseln des jeweils Behandelnden Symptome von Misshandlungen bei den Opfern zu verschleiern. Wir meinen, es sollte eine Gegenstrategie der Gesellschaft geben. Wir sollten eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, die Kinder zu schützen.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Tommy Tabor (AfD)]

Bei Missbrauchsfällen im familiären Umfeld sind die Eltern am häufigsten die Täter, tragisch, aber so ist es. Mehr als jeder zweite Täter ist entweder Vater, Mutter, Stief- oder Pflegevater beziehungsweise -mutter. Hinzu kommt, drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, so die Vereinten Nationen, sind zwischen zwei und vier Jahre alt. Sie besuchen also keine Schule und in Berlin in vielen Fällen auch keinen Kindergarten, wo ihr Leid entdeckt werden könnte. Umso wichtiger ist es bei anderen Berührungspunkten mit unabhängigen Verantwortlichen außerhalb der Familie, dass für die Behandelnden, jedenfalls die, die im Berliner Heilberufekammergesetz genannt sind, eine weitere Möglichkeit zum Entdecken von Kindeswohlgefährdung geschaffen wird.

Wenn man sich zum Beispiel in die Lage einer Ärztin versetzt, bei der ein Kind mit blauen Flecken vorgestellt wird, das seit Kurzem wieder einnässt, steht die Ärztin mit der jetzigen Regelung, die wir in Berlin haben, vor einem Problem, denn es lässt sich nichts beweisen. Zurück bleibt ein komisches Bauchgefühl. Die Ärztin könnte ihren Befund besser einordnen, wenn sie die Befugnis hätte, eventuelle Befunde von zuvor behandelnden Ärzten

zu erfragen: Sind dort ebenfalls Verletzungen oder Auffälligkeiten beim Kind vorgekommen? – Diese wichtigen Informationen darf sie zurzeit nur mit dem Einverständnis der Eltern einholen. Oder sie darf die Information derzeit nur dann einholen, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind besteht, so unser Strafgesetzbuch. Im Strafgesetzbuch ist es sanktioniert, wenn die Schweigepflicht durchbrochen wird. Wenn eine gegenwärtige Gefahr besteht, dann drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Für die Ärztin dreht sich also alles um diese Frage, ob eine gegenwärtige Gefahr besteht. Kann sie die Frage sicher mit Ja beantworten, oder muss sie sie mit Nein beantworten? – Das ist die Frage, das ist das Problem, das sie haben wird. Und das würden wir mit der Gesetzesergänzung gerne lösen.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im März, also vor wenigen Monaten, in zweiter Lesung das Gesetz, das dort Heilberufsgesetz genannt wird, ergänzt, und zwar hat er das einstimmig getan. Ich freue mich, wenn auch wir in Berlin in der Ausschussberatung dazu kommen, mit breiter Mehrheit eine Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes hin zu mehr Kinderschutz zu beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Haußdörfer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier im Haus alle einig, dass jeder Kinderschutzfall einer zu viel ist, und es steht auch außer Frage, dass es eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe darstellt, diese zu verhindern und präventiv zu wirken, Kindeswohlgefährdung zu verhindern und diese frühestmöglich zu beenden. Regelungen, die der Prävention von Kindesmisshandlung dienen beziehungsweise deren Fortführung verhindern, sind daher vollumfänglich zu unterstützen, denn es gilt eben auch, dass, wenn man als junger Mensch misshandelt wird, es in der Regel eine über die aktuelle Situation hinausgehende, existenzielle Erfahrung ist, deren psychische und physische Folgen oft das gesamte Leben negativ prägen.

Es gibt sicherlich unbestritten Fälle, bei denen der informelle Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten zu einer Festigung der Befürchtung führt, dass eine Misshandlungssituation eines Kindes vorliegt, sodass die Einbeziehung der Jugendhilfe früher möglich wäre. Das ist unbestritten. Gleichzeitig haben wir gestern beim Familienbeirat direkt aus ärztlicher Hand gerade gehört, wie wichtig die Rolle von Vertrauen in einem solchen Kontext ist,

(Präsident Dennis Buchner)

denn bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfs, wie er hier vorliegt, werden Eltern befürchten, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beispielsweise ohne ihr Einverständnis und ohne ihre Kenntnis Informationen weitergeben. In der konkreten Situation wird es damit auch nicht möglich sein, den engen gesetzlichen Rahmen, in dem dies ermöglicht wird, entsprechend auszuweiten. So würde die neue Regelung zu einer Erschütterung der Überzeugung von Patientinnen und Patienten führen, dass ihre Privatsphäre beim Kontakt mit den Angehörigen von Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen, gewahrt bleibt.

Werden Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, dann gibt es dafür Regelungen zur Beratung und Übermittlung von Informationen durch diese Geheimnisträger. Bei Kindeswohlgefährdung ist es auch der § 4, den Sie erwähnt haben, des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz und damit die Möglichkeit einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft der Jugendhilfe. Das ist ein Punkt, dessen wir uns, glaube ich, besonders bewusst werden und den wir besonders diskutieren sollten, dass vor allem diejenigen informiert werden müssen, die eben die Maßnahmen wie zum Beispiel Inobhutnahme, weitere Beratung und Betreuung auch leisten können.

Es ist nicht zu erkennen, dass durch die in diesem Antrag beschriebenen Prozesse eine vorgelagerte Einschätzung durch den interkollegialen Ärzteaustausch zu einem hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung zwingend verbessert würde. Falls beispielsweise vor- oder mitbehandelnde Ärztinnen oder Ärzte den Verdacht auf Kindesmisshandlung nicht teilen, ist die Entscheidung für oder gegen eine Informationsweitergabe an die Behörden doch weiterhin unvermeidlich. Das ist auch die Rolle, der wir uns bei der Überweisung in den Ausschuss ganz gewahr werden und die wir auch diskutieren sollten: nämlich die Rolle der Jugendämter, und welche Einflussnahmen sie entsprechend auch haben.

Ich möchte damit schließen: Sie haben ja in einem anderen Landtag, in Nordrhein-Westfalen, diesen Antrag auch schon eingebracht – also nicht Sie persönlich natürlich, sondern die CDU-Fraktion –, und dort gab es sehr kritische Stellungnahmen von der Psychotherapeutenkammer, aber beispielsweise auch von der Ärztekammer. Ich glaube, diese Beschlussempfehlung, aber vor allem auch diese Argumentationen sollten den Ausschuss auf jeden Fall besonders interessieren. Ich kann den Mehrwert zum jetzigen Zeitpunkt so nicht erkennen, weil vor allem die Stellen, die dafür geschaffen sind, dass Kindesmissbrauch nicht stattfinden kann – dass präventiv vorgegangen wird, aber dass er vor allem schnellstmöglich erkannt wird und interveniert wird –, entsprechend auch eingebunden wer

den müssen. Das muss es eigentlich sein: die Rolle zu stärken, die die Jugendämter hier haben. Das Vertrauensverhältnis von Eltern in Jugendämter, aber auch in Ärztinnen und Ärzte zu stärken ist eine Sache, die wir uns gesamtgesellschaftlich vornehmen sollten und die wir auch anhand Ihres Antrag diskutieren werden. – Danke!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Tabor jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Verehrte Berliner! Die Forderung und der Antrag der CDU, die fehlende rechtliche Absicherung für einen interkollegialen Austausch im Kinderschutz zu beheben, ist ein guter Antrag. Als vierfacher Familienvater steht das Kindeswohl für mich persönlich an allerhöchster Stelle; selbstverständlich sehen das fast alle Eltern ebenfalls so. Dennoch kommt es immer wieder zu traurigen Ereignissen auch auf staatlicher Ebene, aber eben auch im privaten Bereich. Aberwitzige Experimente wie das Kentler-Projekt, Stichwort Odenwaldschule, Kinderläden, Original Play – um nur einige Beispiele zu nennen, wo der Senat eklatant versagt hat.

Doch in dem beschriebenen Antrag geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch, sondern auch um körperliche Unversehrtheit insgesamt und psychische Gewalt gegen Kinder. Nach der vom BKA veröffentlichten Statistik ist die Zahl der jährlich getöteten und misshandelten Kinder konstant geblieben. Im Jahr 2020 sind 152 Kinder vorsätzlich oder fahrlässig getötet worden, 115 davon waren jünger als sechs Jahre. Das ist beschämend, das ist bestürzend und macht mich persönlich sehr traurig.

Jährlich werden bundesweit über 4 000 Fälle von körperlicher Misshandlung erfasst. Die Dunkelziffer ist garantiert weitaus höher. Bei kaum einem Gewaltdelikt sind die Vertuschungsmöglichkeiten – Herr Simon hat es schon erwähnt – so groß wie bei der Kindesmisshandlung. Ärzte sollen dringend in die Lage versetzt werden, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung untereinander auszutauschen. Daten zum Schutz der Kinder müssen ausgetauscht werden dürfen. Datenschutz darf dem Ganzen nicht im Wege stehen. Datenschutz ist wichtig und auch richtig, aber nicht um jeden Preis.

[Beifall bei der AfD]

Es kommt leider immer wieder vor, dass Gewalttaten gleich welcher Art und Weise gegen Kinder durch das sogenannte Doctor-Hopping verschleiert werden sollen; teilweise leider mit Erfolg. Daher sollten wir dem

(Ellen Haußdörfer)

Beispiel aus NRW folgen und Ärzte in die Lage versetzen, bei Kindeswohlgefährdung über den Weg des interkollegialen Ärzteaustauschs Informationen weiterzugeben und sich im Dialog mit den jeweiligen Kollegen über Befunde auszutauschen, um Verdachtsfälle abzuklären. Lassen Sie uns gemeinsam der Gesetzesänderung Leben einhauchen! Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und werden diesem Antrag auf jeden Fall beipflichten, also zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass wir uns mit dem Thema Kinderschutz noch mal intensiv beschäftigen sollten, aber vielleicht nicht, indem man einfach nur Gesetzestexte aus anderen Bundesländern abschreibt und die per Copy-andpaste hier in unser Land reinbringt, sondern: Wenn Sie sich NRW genau anschauen, gab es da eine längere Debatte miteinander, einen Diskurs, den wir hier in diesem Land überhaupt noch nicht geführt haben.

[Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

NRW hatte, das wissen Sie auch, 2019 den Missbrauchsskandal von Lügde hinter sich, der auch deutschlandweit Erschütterung hervorgebracht hat. Wenn Sie sich die Forderungen der Kinderärzte anschauen, sind das ganz andere als diejenigen, die Sie hier aufmachen. Im Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin geht es darum, dass es eine Sicherung von flächendeckenden Strukturen für den Kinderschutz im Gesundheitssystem geben soll. Dabei steht Berlin gut da mit den Kinderschutzambulanzen, dem Childhood-Haus und auch einem weit ausgebauten Kinderschutznetzwerk.

Wenn ich mir die ganzen Forderungen von den beruflichen Verbänden, die gerade auch zum Kinderschutz in der Gesundheit arbeiten, anschaue – das sind der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Psychosomatik und so weiter und so fort, und auch die Rechtsmedizinerinnen und -mediziner –: Die fordern nicht die Öffnungsklausel aus NRW, sondern sie wollen flächendeckende Beratungsangebote, Austausch mit Fachkräften, eine bessere Vernetzung mit den Jugendämtern, fachliche Standards, Kinderschutzfälle in interdisziplinären Vorgängen miteinander besprechen, Risikoabwägung. Das sind die Forderungen, die die Kinderärzte landesweit stellen. Sie wissen, dass wir hier

in Berlin einen Mangel an Kinderärztinnen und -ärzten haben, sodass es fast unmöglich ist, einen neuen Kinderarzt zu finden.

Also: Wir werden Ihren Antrag, Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich miteinander beraten. Wir haben das Bundeskinderschutzgesetz, nach dem Berufsgeheimnisträgerinnen wie Ärzte und Psychotherapeutinnen in Kinderschutzfällen selbstverständlich auch ihre Schweigepflicht aufheben und entsprechende Informationen weitergeben können. Ob dem jetzt damit gedient ist, dass sie sich sozusagen mit Klarnamen auf irgendwelchen Internetforen miteinander austauschen, darüber müssen wir, glaube ich, mit den Fachkräften noch mal diskutieren; ob das wirklich der richtige Weg ist, den wir da gehen sollten. Deswegen werden wir das selbstverständlich im Ausschuss miteinander und sicherlich auch mit den Gesundheitsfachmenschen diskutieren. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Max Landero Alvarado (SPD) und Tom Schreiber (SPD)]