5. Erhebliche Mängel beim Einsatz externer Dienstleister bei der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung
wie viele Verwendungsnachweise davon der Prüfdienstleister vertieft prüfen soll und wie viele er vertieft geprüft hat (Stand: Datum der Berichterstattung) und
bei wie vielen der vertieft zu prüfenden Verwendungsnachweise die Frist nach Nr. 11.9 AV § 44 LHO bereits abgelaufen war.
Es erwartet ferner, dass der Senat künftig bei der Umsetzung von Förderprogrammen die Erfolgskontrollen nach Nr. 11a.2 AV § 44 LHO mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sicherstellt.
6. Erhebliche Mängel bei der Entwicklung des ITFachverfahrens „Reengineering Lehrerinformations- und Verwaltungssystem – ReLiV“
T 203 bis 236 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die angekündigten Maßnahmen realisiert und über
die Behebung der inhaltlichen Mängel und die systematische Umsetzung der ITSicherheitskonzepte sowie über
7. Versäumnisse bei der Sprachstandsfeststellung Berliner Vorschulkinder und fehlende Erfolgskontrolle bei der vorschulischen Sprachförderung
T 283 bis 285 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die Einführung eines standardisierten Verfahrens zur Feststellung des Sprachstands für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bis zum 30. Juni 2021 berichtet.
in einer überarbeiteten Förderrichtlinie die Ziele des Härtefallfonds dahingehend konkretisiert, dass er ergänzend zu bestehenden Bundesprogrammen angelegt sei, um die qualifikationsnahe Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu fördern,
Erfolgskontrollen nach Maßgabe der AV § 7 LHO für das Förderprogramm Härtefallfonds durchführt mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle und
bei dem Erlass von Verwaltungsvorschriften im Sinne von Nr. 15.3 AV § 44 LHO die Grundsätze für Förderrichtlinien (Anlage 3 AV § 44 LHO) beachtet und
den Rechnungshof entsprechend Nrn. 15.3 und 15.4 AV § 44 LHO rechtzeitig und proaktiv am Verfahren vor Erlass der Verwaltungsvorschrift beteiligt.
9. Unzureichende Zielvorgaben und Steuerung bei der Förderung der Wohnungslosenhilfe im Integrierten Sozialprogramm
wie er seiner Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen der Kooperationsvereinbarung zur Evaluation der geförderten Angebote und Strukturen und modellhaften Erprobung einer Ziel-/ Wirkungssteuerung im Bereich der Wohnungslosenhilfe nachkommt,
welche Ziele formuliert und welche Kriterien und Verfahren für die Durchführung der vorgeschriebenen Erfolgskontrollen bestimmt sind,
über erste Ergebnisse der auf der Grundlage der vorab definierten Ziele begleitend durchgeführten Erfolgskontrollen zum Förderprogramm und zu geförderten Projekten.
gravierende Änderungen der Rahmenbedingungen für Beteiligungen zum Anlass nimmt, auf der Grundlage von ordnungsgemäßen Wirtschaftlichkeitsuntersuchun
11. Haushaltsbelastungen in Millionenhöhe durch unzureichend vorbereiteten Wiederaufbau des Schlosses Biesdorf
in der frühen Vorbereitungsphase von Baumaßnahmen insbesondere die Ausgangslage und den Bedarf für das Vorhaben systematisch analysiert, feststellt und dokumentiert,
Baumaßnahmen nur dann vorbereitet und durchführt, wenn deren Notwendigkeit im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung schlüssig nachgewiesen ist, und
Entscheidungen über finanzwirksame Änderungen von Baumaßnahmen nur aufgrund angemessener, dokumentierter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen trifft.
Das Abgeordnetenhaus erwartet zudem, dass das Bezirksamt ihm berichtet, wie die mit dem Galeriebetrieb im Schloss Biesdorf verbundenen jährlichen finanziellen Belastungen für das Land Berlin reduziert werden können.
12. Schwere Rechtsverstöße durch unterlassene Ausschreibung von Leistungen der Gebäudefeuerversicherung beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
T 471 bis 481 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mehrfach Zusagen gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Rechnungshof nicht eingehalten hat.
Es missbilligt darüber hinaus, dass das Bezirksamt seit 2014 fortgesetzt gegen die vergaberechtliche Ausschreibungspflicht verstößt und einen größeren Auftrag dem Wettbewerb seit Jahren entzieht.
Der Bezirk berichtet in der ersten Sitzung des Hauptausschusses im Jahr 2021 über die Erfüllung der Auflage.
13. Uneinheitliche und in Teilen überhöhte Besoldungs- und Vergütungsstandards für die Präsidiumsmitglieder der Berliner Hochschulen (Jahresbericht 2019 – vertraulicher Teil)
T 1 bis 24 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat Maßnahmen zur Umsetzung der geplanten Zusammenführung der Zuständigkeit für die Präsidiumsmitglieder Berliner Hochschulen bei der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung ergreift und ihm bis zum 1. März 2021 über den Stand der Umsetzung berichtet.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2016 – Drucksache 18/1961 –
T 132 bis 141 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bei der Neugestaltung des Leistungs- und Vergütungssystems der reformierten Eingliederungshilfe im Berliner Rahmenvertrag die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet und die mit den Vertragsverpflichtungen verbundenen Ausgabenrisiken nachvollziehbar kalkuliert und bewertet.
B. Verstöße gegen ordnungsrechtliche Aufgaben bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für Jugendhilfeeinrichtungen
T 358 bis 374 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat in dem für die Personalmeldungen bereitgestellten Vordruck weiterhin nicht alle gesetzlich vorgesehenen Angaben nach § 31 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (AG KJHG) berücksichtigt hat. Bis zum 1. März 2021 ist über die Erledigung zu berichten.