Protocol of the Session on November 19, 2020

vertagt

Lfd. Nr. 35:

Solardächer für die Berliner Straßen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3098

an UmVerk

Lfd. Nr. 37:

Bericht zur Umsetzung der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt (IMP) schon längst überfällig – umgehend Bilanz vorlegen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3149

an GesPflegGleich

Lfd. Nr. 38:

Berlin als assistenzhundfreundliche Stadt – der Initiative „Assistenzhunde willkommen“ beitreten

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3153

vertagt

Lfd. Nr. 40:

Konsequent gegen Leistungsmissbrauch in Berliner Unterkünften für wohnungslose Menschen vorgehen: Konzept erarbeiten und Maßnahmen schnellstmöglich einleiten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3156

an IntArbSoz (f) und InnSichO

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 23:

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2017

Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 11. November 2020 Drucksache 18/3163

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1314

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen (Anlage) den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2017 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2017 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung.

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des

Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2019 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 18/1987 mit vertraulichem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2017 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 18/2173 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und

entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

I.

1. Finanzlage

T 18 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass Bauvorbereitungsmittel des SIWA nur für solche Baumaßnahmen des Kernhaushalts zur Verfügung gestellt werden, die der Zweckbestimmung des SIWA gem. § 2 Abs. 1 SIWA ErrichtungsG entsprechen, d. h. für Maßnahmen der Infrastruktur im Zusam

menhang mit der wachsenden Stadt verwendet werden.

2. Mängel und Versäumnisse bei der Prüfung und Anerkennung von Bauplanungsunterlagen für Baumaßnahmen des Hochbaus mit Gesamtkosten zwischen 1 Millionen Euro und 5 Millionen Euro

T 109 bis 139 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat, die Technische Universität Berlin und die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, MarzahnHellersdorf und Steglitz-Zehlendorf künftig bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unterhalb

5 Millionen Euro

die Prüfung von Bauplanungsunterlagen (BPU) und die Entscheidung über die Anerkennung von BPU organisatorisch von der Planaufstellung trennen,

die BPU-Prüfung anhand eines Prüfschemas durchführen, dass das vorgeschriebene formelle und materielle Prüfprogramm abbildet,

die Ergebnisse der BPU-Prüfung in einem Prüfvermerk festhalten, der die vollständige Abarbeitung des vorgeschriebenen Prüfprogramms nachvollziehbar dokumentiert,

bei der BPU-Prüfung festgestellte Mängel beanstanden und deren Beseitigung veranlassen und

BPU nur dann anerkennen und freigeben, wenn ordnungsgemäße und systematische Prüfvermerke vorliegen, aus denen sich diese Entscheidung nachvollziehbar ergibt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitete standardisierte Prüfschema mit dem darauf basierenden Prüfvermerk in die Anweisung Bau (ABau) nimmt.

3. Versäumnisse bei der Finanzierung des ITDienstleistungszentrums Berlin im Zuge der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin

T 140 bis 165

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat für das ITDZ Planungssicherheit in einem Finanzierungsmodell herstellt, um dessen Liquidität dauerhaft zu sichern.

4. Mängel bei der Umstellung der Betriebssysteme der Berliner Verwaltung auf Windows 10

T 166 bis 191 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat nach der notwendig gewordenen Supportverlängerung alle noch ausstehenden IKT-Arbeitsplätze umgehend auf das neue Betriebssystem

Windows 10 umstellt. Auf die Sicherheit der ITSysteme ist dabei jederzeit zu achten, und die Empfehlungen des BSI sind einzuhalten.

Über den Stand der Umstellung und die aufgrund der verspäteten Umstellung entstandenen Kosten, Gefährdungen und über den ggf. erforderlichen Mehraufwand ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2021 zu berichten.

5. Erhebliche Mängel beim Einsatz externer Dienstleister bei der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung