Protocol of the Session on November 5, 2020

dem ermittelten Finanzbedarf von 792 Millionen Euro finanziert werden?

c. Von welchen Erlösen ging der Businessplan 2020 für den Aviation- und Non-Aviation-Bereich aus? Wie setzten sich die Erlöse aus dem NonAviation-Bereich zusammen? Gab es Nachlässe im Aviation-Bereich?

d. Gab es neben dem im Businessplan

2020 festgestellten Finanzbedarf eine weitere Finanzlücke? Wenn ja, wie setzte sich diese zusammen und wie sollte diese geschlossen werden?

e. Welche strategischen Überlegungen sind im Businessplan 2020 angestellt worden, um den Luftverkehrsstandort der Hauptstadtregion aufzubauen?

Gab es Überlegungen hinsichtlich einer Änderung des Airline-Mixes?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex C. „Kapazitätsplanung / Kapazitätserweiterung“ wird wie folgt erweitert:

C.11 Welche Veränderungen und Anpassungen wurden am „Masterplan BER 2040“ bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die 2. Erweiterung des Untersuchungsauftrages vorgenommen und welche finanziellen Auswirkungen hatten diese?

C.12 Wurden in der Zeit zwischen Einsetzung des Untersuchungsausschusses durch das Abgeordnetenhaus von Berlin am 28. 6. 2018 und Beschlussfassung über die 2. Erweiterung des Untersuchungsauftrags durch das Abgeordnetenhaus von Berlin aktualisierte Prognosen zur Entwicklung von Passagierzahlen und Flugbewegungen an den Flughäfen der Flughafengesellschaft durch die FBB beauftragt? Wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis und welche Schlussfolgerungen hat die Flughafengesell

schaft im Hinblick auf die Kapazitätsplanung am BER daraus gezogen?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex D. „Inbetriebnahme/ Verschiebungen/ Termine“ wird wie folgt erweitert:

D.10

c. Wann konnte die Wirkprinzip

Prüfung beginnen, und wann wurde sie mit welchem Ergebnis beendet? Wann ist der Abschlussbericht vorgelegt worden?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex F „Schallschutz“ wird wie folgt erweitert:

F.4 Welchen Abarbeitungsstand hatte das Schallschutzprogramm am Flughafen BER zum Stand der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die 2. Erweiterung des Untersuchungsauftrages?

a. Wie viele Anträge auf Schallschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) und wie viele Anträge im reinen Nachtschutzgebiet sind seit 2006 gestellt worden? Wie viele der gestellten Anträge sind vollständig abgearbeitet, wie viele abgelehnt worden und wie viele waren noch in Bearbeitung?

b. Was waren Hinderungsgründe, dass

gestellte Anträge im Sinne F.4.a) zum Stand der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die 2. Erweiterung des Untersuchungsauftrages noch nicht abgearbeitet waren, welche durchschnittliche Bearbei

tungsdauer hatten die Anträge?

c. In wie vielen Wohneinheiten des Tagschutzgebietes (beinhaltet auch

Nachtschutz) sowie des reinen Nachtschutzgebietes war der Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen zum Stand der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die

2. Erweiterung des Untersuchungsauftrages komplett umgesetzt, teilweise umgesetzt, in wie vielen wurden Entschädigungen bewilligt und ausgezahlt?

Die zuvor aufgeführten Fragen zur Ergänzung des Fragenkatalogs des Einsetzungsbeschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 28. Juni 2018 (Beschluss Nr. 2018/29/37E) und der ersten Erweiterung des Untersuchungsauftrages (Beschluss Nr. 2019/42/44) behandeln

lediglich abgeschlossene Sachverhalte, mithin beziehen sie sich auf den Zeitpunkt bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über diesen Erweiterungsantrag. Bei Durchführung des Untersuchungsausschusses sind in Hinblick auf die Fragen 17 d und e, C 11 und 12 sowie F 4 a bis c die Interpretations-Hinweise des WPD-Gutachtens des Abgeordnetenhauses vom

28.10.2020 zu beachten

Zu lfd. Nr. 43 E:

Wir verteidigen Freiheit und Pluralismus gegen islamistischen Terror

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/3144

Die Serie von Terroranschlägen in Europa erfüllt uns mit Trauer und Entsetzen. Berlin ist solidarisch mit den Menschen in Paris, Nizza, Dresden und Wien. Erneut beklagen wir menschenverachtende Angriffe auf das Leben, die Würde und die Werte europäischer Bürgerinnen und Bürger. Sie sind das Werk von Schwerverbrechern, angestiftet von religiösen Fanatikern, gleichgültig, ob sie dem IS angehören oder dieser die Tat nur für sich reklamiert.

Wir werden alles dafür tun, Freiheit und Pluralismus gegen diese Angriffe zu verteidigen. Dazu gehört ein entschlossenes Handeln der staatlichen Institutionen genauso wie der Ausbau von Prävention und Deradikalisierung und der interreligiöse Dialog.

Wir wenden uns gleichermaßen gegen Versuche, die schrecklichen Taten für das Verbreiten von Hass und Ausgrenzung gegen Menschen muslimischen Glaubens zu instrumentalisieren.

Ebenso wie in Frankreich und Österreich hat auch bei uns die Terrorabwehr hohe Priorität. Die in den vergangenen Jahren verbesserte Sicherheitsarchitektur in Deutschland und in Europa muss weiter auf ihre Effizienz überprüft werden, damit das Aufspüren von Gefährdern sowie die Aufklärung von Netzwerken und islamistischen Strukturen optimiert wird.

Berlin hat seine Ressourcen zur Bekämpfung von Terrorismus organisatorisch wie personell erheblich gestärkt. Gleichzeitig haben wir in Berlin gezielt Programme der Prävention und der Deradikalisierung ausgebaut, um möglichst alle Instrumente in der Praxis anzuwenden – von der Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen bis hin zur Deradikalisierung in Justizvollzugsanstalten. Wir werden diesen Weg fortsetzen, um für unsere Stadt die bestmögliche Prävention gegen terroristische Anschläge zu gewährleisten.

Für die Bekämpfung von Islamismus braucht es neben konsequentem staatlichem Handeln eine klare gesell

schaftliche Haltung. Für uns gilt: Wir lassen uns durch islamistische Scharfmacher nicht auseinanderdividieren. Muslimische Bürger*innen sind Teil unserer Stadtgesellschaft. Wir brauchen aber auch eine Erneuerung und einen Ausbau des Dialogs mit dem Islam. Gemeinsam mit muslimischen und anderen Glaubensverbänden müssen wir Hass und Gewalt in der Gesellschaft bekämpfen.^

Zu lfd. Nr. 18:

Nr. 16/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Oktober 2020 Drucksache 18/3108

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuweisungen:

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteilfläche zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 1. Januar 2020 zu.

Lfd.

Nr.

Betroffene

Adresse Bezirk Ber

lin

Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in

1. SalvadorAllendeStr.89, 91