Protocol of the Session on October 1, 2020

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2854

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden.

Widerspruch höre ich nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Frau Dr. Czyborra, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Nach den Heizpilzen jetzt zu etwas völlig anderem! Wir reden über die Errichtung einer kleinen Körperschaft. Es hat eine ganze Menge an Diskussionen und Abstimmungen, auch juristische Fragestellungen gegeben, da wir hier aber im Parlament und nicht im juristischen Seminar sind, will ich später nur am Rande darauf eingehen. Ich will eher darüber reden, worum es hier geht.

Ich will ins Gedächtnis rufen, dass wir eine Exzellenzstrategie des Bundes hatten, dass nach der vorhergegangenen Exzellenzinitiative für sieben Jahre bundesweit eine ganze Menge Geld an exzellente Hochschulen vergeben wurde und sich Berlin auf den Weg gemacht hat, das gemeinsam mit allen Universitäten und der Charité im Verbund zu beantragen. Das war also etwas ganz Neues.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Weil das so neu ist, mussten wir auch ein bisschen gesetzgeberisch tätig werden; das haben wir zugesagt. Wir haben die Körperschaft errichtet, die der Berlin University Alliance helfen soll, die 24 Millionen Euro im Jahr – 6 Millionen Euro geben wir als Land Berlin noch oben drauf – vernünftig auszugeben.

Ich empfehle einen Blick auf die Seite der Berlin University Alliance – BUA –: Heute zum Beispiel meldet sie, dass sie Forschungskooperationen mit dem „Globalen Süden“ fördert; das ist eine der Strecken, die da gefördert werden. Gestern wurde der Bewerbungsstart Forum Junge Spitzenforscher vermeldet, der Wettbewerb zum Thema Künstliche Intelligenz. Vorgestern wurde gemeldet: Die BUA bewilligt sechs Forschungsprojekte unter der Überschrift „Grand Challenge Initiatives“ Social Cohesion. Da geht es um die Frage: Was hält Gesellschaften zusammen? – An dieser Frage wird gemeinsam mit verschiedenen Forschungsbereichen gearbeitet.

Ich rufe die Ziele noch einmal ins Gedächtnis: Neben den schon erwähnten großen Herausforderungen ist es der Wissenstransfer. Ich glaube, uns allen wird in diesen aufgeregten Zeiten klar, wie wichtig es ist, dass das, was geforscht wird, auch vernünftig kommuniziert wird, und zwar so, dass die Menschen es verstehen, dass sie es bewerten und beurteilen können. Es geht um den Wissenstransfer und um gemeinsame Strategien zur Förderung von Wertigkeit, Qualität, Integrität und Glaubwürdigkeit von Forschung – das sind ganz zentrale Fragen. Es geht darum, Talente aller Altersstufen und aller Herkünfte zu fördern, und es geht darum, Ressourcen besser zu teilen, sodass gerade in investitionsintensiven Bereichen mit den

vorhandenen Großgeräten, Ressourcen etc. möglichst effektiv gemeinsam gearbeitet werden kann.

Übergreifend geht es noch um Diversity und Geschlechtergerechtigkeit, um die Frage des Lehrens und des Lernens – wie funktioniert eigentlich Wissensvermittlung? – und um die Internationalisierung der Forschung.

Ich hatte schon erwähnt: 25 Millionen Euro im Jahr wurden in der Exzellenzstrategie eingeworben. – Vielleicht noch mal zu der Frage: Exzellenz, was heißt das? – Bei der Errichtung der Körperschaft ging es durchaus auch wieder um die Frage: Kriegen wir eine Zweiklassengesellschaft? – Wir haben es jetzt so geregelt, dass alle, die in diesen Forschungsprojekten stecken, automatisch auch Angehörige der Körperschaft sind; so wird eine Menge Bürokratieabbau bei der Forschungskooperation ermöglicht. Zur Frage, ob es zwei Klassen gibt: Nein, würde ich sagen. Wir haben in Berlin mittlerweile eine Menge Elemente, die die Forschung exzellent aufstellen, die auch viel Geld nach Berlin gebracht haben. Es gibt aber natürlich auch die anderen Forschungsbereiche, die nicht weniger relevant sind, wo wir in Zukunft vielleicht auch schauen müssen: Müssen wir da noch besser fördern? – Das sind gerade die Bereiche, die die ganz großen Linien erforschen, die die großen Editionen vorhaben. Manche von Ihnen kennen vielleicht die großen Enzyklopädien, wo das Wissen in bestimmten Bereichen zusammengetragen wird. Das ist auch eine ganz relevante Grundlagenarbeit, wird hier bei Exzellenz aber weniger gefördert; da müssen wir noch mal genauer hinschauen.

Exzellenz, das sind vor allem Fragen, wo die Wissenschaft gemeinsam gesagt hat: Das sind die Fragen, die für die Lösung der Probleme, die wir haben, notwendig sind, die wir gemeinsam, im Verbund und international mit allen Kräften, die wir haben, bearbeiten müssen. Es sind die Fragen, die auch uns als Politik ganz besonders intensiv beschäftigen, zu denen wir die Wissenschaft, aber auch die größtmögliche Relevanz und Exzellenz in der Forschung brauchen, damit die Fragen, bei denen es auch ein bisschen auf Zeit ankommt – gerade bei Klimaschutzfragen, wo man sagen kann, dass wir nicht mehr jahrzehntelang Zeit haben, bei Fragen des Globalen Südens ebenfalls –, schnell, effektiv und in Berlin bestmöglich erforscht werden. Dafür machen wir das Gesetz, und das beschließen wir heute. Dann sind wir einen großen Schritt weiter bei der Weiterentwicklung des Berliner Wissenschaftssystems. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Es folgt jetzt Herr Grasse von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!

[Beifall von Oliver Friederici (CDU)]

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli letzten Jahres durften wir uns alle über das erfolgreiche Abschneiden der Berliner Universitäten im Exzellenzwettbewerb des Bundes und der Länder sehr freuen. Zum ersten Mal wurde der Antrag eines Exzellenzverbundes zur Förderung ausgewählt. Berlin nimmt damit eine Pionierstellung ein, die vor allem auf die Arbeit unserer Universitäten zurückzuführen ist. Im Nachgang der Entscheidung hat sich der Senat dann wieder im Klein-Klein verloren: Wieder einmal machen Sie eine große Sache klein, statt auf die Vertreter unserer Hochschulen zu hören.

Die Körperschaft öffentlichen Rechts – so haben es Prof. Kroemer von der Charité und Prof. Ziegler von der Freien Universität im Rahmen einer Anhörung deutlich gemacht – ist nicht nur Teil des Antrags, sie ist auch der explizite Grund für dessen Bewilligung und den Erfolg unseres Universitätsverbunds und wird eines der zentralen Kriterien bei der Begutachtung im Jahr 2026 sein. Die Körperschaft öffentlichen Rechts sichert den Verbund rechtlich ab und unterstützt ihn administrativ. Sie eröffnet den Zugang zu gemeinsamen Infrastrukturen und Ressourcen, von denen die Mitglieder und der Verbund profitieren werden. Sie ist eines sicher nicht: eine Kanone, wie der Verbund kein Spatz ist, liebe Frau Plonske.

Das Schicksal des Verbunds – so titelte passenderweise der „Tagesspiegel“ im Nachgang der Anhörung – hängt von der Kooperationsplattform ab, und es ist nicht nachvollziehbar, warum es Ihnen so schwerfällt, sich im Vorfeld auf eine Vorlage zu einigen, die von allen Koalitionspartnern mitgetragen wird. Wir haben es bereits beim Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung erlebt, über das wir hier später noch abstimmen werden: Nachdem Herr Schulze auf die große Einigkeit der Koalitionsfraktionen hingewiesen hat, stellte prompt Frau Pieroth mit ihrem Redebeitrag genau das Gegenteil, die große Uneinigkeit innerhalb dieser Koalition unter Beweis, die sich mittlerweile wie ein roter Faden durch die Beratung zieht.

[Beifall von Martin Trefzer (AfD)]

Die Grünen haben nicht nur Änderungsbedarf zum Gesetzentwurf angemeldet, sondern auch kritisiert, dass ihre eigene Gesetzesvorlage mehr Fragen aufwerfe als Antworten gebe. Wenn die CDU-Fraktion im Beisein des Charité-Vorstands im Ausschuss nicht die sofortige Abstimmung beantragt hätte, würden wir wahrscheinlich noch heute über mangelnde demokratische Beteiligungsstrukturen diskutieren. Kollege Förster hat es bereits im Ausschuss gesagt: Gern hätten wir der Ursprungsvorlage zugestimmt, gern hätten wir dem Gesetzentwurf zugestimmt. Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen gab es da offensichtlich weniger Bedenken als bei den Regierungsparteien selbst.

(Dr. Ina Maria Czyborra)

Mit Ihrer nachträglichen Änderung haben Sie jedoch eine gute Gesetzesvorlage nur noch schlechter gemacht. Aus Misstrauen gegenüber den Universitäten, aus einer grundsätzlichen Abneigung gegen Exzellenz und mit Ihrem Hang zur Gleichmacherei haben Sie Regelungen nachgeschoben, die Entscheidungen aus unserer Sicht nicht nur erschweren, sondern blockieren können. Prof. Kroemer war es, der Sie im Ausschuss eindringlich um ein gewisses Maß an Pragmatismus gebeten hat. Dem widersetzen Sie sich nun, indem Sie den Akademischen Senaten zur Satzung nicht nur die Kenntnisnahme, sondern auch noch eigene Schritte ermöglichen, deren Konsequenzen Sie, Herr Schulze, uns im Ausschuss auch auf mehrmalige Nachfrage nicht erläutern konnten oder wollten.

Für die CDU-Fraktion möchte ich an dieser Stelle deutlich betonen: Wir unterstützen den Berliner Exzellenzverbund aus voller Überzeugung. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Herr Regierender Bürgermeister, hat hier einen sehr guten Job gemacht, gar keine Frage. Dafür gebührt an dieser Stelle – das darf man heute mal sagen – Staatssekretär Steffen Krach großer Dank.

[Zuruf von Stefan Förster (FDP)]

Ich kann mir vorstellen, dass er jetzt von kleinteiligen Streitereien in der Koalition die Nase voll hat und es ihn nach Hannover zieht.

Anders als Teile der Koalition stehen wir hinter dem Exzellenzwettbewerb, und wir unterstützen die Errichtung der Kooperationsplattform als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist auch aus unserer Sicht ein notwendiger und sinnvoller Schritt auf dem Weg zum integrierten Forschungsraum Berlin. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Martin Trefzer (AfD)]

Für die Fraktion Die Linke hat dann Herr Schulze das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf Herrn Grasse eingehe, vielleicht zur Grundsatzfrage, was wir heute mit diesem Gesetzentwurf tun: Wir gründen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die darauf basiert, dass die vier Berliner Universitäten inklusive der Charité näher zusammenrücken und stärker kooperieren, als sie das bisher gemacht haben. Dieses stärkere Zusammenrücken und diese Kooperation begrüßen wir als Linke ausdrücklich; das ist ein Ergebnis des gemeinsamen Exzellenzantrags. In der Tat: So etwas war früher nicht unbedingt üblich und möglich in Berlin, und dieses nähere Zusammenrücken, dieses Kooperieren ist ein Erfolg.

Dass wir als Linke dem Grundkonzept von Exzellenzförderung eher kritisch gegenüberstehen, ist, glaube ich, bekannt. In der Tat ist die Frage, was eine Universität in Göttingen oder Leipzig, die nicht exzellent sind, von denen in Berlin oder in Karlsruhe, die mal exzellent waren, jetzt nicht mehr sind und so weiter – sind nicht überall exzellente Forscherinnen und Forscher, die gefördert gehören? – Diese Debatte möchte ich hier aber gar nicht führen. Wir haben als Berliner Verbund diesen Exzellenzstrategiewettbewerb im Verbund gewonnen und müssen jetzt die entsprechenden Strukturen schaffen. Das tun wir auch.

Diese Strukturen haben aber nicht nur Auswirkungen auf diejenigen, die in ihnen arbeiten, sondern auch auf diejenigen, die nicht in ihnen, sondern im Rest der Universitäten außerhalb von Exzellenzprojekten arbeiten. Die Bedenken dieser Menschen haben wir uns sehr genau angehört. Meine Kolleginnen Czyborra und Plonske und ich waren in den letzten Monaten in diversen Runden und haben uns mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, aber natürlich auch mit den Präsidien über die Frage unterhalten, wie wir diese Körperschaft am besten zuschneiden. Es war der große Wunsch der Akademischen Senate – wo die aktiven Wissenschaftler sitzen –, bis hin in die einzelnen exzellenzgeförderten Strukturen, Transparenz und Mitbestimmung in die Körperschaft zu bringen.

Klar ist: Wir haben mal irgendwann vor 15 Jahren eine Debatte über eine Super-Uni in Berlin gehabt, und dies schwebte immer noch ein bisschen über der Frage, ob wir so etwas hier eingeführt haben wollen oder nicht. Wenn wir jetzt über Kooperation reden, dann heißt das: Die vier Universitäten rücken gemeinsam zusammen. Es geht nicht darum, aus den Universitäten die besten Bereiche herauszuziehen und in eine eigene Einrichtung zu überführen, sondern die vier Universitäten rücken als gesamte Institutionen näher zusammen. Das ist etwas anderes.

Die Bedenken, die da herrschen, muss man, glaube ich, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Universitäten nehmen. Das haben wir getan. Wir haben neue Tatbestände für Transparenz und Mitbestimmung über unseren Änderungsantrag hier eingebracht. Wir haben – Frau Dr. Czyborra hat es erwähnt – den Angehörigenstatus so gestaltet, dass er automatisch denjenigen zukommt, die in diesen Verbundprojekten arbeiten. Wir haben das Thema Lehre mit aufgenommen, denn das ist neu: Zum ersten Mal wird im Rahmen eines exzellenzgeförderten Projekts auch Lehre gemacht. Dafür steht Geld zur Verfügung, und deswegen wird auch Lehre an der Kooperationsplattform angesiedelt werden.

Es geht auch darum, dass nicht jedes Mal, wenn ein Forschungsprojekt eingerichtet wird, externe Verträge zwischen den verschiedenen Einrichtungen geschlossen

(Adrian Grasse)

werden müssen, sondern die Mitarbeiter werden Angehörige der KöR und können so unkompliziert, unbürokratisch miteinander zusammenarbeiten. Ich glaube, das ist sinnvoll, das erschließt sich. Wir schaffen hier eine kleine Verwaltungseinheit, die entsprechende Verbundprojekte abwickelt, und dazu machen wir dieses Gesetz.

Jetzt zu Herrn Grasse insgesamt: Ich glaube, es ist sinnvoll, Herr Grasse, wenn Sie sich nicht nur mit den Präsidien unterhalten und nicht nur anhören, was dort in der Anhörung gekommen ist; da war in der Tat der Wunsch nach möglichst unbürokratischem Vorgehen und Pragmatismus, das sehe ich auch. Dem haben wir an sich schon mit dem Gesetz Rechnung getragen. Aber natürlich ist der Wunsch bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch, dass sie sehen können, was in einer solchen neuen Struktur passiert, denn es ist natürlich in den Universitäten Usus, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selber über ihre Belange entscheiden. Dafür haben wir Fakultätsräte, Akademische Senate, die gewählt werden. Wir haben eine akademische Selbstverwaltung.

Wenn jetzt eine neue Struktur kommt, dann gibt es erst mal Misstrauen. Ich glaube, es ist sehr sinnvoll, wenn wir eine Legitimation haben wollen für die Körperschaft öffentlichen Rechts, dass diese transparent und partizipativ arbeitet. Dem sind wir als Koalition nachgekommen und haben deswegen noch mal im Nachklang viele Gespräche geführt und einen wohlabgewogenen Änderungsantrag eingebracht, den wir heute beschließen wollen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwem misstrauen, sondern es hat einfach damit zu tun, wie man in Universitäten üblicherweise zusammenarbeitet und wie man sich auf Augenhöhe und im Vertrauen begegnet. Ich glaube, da haben wir hier einen guten Kompromiss gefunden. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Für die AfD-Fraktion folgt Herr Trefzer.

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war der 19. Juli vergangenen Jahres, als FU, HU, TU und Charité als Verbund im Rahmen der Berlin University Alliance den Zuschlag bei der Exzellenzstrategie des Bundes erhalten haben. Das war ein großer Erfolg für die beteiligten Partner, aber auch für den Verbund als Ganzes und für den gesamten Wissenschaftsstandort Berlin, zumal es ja der einzige Verbundantrag war, der ins Rennen geschickt worden war. Vor diesem Hintergrund hat der Erfolg der Berlin University Alliance auch ein Stück weit Signalcharakter für andere Bundesländer, das steht außer Frage. Insofern wird es bei der Begutach

tung 2026 ein wichtiger Punkt sein, ob es gelingt, dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden und bis dahin stabile und funktionsfähige Strukturen innerhalb der Berlin University Alliance aufzubauen, also ein dauerhaft tragfähiges Gerüst zu schaffen.

Ein entscheidender Eckpfeiler soll dabei die Kooperationsplattform in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts sein, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist. In der Tat ist es den Anzuhörenden in unserer Ausschussanhörung zu diesem Thema gelungen, den Ausschuss von der Notwendigkeit der Kooperationsplattform als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überzeugen. Die Errichtung der Körperschaft öffentlichen Rechts ist ein essenzieller Schritt zum integrierten Forschungsraum Berlin, so haben es Prof. Kroemer und Prof. Ziegler überzeugend ausgeführt.

[Beifall bei der AfD]

Was ich an den Ausschussberatungen bemerkenswert fand, und mein Kollege Grasse hat schon darauf hingewiesen, war, dass die Oppositionsfraktionen am Ende näher an der ursprünglichen Vorlage des Senats waren als die Koalitionsfraktionen selber. – Mit Ihren zum Teil völlig unnötigen Änderungsanträgen in letzter Minute haben Sie die ursprüngliche Vorlage leider verschlimmbessert und so die Kooperationsplattform ohne Not ein Stück weit inflexibler und schwerer zu handhaben gemacht. Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, Herr Schulze.

[Beifall bei der AfD]

Von zwei, drei Kleinigkeiten wie der Umbenennung des Wissenschaftlichen Beirats in Beirat vielleicht abgesehen, waren diese Änderungsanträge so unnötig wie ein Kropf.

Es gab sogar Teile der Koalitionsparteien, so wie die AG Wissenschaftspolitik der Linken, die ganz auf die Körperschaft öffentlichen Rechts verzichtet hätten. Aber die ist nun gerade einmal ein Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes, ohne den Verbundprojekte insbesondere mit außeruniversitären Partnern erheblich verkompliziert, wenn nicht gar unmöglich gemacht würden. Herr Prof. Kroemer hat immer wieder auf diesen Punkt hingewiesen.

Vielleicht sollte man an dieser Stelle eines noch mal deutlich sagen, weil es da immer wieder Missverständnisse gibt: Es geht bei der geplanten Kooperationsplattform nicht darum, eine neue Dach- oder Superuni aufzubauen. Es geht bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts in allererster Linie darum, interaktive Forschung innerhalb der BUA rechtlich abzusichern. Es handelt sich um eine administrative unterstützende Einheit, keine wissenschaftliche. Die Kooperationsplattform soll ein Dienstleister für die beteiligten Partner sein und nicht etwa Forschung selbst an sich ziehen, wie immer wieder behauptet wird.