Daher fordern wir den Senat auf, bei der Planung der nächsten Schritte zur Bewältigung der Coronakrise folgende Maßnahmen mit und in den Berliner Schulen umzusetzen:
Wir fordern den Senat auf, bei allen Entscheidungen zu krisenbedingten Einschränkungen bzw. unterschiedlichen Stufen von Mischbetrieb an den Schulen die individuelle soziale Situation der Schüler*innen stärker zu berücksichtigen und entsprechende Kriterien zu entwickeln, die über die Grundschule hinaus auf den Sekundarschulbereich anzuwenden sind.
der Zugang und die Bedürfnisse der Schüler*innen aus Willkommensklassen und Gemeinschaftsunterkünften,
Diese Kinder und Jugendlichen dürfen nicht ohne Kontakt zu ihrer Schule sein. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen soll intensiviert werden.
Um mehr Verlässlichkeit und eine Mindestvereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, muss in Ergänzung der Präsenzangebote in der Grundstufe eine weitere Begleitung und Betreuung (eFöB) der Schüler*innen innerhalb von Arbeitskernzeiten gesichert werden.
Geschwisterkinder sollten dadurch möglichst keine unterschiedlichen Intervalle beim Schulbesuch haben.
Es sind schnellstmöglich die räumlichen Kapazitäten, in denen Betreuung und ergänzende Angebote unter Einhaltung der Abstandsgebote stattfinden können, temporär im Schulumfeld zu erschließen. Geeignete Räumlichkeiten sind zum Beispiel in außerschulischen Bildungseinrichtungen wie den Volkshochschulen zu erschließen, soweit diese zurzeit nicht oder nicht vollständig durch ihren ursprünglichen Zweck ausgelastet werden können. Aber auch weitere kommunale Räume wie Jugend-, Stadtteil- und Nachbarschaftszentren sind einzubeziehen.
Außerdem sollen Vereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen sowie den jeweiligen Nutzer*innen geschlossen werden. Durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteur*innen, gerade auch in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, können auf Dauer zusätzliche Ressourcen zur Förderung der Schüler*innen erschlossen werden, die nachhaltig zu einer intensiveren Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe beitragen sollten.
Für den Mischbetrieb unter Einbeziehung dritter Orte neben Schule und Wohnung/Unterkunft ist eine gute inhaltlich-konzeptionelle Abstimmung zwischen den beteiligten Akteur*innen notwendig. Insbesondere in der Grundstufe können durch eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Lehrer*innen und Kolleg*innen der eFöB Kinder mit ergänzendem Förderbedarf weit über eine Notbetreuung hinaus aufgefangen werden.
Im beschriebenen Mischbetrieb müssen neben Lehrkräften und Erzieher*innen jedoch noch weitere Berufsgruppen einbezogen und verstärkt werden.
Da es hierbei vor allem um die Stärkung der Resilienz der Schüler*innen geht, können feste Teams von Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen sinnvoll sein, die ihre Schüler*innen besonders mit Fokus auf psychische Stabilität begleiten. Der Senat wird daher aufgefordert, unverzüglich die Einstellung einer signifikanten Anzahl zusätzlicher Schulsozialarbeiter*innen aus den im Haus
halt 2020/21 bereits veranschlagten Mitteln im Rahmen des Landesprogramms für Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen in die Wege zu leiten.
In Zusammenarbeit mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialpädagog*innen der Schulen soll unter Beachtung des Infektionsschutzes und Abstandsgebotes darauf hingewirkt werden, durch aufsuchende Angebote auch die Schüler*innen zu erreichen, die besonders benachteiligt sind. Die ersten Erfahrungen aus dem Unterstützungsprojekt „Lernbrücken“ sind dabei zu berücksichtigen. Die auch in der Coronakrise gehaltenen Kontakte zwischen Sozialpädagog*innen der Jugendhilfeeinrichtungen und Kindern und Jugendlichen sind zu intensivieren.
Sowohl die personelle als auch die räumliche Zusammenarbeit stellt einen erheblichen Aufwand dar und muss koordiniert werden. Der Senat prüft gemeinsam mit den Bezirksämtern zügig die Einrichtung bezirklicher Koordinierungsstellen, in die insbesondere auch die Flüchtlingskoordinator*innen und Integrationsbeauftragen
eingebunden sind und die den beteiligten Schulen und Einrichtungen den hohen Koordinierungsaufwand abnehmen sollten.
Schulen müssen in der Umsetzung von Bildung und Betreuung in der Zeit der Coronakrise und basierend auf den Vorgaben zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes weitgehend autonome Entscheidungen treffen können, die an die Bedingungen vor Ort, also das vorhandene Personal und die zur Verfügung stehenden Räume, angepasst sind.
Gleichzeitig ist der Senat in der Verantwortung, eine gewisse Vergleichbarkeit und damit pädagogische Min
deststandards zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für die Präsenzangebote und den Fernunterricht als auch für die multiprofessionelle Zusammenarbeit.
Die Empfehlungen des Leitfadens für Lehrkräfte werden dafür temporär um entsprechende Regelungen ergänzt. Die Verbindlichkeit des Leitfadens wird durch entsprechende Rundschreiben sichergestellt.
In den Schulen muss versäumter relevanter Stoff des laufenden Schulhalbjahres erfasst und im nächsten Schuljahr nachgeholt werden. Dazu müssen die schulinternen Curricula angepasst werden.
Seitens der zuständigen Fachverwaltungen auf Landes- und bezirklicher Ebene sowie der Jugendhilfeträger sollen zügig auf die aktuelle Situation ausgerichtete Empfehlungen entwickelt werden, die auf ein koordiniertes Vorgehen und eine stärkere Verzahnung von Schule und Jugendhilfe abzielen. Der Fahrplan soll auch Empfehlungen für eine schrittweise Wiedereröffnung von Jugendfreizeiteinrichtungen unter Beachtung des Infektionsschutzes sowie Abstandsgebotes enthalten. Dabei sind die Ideen und Vorschläge der Kinder und Jugendlichen einzubeziehen. Notwendige Schutzmaterialien sind gesondert und kostenlos bereitzustellen.
Wir begrüßen die Anschaffung von 10 000 Endgeräten durch das Land Berlin, um gerade benachteiligte Schüler*innen ohne Endgeräte und damit ohne Grundvoraussetzung für das Lernen zu Hause zu stärken. Diesem Vorstoß soll eine Ausweitung der Versorgung auf alle bildungs- und teilhabeberechtigten Schüler*innen folgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch geflüchtete Schüler*innen in Hostels und Gemeinschaftsunterkünften berücksichtigt werden. Die Finanzierungsverhandlungen für die mobilen Endgeräte müssen mit dem Bund schnell zu dem Ergebnis geführt werden, dafür die Bundesmittel der BuTLernförderung und des Digitalpaktes nutzen zu können.
Die zuständige Senatsverwaltung verleiht adäquate mobile Endgeräte mit einer standardisierten und volllizenzierten Softwarelösung kostenfrei an Schüler*innen. Dies beinhaltet Regelungen zu einer verbindlichen Bereitstellung sinnvoller Software. Für Leihgeräte ist ein datenschutzgerechtes Konzept für den Umgang mit persönlichen Daten der Schüler*innen zu entwickeln. Die mobilen Endgeräte müssen bedarfsgerecht um WLAN-Lösungen (ggf. auch LTE-Sticks) ergänzt werden.
Solange die technischen Voraussetzungen, wie z. B. ein Drucker, fehlen, muss seitens der Schule das notwendige Material bereitgestellt werden, z. B. durch Ausdrucke vor Ort.
Zudem ist seitens des Landes eine Servicenummer einzurichten, die den Schüler*innen helfen soll, sich mit den neuen Geräten und mit dem digitalen Arbeiten von zu Hause zurechtzufinden.
Die Ausstattung der Schulen mit Kameras und Plattformen für Streaming muss ebenso sichergestellt werden wie die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten und WLAN für Schüler*innen und schulisches Personal. Der Lernraum Berlin muss eine deutliche Aufstockung der Mittel und des Personals erhalten.
Der Lernraum Berlin soll konzeptionell neu aufgestellt werden. Die vorhandenen Kapazitäten werden im Zuge dessen bedarfsgerecht ausgebaut und eine Mandantenfähigkeit, die eine technische Unterteilung ermöglicht, sodass jede Schule nur Zugriff auf Kurse und Daten der eigenen Schüler*innen hat, wird hergestellt.
Der Lernraum Berlin wird durch ein landesweites Austauschforum zu Konzepten, Tipps, Tricks, Fallgruben und Best-Practice-Beispielen des Lernens im digitalen Raum ergänzt. Dies soll ein erster Baustein einer Debatte über die Qualität und Wirksamkeit unterschiedlicher Angebote und Lernformen sein.
Zur Unterstützung von Lehrkräften und Schulleiter*innen erarbeitet die Senatsverwaltung für Bildung in Kooperation mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Empfehlungen für geeignete digitale Anwendungen und Plattformen.