Protocol of the Session on May 14, 2020

lfd. Nr. 7 A

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2693

Erste Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Hauptausschuss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht – dann verfahren wir so.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 8:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die zwölfte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)

Wahl Drucksache 18/2653

Nach dem Beschluss der Europaministerkonferenz vom 13. Oktober 2011 steht dem Land Berlin für die zwölfte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds zur Verfügung. Der Senat hat das Benennungsrecht dem Abgeordnetenhaus übertragen.

Die Fraktion der SPD ist als stärkste Fraktion vorschlagsberechtigt und schlägt nach der Ihnen zur Verfügung gestellten Tischvorlage zur Wahl den Abgeordneten Herrn Abgeordneten Frank Zimmermann vor.

[Burkard Dregger (CDU): Sehr gern, Herr Zimmermann!]

Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl durch einfache Abstimmung mittels Handaufhebens verständigt. Wer den Kollegen zum stellvertretenden Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat für die zwölfte Amtsperiode wählen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. – Damit ist Herr Abgeordneter Frank Zimmermann gewählt. Ich darf ihm ganz herzlich gratulieren.

[Allgemeiner Beifall]

Ich rufe nun auf

(Bernd Schlömer)

lfd. Nr. 9:

„Uta ruft Fu!“ Rechtschreiben von Anfang an – Schriftspracherwerb durch fibelorientierte Lehrgänge

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 12. März 2020 Drucksache 18/2569

zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/1521

In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Kerker. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kollegen! Berlin befindet sich in einer Krisenlage. Wir erleben in Berlin eine Bildungskrise, die sich nunmehr noch weiter zuspitzt. Wobei, offen gefragt, man sich die Frage stellen muss, was hier mehr wiegt, ein paar Monate Coronakrise oder 24 Jahre Bildungsressort in Hand der SPD.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Fakt ist, dass Corona für Sie ein Segen ist. Alle anderen Themen sind vom Tisch gewischt. Man beschäftigt sich nicht mehr damit, aber wir als AfD werden ganz klar den Schwerpunkt auch weiterhin auf die Qualität der Bildung legen. Deswegen haben wir hier heute diesen Antrag eingebracht.

[Beifall bei der AfD]

Die derzeitige Entwicklung an den Grundschulen ist besorgniserregend. Kinder beherrschen zum Ende der Grundschule kaum die Rechtschreibregeln.

[Steffen Zillich (LINKE): Sie haben ihn vor einem Jahr eingebracht!]

Wenn Sie etwas sagen wollen, klicken Sie sich doch ein. Sie haben doch so ein kleines Knöpfchen, das können Sie drücken.

In der IQB-Studie blieben in Berlin wieder ein Drittel der Viertklässler unter den Minimalanforderungen im Bereich Rechtschreibung.

Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Burkert-Eulitz?

Ja, ich habe dazu eingeladen.

Bitte schön!

Sehr geehrter Kollege! Ich würde Sie gern fragen, warum Sie in der letzten Ausschusssitzung, in der wir den Antrag behandelt haben, kein einziges Wort zu diesem Antrag gesagt haben, wenn es Ihnen so wichtig wäre, dass wir das hier beschließen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Ich gehe einmal davon aus, Frau Kollegin, dass Sie den Antrag gelesen haben. Dass ich jetzt alles noch einmal kommentieren muss, ist verschwendete Zeit. Ich weiß, dass Sie von der Koalition im Ausschuss gern die Zeit für ewig lange Ausführungen nutzen

[Zuruf von Bruni Wildenhein-Lauterbach (SPD)]

und oftmals große Probleme haben, zum Punkt zu kommen. Ich bin effizientes Arbeiten gewohnt.

[Steffen Zillich (LINKE): Aber dann ist doch hier jedes weiteres Wort überflüssig! – Weitere Zurufe von der SPD und der LINKEN]

Es ist ja schön, dass ich Ihre Gemüter erregt habe. Das freut mich wieder mal an der Stelle.

Der offene Unterricht beim Schriftspracherwerb hat sich als Irrweg erwiesen. Insbesondere die Methode, Lesen durch Schreiben nach Jürgen Reichen steht seit Jahren in der Kritik. Es ist Zeit, die Reißleine zu ziehen und Auswege zu benennen. Ein Verbot der Reichen-Methode Lesen durch Schreiben auszusprechen, so wie es die FDP fordert, erscheint uns indes nicht als zweckmäßig, weil dies Lehrer verunsichern könnte.

[Lachen von Paul Fresdorf (FDP)]

Freies Schreiben und der Einsatz der Anlauttabelle sollten möglich bleiben, aber es muss verbindlich festgelegt werden, dass orthografische Korrekturen geleistet werden. Denn da liegt das Problem. Dabei ist es gleichgültig, ob die Korrektur aus Nachlässigkeit oder, wie bei der Reichen-Methode, aus Kalkül erfolgt. Wir brauchen klare Vorgaben, dass Verschriftung konsequent korrigiert werden muss.

[Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!]

In Berlin ist das nicht gegeben. Senatorin Scheeres erklärte im Mai 2018, wie schnell korrigiert wird und in welcher Form, bleibe den Lehrern überlassen. Dies entspricht der Praxis in Berlin. Im Oktober 2018 wiederum erklärte Bildungssenatorin Scheeres, es sei im Rahmenlehrplan formuliert und man habe auch Leitlinien herausgegeben, wo beschrieben werde, Falsches müsse korrigiert werden. Aber das, meine Damen und Herren, ist eine Falschbehauptung. Tatsächlich findet sich im Rahmenlehrplan

(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)

Deutsch und im Rahmenlehrplan Grundschule nämlich keine solche Vorgabe. Da heißt es vielmehr:

Beim Schreiben wird die lautorientierte und noch nicht normgerechte Schreibweise entsprechend dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler akzeptiert.

Die Abkehr vom Fibellehrgang ist ein Paradebeispiel dafür, dass der offene Unterricht gegenüber dem lehrerzentrierten Unterricht zu schlechteren Lernerfolgen führt. Das Prinzip der minimalen Hilfe erweist sich beim Schriftspracherwerb als gut gemeinte Verwahrlosung. Schüler sollen zunehmend allein bzw. selbstorganisiert lernen. Die Kontrolle über das Geleistete, die Zielorientierung der Schüleraktivitäten, kommt dabei aber zu kurz. Wir fordern, Rechtschreibfehler müssen berichtigt werden, um dem Einprägen falscher Schreibweisen vorzubeugen.

[Beifall von Christian Buchholz (AfD)]

Die Rückkehr zum lehrerzentrierten Unterricht hebt die Bildungschancen der Kinder aus bildungsfernem Milieu, und der methodische Ansatz des offenen Unterrichts läuft der Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit zuwider. Für das Erlernen der Rechtschreibung bedeutet dies in Konsequenz, dass auf Fibellehrgänge gesetzt werden muss. Fibelfreien Unterricht – ich habe Ihnen hier einmal ein Exemplar mitgebracht –

[Der Abgeordnete hebt ein Buch hoch.]