„Stiftungsrat“ und „Stiftungsbeirat“) durch die beim Berliner Senat für Kultur zuständige Senatsverwaltung (nachstehend „Senatsverwaltung“) sowie
durch die Direktion der Gedenkstätte in die Entscheidungsfindung und Entscheidungen zur Arbeit und Weiterentwicklung der „Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen“ (nachstehend
hausen“ (im Folgenden „Stiftungsgesetz“) dem Stiftungsrat angehörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden?
wicklung der Gedenkstätte wurden durch die Senatsverwaltung sowie die Direktion der Gedenkstätte mit welchem Ziel angestellt, welche ihrer Gremien wurden wann und in welcher Weise damit befasst?
Abs. 1 Nr. 3 des Stiftungsgesetzes dem Stiftungsrat angehörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden? Wenn ja, in welcher Weise?
entschieden, mit welchen Sachverhalten die Gremien der Stiftung befasst wurden – und mit welchen nicht?
parenz von Entscheidungen in der Zusammenarbeit zwischen Stiftungsrat und Stiftungsbeirat gewährleistet?
den jeweiligen Stiftungsratsvorsitzenden mit dem Direktor der Gedenkstätte, wie wurden in diesem Zusammenhang der Informationsfluss und die Transparenz von Entscheidungen gewährleistet?
Gedenkstätte bis zum Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ am 1. Juli 2018 geregelt und wie bzw. von wem wurde sie in welcher Weise wahrgenommen?
welchem Umfang informierte der jeweilige Stiftungsratsvorsitzende den Vorstand und die Gremien der Stiftung über Personalangelegenheiten?
Gedenkstätte seit dem Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ am 1. Juli 2018 geregelt und wie bzw. von wem wurde sie in welcher Weise wahrgenommen?
welchem Umfang ließen sich der Stiftungsrat und der jeweilige Stiftungsratsvorsitzende durch den Vorstand über Personalangelegenheiten informieren?
mit welchem Inhalt wurden erstmals Beschwerden über den Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte an die Senatsverwaltung herangetragen?
Wann erhielten der jeweils für Kultur zuständige Staatssekretär sowie das für Kultur zuständige Senatsmitglied davon Kenntnis?
mit welchem Inhalt erhielt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw. ihre Vertretung im Stiftungsrat der Gedenkstätte Kenntnis davon?
Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte wurden im Untersuchungszeitraum wann, durch wen, in welcher Form und mit welchem Inhalt an die Senatsverwaltung herangetragen, wann erhielten der jeweils für Kultur zustän
mit welchem Inhalt erhielt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw. ihre Vertretung im Stiftungsrat der Gedenkstätte Kenntnis davon?
die Bearbeitung von Beschwerden im Sinne von B.1 und B.2 zuständig, wie fiel die Reaktion der Senatsverwaltung in diesen Fällen aus und welche Maßnahmen wurden hier wann und durch wen ergriffen, um die Hintergründe von Beschwerden aufzuklären?
rende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden?