Aufgabe einer Teilfläche (Grünfläche) des Stadtbades Wilmersdorf I, Brabanter Straße 10 in 10713 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 15. Januar 2020 Drucksache 18/2417
Der Senat wird aufgefordert, im Bereich Planen und Bauen die digitale Fachkompetenz von Baudienststellen und Landesunternehmen koordiniert auszubauen. Insbesondere die Anwendung von Building Information Modeling (BIM) soll bei Planungen zum Aus- und Neubau durch die Baudienststellen und landeseigenen Unternehmen zum Standard werden. Ziel ist die durchgehende Nutzung digitaler Daten vom Entwurf über Bau und Bewirtschaftung bis ggf. zum Abriss und der Entsorgung von Gebäuden. Um sich diesem Ziel anzunähern, soll eine Berliner BIM-Strategie entwickelt werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist über den Fortschritt jährlich zu berichten. Der erste Bericht zum 30. April 2020 soll darüber hinaus eine Bestandsaufnahme der bisherigen Projekte, die bei den Baudienststellen und Landesunternehmen in BIM durchgeführt wurden oder gegenwärtig begonnen werden, in vergleichbarer Darstellung enthalten.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin
Drucksache 18/2438 und dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 19. Februar 2020 Drucksache 18/2505
Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der die Ursachen, Konsequenzen und die Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in den Amtszeiten der Kultursenatoren Klaus Wowereit, Michael Müller und Dr. Klaus Lederer während der 17. und 18. Wahlperiode untersuchen soll.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion Die Linke, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion der AfD und ein Mitglied der Fraktion der FDP) sowie elf Stellvertreter/-innen.
Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese beträgt für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses 4.560,37 Euro zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich. § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend. Bis Ende 2020 ist ein Abschlussbericht vorzulegen, der im Januar 2021 im Plenum beraten wird.
Der Untersuchungsausschuss soll für den Untersuchungszeitraum von Beginn der 17. Wahlperiode (27. Oktober 2011) bis zum Zeitpunkt seiner Einsetzung folgende Sachverhalte prüfen: